Gemeindewerke Reiskirchen

Ähnliche Dokumente
Stadtwerke Hattersheim am Main... Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren der Wasserversorgung für den Zeitraum 2017 bis

Stadtwerke Hattersheim am Main ...

H E Y D E R + P A R T N E R

Münchner Stadtentwässerung München

Einwohnerversammlung

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014

Gemeinderat

Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern

S A C H V E R H A L T

Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg

Beratung im Drucksache Nr. 178/2014

Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs

Kalkulation der Wassergebühren 2016

2 Gewinn- und Verlustrechnung

H E Y D E R + P A R T N E R

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020

JAHRESABSCHLUSS. Diplom-Kaufmann Hans-Joachim Haßlinger Steuerberater Wirtschaftsprüfer. Rebgarten Bad Kreuznach. zum 31.

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat

Definitionen der Daten. gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche. Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der. Siedlungswasserwirtschaft"

Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich

H E Y D E R + P A R T N E R

Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2. Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Bilanz. zum. 31. Dezember 2016

5 Wirtschaftsplan Stadtreinigung 2019

Anlage 7. Wirtschaftsplan. der. Stadtentwässerung Lingen. für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2016

Haushaltsjahre 2016/2017 HAUSHALTSPLAN FÜR DIE ALTEN- UND PFLEGEHEIME WINSEN, BUCHHOLZ UND HELFERICHHEIM TODTGLÜSINGEN

EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012

Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am

Gemeinde Denzlingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 12. Kalkulation. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13

Beratung im Drucksache Nr. 151/2016

Peter-Hesse-Stiftung, Erkrath

Markt Dinkelscherben

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Prüfungsbericht. Jahresrechnung zum 31. Dezember verkürzte Jahresrechnung

Erfolgsplan für das Jahr 2018

Haushaltsplan für das Jahr 2018

WIRTSCHAFTSPLAN 2017 Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH

Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2

Jahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen

Verbandsversammlung 21. Juni 2012

Grüneisen TaxConsult GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Übung GuV-Rechnung. Zur Erstellung der GuV-Rechnung einer GmbH liegt folgende Saldenliste vor:

Wirtschaftsplan. für das Abwasserwerk der Stadt Drensteinfurt

Nachtragswirtschaftsplan Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg. für das Wirtschaftsjahr

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG

Anlage 7. Wirtschaftsplan. der. Stadtentwässerung Lingen. für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2014

Mitteilung der Verwaltung

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit


Wirtschaftsplan. der. Zentralen Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2012

Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE

Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Wirtschaftsplan. der. Zentralen Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2016

Anlage 06 Wirtschaftsplan und Jahresrechnung Dienstleistungsbetrieb Gebäude (DBSG)

BILANZ. Leben Lernen e.v. Berlin. zum. Seite Dezember Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro

H E Y D E R + P A R T N E R

Einladung. Tagesordnung

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Berechnung von Pauschalgebühren für RTW, KTW und NEF unter Einbeziehung der anteiligen Kosten für die Leitstelle

Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze.

VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbh Berlin. Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Biofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB

Stadt Sprockhövel. Kalkulationen für das Haushaltsjahr. Sachgebiet Kostenrechnung/Controlling der Stadt Sprockhövel

JAHRESABSCHLUSS Fairmondo eg Online - Plattform

GEBÜHRENKALKULATION WAZV Rheinsburg

Protokoll Gemeinderat / Öffentlich

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1

Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 gem. 6b Abs. 3 EnWG. swa Netze GmbH

Bericht über das 1. Halbjahr 2015 Berichtszeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015

Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung 2018

Markt Dinkelscherben

Bilanz Vorjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL

Jahresabschluss 2016 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Wirtschaftsplan. für das. Wirtschaftsjahr 2013

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017

Amtliche Bekanntmachungen

GEMEINDE OBERRIED GEMEINDERATSSITZUNG Einladung öffentlich. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte und Ortsvorsteher,

Jahresabschluss 2010 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Grüneisen TaxConsult GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Bequa ggmbh Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2016

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin

Teilhaushalt Rechnungsprüfung

öffentlich Bestätigung des Jahresabschlusses zum der Uckermärkischen Bühnen Schwedt als Eigenbetrieb der Stadt Schwedt/Oder

Änderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern

Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013

Wirtschaftsplan 2019 ERFOLGSPLAN

VORANSCHLAG der PERCHTOLDSDORFER IMMOBILIEN GMBH

Verbandsversammlung am

Teilhaushalt Abfallwirtschaft

Jahresabschluss. zum 31. Dezember Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland

ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012

Transkript:

Gemeindewerke Reiskirchen Ermittlung der kostendeckenden Gebühren der Wasserversorgung für die Jahre 2015 bis 2017

Inhaltsverzeichnis A. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 B. Zusammengefasstes Ergebnis 3 C. Prämissen 4 C.1 Vorgehensweise 4 C.2 Bemessungsgrundlage für die Gebührenkalkulation 5 D. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2017 6 D.1 Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der gebührenrelevanten Erlöse 6 D.2 Durch Benutzungsgebühr zu deckender Betrag und kostendeckende Gebühren 11 E. Abschließende Bemerkungen und Bescheinigung 13 Anlagenverzeichnis Anlage Anlage Anlage 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der anzusetzenden Erlöse für die Jahre 2015 bis 2017 2: Entwicklung Anlagevermögen und Abschreibungen für die Jahre 2015 bis 2017 3: Entwicklung Sonderposten und Auflösungen für die Jahre 2015 bis 2017 Anlage 4: Verzinsung des Anlagekapitals in den Jahren 2015 bis 2017 Anlage 5: Ergebnis der Gebührenkalkulation Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 393/15 RSW/Pe 18726 Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. 0

A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Gemeindewerke Reiskirchen erteilten uns den Auftrag zur Kalkulation der kostendeckenden Wassergebühren für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vorschaurechnung (Kalkulation) der kostendeckenden Abwassergebühren wurde auftragsgemäß auf Basis des Hessischen Kommunalabgabengesetz (HKAG) erstellt. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 7 HKAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, spätestens innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen hingegen können eingerechnet werden, sofern sie nicht gewollt waren. Die Überdeckungen des Jahres 2010 wurden bereits im Jahr 2011 durch eine Rückzahlung kompensiert und daher in dieser Kalkulation nicht mehr berücksichtigt. Als Unterlagen standen uns zur Verfügung: Jahresabschlüsse bzw. Summen- und Saldenlisten der Jahre 2012 bis 2014, Wirtschaftsplan des Jahres 2015, Anlagenspiegel zum 31.12.2013, fortgeschrieben auf die Jahre 2015 bis 2017, Investitionsplanung für die Jahre 2014 bis 2017, Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reiskirchen, Frischwassermengen für die Jahre 2008 bis 2014, Statistische und betriebswirtschaftliche Auswertungen der Wasserversorgung. 1

Auskünfte erteilten uns bereitwillig Herr Ralf Hofmann (Fachbereichsleiter Finanzen der Gemeinde Reiskirchen) und Herr Ulrich Hasenpflug (Kaufmännischer Betriebsleiter der Gemeindewerke). Die Arbeiten, einschließlich der Erstellung des vorliegenden Berichtes, führten wir von Januar bis Mai 2015 durch. Weitere Auskünfte können wir anhand unserer Arbeitspapiere erteilen. Maßgebend für die Durchführung dieses Auftrages sind wie für alle unsere Arbeiten die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2002. 2

B. Zusammengefasstes Ergebnis Auftragsgemäß wurde die Leistungsgebühr im Bereich der Wasserversorgung unter Berücksichtigung der unter Abschnitt C. genannten Prämissen neu berechnet. Dabei wurde die Kostenunterdeckungen der Jahre 2011 und 2012 in die Gebührenkalkulation einbezogen. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2010 wurde bereits im Jahr 2011 an die Gebührenzahler ausgezahlt und findet daher keine Berücksichtigung mehr. Für den Vorschauzeitraum ergibt sich demnach folgende, kostendeckende Leistungsgebühr: Jahr Jahr Jahr Durchschnitt 2015 2016 2017 2015 bis 2017 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag vor Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 754.780,00 758.640,00 734.920,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 1,81 1,82 1,76 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,77 1,93 1,94 1,88 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2010-57.814,69 davon in der Vorschau berücksichtigt 0,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2011 82.410,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2012 140.560,00 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag nach Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 837.190,00 899.200,00 809.240,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 2,01 2,15 1,94 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,78 2,15 2,30 2,08 Die detaillierte Berechnung der Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung von Kostenunterdeckungen ist in Abschnitt D. dargestellt. 3

C. Prämissen C.1 Vorgehensweise Wir haben für die Jahre 2015 bis 2017, ausgehend von den Jahresabschlüssen sowie den Summen- und Saldenlisten der Jahre 2012 bis 2014 und dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2015, zunächst die Kosten und Erlöse ermittelt, die durch kostendeckende Leistungsgebühren zu erwirtschaften wären (vgl. hierzu Anlage 1, Pos. I und II). Aus der Summe der Kosten und Erlöse wurde der aus Benutzungsgebühren zu deckende Betrag ermittelt (vgl. hierzu Anlage 1, Pos. III). Wie in Abschnitt A. bereits erläutert, wurden bei der Erstellung der Kalkulation für die Jahre 2015 bis 2017 die Unterdeckungen der Vergangenheit, konkret der Jahre 2011 bis 2012, berücksichtigt. Die Überdeckung des Jahres 2010 war bereits durch Rückzahlung im Jahr 2011 ausgeglichen. Die Berücksichtigung der Unterdeckung erfolgte dadurch, dass deren Betrag zum durch Benutzungsgebühren zu deckenden Betrag hinzugerechnet wurde (vgl. Anlage 1, Pos. VIII). Durch Division des durch Benutzungsgebühren zu deckenden Betrages durch die entsprechende Bemessungsgrundlage (Frischwasserverbrauch) ergeben sich die Gebühren je Einheit (vgl. Anlage 1, Pos. V u. IX). 4

C.2 Bemessungsgrundlage für die Gebührenkalkulation Die abgerechnete Frischwassermenge hat sich in den betrachteten sieben Jahren uneinheitlich entwickelt. Frischwassermengen Jahr m 3 2008 427.614,00 2009 431.204,00 2010 418.315,00 2011 415.958,00 2012 421.171,00 2013 420.592,00 2014 420.500,00 DS 2008 bis 2014 422.193,00 Für 2015 bis 2017 rechnen die Gemeindewerke für Reiskirchen sowohl im Gemeindegebiet als auch hinsichtlich des Wasserbezugs durch die Stadtwerke Gießen mit einem sinkenden Verbrauch. Aufgrund dieser Einschätzung wurde uns eine zu erwartende Frischwassermenge von 417.400 m³ mitgeteilt. Dieser Wert wurde absprachegemäß für die Jahre 2015 bis 2017 zugrunde gelegt. 5

D. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2017 D.1 Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der gebührenrelevanten Erlöse Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 bis 2017 haben wir nach den Vorschriften des HKAG erstellt. In Anlage 1 zu diesem Bericht haben wir die Aufwendungen und Erträge der Jahre 2012 bis 2014 dargestellt, die wir nach Abgleich mit den Jahresabschlüssen aus den entsprechenden Summen- und Saldenlisten übernahmen. Des Weiteren sind die Durchschnitte hieraus und die Ansätze des Wirtschaftsplans des Jahres 2015 sowie die daraus entwickelten voraussichtlichen Kosten und Erlöse des Jahres 2014 aufgeführt. Die Darstellung der Rechnungsergebnisse war erforderlich, da sich anhand der Tendenz der Vergangenheitszahlen häufig Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung der Kosten und Erlöse ziehen lassen. Ergab die Aufarbeitung dieser Zahlen z. B. einen auf- oder abwärtsgerichteten Trend, so wurden die Ergebnisse des letzten vorliegenden Jahres, also des Jahres 2014, als aktuelle Zahlen mit dem größten Wahrscheinlichkeitsgrad als Ausgangswert für die Prognose verwendet. Schwankten die Zahlen von Jahr zu Jahr in einem gewissen Umfang, so zogen wir für die Hochrechnung auf das Jahr 2015 den Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre (2012 bis 2014) heran. Sofern allerdings die Ansätze des Haushaltsplanes 2015 auf begründete Abweichungen schließen ließen, leiteten wir die Ansätze für die Prognoserechnung hiervon ab. Ergab sich bei einzelnen Positionen der Vorschaurechnung, dass aufgrund besonderer Gegebenheiten weder eine eindeutige Tendenz aus den Vergangenheitszahlen zu erkennen war, noch der Durchschnittswert der Jahre 2012 bis 2014 oder der Haushaltsansatz 2015 auf die zukünftige Entwicklung anwendbar waren, so wurden andere, dem aktuellen Erkenntnisstand angepasste Zahlen in die Prognoserechnung eingesetzt. Zudem wurde für einzelne Positionen neuere Erkenntnisse der Betriebsleitung, die noch keinen Niederschlag im letzten Planungsstand gefunden hatten, berücksichtigt. In der Tabelle zur Gebührenkalkulation haben wir grundsätzlich die Ausgangswerte, die wir in der Hochrechnung zugrunde legten, mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Sofern keine Kennzeichnung erfolgte, waren andere Gesichtspunkte für die Bildung des Ansatzes maßgebend, die im Folgenden jeweils erläutert werden. Dies gilt insbesondere für die kalkulatorischen Kosten. Bei der Hochrechnung der Vergangenheitswerte gingen wir davon aus, dass sowohl die Personalkosten durch Tarifanhebungen als auch die Sachkosten durch die allgemeine Teuerungsrate 6

um jeweils 2 % ansteigen werden. Aus derzeitiger Sicht sind diese Annahmen realistisch, jedoch können neuere Entwicklungen im politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Umfeld jederzeit eine Änderung der Entwicklung herbeiführen (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Erhöhung der Mineralölsteuer, Energiesteuer etc.). Die Erträge aus Benutzungsgebühren haben wir nicht in die Rechnung einbezogen, da es gerade diese Position zu ermitteln galt und zwar in derjenigen Höhe, die zur Erzielung einer vollen Kostendeckung erforderlich ist. Die Positionen der Anlage 1 sind zeilenweise durchnummeriert (Pos. Nr. 1 64). In den folgenden Erläuterungen wird jeweils auf die betreffenden Zeile bzw. die betreffende Position verwiesen. Die schlüsselungs- oder preissteigerungsbedingten Zuwächse wurden dabei jeweils auf volle zehn EUR auf- bzw. abgerundet. Die Erträge aus Benutzungsgebühren haben wir nicht in die Rechnung einbezogen, da es gerade diese Position zu ermitteln gilt und zwar in derjenigen Höhe, die zur Erzielung einer vollen Kostendeckung erforderlich ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden im Weiteren lediglich diejenigen Positionen erläutert, deren Ansatz im Rahmen der Gebührenkalkulation mindestens EUR 20.000,00 beträgt. Auf wesentliche Positionen ohne Gebührenrelevanz wird gesondert hingewiesen. Pos. 4 Strom Es wird von etwas geringeren Stromkosten als im Jahr 2013 ausgegangen. Daher wurde uns von der Betriebsleitung für 2015 ein Ansatz von EUR 46.000 mitgeteilt. Pos. 10 Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen Unter Position 10 werden Netzentgelte für das Stromnetz der Stadtwerke gebucht. Diese schwankten in den Vorjahren stark. Daher wurde der Ansatz ausgehend vom Durchschnittswert gebildet. 7

Pos. 13 Instandhaltungsaufwendungen Die Kosten für Instandhaltungsaufwendungen sanken in der Vergangenheit deutlich, sind aber naturgemäß schwer vorhersehbar. Absprachegemäß wurde für die Kalkulation des Jahres 2015 ein Ansatz von EUR 300.000 verwendet und für die Folgejahre inflationiert fortgeschrieben. Hinzu kommen Kosten für die Reparatur eines Hochbehälters in den Jahren 2016 und 2017. Da diese zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer führen, wurden diese Kosten von uns ähnlich dem Vorgehen bei entsprechenden Investitionen linearisiert, d. h. über 20 Jahre verteilt. Pos. 18 Abschreibungen Uns wurden Anlagenvorschaurechnungen für die Jahre 2015 bis 2017 übergeben. Die von den Gemeindewerken gebuchten bzw. geplanten Abschreibungen wurden durch eigene Berechnungen ergänzt. Die sich aus der fortgeschriebenen Anlagenbuchhaltung ergebende Werte für Abschreibungen und Restbuchwerte wurden um die Hausanschlüsse reduziert. Gleichermaßen wurden die Auflösungen und Restbuchwerte der Sonderposten um die Hausanschlusskostenersätze reduziert. Den Abschreibungen laut Anlagenbuchhaltung wurden die Abschreibungen aus den im Kalkulationszeitraum fertigzustellenden Maßnahmen hinzuaddiert. Für die Neuanschaffungen wurde ein jahresmittiger Anlagenzugang unterstellt. Die Nutzungsdauern wurden gemäß vergleichbaren Vermögensgegenständen der Gemeindewerke festgelegt. Die Entwicklung der Vermögensgegenstände mit den daraus folgenden Abschreibungen und Restbuchwerten ist in Anlage 2 dokumentiert. Pos. 26 Pos. 36 Pos. 37 Pos. 44 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten Sonstige Erstattungen an Gemeinden (Sachleistungen) Sonstige Erstattungen an Gemeinden (Personal) Kostenerstattungen von Gemeinden (GV) Die Ansätze berücksichtigen die jüngsten Erkenntnisse der Betriebsleitung zu organisatorischen und personellen Veränderungen und weichen daher sowohl von den Ergebnissen der Vorjahre als auch dem Planansatz für das Jahr 2015 ab. Die Funktion des Wassermeisters wird seit 2014 8

fremdvergeben. Hierdurch ergeben sich im Vergleich zu den Vorjahren Verschiebungen zwischen Kostenerstattungen an die bzw. von der Gemeinde und den Kosten für Dienstleistungen. Die bei der Gemeinde geplante zusätzliche Stelle für den Eigenbetrieb wird erst im Sommer 2015 besetzt, so dass die damit verbundenen Personalkostenerstattungen im Jahr 2015 nur hälftig zum Ansatz kommen. Pos. 38 Pos. 39 Zinsen Verzinsung des Anlagekapitals Das Rechnungswesen der Gemeindewerke beinhaltet ausschließlich Fremdkapitalzinsen. Für Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen ersetzt. Zur Vermeidung von Doppelzählungen wurden daher die gebuchten Fremdkapitalzinsen nicht berücksichtigt. Kalkulatorische Zinsen bilden die Kosten der Finanzierung ab. Zu finanzieren ist das langfristig gebundene Anlagekapital. 10 Abs. 2 KAG sieht eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor, bei dem allerdings das sog. Abzugskapital, d.h. der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter (z. B. Investitionszuschüsse) aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht zu bleiben hat. In der Regel wird das Anlagevermögen aus einer Mischung von Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK) finanziert. Der anzusetzende (Misch-)Zinssatz soll dabei sowohl die Kosten der Bereitstellung von Eigenkapital und Fremdkapital der Höhe nach als auch im Verhältnis beider Kapitalanteile untereinander abbilden. Wir haben, ausgehend von der Finanzplanung und der Renditeerwartung der Gemeindewerke für jedes Jahr einen eigenen Mischzinssatz gebildet. Es ergaben sich Zinssätze zwischen 3,04 % und 3,26 % (vgl. Anl. 7); diese Werte werden von der aktuellen Rechtsprechung nicht beanstandet. Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgte mittels der Restbuchwertmethode aus der Differenz von fortgeschriebenem Anlagevermögen und Abzugskapital. Dieser Betrag war mit dem vorab festgelegten Zinssatz (s. o.) zu multiplizieren. Das Produkt ist als durchschnittliche Kosten der Finanzierung (sog. kalkulatorische Zinsen) anzusehen. Hausanschlusskosten und Hausanschlusskostenersätze blieben bei der Berechnung unberücksichtigt. Die Berechnung ist in Anlage 4 dargestellt. 9

Pos. 42 Pos. 43 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen In den Jahresrechnungen der Jahre 2012 bis 2014 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten enthalten. Diese Sonderposten wurden aus Zuschüssen und Beiträgen gebildet. Investive Zuschüsse werden im Rechnungswesen zwar grundsätzlich ertragswirksam aufgelöst, da die damit finanzierten Vermögensgegenstände der Wertminderung unterliegen. Damit ist letztlich auch der erhaltene investive Zuschuss am Ende der Nutzungsdauer aufgebraucht. Der Auflösungsbetrag ist jedoch im Rahmen der Gebührenkalkulation nicht gebührenmindernd zu berücksichtigen. Anders verhält es sich bei den Investitionsbeiträgen. Nach 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen gebührenmindernd und damit ergebnisverbessernd zu berücksichtigen. Die Daten des Rechnungswesens wurden zu diesem Zweck durch eigene Berechnungen ergänzt, um geplante und noch nicht gebuchte Zugänge zu berücksichtigen. In den Sonderposten aus Beiträgen sind Hausanschlusskostenersätze enthalten, jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Diese sind bei der Gebührenkalkulation nicht zu berücksichtigen und wurden daher herausgerechnet (vgl. unsere Erläuterungen zu Pos. 18). Pos. 47 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen (Reparaturkostenersätze von Privaten) Position 47 enthält Kostenerstattungen für Instandhaltungsmaßnahmen der Gemeindewerke an Anlagen Dritter. Die zugehörigen Aufwendungen sind in den ausgewiesenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, insbesondere den Instandhaltungsaufwendungen (Pos. 11) enthalten. Der Ansatz wurde uns von der Betriebsleitung mitgeteilt. Pos. 48 Pos. 51 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen Löschwasseranteil Position 46 enthält den Ansatz des Wirtschaftsplans 2015 für den Löschwasserersatz. Dieser wurde von uns nicht übernommen, sondern auftragsgemäß mit 3% der Summe Kosten gesondert ermittelt (Pos. 51). 10

Pos. 52 Zählermiete Die erwarteten Erlöse aus Zählermiete wurden uns ausgehend von der Anzahl der Zähler und der jeweiligen Gebührensätze von der Betriebsleitung mitgeteilt. D.2 Durch Benutzungsgebühr zu deckender Betrag und kostendeckende Gebühren In der folgenden Tabelle sind die anzusetzenden Kosten, die abzusetzenden Erlöse sowie der sich daraus ergebende Betrag, der durch Benutzungsgebühren abzudecken wäre, vor der Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen gegenübergestellt. 2015 2016 2017 EUR EUR EUR Kosten gesamt nach KAG 815.830,00 876.260,00 876.990,00./. Erlöse gesamt nach KAG 124.490,00 121.480,00 118.350,00 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag 691.340,00 754.780,00 758.640,00 Durch Division durch die Bemessungsgrundlage ergaben sich die jeweiligen Gebührensätze in EUR/m³. Jahr Jahr Jahr Durchschnitt 2015 2016 2017 2015 bis 2017 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag vor Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 754.780,00 758.640,00 734.920,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 1,81 1,82 1,76 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,77 1,93 1,94 1,88 11

Den durch Benutzungsgebühren zu deckenden Beträgen wurden die Unterdeckungen der Jahre 2011 und 2012 hinzugerechnet (vgl. Anlage 1, Pos. VII). Die Überdeckung des Jahres 2010 war bereits durch die im Jahr 2011 erfolgte Erstattung ausgeglichen. Die resultierenden durch Benutzungsgebühren zu deckenden Beträge wurden durch die Bemessungsgrundlage (IV) geteilt, woraus sich die unter Berücksichtigung der Unterdeckungen kostendeckende Gebühr ergibt. Jahr Jahr Jahr Durchschnitt 2015 2016 2017 2015 bis 2017 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag vor Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 754.780,00 758.640,00 734.920,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2010-57.814,69 davon in der Vorschau berücksichtigt 0,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2011 82.410,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2012 140.560,00 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag nach Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 837.190,00 899.200,00 809.240,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 2,01 2,15 1,94 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,78 2,15 2,30 2,08 12

E. Abschließende Bemerkungen und Bescheinigung Die von uns erstellte Vorschaurechnung für die Jahre 2015 bis 2017 basierte auf den Rechnungsergebnissen der Jahre 2012 bis 2014, den Planansätzen 2015, den Ergebnissen der Berechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung für die Jahre 2010 bis 2012 sowie auf weiteren Unterlagen der Gemeindewerke Reiskirchen und auf den uns erteilten Auskünften. Sie berücksichtigen die zukünftige Entwicklung, soweit sie von dem heutigen Erkenntnisstand absehbar und abschätzbar ist. Sofern neue Erkenntnisse hinzutreten, die wesentliche Grundlagen der Berechnungen betreffen und verändern, müssen die Zahlen gegebenenfalls überarbeitet werden. Bescheinigung Die Berechnung der kostendeckenden Gebühren im Bereich der Wasserversorgung erstellten wir unter Anwendung berufsüblicher Sorgfalt aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen. Dreieich, 21. Mai 2015 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Joachim Will 13

Anlage 1 Seite 1 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der anzusetzenden Erlöse für die Jahre 2015 bis 2017 Durchschnitt der Jahre Jahresabschluss Jahresabschluss Jahresabschluss Wirtschaftsplan Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation 2012 2013 2014 2012 bis 2014 2015 2015 2016 2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Nr. Aufwendungen / Kosten 1 Aufwendungen für Büromaterial und Drucksachen der Verwaltung und ähnl. Einrichtungen 444,00 204,00 0,00 216,00 * 460,00 220,00 220,00 230,00 2 Hilfsstoffe 760,00 540,00 374,00 * 558,00 790,00 380,00 390,00 400,00 3 Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge (Chemikalien) 327,00 1.720,00 4.510,00 2.186,00 * 5.000,00 2.230,00 2.270,00 2.320,00 4 Strom 41.208,00 45.229,00 48.444,00 44.960,00 52.000,00 46.000,00 46.920,00 47.860,00 5 Treibstoffe und Kfz-Steuer 3.886,00 3.306,00 1.401,00 2.864,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Wasser-Abwasser (Wasserbezug Stadt Grünberg) 2.770,00 2.911,00 3.797,00 * 3.159,00 3.000,00 3.870,00 3.950,00 4.030,00 7 Materialaufwand 10.398,00 2.848,00 974,00 4.740,00 8.500,00 5.000,00 5.100,00 5.200,00 8 Aufwendungen für Berufskleidung, Arbeitsschutzmittel u.ä. 1.053,00 237,00 105,00 465,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 9 Reinigungsmaterial 281,00 774,00 0,00 352,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 10 Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen 18.353,00 22.659,00 13.031,00 18.014,00 * 22.000,00 18.370,00 18.740,00 19.120,00 11 Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten durch Dritte 3.470,00 10.586,00 11.042,00 8.366,00 5.000,00 * 5.000,00 5.100,00 5.200,00 12 sonstige weitere Fremdleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Instandhaltungsaufwendungen 451.812,00 330.782,00 293.801,00 358.798,00 311.000,00 300.000,00 313.000,00 326.260,00 14 Wartungskosten 102,00 0,00 0,00 34,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aufwendungen für Fremdentsorgung 937,00 402,00 0,00 446,00 1.400,00 500,00 510,00 520,00 16 andere sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (Wasseruntersuchungen) 4.700,00 1.340,00 5.234,00 3.758,00 5.000,00 4.000,00 4.080,00 4.160,00 17 Personalaufwand 0,00 360,00 2.143,00 834,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Abschreibungen auf Anlagevermögen 233.259,00 227.892,00 0,00 153.717,00 225.700,00 174.790,00 169.410,00 158.310,00 19 Abschreibungen auf Forderungen 0,00 0,00 3.269,00 1.090,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Leasing 5.460,00 5.460,00 2.730,00 4.550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 Gebühren 138,00 77,00 78,00 * 98,00 0,00 80,00 80,00 80,00 22 Bankspesen 0,00 1.506,00 0,00 502,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten 0,00 22.093,00 0,00 7.364,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 13.883,00 15.989,00 12.311,00 14.061,00 13.000,00 * 13.000,00 13.260,00 13.530,00 25 Aufwandsentschädigungen für ehrenatmliche Tätige 474,00 782,00 1.178,00 811,00 486,00 0,00 0,00 0,00

Anlage 1 Seite 2 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der anzusetzenden Erlöse für die Jahre 2015 bis 2017 Durchschnitt der Jahre Jahresabschluss Jahresabschluss Jahresabschluss Wirtschaftsplan Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation 2012 2013 2014 2012 bis 2014 2015 2015 2016 2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 26 sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten 4.088,00 20.924,00 7.558,00 10.857,00 75.000,00 60.000,00 61.200,00 62.420,00 27 Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur der Verwaltung und ähnlicher Einrichtungen 88,00 46,00 0,00 45,00 * 90,00 50,00 50,00 50,00 28 Telefonkosten 4.270,00 2.520,00 1.534,00 2.775,00 3.000,00 2.000,00 2.040,00 2.080,00 29 Reisekosten 63,00 14,00 45,00 41,00 * 80,00 40,00 40,00 40,00 30 Kfz-Versicherungsbeiträge 556,00 232,00 245,00 * 344,00 0,00 250,00 250,00 260,00 31 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden und Berufsvertretungen, sonstige Vereinigungen 33,00 33,00 12,00 26,00 35,00 0,00 0,00 0,00 32 Aufwendungen für Schadensersatz 528,00 0,00 0,00 176,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33 übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 1.200,00 0,00 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden (GV) 2.107,00 2.107,00 2.107,00 * 2.107,00 2.500,00 2.110,00 2.110,00 2.110,00 35 sonstige Erstattungen an Gemeinden (GV) 1.051,00 358,00 0,00 470,00 5.200,00 12.000,00 12.240,00 12.480,00 36 sonstige Erstattungen an Gemeinden (Sachleistungen) 29.543,00 38.093,00 0,00 22.545,00 19.200,00 * 19.200,00 19.580,00 19.980,00 37 sonstige Erstattungen an Gemeinden (Personal) 150.397,00 151.653,00 81.607,00 127.886,00 65.863,00 43.500,00 88.740,00 90.510,00 38 Zinsen 73.394,00 82.705,00 82.985,00 79.695,00 78.700,00 0,00 0,00 0,00 39 Verzinsung des Anlagekapitals 249,00 0,00 0,00 83,00 0,00 103.240,00 106.980,00 99.840,00 40 Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I Summe Aufwendungen / Kosten 1.061.282,00 996.382,00 580.515,00 879.393,00 905.004,00 815.830,00 876.260,00 876.990,00

Anlage 1 Seite 3 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und der anzusetzenden Erlöse für die Jahre 2015 bis 2017 Durchschnitt der Jahre Jahresabschluss Jahresabschluss Jahresabschluss Wirtschaftsplan Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation Ansatz Gebührenkalkulation 2012 2013 2014 2012 bis 2014 2015 2015 2016 2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Erträge / Erlöse 41 öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren Vorjahre 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 22.892,00 21.891,00 0,00 14.928,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen 70.994,00 70.363,00 0,00 47.119,00 94.100,00 47.010,00 41.690,00 38.040,00 44 Kostenerstattungen von Gemeinden (GV) 4.473,00 7.050,00 0,00 3.841,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45 Kostenerstattungen von privaten Unternehmen und andere Kostenerstattungen 0,00 9.696,00 0,00 3.232,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 9.076,00 0,00 0,00 3.025,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen (Reparaturkostenersätze von Privaten) 0,00 10.760,00 18.033,00 9.598,00 5.000,00 13.000,00 13.260,00 13.530,00 48 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 0,00 27.150,00 0,00 0,00 0,00 49 sonstige periodenfremde Erträge (Auflösung von Rückstellungen etc.) 8.100,00 12.659,00 0,00 6.920,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50 Erträge ILV 6.470,00 0,00 0,00 2.157,00 7.000,00 * 7.000,00 7.140,00 7.280,00 51 Löschwasseranteil (3% der Kosten) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.470,00 26.290,00 26.310,00 52 Zählermiete 32.130,00 32.639,00 32.871,75 32.547,00 32.770,00 33.010,00 33.100,00 33.190,00 II Summe Erträge / Erlöse 154.135,00 165.058,00 50.904,75 123.367,00 166.020,00 124.490,00 121.480,00 118.350,00 53 ö-r Benutzungsgebühren Wasser 870.992,00 709.182,00 863.699,25 814.624,00 887.000,00 III Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag (ohne Berücksichtigung der Vorjahre) 691.340,00 754.780,00 758.640,00 IV Bemessungsgrundlage (Frischwassermenge, m³) 417.400,00 417.400,00 417.400,00 V Kostendeckende Benutzungsgebühr (ohne Berücksichtigung der Vorjahre, EUR/m³) 1,66 1,81 1,82

Anlage 2 Seite 1 von 1 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Entwicklung Anlagevermögen und Abschreibungen für die Jahre 2015 bis 2017 Jahr/Maßnahme Betrag lt. Anlagennachweis Gesamtkosten lt. Investitionsplanung Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Fertigstellung AfA RBW AfA RBW AfA RBW AfA RBW 31.12.2013 2014 31.12.2014 2015 31.12.2015 2016 31.12.2016 2017 31.12.2017 EUR in Jahren Jahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Abschreibungen und Restbuchwerte lt. Anlagennachweis zum 31.12.2013 (gerundete Werte, ohne Anlagen im Bau) 218.120,00 4.148.350,00 208.050,00 3.961.500,00 195.340,00 3.766.150,00 176.240,00 3.589.910,00 davon Hausanschlüsse 40.550,00 357.810,00 38.850,00 318.960,00 36.450,00 282.510,00 33.380,00 249.130,00 lt. Anlagennachweis zum 31.12.2013 (gerundete Werte, ohne Hausanschlüsse und Anlagen im Bau) 177.570,00 3.790.540,00 169.200,00 3.642.540,00 158.890,00 3.483.640,00 142.860,00 3.340.780,00 Anlagen im Bau zum 31.12.2013 Erneuerung Burkhardsfelder Straße 1.620,00 20.000,00 50 2014 200,00 19.800,00 400,00 19.400,00 400,00 19.000,00 400,00 18.600,00 Summe 200,00 19.800,00 400,00 19.400,00 400,00 19.000,00 400,00 18.600,00 Zugänge 2014 bis 2017 Erwerb von Anlagevermögen pauschal 2014 12.370,00 6,67 2014 927,00 11.443,00 1.855,00 9.588,00 1.855,00 7.733,00 1.855,00 5.878,00 Erwerb von Anlagevermögen pauschal 2015 30.000,00 6,67 2015 0,00 0,00 2.249,00 27.751,00 4.498,00 23.253,00 4.498,00 18.755,00 Erwerb von Anlagevermögen pauschal 2016 30.000,00 6,67 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 2.249,00 27.751,00 4.498,00 23.253,00 Erwerb von Anlagevermögen pauschal 2017 30.000,00 6,67 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.249,00 27.751,00 Ankauf von Hard- und Software 2015 1.000,00 3 2015 0,00 0,00 167,00 833,00 333,00 500,00 333,00 167,00 Ankauf von Hard- und Software 2016 1.000,00 3 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 167,00 833,00 333,00 500,00 Ankauf von Hard- und Software 2017 1.000,00 3 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 167,00 833,00 Hausanschlusskosten 2014 35.610,00 20 2014 890,00 34.720,00 1.781,00 32.939,00 1.781,00 31.158,00 1.781,00 29.377,00 Hausanschlusskosten 2015 30.000,00 20 2015 0,00 0,00 750,00 29.250,00 1.500,00 27.750,00 1.500,00 26.250,00 Hausanschlusskosten 2017 30.000,00 20 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 750,00 29.250,00 Ortsnetzausbau 2014 5.000,00 50 2014 50,00 4.950,00 100,00 4.850,00 100,00 4.750,00 100,00 4.650,00 Ortsnetzausbau 2015 5.000,00 50 2015 0,00 0,00 50,00 4.950,00 100,00 4.850,00 100,00 4.750,00 Ortsnetzausbau 2016 5.000,00 50 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 4.950,00 100,00 4.850,00 Ortsnetzausbau 2017 5.000,00 50 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 4.950,00 Auswechslung Wasserleitung Am Liehgen 37.110,00 50 2013 742,00 35.997,00 742,00 35.255,00 742,00 34.513,00 742,00 33.771,00 Auswechslung Wasserleitung Albacher Str. B'felden 1.260,00 50 2012 25,00 1.222,50 25,00 1.197,50 25,00 1.172,50 25,00 1.147,50 Summe 259.350,00 2.634,00 88.332,50 7.719,00 146.613,50 13.400,00 169.213,50 19.081,00 216.132,50 Summe (gerundet, ohne HA) 1.740,00 53.610,00 5.190,00 84.420,00 10.120,00 110.310,00 15.050,00 131.260,00 Abschreibungen und Restbuchwerte gesamt (gerundete Werte, ohne Hausanschlüsse und Anlagen im Bau) 179.510,00 3.863.950,00 174.790,00 3.746.360,00 169.410,00 3.612.950,00 158.310,00 3.490.640,00 Anmerkungen zur Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen: Die Gemeinde Reiskirchen hat zum Stichtag 31.12.2013 einen Anlagennachweis erstellt. Dieser wurde für Zwecke der Gebührenkalkulation auf die Stichtage 31.12.2015 und 31.12.2016 sowie 31.12.2017 fortgeschrieben. Kosten für Hausanschlüsse bleiben bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt.

Anlage 3 Seite 1 von 1 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Entwicklung Sonderposten und Auflösungen für die Jahre 2015 bis 2017 Jahr/Maßnahme Betrag lt. Anlagennachweis Gesamtkosten lt. Investitionsplanung Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Fertigstellung Auflösung RBW Auflösung RBW Auflösung RBW Auflösung RBW 31.12.2013 2014 31.12.2014 2015 31.12.2015 2016 31.12.2016 2017 31.12.2017 EUR in Jahren Jahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Abschreibungen und Restbuchwerte lt. Anlagennachweis zum 31.12.2013 (gerundete Werte, ohne SoPos im Bau) 90.380,00 700.850,00 85.860,00 614.990,00 78.140,00 536.850,00 71.420,00 465.426,84 davon Hausanschlusskostenersätze 40.550,00 357.810,00 38.850,00 318.960,00 36.450,00 282.510,00 33.380,00 249.130,00 lt. Anlagennachweis zum 31.12.2013 (gerundete Werte, ohne Hausanschlusskostenersätze und SoPos im Bau) 49.830,00 343.040,00 47.010,00 296.030,00 41.690,00 254.340,00 38.040,00 216.296,84 Sonderposten im Bau zum 31.12.2013 entfällt Zugänge 2014 bis 2017 Hausanschlusskosten 2014 150.000,00 20 2014 3.750,00 146.250,00 7.500,00 138.750,00 7.500,00 131.250,00 7.500,00 123.750,00 Hausanschlusskosten 2015 30.000,00 20 2015 0,00 0,00 750,00 29.250,00 1.500,00 27.750,00 1.500,00 26.250,00 Hausanschlusskosten 2016 125.000,00 20 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 3.125,00 121.875,00 6.250,00 115.625,00 Hausanschlusskosten 2017 30.000,00 20 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 750,00 29.250,00 Investitionsbeiträge 2014 40.000,00 50 2014 400,00 39.600,00 800,00 38.800,00 800,00 38.000,00 800,00 37.200,00 Investitionsbeiträge 2015 20.000,00 50 2015 0,00 0,00 200,00 19.800,00 400,00 19.400,00 400,00 19.000,00 Investitionsbeiträge 2016 20.000,00 50 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00 19.800,00 400,00 19.400,00 Investitionsbeiträge 2017 20.000,00 50 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00 19.800,00 Summe 435.000,00 4.150,00 185.850,00 9.250,00 226.600,00 13.525,00 358.075,00 17.800,00 390.275,00 Summe (gerundet, ohne Hausanschlüsse) 400,00 39.600,00 1.000,00 58.600,00 1.400,00 77.200,00 1.800,00 95.400,00 Abschreibungen und Restbuchwerte gesamt (gerundete Werte, ohne Hausanschlüsse und SoPos im Bau) 50.230,00 382.640,00 48.010,00 354.630,00 43.090,00 331.540,00 39.840,00 311.696,84 Anmerkungen zur Entwicklung der Sonderposten und der Auflösungen: Die Gemeinde Reiskirchen hat zum Stichtag 31.12.2013 einen Anlagennachweis erstellt. Dieser wurde für Zwecke der Gebührenkalkulation auf die Stichtage 31.12.2015 und 31.12.2016 sowie 31.12.2017 fortgeschrieben. Hausanschlusskostenersätze bleiben bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt.

Anlage 4 Seite 1 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Verzinsung des Anlagekapitals in den Jahren 2015 bis 2017 (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2015 Betriebsnotwendiges Vermögen % EUR EUR Restbuchwerte Anlagevermögen ohne Hausanschlüsse und Anlagen im Bau zum 31.12.2015 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 3.642.540,00 züzuglich RBW 2015 aus Zugängen aus AIB zum 31.12.2013 ohne Hausanschlüsse 19.400,00 züzuglich RBW 2015 aus Zugängen 2014 bis 2015 ohne Hausanschlüsse 84.420,00 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 3.746.360,00 Sonderposten (SoPo) Restbuchwerte Sonderposten ohne Hausanschlusskostenersätze und SoPos im Bau zum 31.12.2015 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 296.030,00 züzuglich RBW 2015 aus Zugängen 2014 bis 2015 ohne Hausanschlusskostenersätze 58.600,00 Abzugskapital gesamt 354.630,00 zu verzinsen 3.391.730,00 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 3,04% Kalkulatorische Zinsen 2015 (rd.) 103.240,00

Anlage 4 Seite 2 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Verzinsung des Anlagekapitals in den Jahren 2015 bis 2017 (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2016 Betriebsnotwendiges Vermögen % EUR EUR Restbuchwerte Anlagevermögen ohne Hausanschlüsse und Anlagen im Bau zum 31.12.2016 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 3.483.640,00 züzuglich RBW 2016 aus Zugängen aus AIB zum 31.12.2013 ohne Hausanschlüsse 19.000,00 züzuglich RBW 2016 aus Zugängen 2014 bis 2016 ohne Hausanschlüsse 110.310,00 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 3.612.950,00 Sonderposten (SoPo) Restbuchwerte Sonderposten ohne Hausanschlusskostenersätze und SoPos im Bau zum 31.12.2016 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 254.340,00 züzuglich RBW 2016 aus Zugängen 2014 bis 2016 ohne Hausanschlusskostenersätze 77.200,00 Abzugskapital gesamt 331.540,00 zu verzinsen 3.281.410,00 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 3,26% Kalkulatorische Zinsen 2016 (rd.) 106.980,00

Anlage 4 Seite 3 von 3 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Verzinsung des Anlagekapitals in den Jahren 2015 bis 2017 (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2017 Betriebsnotwendiges Vermögen % EUR EUR Restbuchwerte Anlagevermögen ohne Hausanschlüsse und Anlagen im Bau zum 2017 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 3.340.780,00 züzuglich RBW 2017 aus Zugängen aus AIB zum 31.12.2013 ohne Hausanschlüsse 18.600,00 züzuglich RBW 2017 aus Zugängen 2014 bis 2017 ohne Hausanschlüsse 131.260,00 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 3.490.640,00 Sonderposten (SoPo) Restbuchwerte Sonderposten ohne Hausanschlusskostenersätze und SoPos im Bau zum 31.12.2017 lt. fortgeschriebenem Anlagennachweis 216.296,84 züzuglich RBW 2017 aus Zugängen 2014 bis 2017 ohne Hausanschlusskostenersätze 95.400,00 Abzugskapital gesamt 311.696,84 zu verzinsen 3.178.943,16 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 3,14% Kalkulatorische Zinsen 2017 (rd.) 99.840,00

Anlage 5 Seite 1 von 1 Wasserversorgung der Gemeinde Reiskirchen Ergebnis der Gebührenkalkulation Jahr Jahr Jahr Durchschnitt 2015 2016 2017 2015 bis 2017 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag vor Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 754.780,00 758.640,00 734.920,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 1,81 1,82 1,76 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,77 1,93 1,94 1,88 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2010 57.814,69 davon in der Vorschau berücksichtigt 0,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2011 82.410,00 Kostenüberdeckung (-) / Kostenunterdeckung (+) 2012 140.560,00 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag nach Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen 691.340,00 837.190,00 899.200,00 809.240,00 Voraussichtlich abzurechnende Frischwassermenge 417.400,00 417.400,00 417.400,00 417.400,00 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr netto 1,66 2,01 2,15 1,94 Leistungs-/ Verbrauchsgebühr brutto (inkl. 7% USt) 1,78 2,15 2,30 2,08