Ziele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt

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Transkript:

Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Molkereiwesen Ziele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt D4 Marktentwicklung/Vermarktung, Marketing, Kontrollsystem BLE 2005

Aufgabe 1 Die EG-Öko-Verordnung regelt alle Stufen der Bio-Produkte. Nennen Sie die drei Stufen! Erzeugung, Verarbeitung Vermarktung Hinweis: Der Handel ist nur beschränkt kontrollpflichtig, z. B. beim Handel von Biomilch, Biokäse, o. a. Aufgabe 2 Nennen Sie Vorschriften, die zusätzlich gelten und für Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter verbindlich sind! Richtlinien der Verbände. Sie sind Grundlage für Vereinbarungen oder Verträge zwischen den Verbänden und den Betrieben. Aufgabe 3 Warum werden zusätzlich zu den Kontrollen im konventionellen Bereich Öko-Kontrollen durchgeführt? Nennen Sie einige Beispiele! weil Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter vor Betrug und Manipulation geschützt sein müssen weil ein lauterer (fairer) Wettbewerb sichergestellt sein muss weil die Herstellung und Verarbeitung der Ökoprodukte nachvollziehbar sein soll weil Ökoprodukte eindeutig gekennzeichnet werden müssen weil Verbraucher sich auf ökologische Qualität verlassen können muss. Aufgabe 4 Die Durchführung der Öko-Kontrollen sind genau geregelt. Nennen Sie Anforderungen an einen Betrieb, der mit der Produktion von Öko-Erzeugnissen beginnen will. Anfertigung einer Betriebsbeschreibung Angaben über Ausgangsstoffe und Fertigprodukte Angaben über Rezepturen und Herstellungsverfahren Aufgabe 5 Beschreiben Sie kurz, wie ein Kontrollbesuch durchgeführt wird. Durchführung einer Betriebsbegehung Prüfung von Ausgangs- und Endprodukten Kontrolle der Herstellungsverfahren Kontrolle der Etiketten und Warenkennzeichnungen - 2 - BLE 2005

Aufgabe 6 Welche Unterlagen müssen von einem Betrieb bereitgestellt werden, um eine Kontrolle erfolgreich durchführen zu können? a) Listen über Lieferanten und Verkäufer b) Art und Menge der Erzeugnisse, ggf. zugekaufte Materialien c) Art, Menge und Empfänger der Erzeugnisse Aufgabe 7 Welche Angaben müssen zusätzlich zur üblichen Etikettierungspflicht gemacht werden, wenn das Produkt als Bioprodukt verkauft werden soll? Name und Codenummer der zuständigen Kontrollstelle die Verwendung von Biosiegel und Verbandsiegel ist freiwillig Aufgabe 8 Für die Herstellung von Öko-Produkten in Betrieben, die auch konventionelle Produkte herstellen, gelten besonders genaue Vorschriften. Nennen Sie Beispiele! getrennte Milchsammeltouren getrennte Lagerung und unverwechselbare Kennzeichnung verschiedener Rohstoffe und Produkte zeitlich getrennte Produktion, z. B. zuerst Biotrinkmilch, dann konventionelle Trinkmilch sorgfältige Zwischenreinigungen Hinweis: Nach dem Öko-Landbaugesetz werden Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung als Straftaten geahndet und können mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug bestraft werden. - 3 - BLE 2005

Das Kontrollsystem Lesen Sie z. B. die Information der Landesanstalt für Landwirtschaft (Faltblatt Öko-Landbau in Bayern, Nr. 1: Gesetzliche Grundlagen) oder suchen Sie die Internetseite der Landesanstalt auf (http://www.lfl.bayern.de (Landwirtschaft > Ökologischer Landbau > Kontrollsystem) und beantworten Sie folgende Fragen. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen finden Sie unter http://www.verbraucherministerium.de (Landwirtschaft > Ökologischer Landbau > Kontrollstellen) Aufgabe 1 Wer ist für die Durchführung der Kontrollen zuständig? Die Länderbehörden überwachen die Kontrollstellen, durchgeführt werden die Kontrollen durch die jeweiligen Öko-Kontrollstellen. Aufgabe 2 Welche Pflicht hat ein Betrieb, der Erzeugnisse aus ökologischem Landbau verarbeitet und vermarktet? Jeder Betrieb muss sich anmelden und dem Kontrollverfahren unterwerfen. Aufgabe 3 Welcher Hinweis auf die Kontrollen muss auf der Verpackung angegeben werden? Codenummer der letzten verantwortlichen Kontrollstelle Aufgabe 4 Nennen Sie ein Beispiel einer Codenummer. DE-999-Öko-Kontrollstelle Aufgabe 5 Nennen Sie drei Aufgaben der zuständigen Stelle beim Vollzug der EG-Öko-Verordnung. rechtliche und fachliche Überwachung der Kontrollstellen Registrierung der Bio-Betriebe - 4 - BLE 2005

Kontrollstellen Die Kontrollstellen sind privatwirtschaftliche Organisationen, die durch die zuständige Stelle geprüft und zugelassen werden. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen finden Sie unter http://www.verbraucherministerium.de (Landwirtschaft > Ökologischer Landbau > Kontrollstellen) Aufgabe 1: Suchen Sie aus der Liste eine Kontrollstelle aus, die für Ihren Betrieb die Kontrolle durchführen könnte und geben Sie den Namen, die Anschrift und die Codenummer an. z. B. QC&I Gesellschaft für Kontrolle und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen GmbH Mechthildstr. 9 50678 Köln Codenummer: DE-013-Öko-Kontrollstelle oder AliconBioCert GmbH (ABCERT) Zertifizierung ökologisch erzeugter Produkte Schelztorstraße 9 73728 Esslingen Codenummer: DE-006-Öko-Kontrollstelle Aufgabe2 Informieren Sie sich über die Internetseite einer von Ihnen ausgesuchte Kontrollstelle. Übernehmen Sie wichtige Informationen wie Ziele, Aufgaben und Anforderungen. Die Kontrollstelle Alicon Verbot umweltbelastender und gesundheitsgefährdender Zusatz- und Hilfsstoffe. Alle Zutaten aus ökologischer Erzeugung nur bei Nichtverfügbarkeit dürfen bis zu 5 % der Zutaten herkömmlich erzeugt sein. Vollständige Dokumentation der Ein- und Verkäufe sowie der Produktion. oder Die Kontrollstelle ÖKOP (unter http://www.oekop.de) Ablauf der Biokontrolle bei ÖKOP: i. Information Vor Vertragsschluss wird das interessierte Unternehmen über eventuelle betriebsspezifische und allgemeine Erfordernisse durch die EG-Öko-Verordnung aufgeklärt. Umsetzungsmöglichkeiten der Anforderungen werden erläutert. - 5 - BLE 2005

ii. iii. iv. Anmeldung zum Kontrollverfahren Nach der Vorlage der Sanktionsstatuten und der Gebührenordnung schließt das interessierte Unternehmen einen Kontrollvertrag mit ÖKOP ab. Damit wird der Kontrollauftrag erteilt. Betriebsbesichtigung Bei der Inspektion vor Ort beginnt die eigentliche Kontrolle. Zusammen mit den Verantwortlichen des Unternehmens werden die Betriebseinheiten besichtigt. Die jeweiligen Anforderungen der EG-Öko-Verordnung an die Bereiche Wareneingang, Lager, Produktion, Warenausgang und Transport werden geklärt. Gemeinsam werden die Verarbeitungsprozesse und wenn es notwendig ist die Trennung der Abläufe besprochen. Anforderungen an Rezepturen werden aufgezeigt. Ein weiterer Gegenstand des Kontrollprogramms sind Fragen der Reinigung und der Schädlingsbekämpfung. Zu den Aufgaben von ÖKOP gehört auch die vereinzelte Entnahme von Proben zur Durchführung von Analysen. Dokumentation Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung müssen die Bücher überprüft werden. Die Herkunft und Menge der eingekauften Rohstoffe, die Produktionsmengen und der Warenausgang werden überprüft. v. Kennzeichnung Bei der Verkehrsbezeichnung der Produkte, der Auslobung im Laden, bei allgemeinen Kundeninformationsmaterialien, bei Etikettierung, Angaben auf Rechnungen, Lieferscheinen, bei Prospekten und sonstige Werbemaßnahmen wird die Übereinstimmung mit den Kennzeichnungsregelungen der EG-Öko-Verordnung untersucht. Gegebenfalls werden hier verordnungskonforme Lösungen gemeinsam ausgearbeitet. vi. vii. viii. ix. Inspektionsbericht Den Abschluss des Kontrollbesuches bildet der Inspektionsbericht. Die betrieblichen Gegebenheiten Erhebungsdaten sowie eventuelle Mängel werden hierbei schriftlich festgehalten. Notwendige Modifikationen mit dem Verantwortlichen werden besprochen und formuliert. Auswertung Nach genauer Überprüfung der Inspektionsdaten wird ein Abschlußbericht erstellt. Sanktionsmaßnahmen Bei Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung werden Sanktionen erteilt. Nach dem Öko-Landbaugesetz werden Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung als Straftaten geahndet und können mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug bestraft werden. Prüfsiegel Bei einer positiven Beurteilung erfolgt die Zertifizierung des Betriebes. - 6 - BLE 2005