Gemeinderatssitzung vom 17. September 2018 Botschaft Traktandum Nr. 2: Erwerb Anteil Grundstück Nr. 455, Via Rezia 11 Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Der Gemeindevorstand unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag zu obgenanntem Geschäft. 1. Ausgangslage Die RhB muss bis Ende 2023 die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umsetzen. Am Bahnhof in Domat/Ems erfüllt heute nur die Hausperronkante beim Bahnhofgebäude die entsprechenden Bedingungen. Die zweite Perronkante auf der Südseite des Bahnhofs ist nicht behindertengerecht ausgebaut. Weiter kann heute ein Perronwechsel für mobiliätseingeschränkte Personen sowie für Personen mit Kinderwagen nur über die bestehenden Schrankenanlagen erfolgen. Zudem sind die Schrankenanlagen mit über 150 Zügen pro Tag häufig geschlossen. Dies ist nicht benutzerfreundlich und erfüllt die gesetzlichen Auflagen nur bedingt. Im Zuge der notwendigen Umbauten werden die Anlagen bezüglich Kundenfreundlichkeit überprüft und angepasst, um einen modernen und leistungsfähigen Bahnbetrieb und eine optimale Zugänglichkeit sicherstellen zu können. 2. Projektübersichten und Verantwortlichkeiten Mit den Umbauarbeiten am Bahnhof in Domat/Ems werden drei Projekte bearbeitet. A Personenunterführung Die Personenunterführung wird einen schienenfreien, behindertengerechten Zugang zu den Perrons ermöglichen. Verantwortung: RhB
- 2 - B Entwicklung des Bahnhofareals Ein Neubauprojekt mit ober- und unterirdischer Parkierung soll das bisherige Bahnhofgebäude ersetzen. Weiter sollen mittels eines Bahnhofplatzes eine klare, repräsentative Ankunftssituation und genügend Parkierungsmöglichkeiten für Velos geschaffen werden. Verantwortung: RhB C Strassenunterführung Die Gemeinde und die RhB verfolgen das Ziel, die Schrankenanlage an der oberen Bahnhofstrasse - Via da Munt aufzuheben. Verantwortung: Gemeinde Domat/Ems (Das Projekt der Strassenunterführung wird in einer separaten Botschaft behandelt.) Jedes dieser drei Projekte kann grundsätzlich als eigenständiges Vorhaben betrachtet werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss die Personenunterführung, unabhängig der Projektfortschritte und Genehmigung der beiden anderen Vorhaben, realisiert werden. In der Gesamtbetrachtung sind sich die Gemeinde und die RhB einig, dass alle drei Projekte in Abhängigkeit zueinanderstehen und möglichst gut aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden sollten. 3. Personenunterführung: IST-Situation Der Bahnhof Domat/Ems besitzt bereits heute eine Personenunterführung, welche jedoch veraltet, nicht normenkonform und wenig komfortabel ist. Die heutige Unterführung ist beidseitig über steile Treppenabgänge erschlossen und somit nicht ausgebaut für mobilitätseingeschränkte Personen respektive den Langsamverkehr. Die RhB ist bestrebt, in enger Abstimmung mit der Gemeinde, eine neue und verbesserte Situation umzusetzen. 4. Personenunterführung: Projekt Es wird eine neue Personenunterführung (PU) mit Rampen und Treppen, für einen schienenfreien, behindertengerechten Zugang, zu den Perronanlagen erstellt. Nordseite: Auf der Nordseite soll die Rampen- und Treppenanlage an das neue Bahnhofgebäude angepasst bzw. integriert werden. Die Unterführung wird vom neu geschaffenen Bahnhofplatz über den Treppenabgang und vom Park & Ride Bereich her über die neue Rampe erschlossen werden.
- 3 - Südseite: Die Südseite lässt sich vor allem durch die heutigen, engen Platzverhältnisse charakterisieren. Die vorgeschlagene Lösung sieht einen neuen Treppenabgang vor, welcher direkt von der Via Rezia erschlossen werden soll. Die Rampe führt in einer geklappten Version vom neuen, kleinen Bahnhofplatz Süd in die neue Unterführung. Zusätzlich soll die Rampe auf der Ostseite auch über einen kurzen Treppenabgang zugänglich sein. Die Zugänglichkeit der Personenunterführung ist damit für Bahnbenutzer, mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen und Rollkoffer ideal gelöst und die Wege sind kurz. Abbildung 1: Personenunterführung mit geklappter Rampe auf der Südseite Es wird beabsichtigt, die Personenunterführung beidseitig der Gleisanlagen mit Aufzügen zu erschliessen, welche auch von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden können. Auf der Nordseite kann die Liftanlage im neuen Bahnhofgebäude platziert werden, auf der Südseite grenzt der Liftschacht an die Personenunterführung an. Diese Investitions- bzw. Betriebskosten würden zu Lasten der Gemeinde anfallen. Im Dreieck zwischen Via Rezia und der neuen Personenunterführung ist eine ausreichende Veloparkierung sowie zwei bis drei Kurzzeitparkplätze für das Abholen und Bringen von Zugreisenden vorgesehen. Weiter kann der neue, kleine Bahnhofplatz Süd mittels Bepflanzung einladender gestaltet werden. Im Verkehrskonzept, welches in Zusammenhang mit der Strassenunterführung steht, ist vorgesehen, dass die Via Rezia ab Personenunterführung bis zur Via da Munt nur noch durch die Anwohner und den Langsamverkehr benutzt werden kann.
- 4-5. Personenunterführung: Variantenentscheid In enger Abstimmung zwischen der Gemeinde und der RhB wurden diverse Varianten des südlichen Zugangs zur Personenunterführung ausgearbeitet. Neben der Personenunterführung, inklusive deren Zugänge, musste auch für die Veloparkierung ausreichend Platz geschaffen werden. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse hätten sämtliche Varianten einen Landerwerb zur Folge gehabt. Die vorgeschlagene Version berücksichtigt die planerischen Vorgaben in optimaler Weise. 6. Grundstückparzelle Nr. 455 RhB und Gemeinde haben den Grundeigentümer der Grundstücksparzelle Nr. 455 früh in die Planung der neuen Personenunterführung einbezogen. Der Eigentümer kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen und damit die Beeinträchtigungen auf seine Parzelle und die Liegenschaft zu gross seien. In diversen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Abtretung der ganzen Parzelle inkl. Wohnhaus und die Übernahme durch die Gemeinde / RhB die beste Lösung für alle Seiten ist. Einer Abtretung der nur für die Personenunterführung benötigten Fläche wäre für den Eigentümer keine Option. RhB und Gemeinde haben vereinbart, das Grundstück gemäss den Zuständigkeiten im Projektperimeter zu parzellieren und vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch die zuständigen Instanzen zu erwerben. Die RhB würde den Landbedarf für die Personenunterführung, die Gemeinde die Restparzelle inklusive Wohnhaus und Garage erwerben. Abbildung 2: Studie Personenunterführung mit Parzellengrenze 455 (rote Linie) und Landerwerb RhB (grauer Bereich)
- 5-7. Kosten Die Parzelle Nr. 455 mit 974m 2 könnte gemäss Studie wie folgt parzelliert werden: Rampe Süd und Veloständer, Anteil RhB ca. 298 m 2 Wohnhaus mit Umgebung und Garage, Anteil Gemeinde ca. 676 m 2 Das Wohnhaus verfügt über zwei 4 ½ Zimmerwohnungen mit Garage/Abstellplatz und weist einen Mietwert von aktuell Fr. 32 000 aus. Das Wohnhaus mit Garage und einem Anteil des Umschwungs könnte die Gemeinde für 1 Mio. Franken erwerben. Der Kaufpreis orientiert sich an der Immobilienbewertung. Das freistehende Zweifamilienhaus mit grossem Umschwung wurde im Jahre 1935 erstellt. Die Liegenschaft wurde kontinuierlich unterhalten weist eine marktgerechte Raumaufteilung aus. Investitionsbedarf besteht teilweise in die Gebäudetechnik. Es ist geplant, die Wohnungen weiter zu vermieten. Die Liegenschaft würde dem Finanzvermögen der Gemeinde zugeordnet werden. 8. Termine Es ist geplant, dass der wirtschaftliche Antritt mit Nutzen und Lasten per 1. Oktober 2018 erfolgen würde. 9. Abstimmungsverfahren Gemäss Art. 29 lit. m der Gemeindeverfassung fallen Erwerb und Veräusserung von Grundeigentum und Ablösung desselben bis zum Betrag von 1 Mio. Franken in die Zuständigkeit des Gemeinderates und unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. 10. Schlussfolgerungen Die Ausgestaltung einer behindertengerechten Personenunterführung muss gemäss gesetzlichen Vorgaben (BehiG) bis Ende 2023 realisiert werden. Flankierend zum Ausbau der neuen Personenunterführung würden auf dem ganzen Bahnhofareal genügend Veloabstellplätze realisiert werden. Im Vergleich zu heute würde eine grosszügigere Platzgestaltung das Erscheinungsbild der Bahnhofanlage sehr positiv prägen. Zusammen mit den beiden Projekten neues Bahnhofgebäude und Strassenunterführung würde die geplante Personenunterführung eine Einheit bilden und für den Langsamverkehr eine funktionale, bequeme und neuzeitliche Querung der Gleisbzw. Bahnanlagen ermöglichen.
- 6-11. Anträge Der Gemeindevorstand unterbreitet Ihnen, sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, aufgrund obiger Ausführungen folgende Anträge: 1. Auf die Vorlage sei einzutreten. 2. Dem Erwerb Anteil Grundstück Nr. 455 mit Wohnhaus, Garage und Umschwung für 1 Mio. Franken sei zuzustimmen. 3. Der Gemeindevorstand sei zu ermächtigen, bei der Abparzellierung kleinere Anpassungen vorzunehmen, wenn sich dies aus der Bearbeitung des Detailprojektes aufdrängt oder wenn betriebliche, wirtschaftliche und architektonische Gründe es erfordern. Gemeindevorstand Domat/Ems Der Präsident Erich Kohler Die Gemeindeschreiberin Yvonne Müller Domat/Ems, 23. August 2018/Ko Personenunterführung optimierte Variante Klapprampe Grundriss 1:200