Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken):

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Transkript:

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Im Folgenden haben wir einmal eine Checkliste entworfen. Diese Liste soll dazu dienen Dinge abzuarbeiten um nichts Wesentliches zu vergessen. Ich mache ausdrücklich noch einmal darauf aufmerksam, dass evtl. diese Liste nicht 100% alles abdeckt. und nicht alles trifft auf alle Betroffenen gleichermaßen zu. 1) Hilfe und Pflege Keine Hilfe erforderlich Körperpflege Ernährung Mobilität (Aufstehen/Zu-Bett-Gehen, Gehen, Stehen ) An-Auskleiden Begleitung zu Ärzten, Behörden Hauswirtschaft Hilfe auch nachts 2) Welche Hilfsmittel benötigen Sie zu Hause, die noch nicht verordnet wurden? Keine ich bräuchte hierzu eine Beratung! Rollator Duschrollstuhl Lifter fahrbar Deckenlifter Pflegebett Badewannenlifter Bett-Unterlagen sonstige:

3) Gibt es Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die Sie unterstützen können? Wer? 4) Ausgewählte Ansprechpartner und ihre Leistungen im Überblick: Hausarzt/-ärztin und/oder Neurologe/in Verordnung über häusliche Krankenpflege Verordnung über Behandlungspflege (wie z.b. Injektionen, Medikamentenüberwachung, Verbandswechsel, Wechsel von Blasenkathetern) Rezepte für Medikamente und/oder Heilmittel, Therapien (z.b. Krankengymnastik) Verordnungen für Hilfsmittel (wie Rollstuhl, Rollator u.ä) Pflegekasse Ihrer Krankenkasse: Bei Fragen zur Pflegeversicherung (z.b. Leistungsansprüche auf Kostenübernahme von Kurzzeitpflege, Tagespflege, stationärer Pflege, häuslicher Pflege, Umzugskosten, Umbauten) Antrag auf Eingruppierung in eine Pflegestufe (Einstufung, Höhergruppierung) Pflegegeld, Sach- und Kombi-Leistung Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Mundschutz, Bettunterlagen, Desinfektionsmittel ) Technische Hilfen zur Pflege (Pflegebett, Lifter etc.) Pflegekurse für Angehörige (kostenlos) Verhinderungspflege (bis 4 Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson in Urlaub ist oder krank) Zuschüsse für Umzug, Umbau in der Wohnung Kurzzeitpflege (bis 4 Wochen im Jahr) Rentenbeiträge für die ehrenamtliche Pflegeperson

Ihre Krankenkasse (prüft, entscheidet und bewilligt) über häusliche Krankenpflege und/oder über Hilfsmittel über Behandlungspflege über Teilnahme an Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen, die zur Erhaltung, Stabilisierung und Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes führen. Übernahme der Fahrtkosten zum Arzt, ambulante Therapien über Krankengeld Befreiung von Zuzahlungen Rentenversicherung Kontenklärung und zur Prüfung des Anspruchs (Sie müssen mind. 5 Jahre versichert gewesen sein und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben) auf Rente Beantragung der Erwerbsminderungsrente (wenn Sie bis 3 h am Tag arbeiten können), Teilerwerbsminderungsrente (wenn Sie mehr als 3 h und unter 6 h am Tag arbeiten können) Können Sie nur noch mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, und sind arbeitslos, können Sie als voll erwerbsgemindert gelten!! Antrag auf Teilnahme an Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen, die zur Wiedereingliederung ins Berufsleben führen sollen (in dieser Zeit wird -statt Krankengeld- Übergangsgeld gezahlt) Sozialamt (nur eine Auswahl von Leistungen) Achtung: Das Sozialamt ist nur dann zuständig, wenn die Leistungen der oben genannten Kostenträger nicht gewährt werden oder nicht ausreichen und bei Ihnen keine eigenen finanziellen Mittel verfügbar sind. Sie haben dann die Möglichkeit beim örtlichen Sozialamt z.b. einen Antrag auf Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung zu stellen. Antrag und Zahlung der Hilfe zur Pflege nach 61ff SGB XII

Antrag und Zahlung von Pflegegeld, wenn Sie von Angehörigen, Freunden voll oder zum Teil gepflegt werden Antrag und Zahlung von Eingliederungshilfen nach 53 SGB XII Grundsicherung, ergänzend zur oder statt Rente (nur ab dem 65. Lebensjahr oder bei amtlich festgestellter Erwerbsminderung!!) nach 41 ff SGB XII Jobcenter (nur eine Auswahl von Leistungen) wenn Sie, nach Ablauf des Krankengeldes, immer noch nicht arbeitsfähig sind, keinen Anspruch auf Rente erworben haben, wird zunächst Alg II gezahlt bis Ihre Erwerbsminderung festgestellt wurde (Prüfung durch Amtsarzt wird vom Amt veranlasst und kann etwas dauern) veranlasst ggf. Umschulungsmaßnahmen zuständig für erwerbsfähige Menschen (d.h. wenn Sie mehr als 3 h am Tag arbeiten können) Versorgungsamt (nur eine Auswahl von Leistungen) Infos zum Thema barrierefreies Wohnen SB-Ausweis (ab 50 GdB)zum Nachweis des Behindertenstatus Hilfen zur Arbeit (z.b. Arbeitsassistenz, Arbeitsplatzanpassung) Nachteilsausgleiche z.b. Wertmarken für den öffentl. Nahverkehr Feststellung des GdB (Grad der Behinderung) Behindertenberatung des Gesundheitsamtes Hilfe bei der Wohnungssuche Hilfe bei der Antragstellung bei Sozialhilfeangelegenheiten Beratung zu Pflegegeld und Schwerbehindertenrecht 5) Ihre nächsten Schritte Informieren Sie ihren Hausarzt (Verordnungen für ambulante Therapien, Behandlungspflege, Rezepte für Medikamente)!

Suchen Sie sich Fachärzte (Neurologen, Rehamedizin ) (bestimmte Medikamente und Therapien müssen/sollten vom Facharzt verordnet werden) Nehmen Sie Kontakt zu einem Pflegedienst Ihrer Wahl auf! Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf! Suchen Sie eine barrierefreie Wohnung Informieren Sie sich über Umbaumaßnahmen oder nützliche Einbauten! Klären Sie Ihre Finanzen! Beantragen Sie folgende Leistungen: o Krankengeld o Rente o Pflegestufe o Arbeitslosengeld I o Arbeitslosengeld II o Reha (medizin., berufl.) o Grundsicherung o Hilfe zu Pflege Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung! Haben Sie Anspruch auf eine Betriebsinvalidenrente (Pensionsplan) durch ihren Arbeitgeber? Nehmen Sie Kontakt zu einem Hilfsmittelversorger auf! Sonstiges: