Information für pflegende Angehörige

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1 Information für pflegende Angehörige 2016 Liebe pflegende Angehörige und Pflegepersonen, Sie haben sich an mich gewandt, um Ihre offenen Fragen, evtl. auch Ängste und Sorgen bezüglich einer ambulanten und stationären Versorgung zu äußern und abzuklären. Die Pflegesituation stellt für Sie eine ganz neue Situation dar und die alltäglichen Tätigkeiten sind plötzlich mit einer großen Verunsicherung verbunden. Gerne stehe ich Ihnen neutral und unabhängig als Beraterin für alle Bereiche der ambulanten und stationären Versorgung zur Verfügung. Ich erstelle für Sie auf Wunsch einen individuellen Pflegeplan und eine detaillierte Aufstellung darüber, welche Kosten auf Sie zukommen können. Um einen Überblick über verschiedene Leistungen und Kostenträger zu erhalten, habe ich für Sie diese Informationsbroschüre mit wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt. Gerne können Sie sich jederzeit mit offenen Fragen an mich persönlich wenden.

2 Über mich: Als Pflegeberaterin entwickle ich Lösungen für pflegende Angehörige und Pflegepersonen. Dabei umfasst mein Klientenkreis Personen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen, Pflegegeschichten, Problemen und Beratungsformen. Von der Pflegeberatung über Pflegegutachten und Pflegeschulungen bis hin zur Bedarfsermittlung der Pflege, berate ich Sie gerne umfassend, neutral und unabhängig. Ich arbeite nicht in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen und biete Ihnen deshalb eine neutrale und unabhängige Beratung an. Ich bin nur für Sie da und erfülle nicht die Wünsche von Kooperationspartnern. Ich bin nicht interessiert an hohen "Fallzahlen und Erfüllung von Statistiken" wie mancher Pflegestützpunkt, denn mich interessiert jeder einzelne Mensch. Mein Ziel ist es Sie individuell zufrieden zu stellen. Ihre Fatma Fikar Meine Pflegeberatertätigkeiten umfassen u.a.: Leistungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse Unterstützung bei Widersprüchen Pflegekurse für Angehörige vor Ort Regelmäßige Hausbesuche für ein sicheres Gefühl Bestellung von Hilfsmitteln Ausfüllen von Formularen Erstellen eines Pflegeplans und Tätigkeitsplans Koordination der Pflege mit Pflegediensten, Sanitätshäusern, Ärzten Überprüfung Ihrer Drittanbieter (z.b. Pflegeheime, Pflegedienste) Planung von Präventionsmaßnahmen Planung von Korrekturmaßnahmen bei Pflegefehlern

3 Sie erhalten noch keine Leistungen durch die Pflegeversicherung, sind aber erheblich pflegebedürftig? Dann sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MDK) stellt die Pflegekasse die Stufe der Pflegebedürftigkeit fest. Ab der Antragstellung erhalten Sie Ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung, auch rückwirkend. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in folgenden Formen zur Verfügung gestellt werden: Pflegesachleistung Pflegegeld Kombination von Geldleistung und Sachleistung Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege) Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Teilstationäre Pflege (Tagespflege und Nachtpflege), Kurzzeitpflege und Vollstationäre Pflege Leistungen für Pflegepersonen, wie Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Leistungen für Versicherte mit eingeschränkten Alltagskompetenzen (Betreuungsleistungen, z.b. für Demenzpatienten) Förderung neuer Wohnformen Einteilung der n Pflegebedürftige der I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen (Grundpflege) und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindesten 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Pflegebedürftige der II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten der Hilfe bedürfen (Grundpflege) und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Pflegebedürftige der III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen (Grundpflege) und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

4 Geldleistungen (Stand 01. Januar 2015) Haben Sie den Wunsch, Ihre pflegerische Versorgung selbst zu sichern, können Sie anstelle der häuslichen Pflege ein monatliches Pflegegeld beantragen. 0 (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) 728 *Gültig für Personen mit dauerhaften eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne von 45x SGB XI das sind z.b. an Demenz, Alzheimer, psychisch erkrankte Menschen. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen bei I und II halbjährlich einmal und bei III vierteljährlich einmal einen Beratungsbesuch vorweisen. Sie sichern die Qualität der häuslichen Pflege und schützen den Pflegenden. Der Beratungsbesuch kann durch Pflegedienste, anerkannten Beratungsstellen oder durch Pflegekassen selbst erfolgen. Rufen Pflegebedürftige die Beratung nicht ab, hat die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. Pfleggeld bei stationärem Aufenthalt Bei KKH und stationäre Reha wir das Pfleggeld für max. 28 Tagen in voller Höhe weiter bezahlt. Nach den 28 Tagen ruht das Pflegegeld. Bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wir dagegen 50% für max. 4 Wochen weiterbezahlt Zu beachten ist das der Ein- und Austritt Tag aus der Kurz- und Verhinderungspflege zu 100% Pflegegeld zu bezahlen sind. Beratungsnachweis erforderlich Pflegegeldkürzungen bei Nichteinhaltung von Beratungspflichten bis zu 28 Tage Auszahlung von Pflegegeld z.b. bei KKH 50 % Pflegegeld Auszahlung bei Verhinderungsund Kurzzeitpflege

5 Sachleistungen (Leistungserbringung durch den häuslichen Pflegedienst) Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, erhalten Grundpflege und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst. 0 (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz*) *Gültig für Personen mit dauerhaften eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne von 45x SGB XI das sind z.b. an Demenz, Alzheimer, psychisch erkrankte Menschen. Sofern Sie die Pflegesachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen, haben Sie 2 Möglichkeiten. 1 Möglichkeit Sie erhalten ein anteiliges Pflegegeld. Dies nennt sich dann Kombinationsleistungen. Beispiel: Beanspruchen Sie 70% Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst, so erhalten Sie 30% des Pflegegelds von Ihrer Pflegekasse erstattet. 2 Möglichkeit ist Sie können Ihren Sachleistungsbetrag Umwidmen auf die Betreuungsleistungen ( 45b SGB XI). Anspruch auf Dienstleistungen durch Pflegedienst Keine Beratungsnachweispflichten Anteilig Pflegegeld bei nicht voller Ausschöpfung von Sachleistungen Oder Umwandlung auf Betreuungsund Entlastungsangebote möglich.

6 Ersatzpflege / Verhinderungspflege Bei Verhinderung der Pflegeperson (zum Beispiel durch Krankheit, Entlastung oder Urlaub) erhalten Sie für die Kosten einer Ersatzpflegekraft einen Zuschuss. Ersatzpflege/Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson mindestens 6 Monaten Ihren die pflegebedürftige Person gepflegt hat. Hierbei ist nicht entscheidend, dass der Pflegebedürftige schon mindestens 6 Monate in einer eingestuft ist! 0 (mit Demenz*) ,2, Hinweis: Die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen; haben Anspruch auf Renteneinzahlung wenn Sie 14 Stunden wöchentlich pflegen, nach 44 SGB XI. Was nicht möglich ist? Barzahlung an die Versicherte die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Neu seit 1. Januar 2015 Noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege können bis zu 802 (50%) für die Verhinderungspflege verwendet werden. Sie haben max im Jahr für die ambulante Versorgung zur Verfügung, wenn Ihre Pflegeperson Verhindert ist. oder Noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege kann bis zu für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Sie haben max im Jahr für die stationäre Versorgung zur Verfügung, wenn Ihre Pflegeperson Verhindert ist.

7 Erheblich allgemeiner Betreuungsbedarf Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden erhalten zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen. Vorrausetzung ist ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung oder Betreuung aufgrund einer Demenz oder psychischen Erkrankung. Menschen ohne Alltagskompetenz, die bereits einen Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, können diese Leistung ab 01. Januar 2015 in Anspruch nehmen. 1, 2, oder 3 (ohne erheblichen eingeschränkten Alltagskompetenzen) 0,1, 2, oder 3 (mit erheblichen eingeschränkten Alltagskompetenzen- Grundbedarf) 0,1, 2, oder 3 (mit erheblichen eingeschränkten Alltagskompetenzen- erhöhten Bedarf) Hinweis: Verfällt nicht Monatlich wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen wird und ist bis 30.6 im folge Jahr gültig. Leistungen können für die Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste oder nach Landesrecht zugelassene niederschwellige Betreuungsangebote verwendet werden. Zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel Hilfsmittel (z.b. für Handschuhe, Krankenunterlagen ) werden bis zu einem Höchstbetrag von 40 p. Monat von der Pflegekasse bezahlt. Hierbei ist kein Rezept vom Hausarzt nötig. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Sie sind dauerhaft erheblich eingeschränkt in Ihren Alltagsverrichtungen und möchten trotzdem weiterhin zuhause gepflegt werden. Dann haben Sie die Möglichkeit einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse zu erhalten. Dies dient dazu, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigten individuell anzupassen. Sie erhalten pro Maßnahmen, z.b. eine Maßnahmen fürs Bad und andere fürs Lieft und seit 2013 ist kein Eigenanteil des Versicherten mehr nötig. Es ist empfehlenswert den Antrag immer im Vorfeld einer wohnfeldverbessernden Maßnahme zu stellen.

8 0 (mit Demenz*) 1,2, (bis , wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) (bis , wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) *Gültig für Personen mit dauerhaften eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne von 45x SGB XI das sind z.b. an Demenz, Alzheimer, psychisch erkrankte Menschen. Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege Unter Tages-/Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesablauf in einer Pflegeeinrichtung. 0 (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) *Gültig für Personen mit dauerhaften eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne von 45x SGB XI das sind z.b. an Demenz, Alzheimer, psychisch erkrankte Menschen. Hinweis: Ab 01. Januar 2015 können die Leistungen neben der ambulanten Pflegesachleistung/Pflegegeld in vollen Umfang in Anspruch nehmen.

9 Kurzzeitpflege Sie haben die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, z.b. zur Bewältigung von Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einem Krankenhausaufenthalt. Im Kalenderjahr bestehende, nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege, können Sie zudem der Kurzzeitpflege anrechnen. D.h. die Kurzeitpflege wird maximal ab 1. Januar von 4 auf 8 Wochen ausgeweitet. 0 (mit Demenz*) ,2, Neu seit 1. Januar 2015 Noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege können bis zu 802 (50%) für die Verhinderungspflege verwendet werden. Sie haben max im Jahr für die ambulante Versorgung zur Verfügung, wenn Ihre Pflegeperson Verhindert ist. oder Noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege kann bis zu für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Sie haben max im Jahr für die stationäre Versorgung zur Verfügung, wenn Ihre Pflegeperson Verhindert ist. Zusätzliche Leistungen in ambulanten Betreuten Wohngruppen Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege- Wohngemeinschaften, bieten die Möglichkeit, weiterhin zusammen zu leben und gegenseitige Unterstützung zu erhalten, ohne auf die Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Auch dies wird gesondert gefördert. 0 (mit Demenz*) 205 1,2,3 205 Zusätzlich Anspruch auf eine einmalige Anschubfinanzierung zur Gründung der ambulanten Wohngruppe in Höhe von pro Person bzw pro Wohngruppe ( 45e SGB XI). Z.B. für Maklergebühren, Umbaumaßnahmen.. Achtung: Gedeckelter Fördertopf d.h. wenn der Topf leer ist, kein Anspruch.

10 Vollstationäre Pflege Pflegebedürftige die nicht mehr zuhause gepflegt werden können, erhalten für die vollstationäre Pflege finanzielle Unterstützung. 0 (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz*) *Gültig für Personen mit dauerhaften eingeschränkten Alltagskompetenzen im Sinne von 45x SGB XI das sind z.b. an Demenz, Alzheimer, psychisch erkrankte Menschen. Hinweis: Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen wird zusätzlich gefördert: 1-3 mit einen Betrag in Höhe von 266. Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeheimen ( 87b SGB XI) Neu - 1 Vollzeitkraft auf 20 Bewohner der 0-3 (unabhängig ob eine EAK vorliegt oder nicht) Alt - 1 Vollzeitkraft auf 24 Bewohner nur mit EAK Krankenversicherung Wird durch die häusliche Krankenpflege z.b. ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt, erhalten Versicherte von der Krankenkasse Leistungen zur häuslichen Pflege, Haushaltshilfe und Familienpflege. Die Kosten für die medizinische Versorgung (Behandlungspflege) beispielsweise Blutzuckermessung, Insulingabe, Verbandswechsel, Infusionsgabe usw. übernimmt die Krankenversicherung, wenn die medizinische Behandlung mit einem ärztlichen Verordnungsschein verordnet wurde.

11 Landratsamt Hilfe zur Pflege Die Sozialversicherung unterstützt ebenso ältere Menschen, bei der Finanzierung der notwendigen Pflege, einer Haushaltshilfe und ihres allgemeinen Lebensunterhalts. Die Rente reicht meist nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Durch die Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege erhalten Sie die notwendige finanzielle Unterstützung von der Sozialversicherung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und berate Sie, welche Hilfestellung Sie vom Gesetzgeber erhalten können. Kostenlose Anlaufstellen Pflege- und Krankenkassen Pflegedienste - privat oder kirchlich Pflegeheime - privat oder kirchlich IAV Stellen (Information und Anlaufstellen) Pflegestützpunkten Seniorenrat Internet Bitte beachten Sie hier dass Sie eine unabhängige und individuelle Beratung erhalten. Kontakt: Pflegeberaterin und Gutachten Fatma Fikar Tel: Weitere Informationen stehen auf meine Internetseite unter für Sie zur Verfügung.

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