Staat bezuschusst Investitionen Die De-Minimis-Förderung des Bundes: Bis 31.3. Antrag stellen und Zuschuss sichern Das De-Minimis-Programm offeriert Speditionen und Transportunternehmen lukrative Fördermittel. Erfahren Sie, was der Staat fördert und wieviel Geld Sie maximal bekommen können. Auf den Seiten 2 bis 4 zeigen wir Ihnen, welche Anschaffungen gefördert werden. Und auf Seite 5 haben wir außerdem ein Beispiel konstruiert, an dem Sie die ganze Förderthematik ganz leicht nachvollziehen können. Staat bezuschusst im Einzelfall bis zu 100 Prozent Die Grundlagen Neun Voraussetzungen der De-Minimis-Föderung im Überblick: Pro schwerem Nutzfahrzeug gewährt der Gesetzgeber einen Investitionszuschuss von maximal 1.400 Euro. Die maximale Förderhöhe liegt bei 33.000 Euro pro Betrieb. Antragstellung: Unternehmer müssen nur die Anzahl der Fahrzeuge angeben. Die einzelnen n, für die die Gelder beantragt werden, müssen erst im Verwendungsnachweis erfasst werden. Erleichterungen beim Verwendungsnachweis Abgabefrist 31. März 2010: Bis dahin müssen alle Antragsunterlagen vollständig da sein. Auszahlung: Die Fördermittel werden erst nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheides und Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises ausgezahlt (keine Abschlagszahlung). Keine Förderung für geleaste Fahrzeuge: Man muss in den Fahrzeugpapieren als Halter oder Eigentümer eingetragen sein. Nachweis des Besitzes schwerer Nutzfahrzeuge: Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde oder des Haftpflichtversicherers. Kopie des Kfz-Steuerbescheids oder Kopie der Fahrzeugscheine. Wichtig: In den Unterlagen muss das amtliche Kennzeichen, der Fahrzeughalter, die Zulassung des Fahrzeugs am 31.10.2009, das zulässige Gesamtgewicht und die Art des Fahrzeugs aufgeführt sein. Antragstellung: Online auf: www.bag.bund.de De-Minimis-Erklärung: In dieser muss der Unternehmer ankreuzen, dass er im Straßentransportsektor tätig ist und ob er in den letzten zwei Jahren bereits De-Minimis-Beihilfen erhalten hat. Antragstellung: www.bag.bund.de Wirtschaftsdienst Spedition, Transport und Logistik Sonderdruck 1
Das wird gefördert Es gibt drei Förderkategorien: Fahrzeugbezogene n (Förderung bis maximal 3.600 Euro je ) Personenbezogene n (Förderung bis maximal 1.400 Euro je ) n zur Effizienzsteigerung (Förderung bis maximal 2.500 Euro je ) Drei Förderkategorien 1. Fahrzeugbezogene n Bezeichnung Erläuterung Förderfähigkeit der Anschaffung von Fahrerassistenzsystemen Förderfähig ist die Anschaffung von Navigationssystemen (inkl. Beschaffung / Update von Kartenmaterial), ESP, Spurassistent, Bremsassistent, Abstandsregler, Kamerasystemen zum Rückwärtigen rangieren / Frontkameras. Die Anschaffung / Ersatzbeschaffung von Fahrzeugausrüstungen wird nur gefördert, sofern es sich um überobligatorische (nicht gesetzlich vorgeschriebene) Ausrüstungen handelt. Mobilfunkgeräte zur Sprachkommunikation sind nicht förderfähig, auch wenn diese Mehrwertdienste wie bspw. Navigation unterstützen. Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze Anschaffung von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen Mobile Computer (Notebook, Laptop, Netbook) sind nur förderfähig, wenn sie sofern während der Fahrt nicht abgeschaltet während der Fahrt ausschließlich über eine Sprachsteuerung bedient werden können, und Bildschirm und Tastatur nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor aktiviert werden können. Förderfähig ist die Anschaffung von (Stand- / Dach-) Klimaanlagen, Bord-Kühlschränken, ergonomischen Sitzen, Standheizungen für Fahrerhäuser, zertifizierten Schlafliegensystemen, fest eingebaute Freisprecheinrichtungen Förderfähig ist die Anschaffung von z.b. Retardern, Rückfahrkameras, Achslastmessgeräten, Dachplanenhubvorrichtungen, etc. Förderfähig ist die Ersatzbeschaffung von lichttechnischen Einrichtungen (Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer, Nummernschildbeleuchtungen, Seitenmarkierungsleuchten) inklusive Leuchtmittel sowie retroreflektierende Markierungen (Warnmarkierung gem. ECE-R-48); Außenspiegelsysteme; klappbare oder versenkbare Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare Absturzsicherungenfür das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen entsprechend 41 Abs. 2 BGV D 29; KennzeichnungsundWarntafeln (Gefahrgut- und Abfalltransporte); geeignete Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln, Equipment zum Beseitigen gefährlicher Dachlasten, Winterreifen) Mobilfunkgeräte selbst sind nicht förderfähig Vorratsbeschaffung ist nicht förderfähig Wirtschaftsdienst Spedition, Transport und Logistik Sonderdruck 2
Bezeichnung der Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation von Einrichtungen zur optimalen Ladungssicherung Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrags Kühltrennwände Windleitkörper Partikelminderungssysteme Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme lärm- / geräuscharme Reifen, Rollwiderstandsoptimierte Reifen Umweltgerechte Fahrzeugreinigung Umweltgerechte Entsorgung Technische Fahrzeugüberwachung Erläuterung Förderfähigkeit Förderfähig ist die An- / Ersatzbeschaffung Installation von Stirnwandverstärkungen oder Prallwänden zum Schutz der Führerhausinsassen, Rungen, Zahnleisten, Lademulden, Zurrwinden, Zurrgurten, Ankerschienen, Sperr- und Ladebalken, Zurrpunkten (fest oder beweglich), Befestigungsbeschlägen für Container, Ladehölzern (Keile, Bretter, Kanthölzer), rutschhemmenden Unter- und Zwischenlagen (RH- Matten), Ketten, Seilen, Spannschlössern, Seil- und Kantenschonern, Füllmittel (z.b. Aufblaspolster, Schaumstoffpolster etc.), Aufsetzbrettern, Rungenverlängerungen, Ladegestellen, Planen und Netzen. Es sind nur Leistungen im Rahmen eines Wartungsvertrags förderfähig, die überobligatorisch (nicht gesetzlich vorgeschrieben) sind. Wartungen als Voraussetzung für den Erhalt von Garantieansprüchen sind förderfähig, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Förderfähig ist die An- / Ersatzbeschaffung und Installation. Förderfähig ist die An- / Ersatzbeschaffung /Installation / Einrichtung und Anwenderschulung. Förderfähig ist die Anschaffung / Nachrüstung von Dieselrußpartikelfiltern mit unmittelbarem Fahrzeugbezug Förderfähig sind nur Betriebsmittel (z.b. AdBlue) Förderfähig sind Reifen, die hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand optimiert sind, und die Grenzwerte der geltenden EU-Richtlinie (RL2001/43) erfüllen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Waschanlage, ordnungsgemäßer Waschplatz) ist die Fahrzeugwäsche im eigenen Betrieb förderfähig Förderfähig ist die Entsorgung von Fahrzeugkomponenten und Abfällen jeglicher Art (inkl. Reifen, Öle, Schmierstoffe) Förderfähig sind n zur techn. Fahrzeugüberwachung (inkl. Prüfung Fahrtschreiber und Kontrollgeräte gem. 57b der StVZO) Nicht förderfähig sind Fahrzeugreparaturen, sowie Vorführungs- und Prüfungskosten für HU, AU und sonstige Überprüfungen; Wartungsarbeiten, die im eigenen Betrieb durch eigenes Personal vorgenommen werden Vorratsbeschaffung ist nicht förderfähig Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei stationären Kältemaschinen, Kühlaggregaten von Containern, Einbau sog. Motoroptimierungssysteme und Effizienzsteigerungssysteme für Motoren Umrüstung des Motors für die Verbrennung von Bio-Diesel / Rapsöl Bau einer Waschanlage oder die Anlage eines Waschplatzes Fahrzeugreparaturen, sowie Vorführungs- und Prüfungskosten für HU, AU, etc. Wirtschaftsdienst Spedition, Transport und Logistik Sonderdruck 3
2. Personenbezogene n Bezeichnung Erläuterung Förderfähigkeit der Aufwendungen für Prämien an das Fahrpersonal Aufwendungen für Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie Disponenten arbeitsmedizin. und sicherheitstechnische Betreuung für Fahr- und Ladepersonal sowie Disponentene Förderfähig sind Prämien für die Schadenfreiheit von Fahrzeug und Ladung sowie für wirtschaftliches Fahren in Form von Geldleistungen sowie Sachprämien. Bei der Gewährung von Sachprämien ist der Anschaffungspreis des zugewendeten Gegenstandes maßgeblich. Förderfähig sind Aufwendungen (auch Miete / Leasing) für die Beschaffung von Arbeitsschutz und Sicherheitsbekleidung (Schuhe, Westen, Hosen, Jacken, Handschuhe, Helme, Masken etc.) sowie die persönliche Schutzausrüstung für Gefahrgutfahrer Prämiengewährungen in Form von Gutscheinen sind nicht förderfähig 3. Effizienzsteigernde n Bezeichnung Erläuterung Förderfähigkeit der Umwelt- und sicherheitsbezogene Fragen der Unternehmensführung Kosten der Unternehmensberatung Nicht förderfähig sind Rechts- und Steuerberatungskosten Prüfung nach Unfallverhütungsvorschriften der BG Telematiksysteme Anbindung Lkw an Betrieb Digitaler Tachograph intelligente Transportlogistik Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen Förderfähigkeit ist nur für überobligatorische (nicht gesetzlich vorgeschriebene) Prüfungen gegeben. Förderfähig sind Anschaffung / Miete / Wartungskosten / Servicegebühren für Hard- und Software, sonstige Kosten für die Inanspruchnahme von Telematiklösungen. Kommunikationskosten für den Betrieb von Telematiksystemen (nur Datenkommunikation).; Anschaffung von Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung; Mobile Geräte für die Warendistribution (Scanner) Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten Anschaffung / Wartung / Miete / Nutzung / Anwenderschulung für die EDV-gestützte Anbindung an Kommunikationsplattformen / Informationssysteme (z.b. Einkauf bei einer Fracht- oder Laderaumbörse, um Leerfahrten zu vermeiden) Förderfähig sind alle Zertifizierungen und begleitende Beratungen zu Umwelt- und Sicherheitsfragen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) ist dem Grunde nach förderfähig, soweit die Zertifizierung Umwelt und Sicherheitsfragen betrifft. Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung Mobilfunkgeräte zur Sprachkommunikation sind nicht förderfähig. Wirtschaftsdienst Spedition, Transport und Logistik Sonderdruck 4
Beispiel Wie viele Fahrzeuge über 12 Tonnen waren am 31.10.2009 auf das Unternehmen zugelassen? Höchstfördersumme: Anzahl der Fahrzeuge x 1.400 Euro Bewilligte n in den letzten drei Steuerjahren (nicht mehr als 100.000 Euro inklusive des aktuellen Antrags) Förderfähige Summe: Welche n will ich durchführen? Fahrzeugbezogene n (z.b. Fahrerassistenzsysteme, Zurrgurte oder Schneeketten) Spoiler Schwerlast-Anti- Rutsch-Matte 160 Euro Anzahl 2 4 Nettokosten 900 Euro Gesamtkosten 7 9.800 Euro 0 9.800 Euro 1.800 Euro 640 Euro Förderbetrag 1.800 Euro 640 Euro max. 3.600 Euro je geräusch- und rollwiderstandsarme Reifen 600 Euro 4 2.400 Euro 2.400 Euro Personenbezogene n wie Arbeitsschutzausrüstung, Prämien für unfallfreies Fahren max. 1.400 Euro je Rußfilter 4.500 Euro 1 4.500 Euro 3.600 Euro Zwischensumme 9.340 Euro 8.440 Euro Prämie für sparsame 150 Euro 8 1.200 Euro 1.200 Euro Fahrweise Arbeitshandschuhe Warntafel Abfalltransport 5,00 Euro 35 Euro 15 Paar 2 75 Euro 70 Euro 75 Euro 70 Euro n zur Effizienzsteigerung (z.b. Telematiksysteme, Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen) Zwischensumme 1.345 Euro 1.345 Euro Speditionssoftware 5.000 Euro 1 5.000 Euro 2.500 Euro für die Disposition inklusive PC und Schulung max. 2.500 Euro je Gesamtinvestition 15.685 Euro Summe der Einzelförderungen gefördert vom Staat (Höchstfördersumme) Eigenanteil Unternehmer: (15.685./. 9.800) = 5.885 Euro 12.285 Euro 9.800 Euro Wirtschaftsdienst Spedition, Transport und Logistik Sonderdruck 5
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