TAC Technische Akustik Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz, Heinrich-Hertz-Straße 3, 41516 Grevenbroich Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz 11 41334 Nettetal 14.09.2017 Stellungnahme TAC 3519-17 Bebauungsplan Nr. Lo-267 der Stadt Nettetal Rathauserweiterung Steegerstraße Hier: Stellungnahme zu den Lärmpegelbereichen der geplanten Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser Sehr geehrte Damen und Herren, es soll anhand eines Vorgutachtens ( Gutachten zur Lärmsituation durch den Kfz- Verkehr des Ingenieurbüros Gerhard Angenvoort, Krefeld, vom 06.07.1988) zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. Lo-111 Doerkesplatz/Kempener Straße der Stadt Nettetal vom Februar 1989 und der aktuellen Planung zum B-Plan Nr. Lo-267 ( Rathauserweiterung Steegerstraße ) eine Ableitung der Lärmpegelbereiche für die Plangebäude erfolgen. Grundlage der Ermittlungen ist die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau von 1989, die derzeit baurechtlich in NRW noch gültig ist und die ebenfalls Grundlage für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. Lo-111 bzw. das o. g. Vorgutachten war. Der B-Plan Lo-111 ist mit der Lage des Bauvorhabens (BV) in Anhang A dargestellt. Anhang B zeigt den konkreten Geltungsbereich des B-Planes Lo-267. Es sollen hier zwei Gebäudeeinheiten (Gebäude Steegerstraße und Gebäude Doerkesplatz) als Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser entstehen. Das geplante Gebäudekonzept ist aus Anhang C ersichtlich. Die Berechnungen der Lärmpegelbereiche (LPB) im Vorgutachten sowie die daraus abgeleiteten Festsetzungen im B-Plan Lo-111 erfolgte für freie Schallausbreitung, d. h. die Abschirmwirkung der Gebäude ist hier nicht berücksichtigt. Büro Grevenbroich Heinrich-Hertz-Straße 3 41516 Grevenbroich 02182-83221-0 02182-83221-99 Büro Braunschweig Ölschlägern 6 38100 Braunschweig 0531 44626 0531 18580 Ihr Ansprechpartner Dipl.-Ing. Ulrich Wilms 02182-83221-11 wilms@tac-akustik.de tac-akustik.de Leistungen Raumakustik Bauakustik Elektroakustik Immissionsschutz Schwingungstechnik Beratung Messung Schulung Sachverständigengutachten Qualifikationen Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz für Bau-, Raum- und Elektroakustik Dipl.-Ing. Ulrich Wilms für Schallimmissionsschutz VMPA anerkannte Güteprüfstelle nach DIN 4109 VMPA-SPG-211-04-NRW Messstelle nach 29b BImSchG für Messungen nach 26, 28 BImSchG zur Ermittlung von Geräuschen Bankverbindung Sparkasse Aachen Kontonummer 47678123 BLZ 390 500 00 IBAN DE43390500000047678123 BIC AACSDE33XXX Für die Straßenseite des geplanten Gebäudes an der Steegerstraße können die Lärmpegelbereiche aus dem B-Plan übernommen werden, da hier keine Abschirmungen vorliegen. Das gleiche gilt für die westliche Stirnseite des Gebäudes bis ca. zur Gebäudemitte (von der Straße aus). Seite 1 von 7
Hier liegt gemäß Vorgutachten bzw. B-Plan Lo-111 der Lärmpegelbereich IV vor. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile für Wohnräume muss gemäß DIN 4109 einen Wert von erf. R w, res 40 db aufweisen, für Büroräume oder ähnliches gilt ein Wert von erf. R w, res 35 db. Für die südliche Hälfte der westlichen Stirnseite des Gebäudes an der Steegerstraße gilt der Lärmpegelbereich III. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile für Wohnräume muss gemäß DIN 4109 hier einen Wert von erf. R w, res 35 db aufweisen, für Büroräume oder ähnliches gilt ein Wert von erf. R w, res 30 db. Für Schlaf- und Kinderzimmer müssen für beide Bereiche zudem die Fenster grundsätzlich geschlossen bleiben, um die Einhaltung der in der Richtlinie VDI 2719 empfohlenen Innenpegel zu gewährleisten. In diesem Fall wird eine fensterunabhängige Lüftung über geeignete schallgedämmte Lüftungselemente empfohlen. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann die Stoßlüftung verwendet werden. Im vorliegenden Fall wird empfohlen, für alle eventuellen Schlafund Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungselemente einzubauen. Alternativ wären auch (teil)verglaste Vorbauten möglich. Gemäß der hier anzuwenden DIN 4109 darf bei geschlossener Bebauung und bei Innenhöfen ohne besonderen Nachweis der maßgebliche Außenlärmpegel um 10 db(a) gemindert werden. Somit ergibt sich für die Rückseite des Gebäudes an der Steegerstraße maximal der Lärmpegelbereich II. Die Lärmpegelbereiche I und II gelten danach auch für das komplette Gebäude Doerkesplatz. Besondere Festsetzungen sind für die Lärmpegelbereiche I und II nicht zu treffen. Die sich ergebenden Lärmpegelbereiche sind in Anhang D zur Übersicht noch einmal dargestellt. Grevenbroich, den 14.09.2017 Dipl.-Ing. Ulrich Wilms (Ö. b. u. v. S. für Schallimmissionsschutz, fachlich Verantwortlicher Modul Immissionsschutz) Dipl.-Ing. (FH) Florian Ruckeisen (stellvertretender fachlich Verantwortlicher Modul Immissionsschutz) Seite 2 von 7
Anhang A: Bebauungsplan Nr. Lo-111 BV B-Plan Lo-267 Seite 3 von 7
Anhang B: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. Lo-267 Seite 4 von 7
Anhang C: Gebäudekonzept Bebauungsplan Nr. Lo-267 Seite 5 von 7
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Anhang D: Lärmpegelbereiche Plangebäude LPB I und II LPB III LPB IV Seite 7 von 7