Vision Zero in der Praxis Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Ähnliche Dokumente
DreiLändertagung Betriebliche Gesundheitsförderung. Bregenz, 27. März 2015 Andreas Horst Bundesministerium für Arbeit und Soziales

GDA-ORGAcheck. Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus. Der. Abstimmungsgespräch mit Kooperationspartnern. am 2. Juni 2014 in Frankfurt a.m.

Arbeitsschutz in der Praxis Fokus Hessen

Psychische Gesundheit bei der Arbeit

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ORGA)

Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger

Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Entwicklungen in der Prävention 8. Fachtagung Ganztägig ambulante Rehabilitation 11. und 12. Mai 2017

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

DG Frauke Strohmeier. Stv. Leiterin Präventionsbereich Heidelberg Branche Chemische Industrie

Sichere und gesunde Arbeitsplätze durch umfassende Prävention

Kooperation von DGUV und DRV zur gemeinsamen Präventions- und BEM-Beratung im Betrieb

Die neue GDA-Periode 2013 bis Dr. Walter Eichendorf stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV Dortmund, 10. April 2013

Frühzeitige und betriebsnahe Kooperation von Unfall- und Rentenversicherung

2. Gesundheitskongress Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

Umgang mit Depressionen in der Arbeitswelt Präventions- und Handlungsmöglichkeiten der Beschäftigten und des Unternehmens

3. Fachgruppentreffen Berlin, , 11:00-16:00 Uhr

Weg(e) von der Belastung zur psychischen Entlastung

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) -Kommentar

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in Kindertageseinrichtungen. Caritas Aschaffenburg / Würzburg

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen

Gemeinsames Positionspapier Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

PJ-Logbuch der Universität des Saarlandes Fach: Arbeitsmedizin

Die GDA ab 2013 Wie geht es weiter? Vortrag auf dem Sächsischen Arbeitsschutzforum in Dresden am 13. Oktober 2011 von MinDirig Michael Koll BMAS Bonn

BGN Arbeitsschutz und Hygienic Design. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Baitinger

Reha-Management BK bei der BGHM Wo stehen wir? Was ist uns wichtig?

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig

zwischen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) vertreten durch den NAK-Vorsitz und

Prävention: 1 SGB VII Verhütung von Fehlbelastungen des Rückens im Berufsleben als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr

Präventionsgesetz Wo stehen wir?

Erfolgsfaktoren der betrieblichen Gesundheitsförderung - passgenaue Angebote der Krankenkassen

Das neue Präventionsgesetz

Das Hautarztverfahren, berufsgenossenschaftliche Angebote und Leistungen

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

GDA-Arbeitsprogramm. Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro

GDA-Rückblick. 5. Arbeitsschutzforum Dr. Walter Eichendorf stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV Vorsitzender der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz

Kooperation BGHM und DVR

Arbeiten unter der Sonne UV- Belastung. Seminar: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bädern

Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

S t e l l u n g n a h m e

Bettina Splittgerber, Referatsleiterin HSM. Die Ziele der zweiten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

BK-Forschung bei der DGUV

Forum Studierendengesundheit: Einblicke in die Praxis an Hochschulen. Armut und Gesundheit, Berlin 17. März 2017

Die GDA bis Erfahrungen - Prioritäten ab 2013

Das Berufskrankheiten-Konzept der DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Chemnitz. Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Slavik, Chemnitz, 21.

Kurzbegründungen der gemeinsamen Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder

Präventionsgesetz. - eine Chance für mehr Gesundheitsförderung und Prävention im Lebensverlauf?

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren am Bau

Entwicklungen und Strategien im Arbeitsschutz

Rehamanagement bei Akut-Berufskrankheiten Berufskrankheiten mit Aufgabezwang

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Sichere gesunde Hochschule

Wissenschaftliche Sitzung 3 EbM in der integrierten Versorgung

Berufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinisches Kolloquium , Bregenz

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM lohnt sich! Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach 8. und 9. März 2017

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016

des Aufgaben Vortragesund Handlungsfelder der gesetzlichen Krankenkassen Fachkonferenz Werner Mall UB-Leiter Prävention

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Was bringt das Präventionsgesetz?

Stand der Arbeitsgruppe MSE

Mitarbeitergesundheit und Arbeitsschutz

Pflegereform und Präventionsgesetz was ändert sich ab Oliver Hartmann AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr

Potsdamer BK-Tage. Individualprävention bei der BK-Nr. 5103

Foto: Christian Schwier/fotolia.com

Betriebliches Gesundheitsmanagement und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

BGM Perspektive der Unfallversicherungsträger

Psychische Belastung im Berufsleben

Fachtagung Waiblingen 11./12. Dezember 2009

Gemeinsame. Deutsche Arbeitsschutzstrategie Muskel-Skelett-Erkrankungen

Was bringen das Flexirentengesetz und das Bundesteilhabegesetz für die Rehabilitation aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung

Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitsplatz Krankenhaus

Berlin, 21. November 2014

goodluz - stock.adobe.com Berufskrankheiten Fragen und Antworten

Betriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht

Leitlinien und Begutachtung aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Prof. Dr. Stephan Brandenburg BGW, Hauptgeschäftsführer

PARSAG-Kongress Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aufsicht. Fürsorge. Maria Elisabeth Berner Leiterin des Referates C März 2010 Guten Tag!

Die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung. im Betrieb

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Betriebliches Gesundheitsmanagement und dessen Förderung & Best Practice aus dem GaLaBau. Christian Ahlers Ludwig Scheidtmann

Bedeutung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für die Gesetzliche Unfallversicherung

Rundschreiben. Neue bundeseinheitliche Reha-Formulare. Abteilung für Rehabilitation

Transkript:

58. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v. 7. 9. März 2018 in München Vision Zero in der Praxis Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Prof. Dr. Stephan Brandenburg Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Erweiterter Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung 1 SGB VII [Prävention, Rehabilitation, Entschädigung] Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 2 von 23

Erweiterter Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung 14 SGB VII [Grundsatz] (1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren [...] zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. [...] 17 SGB VII [Überwachung und Beratung] (1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren [...] in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. [...] DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 3 von 23

Begriff Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Systematische Klärung des Begriffs ist erforderlich, um Prävention in der Praxis sinnvoll ergänzen zu können. Begriff Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ist gesetzlich nicht definiert. Jede Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die auf betriebliche Einflüsse bzw. die Risiken des Arbeitsplatzes oder entsprechende versicherte Tätigkeiten zurückzuführen ist. Abgrenzung zu Arbeitsunfall und insbesondere Berufskrankheit. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 4 von 23

Abgrenzung/Ergänzung zu Berufskrankheiten Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind insbesondere Einflüsse, die objektiv geeignet sind, die physische, geistige und soziale Gesundheit negativ zu beeinflussen oder sogar zur Entstehung arbeitsbedingter Erkrankungen beitragen können. Im Gegensatz zur Berufskrankheit muss die schädigende Einwirkung selbst und/oder der Zusammenhang zwischen der arbeitsbedingten Erkrankung und der versicherten Tätigkeit keine bestimmte rechtlich geforderte Qualitätsstufe erreichen. Es ist ausreichend, wenn arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch außerberuflich erworbene gesundheitliche Schädigungen mitbeeinflussen oder verschlimmern können. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 5 von 23

Abgrenzung/Ergänzung zu Berufskrankheiten Arbeitsbedingte Erkrankungen Berufskrankheit Wie-Berufskrankheiten 3 BKV DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 6 von 23

Abgrenzung/Ergänzung zu Berufskrankheiten Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Berufskrankheiten ( 9 SGB VII + BKV) Wie-Berufskrankheiten ( 9 Abs. 2 SGB VII) 3 BKV (sog. kleiner Versicherungsfall ) DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 7 von 23

Abgrenzung/Ergänzung zu den Berufskrankheiten Drei Fallgruppen: 1. Erkrankung und berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst. 2. Erkrankung oder berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst. 3. Erkrankung und berufliche Einwirkung werden bereits grundsätzlich von einer Berufskrankheit erfasst, die Voraussetzungen für eine Anerkennung liegen im Einzelfall jedoch nicht vor. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 8 von 23

Fallgruppe 1: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst Beispiele: - Burnout-Syndrom durch arbeitsbedingten Stress - Muskuläre Erkrankungen durch berufliche Fehlbelastung DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 9 von 23

Fallgruppe 2: Erkrankung oder berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst. Beispiele: - Basalzellkarzinom durch natürliche UV-Strahlung - Hautkrebs durch künstliche UV-Strahlung DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 10 von 23 Quelle: Wissenschaftliche Begründung zur BK Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung, GMBl. 12.8.2013, 671 ff.

Fallgruppe 3: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden bereits grundsätzlich von einer Berufskrankheit erfasst, die Voraussetzungen für eine Anerkennung liegen im Einzelfall jedoch nicht vor. Beispiel: Versicherte Person leidet unter bandscheibenbedingter Erkrankung der LWS. Sie übt der Art nach rückenbelastende berufliche Tätigkeiten i.s.d. BK-Nr. 2108 aus. Da unversicherte Krankheitsanlagen von überragender Bedeutung sind, scheidet eine Anerkennung eine Berufskrankheit aus. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 11 von 23

Fallgruppe 1: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst Beispiele aus der Praxis: Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken Enthält u.a.: Checkliste zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Fragebögen zur Ermittlung der psychischen Belastung Auswertungstool zu den Fragebögen DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 12 von 23

Fallgruppe 1: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst Beispiele aus der Praxis: Psychische Belastung DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 13 von 23

Fallgruppe 2: Erkrankung oder berufliche Einwirkung werden (noch) nicht von einer Berufskrankheit erfasst. Beispiele aus der Praxis: Hautkrebs durch künstliche UV-Strahlung DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 14 von 23 Quelle: DGUV-Information 209-010 (Lichtbogenschweißen), Stand: März 2017.

Fallgruppe 3: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden bereits grundsätzlich von einer Berufskrankheit erfasst, die Voraussetzungen für eine Anerkennung liegen im Einzelfall jedoch nicht vor. Vorrangig kommen hier Maßnahmen der Primärprävention in Betracht. 3 Abs. 1 BKV findet keine Anwendung, da keine BK vorliegt. Aufgrund des allgemeinen Präventionsauftrags ( mit allen geeigneten Mitteln ) ist aber zu überlegen, ob in Einzelfällen auch Maßnahmen der Individualprävention anzubieten wären. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 15 von 23

Fallgruppe 3/ Fallgruppe 1: Erkrankung und berufliche Einwirkung werden bereits grundsätzlich von einer Berufskrankheit erfasst, die Voraussetzungen für eine Anerkennung liegen im Einzelfall jedoch nicht vor. Technisch-bauliche, Organisatorische Personenbezogene Arbeits- Schutzmaßnahmen zur Prävention von Rückenerkrankungen und MSE Ganzheitliches Konzept, zur Unterstützung der Unternehmen, auf dem Weg, Ursachen von Rückenbeschwerden auf mehreren Ebenen entgegenzuwirken DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 16 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit Betriebliche Gesundheitsförderung grds. freiwillig Unternehmen/Betrieb Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsschutz verpflichtend DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 17 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit 20c SGB V [Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren] (1) Die Krankenkassen unterstützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Insbesondere erbringen sie in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ausgerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach 20b [SGB V] und informieren diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. [...] (2) Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 arbeiten die Krankenkassen eng mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. [...] DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 18 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit 20d Abs. 3 Satz 1 SGB V Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen [...] in Betrieben zuständigen Träger und Stellen vereinbaren die Träger [...] bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen, insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten [...]. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 19 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit Bundesrahmenempfehlung nach 20d Abs. 3 SGB V (19.02.2016) Es ist gemeinsames Ziel der Sozialversicherungsträger, den gesetzlichen Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung innerbetrieblich systematisch zu institutionalisieren und miteinander zu verzahnen. Dabei werden die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie berücksichtigt, [ ] DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 20 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (Auszug) Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich (MSE) Handlungsfelder: Tätigkeiten mit hohen körperlichen Belastungen gesundheitsgerecht gestalten. Bewegungsarme und einseitig belastende Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestalten. Schulz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE) Handlungsfelder: Arbeitsbedingte psychische Belastungen frühzeitig erkennen und im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen beurteilen. Präventive, arbeitsorganisatorische sowie gesundheits- und kompetenzfördernde Maßnahmen zur Verminderung arbeitsbedingter psychischer Gefährdungen entwickeln und umsetzen. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 21 von 23

Trägerübergreifende Zusammenarbeit 14 Abs. 1 SGB VI [Prävention] (1) Die Träger der Rentenversicherung erbringen medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. [...] (2) [Richtlinien zur einheitlichen Rechtsanwendung bis 01.07.2018] (3) [Beteiligung an nationaler Präventionsstrategie; Modellvorhaben] BT-Drs. 18/9787, S. 33: Beeinträchtigung hat noch keinen Krankheitswert. Die Präventionsleistungen sollen auf die gesundheitliche Verfassung, die individuelle Lebensführung und die Selbstkompetenz der Versicherten einwirken und so zur besseren Bewältigung der Anforderungen des Arbeits- und Berufslebens führen. DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 22 von 23

DGAUM Jahrestagung 2018_Vision Zero Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren_07.03.2018 - Seite 23 von 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.