Besteuerung in Deutschland Herbert Stiegeler, KPMG Freiburg im Breisgau Zürich, 12. Juni 2009
Agenda 1. Überblick / Steuerarten 2. Rechtsform Haftung und Besteuerung 3. Steuerbelastung in der Kapitalgesellschaft (GmbH) 4. Steuerbelastung in der Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) 5. Betriebsstätte? 6. Steuerplanungsüberlegungen 7. Sonstige Aspekte und Rahmenbedingungen 8. Fazit und Ausblick
1. Überblick / Steuerarten Ertragsteuern (direkte Steuern) Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Verkehrssteuern Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Substanzsteuern Grundsteuer
2. Rechtsform Haftung und Besteuerung Personengesellschaft Einzelunternehmen OHG KG (GmbH & Co. KG) sog. Transparente Besteuerung (nicht GewSt) Kapitalgesellschaft (juristische Person) GmbH normale GmbH UG AG juristische Person ist vollumfänglich Steuersubjekt
3. Steuerbelastung in der Kapitalgesellschaft (GmbH) Gewerbesteuer (GewSt): 3,5 % x Hebesatz (400 %) 14 % [Berlin = 410 %, Stadt Brandenburg = 350 %, Stadt Zossen = 200 %] Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (KSt/SolZ): 15 % + 5,5 % von 15 % 15,83 % Gewinn vor Steuern: 100,00 GewSt (14,00) KSt/SolZ (15,83) 70,17 ======== d.h. von einem Gewinn in Höhe von 100 können rund 70 ohne weiteren Steuerabzug (Voraussetzungen!) in die CH ausgeschüttet werden.
Ermittlung der Bemessungsgrundlage Gewinn /steuerliche Abzugsbeschränkungen verschiedene nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften (Beteiligungsbewertung, Rückstellungen, etc.) Beschränkungen des Zinsabzugs Zinsschranke seit 2008/30 % des EBITDA, aber Freigrenze von zunächst EUR 1 Mio., neuerdings EUR 3 Mio. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen 25 % des Zinsaufwands 16,25 % des Miet- und Pachtaufwands für unbewegliche Wirtschaftsgüter 5 % dto. / bewegliche Wirtschaftsgüter 6,25 % des Aufwands für Lizenzen und Konzessionen nach Abzug eines Freibetrages von TEUR 100
4. Steuerbelastung in der Personengesellschaft Ermittlung der Gewerbesteuerbasis grundsätzlich vergleichbar ( aber FB etc.) Statt KSt/SolZ wird auf den Gewinn Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (ESt/SolZ) erhoben Gewerbesteuer ist auf ESt anrechenbar Ausländische Anteilseigner sind mit dem Gewinnanteil beschränkt steuerpflichtig (ESt/SolZ oder KSt/SolZ je nach Rechtsform) im Regelfall mit schweizerischer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner Steuerbelastung in D gleich wie bei Kapitalgesellschaft
5. Betriebsstätte? bei zeitlich befristeten Aktivitäten überlegenswert (beschränkte) Steuerpflicht für das in D erwirtschaftete Ergebnis eher spröde in der täglichen Praxis wegen diverser Abgrenzungsfragen (Buchungsweise/direkte indirekte Methode) Steuerbelastung im Regelfall (= Kapitalgesellschaft in CH) wie bei einer Kapitalgesellschaft (siehe oben)
6. Steuerplanungsüberlegungen Ergebnispooling bei mehreren rechtlichen Einheiten (Organschaft mit Ergebnisabführungsverträgen) Standort wegen GewSt (siehe oben) Passende Struktur zur Situation in der CH (Holdingprivileg?) Nutzung der vorhandenen Managementkapazitäten mit Berechnung dieser Leistungen Finanzierungsüberlegungen (Eigen-/Fremdfinanzierung) Exitüberlegungen (Liquidation?)
7. Sonstige Aspekte und Rahmenbedingungen Publizitätsvorschriften (Offenlegung der Jahresabschlüsse) Arbeitnehmermitspracherechte (Betriebsrat) Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisfragen Buchführung in der CH? monatliche Abführung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie Sozialabgaben regelmäßige Prüfungen durch die Finanzämter (Betriebsprüfungen) umsatzsteuerliche Registrierung beim FA Konstanz
8. Fazit und Ausblicke Deutschland Steuerparadies für Schweizer Investoren? Sorgfältige Einzelfallanalyse / Abstimmung mit Struktur in der CH und ggfls. in anderen Ländern Einfache und klare Strukturen Dokumentation generell Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz?!
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