Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung
Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse 2
Rechtsgrundlagen RL 2000/54 RL 2010/32 1999/2013 Biostoffverordnung Gesicherte Erkenntnisse ABAS 3
Rechtsgrundlage Biostoffverordnung Neufassung der BioStoffV 2013 u.a. Anpassung an neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen und Umsetzung von Erkenntnissen, die seit der praktischen Anwendung gewonnen wurden. 4
Rechtsgrundlage Biostoffverordnung 2 Absatz 12 Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme gesichert erscheinen lässt. Die Eignung ist in der Praxis bereits erprobt und erwiesen. 3 Absatz 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen sind vom Arbeitgeber zu beachten. 6 Absatz 2 Nr. 3 sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. 5
Rechtsgrundlage Biostoffverordnung 8 Absatz 5 Der Arbeitgeber hat die Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sowie nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen und zu ergreifen. Dazu hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich der Anhänge zu beachten und die nach 19 Absatz 4 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). 6
Rechtsgrundlage ABAS 19 der Biostoffverordnung (1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) gebildet, in dem fachlich geeignete Personen vonseiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachlich geeignete Personen, insbesondere der Wissenschaft, vertreten sein sollen. Regeln und Erkenntnisse = Konsensmeinung der verschiedenen Bänke im ABAS 7
Aufgaben des ABAS 19 BioStoffV 1. Ermittlung des Standes von Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie von sonstigen gesicherten Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Biostoffen; Aussprechen entsprechender Empfehlungen 2. Erarbeitung von Regeln und Erkenntnissen nach dem Stand von Technik und Medizin zur Erfüllung der Pflichten nach BioStoffV 3. Wissenschaftliche Bewertung und Einstufung von Biostoffen 4. Beratung des BMAS in Fragen der biologischen Sicherheit 8
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Unterausschuss 1 Grundsatzfragen und Neue Entwicklungen Unterausschuss 2 Schutzmaßnahmen Expertenkreis Wissenschaftliche Bewertung und Einstufung von Biostoffen Expertenkreis Labortechnik KOK GF AK AK AK AK
Gesicherte Erkenntnisse 20 Jahre ABAS 21 TRBA, Beschlüsse der 600er Reihe Einstufung von Mikroorganismen und Begründungspapiere Stellungnahmen insbesondere zur Labortechnik Informationen zu weiteren Themen (Positionspapiere, Berichte, Empfehlungen etc.) 10
Gesicherte Erkenntnisse www.gmbl-online.de 11
www.baua.de/abas 12
www.baua.de/trba 13
www.baua.de/labortechnik 14
TRBA / BG-Regeln Kooperationsmodell Vermeidung von Doppelregelungen ABAS kann von Dritten (z.b. Fachausschüssen, BG) erstellte Regelungen in technisches Regelwerk aufnehmen, z.b. in Einstufungs-TRBA TRBA 240/BGR Abwassertechnische Anlagen TRBA 250/BGR Gesundheitsdienst 15
Nutzung gesicherter Erkenntnisse GESTIS-Biostoffdatenbank Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen LV 23 Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Institutionen (z.b. KRINKO, ZKBS, RKI etc.) 16
Nutzung gesicherter Erkenntnisse Seite 1 von 19 17
Nutzung gesicherter Erkenntnisse Antworten auf grundlegende Fragen zur neuen BioStoffV Erleichtert Umsetzung in Praxis Enthält auch Aspekte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen 18
BioStoffTag Der ABAS im Dialog Am 19. April 2016 in Berlin TRBA 100 Laboratorien und TRBA 200 Fachkunde Arbeitsschutz durch Sicherheitstechnik Labortätigkeiten unter Sonderbedingungen www.baua.de/biostofftag 19
Zu guter Letzt Anfragen an: abas@baua.bund.de Vielen Dank! 20