Gemeinsame Vorstandssitzung der Flurbereinigungen Sundern Wilde Wiese Sundern Hagen - Düsternsiepen Sundern Hachen Sunden, den 06.

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Transkript:

Gemeinsame Vorstandssitzung der Flurbereinigungen Sundern Wilde Wiese Sundern Hagen - Düsternsiepen Sundern Hachen Sunden, den 06. Mai 2014 im Tagwerk in Sundern

Tagesordnung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren 3. Wahrnehmung gemeinschaftlicher Angelegenheiten Aufgaben des Vorstandes Kassengeschäfte des Vorstandes 4. Fachvortrag: Wertermittlung des Waldbodens 5. Verschiedenes 2

Vorstand der Flurbereinigung Sundern-Wilde Wiese Dominik Pieper Heinz Berghoff Eberhard Hennecke Markus Grewe Egon Kleiner Werner Klöckener Benedikt Timmer Projektleiter 3

Vorstand der Flurbereinigung Sundern-Hagen-Düsternsiepen Michael Arnold Henning Schmalohr Reinhold Ruhrmann Hermann Huxol Wilhelm Cramer Klaus Tolle Benedikt Timmer Projektleiter 4

Vorstand der Flurbereinigung Sundern-Hachen Martin Niedermeier Edmund Heymer Manfred Schmidt Bernhard Heuer Reinhard Heymer Klaus Bauerdick Alfred Lampe Cornelia Baumann Ilona Lübke Claudia Vellmer Benedikt Timmer Projektleiter 5

Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter wirken ehrenamtlich Recht und Pflicht ist es, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer und nicht die Angelegenheiten einzelner Teilnehmer wahrzunehmen 6

Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren In der heutigen individualisierten Gesellschaft ist die ehrenamtliche Arbeit hoch einzuschätzen und besonders anzuerkennen Das Bürgerschaftliche Engagement gewinnt unter dem Aspekt des Rückzugs öffentlicher Stellen, Mangelns genügender Finanzausstattung immer mehr an Bedeutung In Flurbereinigungsverfahren ist Vorstandsarbeit immer schon Teilnehmergemeinschaftliches Engagement gewesen 7

Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren Soziale Verantwortung: Ich kann etwas zu einer Sache beitragen, die mir wichtig ist Durch ein gutes Wegenetzkonzept wird die Holzwerbung effizienter und der heimische Wald, als Wirtschafts- und Kulturgut, bleibt für den bäuerlichen Kleinbetrieb im Sauerland gesichert 8

Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren Soziale Bindung: Durch mein eingebrachtes Wissen kann ich anderen helfen Die Erfahrung, die ich durch die Bearbeitung meines Waldes habe, kann auch für meine Nachbarn zu positiven Lösungen führen. 9

Ehrenamt im Flurbereinigungsverfahren Selbsterfahrung: Durch das Ehrenamt kann ich lernen und Erfahrungen sammeln Neue Erkenntnissen aus Wissenschaft und Verwaltung, z. B. zur Walderschließung und Bodenwertigkeit, werden im Flurbereinigungsverfahren angewandt. Die Vorstandstätigkeit lässt daraus neue Erfahrungen erwachsen. 10

Wahrnehmung gemeinschaftlichen Angelegenheiten Aufgaben des Vorstandes und des Vorsitzenden 11

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Geschäftsführung Führung der Kassengeschäfte Abschluss von Verträgen (z. B. bei der Vergabe von Vermessungsarbeiten und Wegebaumaßnahmen) Einberufung von Teilnehmerversammlungen Hierbei wird der Vorstand durch die Flurbereinigungsbehörde unterstützt 12

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Beteiligung und Mitwirkung bei allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten Beispiele Wegenetzplanung Vergabe bei der Vermessung Höhe der Beitragshebung Bewertung des Bodens und des aufstehenden Holzes Besitzübergang Ausgeschlossen ist die Mitwirkung bzw. Einflussnahme auf die wertgleiche Landabfindung Einzelner 13

Vorsitzender Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorstandsvorsitzenden wählt aus seinen Reihen die/ den stellv. Vorstandsvorsitzende/n 14

Vorsitzender Aufgaben Ausführung der Vorstandsbeschlüsse gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Teilnehmergemeinschaft Unterzeichnung von Verträgen, Schuldurkunden, Kassenanweisungen Einberufung von Vorstandssitzungen in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde 15

Zusammenfassung Teilnehmergemeinschaft Vorstand als Bindeglied Flurbereinigungsbehörde 16

Wahrnehmung gemeinschaftlichen Angelegenheiten Kassengeschäfte des Vorstandes 17

Kassengeschäfte des Vorstandes Für die Teilnehmergemeinschaft (TG) gelten die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Verwaltungsvorschriften (VV) zur LHO soweit die Flurbereinigungskassenanweisung (FlurbkassenAnw) keine ergänzenden Regelungen festlegt. Der Vorstand bestimmt eine Flurbereinigungskasse (Volksbank Sauerland e. G.). Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen TG/Volksbank Sauerland e. G. geschlossen; dieser bedarf der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde ( 17 Abs. 2 FlurbG). Der Zahlungsverkehr wird unbar über ein Girokonto abgewickelt. Kontoinhaber ist die TG, vertreten durch den Vorsitzenden u. Stellvertreter. 18

Kassengeschäfte des Vorstandes Die Flurbereinigungsbehörde erstellt sog. Annahme- und Auszahlungsanordnungen, die dem Vorsitzenden zugesandt werden. Nach Erteilung der Anordnung durch Unterschrift des Vorsitzenden bzw. Stellvertreter muss die Zahlungsanordnung an die Kasse weitergeleitet werden. Annahmeanordnung 1 Annahmeanordnung 2 Auszahlungsanordnung Kassenbuch 19

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Kassengeschäfte des Vorstandes Nach Vorliegen bei der Kasse führt der Kassenverwalter diese Anordnung aus, d. h. er nimmt für die TG das Geld an bzw. zahlt aus. Zahlungen an Mitglieder des Vorstandes ordnet die Flurbereinigungsbehörde an. Der Kassenverwalter führt ein jährliches Kassenbuch. Nach Ablauf des Haushaltsjahres erstellt der Kassenverwalter den Jahresabschluss und legt ihn der Flurbereinigungsbehörde vor. Die Flurbereinigungsbehörde prüft diesen und legt ihn dem Vorstand vor. Der Vorstand beschließt die Entlastung des Kassenverwalters. Der Vorsitzende erhält rückwirkend für ein Haushaltsjahr eine Entschädigung. 23

Wahrnehmung gemeinschaftlichen Angelegenheiten Heranziehung der Teilnehmer zu Beiträgen in Geld 24

Heranziehung der Teilnehmer zu Beiträgen in Geld Die Heranziehung der Teilnehmer, durch die Teilnehmergemeinschaft, zur Zahlung von Geldbeiträgen ist in 19 FlurbG geregelt. Der Heranziehungsbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, der auch schriftlich begründet werden muss ( 39 VwVfG NRW). Danach sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen Der Beitragsmaßstab (Fläche). Die Zahl der beitragspflichtigen Flächen aller Beteiligten. Der daraus zu errechnende Hebesatz je Maßstabseinheit. Die Flächengröße der Grundstücke des in Anspruch genommenen Teilnehmers. Heranziehungsbescheid 25

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Fachvortrag Wertermittlung des Waldbodens 27

Automationsgestützte Wertermittlung von Forstflächen Auf der Grundlage digitaler Daten der Forstverwaltung Karl-Friedrich Böhm Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Gliederung Gesetzliche Grundlage Beispiel: Flurbereinigung Grevenstein-Homert Werte wie sie bisher ermittelt wurden Werte wie sie heute ermittelt werden können Kosten und Fazit 29 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz 30 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Vereinfachte Flurbereinigung Grevenstein-Homert, Stadt Meschede, HSK Flurbereinigung Grevenstein-Homert Quelle: www.gisile.nrw.de 31 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Vereinfachte Flurbereinigung Grevenstein-Homert, Stadt Meschede, HSK 32 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Werte wie sie bisher ermittelt wurden: 1. Standortmerkmale des Bodens 33 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Werte wie sie bisher ermittelt wurden: 2. Bewertung der Ertragsfähigkeit Örtliche Erhebung des relativen Maßstabs für die Leistungsfähigkeit eines Bestandes (Verhältnis zwischen Alter und Wuchshöhe) + Standortmerkmale des Bodens (50%) Waldbodenzahl = Bewertung der Ertragsfähigkeit (50%) 34 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Werte wie sie heute ermittelt werden können: Forstliche Standortkartierung von 1998 beinhaltet Standortmerkmale in digitaler Form aus GIS des Geologischen Dienstes Deutschen Wetterdienstes Geobasis NRW für Boden, Klima, Vegetation 35 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Aus GIS werden wesentliche Kriterien genutzt für Gesamtwasserhaushalt Trophie(Nährstoffausstattung) Vegetationszeit Hangneigung Hangrichtung Diese Merkmale stellen mit wissenschaftlicher Genauigkeit, Objektivität und Qualität die Bewertung sicher! 36 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Kriterien für die Ableitung der Waldbodenzahlen 37 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Kriterium für die Ableitung der Waldbodenzahlen 38 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Kriterium für die Ableitung der Waldbodenzahlen 39 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Kriterium für die Ableitung der Waldbodenzahlen 40 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Je nach Wirkung werden Punktwerte zugewiesen (Vorstandsbeschluss) 41 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Waldbodenzahlen nicht gruppiert 42 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Waldbodenzahlen und ihre Flächenausstattung 4 % 12 % 71 % 13 % (Vorstandsbeschluss) 43 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Waldbodenzahlen gruppiert 44 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Bewertung der Waldböden 45 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Digitalisierung der Klassenabschnitte 46 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Wertermittlungsreinkarte 47 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Zusätzliche Wertermittlungsgrundsätze für Waldboden im Verfahren Grevenstein-Homert Katastrierte Wege werden ohne Wert ausgewiesen Nicht Katastrierte Wege erhalten den Wert der anliegenden Klasse Klassenflächen unter 300 m² werden der anliegenden Klasse zugeschlagen Wildwiesen und Äsungsflächen sind Bestandteil des Waldes Durch Staunässe beeinflusste Flächen werden als gesonderte Klasse eingestuft (Vorstandsbeschluss) 48 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Wertermittlungsrahmen (Vorstandsbeschluss) Waldbodenzahl 49 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

50 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Kosten für 300 ha Waldfläche Bisher: 1 Sachverständiger 10 Tage je 8 Stunden Verfahrenskosten 1.600,-- Heute: 1 Gutachten 7,-- /ha Verfahrenskosten 2.100,-- 2 Messgehilfen 10 Tage je 8 Stunden Ausführungskosten 3.000,-- Summe 4.600,-- Summe 2.100,-- 51 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Fazit: Gegenüber der bisherigen aufwendigen Methode mit örtlichen Erhebungen, ist die Bewertung des Waldbodens auf der Basis der forstlichen Standorterkundung eine deutliche Vereinfachung ohne Qualitätsverlust. Bodenordnungsverfahren können so sachgerecht und vor allem für die Verfahrensbeteiligten kostengünstiger durchgeführt werden. 52 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Quellenhinweis: Kartendarstellungen vom Landesbetrieb Wald und Holz Dr. N. Asche 53 Planvorträge im MKULNV am 28.11.2013

Wie geht es nun weiter? In getrennten Vorstandssitzungen wird erarbeitet und beschlossen: Wegenetzkonzepte Wertermittlung des Waldbodens Flurbereinigungskasseneinrichtung Hebung von Flurbereinigungsbeiträgen Termine werden mit den Vorsitzenden und der Behörde abgestimmt! 54

Verschiedenes 55

Danke Danke für Ihre Aufmerksamkeit 56

Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Stiftstraße 53, 59594 Soest Internet: www.bra.nrw.de Sundern Hachen: www.bra.nrw.de/2317018 Sundern Hagen Düsternsiepen: www.bra.nrw.de/2317041 Sundern Wilde Wiese: www.bra.nrw.de/2317059 Ansprechpartner für Flurbereinigungen: Karl-Friedrich Böhm Tel. 02931 82 5108 e-mail: karl-friedrich.boehm@bra.nrw.de Benedikt Timmer Tel. 02931 82 5146 e-mail: benedikt.timmer@bra.nrw.de Ansprechpartner für Dorfentwicklungsmaßnahmen: Andreas Pletziger Tel. 02931 82 2756 e-mail: andreas.pletziger@bra.nrw.de 57