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Transkript:

Erstellt im Auftrag der Kantonalen Denkmalpflege durch Claudio Affolter, Juni 2007 Brunnerscher Plan 1777-1780 Schulhaus, 1974

Inhalt Einleitung Empfehlungen für Kanton und Gemeinden 4 Kriterien der kantonalen/kommunalen Schutzwürdigkeit Situationsplan, Gebäude mit Einstufung kantonal zu schützen Obere Rütti 6 Wohnhaus, Haus Bühler, 1969 8 kommunal zu schützen Dorfstrasse 17-19 Wohnhaus, 1877 12 Hanfgartenweg 1-1a Pfarrhaus, 1619 14 Nenzlingerweg 1 Wohnhaus, 1750 16 Zwingenstrasse 9 Kapelle St. Joseph, 1835 18 3 5 6 Blauen 2

Einleitung Das Dorf liegt auf einer Hangterrasse am Südhang des Blauen. Bis ins 20. Jahrhundert bildete die Landwirtschaft die Haupteinnahmequelle der Dorfbevölkerung. Der Rückgang der Landwirtschaft und der Aufschwung der Industrien im Birstal bewirkten eine Änderung der lokalen Erwerbsstruktur, welche 1968 durch die Niederlassung der Firma "Schweizerische Baudokumentation" verstärkt wurde. Im Jahre 1970 arbeiteten noch 15 Prozent der berufstätigen Bevölkerung in der Landwirtschaft. Die Struktur des alten Dorfkerns war schon 1780 im Brunnerschen Plan vorgezeichnet. Pfarrhaus und Pfarrscheune am Hanfgartenweg 1 bilden eine wertvolle spätmittelalterliche Baugruppe in der Mitte des Dorfes. Der Kern des Hauses stammt von 1619. Das im klassizistisch-biedermeierlichen Stil 1850 umgebaute Pfarrhaus zeichnet sich durch seine Lage, die Symmetrie und die gepflegten Details aus. Die Giebelseite Süd wird mit einer schönen dreiteiligen Haustüre akzentuiert. Etwas abgesetzt am westlichen Rand des Dorfkerns steht die markante römisch-katholische Pfarrkirche von 1726, die durch ihre erhöhte Lage und ihre äussere Form aus dem Quartier heraussticht. Besonders prägnant wirkt der längsrechteckige Dorfplatz mit dem prachtvollen Brunnen, dem alten Schulhaus und dem benachbarten Wohnhaus. Das kantonal geschützte Schulhaus an der Dorfstrasse 15 (Baujahr 1846) und das nördlich anschliessende, 1877 erbaute Wohnhaus an der Dorfstrasse 17-19 bilden gemeinsam einen eindrücklichen Akzent. Beide sind im Biedermeierstil erbaut worden. Charakteristisch sind die hohen Sockel, die fünfachsigen und symmetrisch gegliederten Hauptfassaden sowie das flache Satteldach. Am Haus Nrn. 17-19 ist das fein profilierte Portal mit Sturzgesimse und Inschrift bemerkenswert, das mit einer zweiläufigen Treppe ergänzt wird. Das nördlich des Dorfes liegende Einfamilienhaus Bühler (Obere Rütti 6) illustriert die damals vom bernischen Baugesetz zugelassene Möglichkeit zum experimentellen Holzbau ausserhalb der Bauzone. Das auf der Süd- und Südostseite vollständig verglaste Haus betont mit sichtbaren Zementsteinmauern und einem Holzskelett den Habitus eines Rohbaus. Die Schrägstützen veranschaulichen das Anlehnen an massive Rückwände. Die vier gespreizten Stützenpaare mit dem eingespannten Balkon erinnern an den Brückenbau. Aufgrund der ausgeführten Bauinventarisation im Juni 2007 wurden nebst drei kantonal geschützten Bauten (Pfarrkirche St. Martin, Emmengasse 6, Schulhaus, Dorfstrasse 15 und St.Wendelins-Kapelle, Kleinblauen) zusätzlich ein kantonal zu schützender Bau und vier kommunal zu schützende Bauten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog (siehe S. 5) ausgewählt und gewürdigt. Blauen 3

Empfehlungen für Kanton und Gemeinden Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen Amtsstellen sowie die Planer und Gemeinden verfügen zum grössten Teil nur über ungenügende sachdienliche Informationen zu den potentiell zu schützendenen Kulturdenkmälern. Nachdem der Landrat den Kredit für das Bauinventar Basel-Landschaft (BIB) genehmigte, ist im November 2001 die Arbeit aufgenommen worden. Mit dem BIB reagiert die Kantonale Denkmalpflege auf die rasante Veränderung der letzten Jahrzehnte, als zahlreiche Kulturdenkmäler Neubauten weichen mussten. Auf kommunaler Ebene verfügen noch nicht alle Gemeinden über eine Kernzonenplanung, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die qualitative Pflege der Dorfkerne darstellt. Die Dringlichkeit der Situation erfordert eine zügige, kantonsweite Bestandesaufnahme, die einen vergleichenden Überblick über den aktuellen Bestand an Kulturdenkmälern im Kanton Basel-Landschaft ermöglicht. Das BIB berücksichtigt sämtliche Bauten im ganzen Siedlungsgebiet, die vor 1970 entstanden sind. Es dokumentiert und bewertet Einzelbauten. Die Bewertung erfolgt nach einem feststehenden kultur- und architekturhistorischen Kriterienkatalog (Kriterien siehe Seite 5). Mit der Inventarisation ist der Kunsthistoriker Claudio Affolter beauftragt worden. Seine Arbeit wird von einem unabhängigen Fachgremium, das sich aus den fünf Fachpersonen Jürg Berrel, Ruedi Brassel, Mirjam Brunner, Brigitte Frei-Heitz und Ueli Kräuchi zusammensetzt, geprüft und begleitet. Das BIB ist ein Hinweisinventar, das als Grundlage für die eigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dient. Sämtliche im BIB dokumentierte Objekte werden der obersten lokalen Schutzkategorie zugeordnet. Ein "kantonal zu schützender" Bau erfüllt zusätzlich die kantonalen Anforderungen und kann gemäss dem Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit dem Einverständnis des Eigentümers. Ein "kommunal/kantonal zu schützender" Bau ist für die Standortgemeinde von kulturhistorischer Bedeutung. Der qualitativ gute Bau soll erhalten und gepflegt werden. Die Einstufung entspricht der obersten kommunalen Bewertungskategorie in den rechtskräftigen Zonenplänen. Nutzungsänderungen und bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne der Substanzerhaltung zu erfolgen. Das BIB ermöglicht eine fachlich begründete Zuordnung der Gebäude in die verschiedenen kantonalen und kommunalen Schutzkategorien. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG 29, 8.1.1998) sieht vor, dass im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung u.a. Schutzzonen und schützenswerte Einzelobjekte ausgeschieden werden können. Schützenswerte Einzelobjekte werden in den Zonenvorschriften bezeichnet und umschrieben. Das BIB ergänzt bestehende lokale Gebäudeinventare und Nutzungspläne sowie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Es berücksichtigt lediglich Bauten der obersten kommunalen Schutzkategorie und ist somit unvollständig. Die Beurteilung der übrigen Objekte, Ensembles, Plätze und Grünanlagen erfolgt durch die einzelnen Planungsbüros. Blauen 4

Kriterien der kantonalen / kommunalen Schutzwürdigkeit 1. Bedeutung von Stellung und Gliederung 2. Erhaltungszustand - Stellung innerhalb eines Quartiers - Hauptakzent/Ergänzung im Ensemble - Konzept von Grundriss und Aufriss - Originale Bausubstanz: Fassaden, Dach, Fenster und Türen - Originale historische Ausstattung - Qualität von späteren baulichen Veränderungen 3. Typologischer Stellenwert - Seltenheit - Reinheit eines Bautypus - Interessante Sonderlösung 4. Historischer Denkmalwert - Bedeutung für Kanton/Gemeinde - Angewandte Bautechnik/Konstruktion - Ereignis- und personengeschichtliche Bedeutung - Nutzung/Ausstattung 5. Kunsthistorische Bedeutung - Qualität der Architektur, der bildenden Kunst, der Volkskunst und des Kunsthandwerks - Art der Repräsentation (Grösse, Lage, Schmuck) - Vorbildfunktion für die weitere Entwicklung 6. Qualität der Umgebung - Zustand von Hofbereich, Gartenanlage - Materialisierung: Pflästerung, Kies, Rasen - Wegführung und Einfriedung Blauen 5

BIB. Bauinventar BL Gebäude mit Einstufung kantonal zu schützen kommunal zu schützen kantonal geschützt Gebäude ohne Einstufung vor 1970 nach 1971 Baujahr unbekannt O 0 200 100 Meter

kantonal zu schützen Obere Rütti 6 Wohnhaus, Haus Bühler, 1969 8 Blauen 7

Adresse: Obere Rütti 6 Objekttyp: Wohnhaus Baujahr: 1969 Architekt: Sachs Lisbeth Datum der Aufnahme: 27.06.2007 Bewertung: kantonal zu schützen Parzelle: 1643 Objektname: Haus Bühler Art der Datierung: Baugesuch Bauherrschaft: Bühler Kristin Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2781004 Situationsplan: Kurzbeschrieb: Nordwestlich des Dorfes Blauen, an einem steilen Abhang, steht das auf der Süd- und Südostseite vollständig verglaste Einfamilienhaus. Das zweigeschossige Haus wird im Norden durch den Waldrand und im Süden durch Hecken begrenzt. Vier gespreizte Doppelstützen tragen die äussere Dachpfette (Hetzer), an der mittels Zugstangen der Unterzug für das Gebälk der grossen Halle hängt. Eine schräg nach oben laufende Rundstütze liegt im Erdgeschoss innen, die andere aussen. Das Haus wird mit einem unregelmässigen Viereck überdeckt, das über die Diagonale gefaltet ist. Die Dachfläche ist mit Eternitplatten eingedeckt. Die Nord- und Westseite werden mit rohen, zweischaligen Zementsteinmauern gefasst. Ein holzschuppenartiger Garagen- und Werkstattvorbau schliesst auf der Westseite an. Eine Rampe, die vom Dach des Autounterstandes geschützt wird, führt ins Obergeschoss. Die hohe Eingangshalle mit trapezförmiger Grundform und schöner Balkendecke wird mit einem Staffelfenster auf der West- und einer Loggia auf der Nordseite belichtet. Eine schmale Galerie, die Durchblicke ins Erdgeschoss ermöglicht, erschliesst die zwei grossen Schlafzimmer mit dazwischenliegendem (erneuertem) Bad und ein kleines Gästezimmer. Von der Eingangshalle führt eine schmale Holztreppe zum Wohnraum im Erdgeschoss. In der Mitte befindet sich das Cheminée in einer abgesenkten, poygonal geformten Arena mit Sitzstufen. Der mit grossen Jurakalkplatten belegte Boden im Erdgeschoss wird zum Aussensitzplatz auf der Südund Südostseite weitergeführt. An das Wohnzimmer schliesst eine schmale Küche mit Durchreiche an. Waschküche und Keller sind auf der Nordseite in den Hang gebaut. Die Schlafzimmermauern sind mit Sperrholz verkleidet. Die Einbauschränke und Umluftheizung stammen aus der Bauzeit. Würdigung: Das nördlich des Dorfes liegende Einfamilienhaus Bühler illustriert die damals vom bernischen Baugesetz zugelassene Möglichkeit zum experimentellen Holzbau ausserhalb der Bauzone. Das auf der Süd- und Südostseite vollständig und stützenlos verglaste Haus betont mit sichtbaren Zementsteinmauern und einem Holzskelett den Habitus eines Rohbaus. Die Schrägstützen veranschaulichen das Anlehnen an massive Rückwände. Die vier gespreizten Doppelstützen erinnern an den Brückenbau. Eine Rampe führt zur stimmungsvollen Eingangshalle im Obergeschoss. Im Erdgeschoss bildet das Cheminée das Herz des Wohnzimmers, das seitlich mit Laborküche, Keller und Waschküche ergänzt wird. Abgesehen vom umgebauten Badezimmer und der Farbe des Holzes (urspünglich helles Naturholz) ist der Bau mit sehr schönen Kalkplattenböden im Erd- und Holzböden im Obergeschoss original erhalten. Blauen Obere Rütti 6 2781004 8

FOTOSEITEN_FORMAT: CB Ansicht Süd Ansicht Nord Blauen Obere Rütti 6 2781004 9

FOTOSEITEN_FORMAT: CB Innenraum, 1970 Ansicht West Ansicht Süd Blauen Obere Rütti 6 2781004 10

kommunal zu schützen Dorfstrasse 17-19 Wohnhaus, 1877 12 Hanfgartenweg 1-1a Pfarrhaus, 1619 14 Nenzlingerweg 1 Wohnhaus, 1750 16 Zwingenstrasse 9 Kapelle St. Joseph, 1835 18 Blauen 11

Adresse: Dorfstrasse 17-19 Objekttyp: Wohnhaus Baujahr: 1877 Architekt: Datum der Aufnahme: 27.06.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Parzelle: 15 Objektname: Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Schmidlin Gregor Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2781001 Situationsplan: Kurzbeschrieb: Das zweigeschossige und symmetrisch gegliederte Wohnhaus steht nördlich des kantonal geschützten, 1846 erbauten Schulhauses. Das Satteldach des Hauses Schmidlin ist mit Doppelfalzziegeln bedeckt. Der Kniestock wird mit separaten, niedrigen Rechteckfenstern belichtet. Die Hauptfassade Ost ist mit hohen Rechteckfenstern und Klappläden streng fünfachsig gegliedert. Die Holzfenster sind (mit aufgeschraubten Sprossen) erneuert worden. Der erhöhte Eingang in der Mittelachse wird mit einer zweiläufigen Treppe erschlossen. In der Treppe befinden sich zwei Kellerfenster mit der Datierung "1878". Das Portal mit profiliertem Gewände wird mit einem Sturzgesimse und der Inschrift "18 Gregor Schmidlin 77" bekrönt. Das Türblatt mit überschobenen und gläsernen Füllungen sowie mit Rautenmustern ist erneuert worden. Beide Giebelseiten sind zweiachsig gegliedert. An der Nordwestecke schliesst eine Scheunenmauer (Dorfstrasse 17a = ohne Einstufung) an. Diese Nahtstelle wirkt heute störend, da die Scheune dahinter abgebrochen ist. Auf der Westseite wurde die Holzlaube erneuert. Über dem Sockel aus Jurakalkstein ist die Fassade hell verputzt. Die weiss gestrichenen Fenster werden mit dunkelroten Klappläden flankiert. Auf der Rückseite West breitet sich ein Nutzgarten aus. Würdigung: Das kantonal geschützte, stattliche Schulhaus an der Dorfstrasse 15 (Baujahr 1846) und das nördlich anschliessende, 1877 erbaute Wohnhaus an der Dorfstrasse 17-19 bilden gemeinsam einen markanten Akzent im Dorfzentrum. Beide sind im Biedermeierstil erbaut worden. Charakteristisch sind die hohen Sockel, die fünfachsigen und symmetrisch gegliederten Hauptfassaden sowie das flache Satteldach. Am Haus Nrn. 17-19 sind das fein profilierte Portal mit Sturzgesimse und Inschrift sowie die zweiläufige Treppe bemerkenswert. Unschön ist die Nahtstelle an der Nordwestecke mit der angefügten Scheunenwand. Blauen Dorfstrasse 17-19 2781001 12

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht West Blauen Dorfstrasse 17-19 2781001 13

Adresse: Hanfgartenweg 1-1a Objekttyp: Pfarrhaus Baujahr: 1619 Architekt: Parzelle: 69 Objektname: Art der Datierung: Urkunde Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: 27.06.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2781002 Kurzbeschrieb: 1619 verlangte eine bischöfliche Verordnung den Bau eines Pfarrhauses. Um dem Pfarrer den Lebensunterhalt zu sichern, wurde noch Pfarrland erworben und eine Pfarrscheune errichtet. Im Brunnerschen Plan von 1780 ist das Haus eingezeichnet. Um 1850 wurde das Haus umfassend umgebaut. Mit dem Bau eines neuen Pfarrhauses (1963-65) bei der Kirche wurde das alte Pfarrhaus versteigert. Seit März 1965 ist das Haus am Hanfgartenweg 1 in privatem Besitz. Das stattliche Pfarrhaus mit hohem Satteldach und Würge (Pfannenziegel), das im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammt, steht giebelständig an der Strasse. Das Sparrendach wird mit zwei liegenden Dachstühlen gestützt. Das Satteldach ist heute mit Pfannenziegeln eingedeckt. Die Giebelseite Süd ist symmetrisch gegliedert. Ein breites, dreiteiliges Türblatt mit Oblicht betont die Mittelachse. Darüber befinden sich drei Rechteckfenster mit Klappläden. Die Holzfenster sind mit aufgeschraubten Sprossen erneuert worden. Die Traufseite West wird mit drei Fensterachsen unterteilt. Auf der Rückseite Nord befinden sich ein Pferdestall mit Pultdach und ein WC-Anbau. Auf der Ostseite sind zwei Rechteckfenster im Obergeschoss eingebaut. Die Wohnräume werden durch einen breiten Gang im Erdgeschoss erschlossen. Auf der Ostseite des Mittelgangs schliesst ein gewölbter Keller an. Der Massivbau ist hellgrau verputzt. Die breiten Fenstergerüste sind in Naturstein ausgeführt und werden mit türkisfarbenen Klappläden ergänzt. Leicht abgewinkelt und abgesetzt befindet sich eine zweiteilige Pfarrscheune, die traufständig zur Strasse steht. Das Satteldach ist mit Biberschwanzziegeln bedeckt. Die dreiseitig geschlossenen Mauern in Bruchstein sind gemörtelt. Die Hauptfassade Südwest wird mit einem grossen korbbogigen Tenntor und einer rechteckigen Stalltüre mit Fenster unterteilt. Die erneuerten Tenn- und Stalltore sind mit Brettern horizontal verschalt. Auf der Westseite breitet sich ein Obstgarten aus. Am Strassenrand befindet sich ein Brunnen von 1909. Würdigung: Pfarrhaus und Pfarrscheune bilden eine wertvolle Baugruppe in der Mitte des Dorfes. Der Kern des Hauses stammt von 1619. Das im klassizistisch-biedermeierlichen Stil 1850 umgebaute Pfarrhaus zeichnet sich durch seine Lage, die Symmetrie und die gepflegten Details aus. Die Giebelseite Süd wird mit einer schönen dreiteiligen Haustüre akzentuiert. Während die Westfassade mit drei Fensterachsen regelmässig gegliedert ist, befinden sich die Fenster auf der Ostseite im Obergeschoss. Auf der Rückseite befinden sich ein Pferdestall und ein WC-Anbau. Eine wichtige Ergänzung bilden die Pfarrscheune sowie der prächtige Obstgarten auf der Westseite. Tenn- und Stalltor sowie der Dachstuhl sind erneuert worden. Blauen Hanfgartenweg 1-1a 2781002 14

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Süd Ansicht Süd Ansicht Süd Blauen Hanfgartenweg 1-1a 2781002 15

Adresse: Nenzlingerweg 1 Objekttyp: Wohnhaus Baujahr: 1750 Architekt: Parzelle: 27 Objektname: Art der Datierung: Stil Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: 27.06.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2781003 Kurzbeschrieb: Der Kern des Hauses stammt aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Im Brunnerschen Plan von 1780 ist das zweigeschossige Wohnhaus eingezeichnet. Um 1900 wurde das schmale Taunerhaus in ein reines Wohnhaus umgebaut. Das langgezogene Wohnhaus mit Krüppelwalmdach (Biberschwanzziegel) steht in der Strassengabelung Nenzlingerweg/Dorfstrasse. Die Südwestfassade wird mit fünf Fensterachsen regelmässig gegliedert. Die Rechteckfenster im Erdgeschoss sind noch alt, diejenigen im Obergeschoss sind erneuert worden. Die Haustüre wird mit einer eingeschobenen Füllung und einer neunteiligen Glasfüllung regelmässig unterteilt. Der Massivbau ist hellgrau verputzt. Die hell gestrichenen Fenster werden mit türkisfarbenen Läden ergänzt. Die Giebelseite Ost ist fensterlos. Die Nordfassade wird lediglich mit einer (jüngeren) Türe im Obergeschoss geöffnet. Die erhöhte Lage der Dorfstrasse verdeckt das Erdgeschoss. Auf der Westseite schliesst ein Schopfanbau mit Satteldach an. Ein separter Eingang befindet sich auf der Südseite. Die obere Hälfte ist holzverkleidet. Würdigung: Das schmale und langgezogene Wohnhaus mit Krüppelwalmdach bildet einen wichtigen Akzent in der Gabelung Dorfstrasse/Nenzlingerstrasse und ergänzt das anschliessende, ähnlich proportionierte Haus (Nenzlingerweg 3 = ohne Einstufung). Die ursprüngliche Nutzung und Formgebung des Taunerhauses von 1750 ist nicht mehr nachvollziehbar. Um 1900 wurde das Haus umfassend umgebaut. Das Erdgeschoss wird auf der Süd-, das Obergeschoss auf der Nordseite erschlossen. Charakteristisch sind die hochrechteckigen Fenster mit Klappläden. Während einzelne Fragmente im Erdgeschoss noch aus der Umbauzeit von 1900 stammen, ist das Obergeschoss weitgehend renoviert worden. Blauen Nenzlingerweg 1 2781003 16

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht West Ansicht Süd Ansicht Nord Blauen Nenzlingerweg 1 2781003 17

Adresse: Zwingenstrasse 9 Objekttyp: Kapelle Baujahr: 1835 Architekt: Datum der Aufnahme: 27.06.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Parzelle: 1802 Objektname: St. Joseph Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Fuchs Michael Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2781005 Situationsplan: Kurzbeschrieb: Michael Fuchs heiratete am 7. Juni 1830 Anna Maria Bohrer von Nenzlingen. Nach einigen Jahren erkrankte seine Gattin an einem unheilbaren Leiden. Um seine Nachkommen vor dieser Krankheit zu schützen, erbaute Fuchs 1835 zur Ehre Gottes eine Kapelle St. Joseph auf seinem Grundstück (siehe Heimatkunde Blauen, S.42). Heute dient die Kapelle als Station während der Fronleichnamsprozession. Die barocke Kapelle mit gerundetem Ostchor und Satteldach (Biberschwanzziegel) steht direkt an der Strassengabelung Zwingen-/Unterdorfstrasse. Auf der Giebelseite West befindet sich ein korbbogiger Eingang mit Scheitelstein und Kämpfer. Im Kämpfer befindet sich die Jahreszahl "1835". Die Türe mit Diagonallattung und quadratischer Glasfüllung ist erneuert worden. Vermutlich stammt die Ründe aus jüngerer Zeit. Die beiden Traufseiten werden mit je einem Rundbogenfenster durchbrochen. In der halbrunden Nische über dem Altar steht ein Ölbild mit der Darstellung der Heiligen Familie. Auf der gegenüberliegenden Strassenseite befindet sich eine Kreuzigungsdarstellung von 1902. Würdigung: Die schlichte Kapelle mit rechteckiger Grundform und Satteldach liegt giebelständig an einer Strassengabelung. Michael Fuchs stiftete 1835 den Sakralbau nach dem Tod seiner Frau. Charakteristisch sind das Rundbogenportal auf der Westseite sowie ein Rundbogenfenster auf der Süd- und Nordseite. Die gerundete Ostseite ist geschlossen. Obwohl die Innen- und Aussenrenovation nicht fachgerecht ausgeführt wurde, soll die Wegkapelle bezüglich Stellung, Typologie (seltener Bautyp) und Proportionen kommunal geschützt werden. In der halbrunden Nische über dem Altar befindet sich ein Ölbild mit einer Darstellung der Heiligen Familie. Blauen Zwingenstrasse 9 2781005 18

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