Die neue Dimension von Qualität im Bereich der Rentenversicherung: Aktuelle Entwicklungen aus Sicht des Fachverbandes Sucht e.v.

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Transkript:

Die neue Dimension von Qualität im Bereich der Rentenversicherung: Aktuelle Entwicklungen aus Sicht des Fachverbandes Sucht e.v. Volker Weissinger Im Bereich der Rentenversicherung sind erhebliche Anstrengungen im Gang, der Qualität bei der Steuerung und Einrichtungsauswahl eine stärkere Bedeutung beizumessen. In diesem Artikel soll ein Überblick über zentrale Entwicklungen gegeben und eine Bewertung aus Sicht des Fachverbandes Sucht e.v. dazu vorgenommen werden. 1. Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Entscheidung des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung (DRV, März 2017) Der Bundesvorstand der DRV hat wegweisende Vorgaben nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Vergabemodernisierungsgesetzes im März 2017 1 beschlossen. Diese sind: 1.1 Offenes Zulassungsverfahren Im Rahmen eines offenen Zulassungsverfahrens haben geeignete Rehabilitationseinrichtungen, welche die qualitativen Anforderungen erfüllen, einen Anspruch auf Zulassung durch Abschluss eines Vertrags nach 21 SGB IX mit den RV-Trägern. Die Prüfung der Eignung erfolgt mittels einheitlich definierter, transparenter Anforderungen der DRV. Folgen und Forderungen aus Sicht des Fachverbandes Sucht e.v. (FVS): Bei Eignung und Erfüllung der Qualitätsanforderungen entsteht ein Anspruch einer Rehabilitationseinrichtung auf Abschluss eines Vertrages im DRV-Bereich. Es ist somit keine Ablehnung auf Basis einer reinen Bedarfsprüfung mehr möglich, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war. Bereits von einem DRV-Träger geprüfte und zugelassene Rehabilitationseinrichtungen haben somit prinzipiell einen Anspruch auf Abschluss eines Beitrittsvertrages bei den weiteren DRV-Trägern. Insgesamt ist damit mit einer Zunahme der potentiell durch die einzelnen DRV-Träger (Bund, Länder) zu belegenden Einrichtung zu rechnen. Mit einem Belegungsvertrag ist allerdings keine Sicherheit, auch tatsächlich belegt zu werden, verbunden. Es ist von daher ein transparentes und diskriminierungsfreies System der Belegungssteuerung gefordert. Die zentralen Kriterien für die Steuerung und Belegung von Rehabilitationseinrichtungen gewinnen deutlich an Relevanz. 1.2 Auswahlverfahren Die Träger der DRV nutzen zukünftig für die Auswahl einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung ein gemeinsames technisches bzw. elektronisches Verfahren (rvsmd), welches sich derzeit noch in Entwicklung befindet. Bei der Steuerung sollen auch berechtigte Wünsche des/r Versicherten berücksichtigt werden. In die Auswahl des rvsmd-verfahrens gehen zunächst folgende Faktoren ein: Hauptdiagnose, Nebendiagnosen sowie unabdingbare Sonderanforderungen. Weitere Auswahlkriterien sind laut Bundesvorstand der DRV vier Faktoren. Diese sind nachfolgend aufgeführt, in Klammern ist die jeweilige Gewichtung der Faktoren gemäß dem Vorschlag der damit befassten Projektgruppe Einrichtungsauswahl der RV angegeben: Qualität der Rehabilitationseinrichtung (0,7) Wartezeit bis zur Aufnahme (0,2) Transportfähigkeit im Hinblick auf die Entfernung zum Wohnort (0,0) (Hinweis: Dieser Aspekt wird nicht gewertet, es handelt sich hierbei um eine sozialmedizinische Entscheidung) Preis der Einrichtungen (0,1) SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 1/8

Der Vorschlag der Gewichtung wird noch in entsprechenden Gremien auf Bundesebene abzustimmen sein. Der Gesamtwert der Dimensionen Qualität, Wartezeit und Preis würde dann in dem Auswahlalgorithmus eingepflegt werden. Die Antragsbearbeitung würde somit nach derzeitigen Überlegungen entsprechend dem nachfolgenden Schema ablaufen (siehe Abb. 1). Voraussetzung ist hierfür die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die Klärung der Zuständigkeit der Rentenversicherung ( Bewilligung, ja/nein ) Abb. : Ablaufschema Antragsbearbeitung der DRV Die zusätzlichen vier Indikatoren würden somit als zusätzliche Auswahlkriterien einbezogen werden. Damit werden dann auch Qualitätsergebnisse steuerungsrelevant. Folgen sind aus Sicht des FVS: Es wird zukünftig keine einrichtungsbezogenen Belegungskontingente mehr geben. Wichtig wird aus Einrichtungssicht sein, im elektronischen Auswahlsystem die Spezifika der Einrichtung möglichst vollständig abzubilden. Transparenz sollte dahingehend bestehen, dass Einrichtungen wissen, was über sie im drv-weiten Computersystem hinterlegt ist (z.b. Sonderanforderungen, Indikationsbereiche, QS-Daten der Leistungsträger). Qualität wird deutlich höher gewichtet werden als der Preis, dies ist als Signal gegen Preisdumping zu werten und aus fachlicher Sicht zu begrüßen. Das Kriterium Wartezeit valide zu erfassen und für die Steuerung zu nutzen, ist problematisch. Erforderlich ist beispielsweise im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen, dass aufgrund von unberechenbaren Faktoren (z.b. Nichtantritt einer bewilligten Entwöhnungsbehandlung, irreguläre Abbrüche in der Drogentherapie) ein schnelles Handeln und Reagieren möglich ist. 1.3 Dokumentationspflichten Wird von der vorgeschlagenen, EDV-gestützten Systemauswahl (rvsmd) innerhalb der DRV abgewichen, sind die Abweichungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Folgen und Fragen aus Sicht des FVS: SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 2/8

Wird die Zunahme an Vertragskliniken bei den jeweiligen Trägern längerfristig dazu führen, dass die Kenntnis der einzelnen Einrichtungen bei den Mitarbeitern/innen der Sozialmedizinischen Dienste der DRV zunehmend geringer wird? Folgt daraus sowie aus der Begründungspflicht des/r Mitarbeiters/in für Abweichungen von Vorschlägen des virtuellen Auswahlverfahrens, dass zunehmend das Computersteuerungssystem in der Zukunft die Hoheit übernehmen wird? Welche Rolle spielt zukünftig das Know-how der zuständigen Mitarbeiter/innen der Leistungsträger, die mit der Häuser-/Einrichtungsbetreuung befasst sind, hinsichtlich der Steuerung? Aus Sicht des FVS besteht bei wesentlichen Aspekten noch deutlicher Klärungsbedarf. Entsprechende Fragestellungen haben weitreichende Bedeutung. 2. Projekt- und Arbeitsgruppen der Rentenversicherung Im Bereich der DRV wurden verschiedene Projektgruppen (PG) eingesetzt, die sich mit der geplanten Neuordnung der Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen im Bereich der Rentenversicherung befassen. Dazu gehören u.a. - PGEA (Einrichtungsauswahl) Koordination: Dr. Buschmann-Steinhage Diese Projektgruppe befasst sich mit den übergeordneten Fragestellungen zu Qualität, Belegungssteuerung und Einrichtungsauswahl. Die Ergebnisse der weiter aufgeführten Projektgruppen fließen in die PGEA ein. - PGVERK (Vergütungsfragen) Koordination: Dr. Haaf Diese befasst sich u.a. mit der Systematik für die jährliche Vergütungssatzanpassung entwickeln (erledigt) Berechnung der Vergütung bei Neuzulassung einer Einrichtung (auf Basis-, Struktur-, Qualitätsanforderungen) - PGNQR (Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Steuerung) Koordination: Frau Dr. Ostholt-Corsten Diese befasst sich u.a. mit der Entwicklung eines Verfahrens für Qualitätsdialog (erledigt) Entwicklung eines Modells für die qualitätsorientierte Steuerung Entwicklung eines Modellvorhabens - PGSTR (Strukturanforderungen) Koordination: Frau Dr. Ostholt-Corsten Diese befasst sich u.a. mit Überarbeitung des Strukturerhebungsbogens Formulierung der Strukturanforderung an Reha-Einrichtungen Zusätzlich gibt es natürlich entsprechende übergeordnete Entscheidungsgremien innerhalb der DRV, von besonderer Bedeutung ist der Fachausschuss Rehabilitation, dem Mitglieder der Geschäftsführungen und Vertreter der Selbstverwaltung angehören. Darüber hinaus wurde von der DRV Bund (Träger) mit den Verbänden der Leistungserbringer ein Expertenkreis Qualitätsmaßstab eingerichtet, der sich u.a. mit folgenden Fragegestellungen befasste: - Entwicklung eines Modells für die qualitätsorientierte Steuerung - Abstimmung der Grundzüge für ein Modellvorhaben SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 3/8

3. Die Bedeutung der Qualität für die Belegungssteuerung in der DRV Zu unterscheiden sind zwei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rentenversicherung (fachliche Zuständigkeit: PGNQR). 3.1 Der Strukturierte Qualitätsdialog Zum Strukturierten Qualitätsdialog wurde von der DRV bereits eine Broschüre herausgegeben, die unter folgendem Pfad im Internet heruntergeladen werden kann, erstellt: www.deutsche-rentenversicherung.de Infos für Experten - Sozialmedizin & Forschung - Reha-Qualitätssicherung - Strukturierter Qualitätsdialog 2. Beim Strukturierten Qualitätsdialog werden die entsprechenden Ergebnisse aus dem Qualitätssicherungsprogramm der RV zugrunde gelegt. Diese sind derzeit: - Behandlungszufriedenheit - subjektiver Behandlungserfolg - Peer-Review - Therapeutische Versorgung nach der Klassifikation (KTL-Dokumentation) - Reha-Therapiestandards Weitere Qualitätsindikatoren, wie Visitationen, E-Berichts-Laufzeiten, Beschwerden, sozialmedizinischer Verlauf oder Strukturqualität, können bislang hierbei noch nicht eingehen. So ist aus methodischen Gründen beim sozialmedizinischen Verlauf z.b. zunächst eine Risikoadjustierung erforderlich (z.b. Berücksichtigung des regionalen Arbeitsmarkts), um gerechte Vergleiche anstellen zu können. Im Jahr 2018 wird hierzu ein Forschungsprojekt von der DRV beauftragt. Auch sog. weiche Faktoren, wie Qualität des therapeutischen Konzepts, Forschungsaktivitäten/Innovationspotentiale oder Teamorientierung, sind derzeit nicht im Rahmen der Qualitätsbewertung von Einrichtungen abbildbar. Im Rahmen des Strukturierten Qualitätsdialogs wurden verschiedene Schwellenwerte definiert: Ein Strukturierter Qualitätsdialog muss ausgelöst werden, wenn eine Einrichtung bereits bei einem Qualitätsindikator die absolute Schwelle von 50 Qualitätspunkten unterschreitet. Ein Strukturierter Qualitätsdialog soll ausgelöst werden wenn eine Einrichtung bei mind. zwei auffälligen Qualitätsindikatoren zu den 10 % der schlechtesten Werte im Vergleich zu den Fachabteilungen der Vergleichsgruppe gehört. Ein Qualitätsdialog kann auch ausgelöst werden durch eine Häufung von Beschwerden, extrem lange E-Berichtslaufzeiten, auffällige Varianzen aus vergleichenden Analysen der Rentenversicherungsträger zu den Qualitätsindikatoren. Dies liegt dann im Ermessen des jeweiligen federführenden Leistungsträgers. Voraussetzung für dieses vergleichende Bewertungsverfahren ist, dass sich möglichst alle Einrichtungen eines Indikationsbereiches in den verschiedenen Qualitätsdimensionen abbilden lassen. Aufgrund der Vielzahl kleiner Einrichtungen im Indikationsbereich Sucht wurde im letzten Jahr die Stichprobenziehung bei der Patientenbefragung geändert, eben um eine möglichst große Anzahl von Einrichtungen einzubeziehen (s. 4.) Möglichst viele Rehabilitationseinrichtungen in die Auswertung der QS-Ergebnisse einzubeziehen, entspricht auch einer bereits länger vorgetragenen Forderung des FVS. Hinsichtlich der erforderlichen Aktualität der Qualitätsergebnisse sollen zudem zukünftig alle der oben aufgelisteten Qualitäts-Dimensionen jährlich erhoben werden, mit Ausnahme des Peer-Review-Verfahrens, dessen Ergebnisse 2-jährig vorliegen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Reha-Therapiestandards nicht für alle Indikationsbereiche vorliegen (z.b. lediglich für Alkoholabhängigkeit im Suchtbereich), so dass sich die prinzipiell verfügbaren fünf Qualitäts-Dimensionen einer Einrichtung bereits dadurch reduzieren können. 3.2 Entwicklung eines DRV-weiten Zuweisungssystems SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 4/8

Es sollen wie bereits ausgeführt - zukünftig auch Qualitätsindikatoren für die Einrichtungssuche im Rahmen des DRV-weiten Steuerungssystems (rv SMD) genutzt werden. Ziel ist es, pro Einrichtung eine Kennzahl für deren Qualität zu definieren. Derzeitiger Stand ist, dass dieses DRV-weite Steuerungssystem so die derzeitige Position der DRV nicht die trägereigenen Einrichtungen der Rentenversicherung betrifft, sondern ausschließlich die Vertragseinrichtungen, welche einem Wettbewerb unterliegen. Auf die zusätzlichen vier Kriterien, die bei der Einrichtungsauswahl eine zusätzliche Berücksichtigung finden sollten, wurde bereits eingegangen (s. 1.2). Bezogen auf das Kriterium Qualität hat man sich wie auch beim Strukturierten Qualitätsdialog - auf eine Gewichtung der nachfolgenden Qualitätsindikatoren verständigt: - Behandlungszufriedenheit - subjektiver Behandlungserfolg - Peer-Review - Therapeutische Leistungen (KTL-Dokumentation) - Reha-Therapiestandards (RTS) - sowie zusätzliche Konsistenzpunkte Aus diesen Indikatoren soll dann ein Gesamtwert für Qualität berechnet werden, der nach derzeitigem Stand mit 70 % bezogen auf die vier Kriterien (s. 1.2) gewichtet werden soll, weitere Faktoren sollen Wartezeit (20%), Preis (10%) und Entfernung zum Wohnort (0%) sein. Alle oben aufgeführten fünf Qualitätsindikatoren werden nach derzeitigem Stand mit je 19 % gewichtet, entfällt eine Dimension, sollen die anderen entsprechend höher gewichtet werden. Die Konsistenzpunkte betragen einen Anteil von 5 %. Diese bekommt man nach dem aktuellen Modell, wenn eine Einrichtung in vier der Qualitätsindikatoren im oberen Drittel liegt. Zugrunde gelegt werden bei den entsprechenden Berechnungen die Qualitätspunkte (QP) und nicht die Rangreihe einer Einrichtung im Vergleich zu allen Rehabilitationseinrichtungen einer spezifischen Indikation. Letzteres hätte die künstliche Vergrößerung der Abstände von Rehabilitationseinrichtungen zur Folge, von daher entspricht die Einbeziehung der QP bei den Berechnungen auch der Forderung des FVS. Weitere Qualitätsindikatoren (z.b. Visitationen und Beschwerdequote) sind (noch) nicht berücksichtigt, da bislang noch keine trägerübergreifende einheitliche Handhabung innerhalb der DRV hierzu gewährleistet ist. Eine Pilotierung im Rahmen eines Modellvorhabens zur Erprobung eines DRV-weiten Steuerungssystems im Indikationsbereich Orthopädie ist in Planung. Dieses Modellvorhaben kann beginnen, sobald eine technische Lösung für die Verwendung der aktuellen Wartezeit im rv SMD erfolgt ist. Beteiligen werden sich so der aktuelle Stand daran die DRV Bund und zwei Regionalträger (DRV Oldenburg-Bremen, DRV Baden-Württemberg). Das Modell soll so der derzeitige Informationsstand - für 12 Monate durchgeführt werden, nach 6 Monaten soll eine Zwischenauswertung erfolgen. Aus Sicht des FVS ist möglicherweise mit erheblichen Veränderungen der Belegungssteuerung bei Umsetzung des Vorhabens zu rechnen. Wichtig wird es von daher sein, entsprechende Veränderungen genau zu analysieren und sich genügend Zeit zu nehmen, um auch die geplante Übertragung auf andere Indikationsbereiche nach der Modellphase in der Orthopädie zu diskutieren. Aus Sicht der Rehabilitationseinrichtungen ist es zudem wichtig, zentrale Kennzahlen zukünftig auf Einrichtungsebene auch unterjährig analysieren zu können und z.b. Ergebnisse aus dem Qualitätssicherungsprogramm wie auch interne Erhebungen gut zu dokumentieren (z.b. Patientenbefragungen, KTL, Reha-Therapiestandards). Auf dieser Basis können dann ggf. auch eigene Erhebungen einer Einrichtung mit den Daten der Qualitätsberichte der DRV abgeglichen werden. Bei Unstimmigkeiten sollte dann entsprechend Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern der DRV SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 5/8

(QS-Abteilung, Einrichtungs-/Häuserbetreuung) aufgenommen werden, damit im Falle eines Falles auch Korrekturen vorgenommen werden können. 4. Anforderungen an ein DRV-weites Reha-Bewertungssystem aus Sicht des FVS: 7-Punkte-Katalog Der FVS hatte in Abstimmung mit anderen Leistungserbringer-Verbänden bereits grundsätzlichen Anforderungen an ein Bewertungs- und Steuerungssystem der Leistungsträger formuliert. Diese sind: 1. Repräsentativität des Verfahrens Die Rentenversicherungsträger müssen dafür Sorge tragen, dass alle von ihnen federgeführten Reha-Einrichtungen am Reha- Bewertungssystem teilnehmen und sich (möglichst) alle Reha-Einrichtungen in allen Qualitätsdimensionen im Rahmen der externen Qualitätssicherung abbilden lassen. In vergangenen Auswertungen wurde beispielsweise nur ein Teil der N = 249 stationären Suchtrehabilitationseinrichtungen/Fachabteilungen bei den verschiedenen Qualitätsmodulen der RV einbezogen (s. Tabelle 1): Tab. 1: Auswertung des FVS über beteiligte Suchtrehabilitationseinrichtungen an QS-Modulen der RV 3 Aufgrund der z.t. geringen Repräsentanz von Einrichtungen im Indikationsbereich Abhängigkeitserkrankungen sind von der RV wichtige Veränderungen vorgenommen worden: Kleine Einrichtungen: Das erforderliche Quorum wurde bislang häufig nicht erfüllt, so dass keine Qualitätsergebnisse vorlagen. o Das Quorum für KTL und RTS wurde von der DRV mittlerweile auf 25 E-Berichte gesenkt. o Änderung der Ziehungsmodalitäten bei Suchteinrichtungen: Bis zu 10 Fragebögen pro belegendem Rentenversicherungsträger werden zukünftig gezogen, die Beschränkung auf Versicherte des Federführers entfällt damit. Es bleibt nun zu prüfen, inwieweit sich durch diese Änderungen in der Zukunft die Anzahl der Einrichtungen in der Vergleichsgruppe im Suchtbereich in den verschiedenen Qualitätsdimensionen erhöht. 2. Bildung von Vergleichsgruppen (auf Einrichtungs- und Patientenebene) Die Bildung gerechter Vergleiche von Einrichtungen erfordert, dass diese sich hinsichtlich der Einrichtungsmerkmale und der behandelten Patientengruppen nicht bzw. nur geringfügig unterscheiden dürfen. Eine verständliche und nachvollziehbare Risikoadjustierung ist erforderlich, um gerechte Vergleiche zwischen Einrichtungen anstellen zu können (z.b. bei der Patientenbefragung, dem sozialmedizinischer Verlauf sofern dieser Eingang in die Qualitätsbewertung finden soll). Auf entsprechende Forschungsprojekte der RV hierzu sei verwiesen. 3. Stärkere Berücksichtigung der Dimension Ergebnisqualität Diese Dimension wird derzeit nur rudimentär im QS Programm der RV abgebildet. SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 6/8

Gerade im Indikationsbereich der Abhängigkeitserkrankungen gibt es eine lange Tradition der einrichtungsübergreifenden Erhebung der Wirksamkeit der Behandlung in Form von Katamnesestudien (vgl. diese Ausgabe von SuchtAktuell). Hierfür liegen auch entsprechende bundesweite Standards vor 4. 4. Berücksichtigung der Visitation Visitationen stellen eine wichtige Qualitätsdimension dar, deren Ergebnisse sollten daher bei der Beurteilung der Qualität einer Einrichtung Berücksichtigung finden. Ursprünglich sollten die Visitationen zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung sein, da sich hier die Möglichkeit bietet, nicht nur die Visitationsergebnisse selbst, sondern auch die weiteren QS-Ergebnisse und Entwicklungen einer Rehabilitationseinrichtung vor Ort zu besprechen. Dafür sind allerdings entsprechende personelle Ressourcen auch auf Seiten der Leistungsträger erforderlich. 5. Aktualität und Transparenz der weiteren QS-Ergebnisse Erforderlich ist die Gewährleistung einer möglichst hohen Aktualität der QS-Ergebnisse auch in den weiteren Qualitätsdimensionen. Von der DRV wird deshalb - soweit möglich - die Nutzung von Zwischenergebnissen, wie z. B. die quartalsweise Auswertung der Patientenbefragung, in Aussicht gestellt, um aktuelle Veränderungen in die Diskussion mit Einrichtungen etwa beim Qualitätsdialog - einbeziehen zu können. Zudem sollten die Rehabilitationseinrichtungen in der Lage sein, aktuell einrichtungsbezogene Erhebungen (z.b. Patientenbefragung, KTL und RTS) auszuwerten und im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen. 6. Validität der Qualitätsergebnisse Es ist zu gewährleisten, dass die von der DRV erhobenen Qualitätsergebnisse auch valide sind. Erforderlich ist es, entsprechende Rückmeldungen von Einrichtungen über mögliche Unplausibilitäten nicht nur zu prüfen, sondern auch ggf. entsprechende Einträge in den Datenbanken der RV - falls erforderlich - zu verändern. 7. Einbezug der Verbände der Leistungserbringer Die Verbände der Leistungserbringer sollten wie im Expertenkreis Qualitätsmaßstab von der DRV Bund (Träger) geschehen frühzeitig in die Diskussion um die weitere Entwicklung und Umsetzung eines qualitätsorientierten Steuerungssystems einbezogen werden. 4. Qualitätspolitik 2018: Ausblick und offene Fragen Qualitätsbezogene Themen, die zukünftig von erheblicher Relevanz sein werden, sind aus Sicht des FVS Qualität und Reha-Zuweisungssteuerung: Die Prüfung der Effekte des rv-weiten Steuerungssystems steht im Rahmen des geplanten Modellvorhabens an (ab Frühjahr 2018 Indikation Orthopädie). Ein Zeitplan für die Scharfschaltung des rvsmd-zuweisungssystems steht derzeit noch aus. Erforderlich wird sein, sich genügend Zeit zu nehmen, um zunächst die Effekte und Nebeneffekte des Modellvorhabens eingehend zu prüfen und diese von Seiten der RV mit den Verbänden der Leistungserbringer zu diskutieren. Zu erwartende Deckeneffekte bei den Qualitätsindikatoren KTL und RTS. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse bei denjenigen Qualitätsindikatoren, auf welche Rehabilitationseinrichtungen selbst Einfluss nehmen können, sich im oberen Bereich zunehmend angleichen werden. Damit einher würde deren Relevanz zur Unterscheidung von Einrichtungen an Bedeutung verlieren. Langfristig sind von daher neue bzw. zusätzliche Qualitätsindikatoren erforderlich. Qualifiziertes Personal als wesentliche Qualitätskategorie: Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist davon auszugehen, dass jenseits aller QS-Instrumente das Vorhalten qualifizierter Fachkräfte in Zukunft zur zentralen Qualitätskategorie werden wird. QS-Reha der GKV und QS-Verfahren der DRV: Von der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wurden unterschiedliche Verfahren zur Qualitätssicherung entwickelt. Zukünftig stellt sich die Erfordernis des wechselseitigen Zugangs zu den jeweiligen QS-Daten und der gegenseitigen Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Belegungssteuerung. SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 7/8

Public Reporting von Qualitätsergebnissen: Dies beinhaltet die Fragestellung, wie Qualitätsergebnisse so aufbereitet werden können, dass eine hohe Verlässlichkeit, Transparenz und Verständlichkeit für die jeweiligen Nutzer und insbesondere die betroffenen Menschen gegeben ist. Autor: Dr. Volker Weissinger Geschäftsführer Fachverband Sucht e.v. Walramstraße 3 53175 Bonn Tel. 02 28/26 15 55 sucht@sucht.de 1 Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund (2017): Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, RV aktuell 5/6/2017, 163f 2 Deutsche Rentenversicherung Reihe: Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (2017): Strukturierter Qualitätsdialog, 2. Überarbeitete Auflage, Berlin 3 Fachverband Sucht e.v. (2016): Qualitätssicherungsprogramm der DRV: Auswertung der Ergebnisse von Mitgliedseinrichtungen des Fachverbandes Sucht e.v. und Weiterentwicklungsbedarf in: SuchtAktuell 01.16, 98-102 4 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2018): Deutscher Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe 3.0 Definitionen und Erläuterungen zum Gebrauch Stand 01.01.2018, Hamm SuchtAktuell 01.18/Beiträge/Weissinger FVS e.v. 8/8