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Transkript:

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-1 B A U B E S C H R E I B U N G Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens und seine Durchführung 1. Anlass, Gegenstand und Lage des Bauvorhabens Die Stadt Radevormwald beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt den Schlossmacherplatz/ -passage ausgehend von der Kaiserstraße bis zur Poststraße gestaltet auszubauen. Der Gestaltungsplan ist in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Radevormwald als Auftraggeber (AG) von der Planungsgruppe MWM aufgestellt worden. Im Zuge der Planung hat für alle wichtigen Gestaltungselemente eine Bemusterung und Auswahl von konkreten Produkten stattgefunden. Die technischen und gestalterischen Vorgaben aus diesen Bemusterungen sind in die Ausschreibung produktbezogen aufgenommen worden. Alternativ zu diesen Positionen wurden solche Positionen in das Leistungsverzeichnis (LV) aufgenommen, in denen der Bieter eigene Produktvorschläge anbieten kann. Hierdurch wird eine produktoffene bzw. produktneutrale Ausschreibung sichergestellt. Bei vom Bieter angebotenen Fabrikaten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Fabrikate im Vergleich zu den vom AG vorgeschlagenen Fabrikaten in technischer und gestalterischer Hinsicht gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit ist ggf. auch anhand von beizubringenden Produktmustern zu belegen. Bei technischer und gestalterischer Gleichwertigkeit der Alternativpositionen entscheidet der Preis über die Wahl des auszuführenden Produktes. 2. Beschreibung der Baumaßnahmen Die Umgestaltung des Schlossmacherplatz/ -passage beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Rückbau der bestehenden Oberflächenbefestigung samt Ausstattung - Erneuerung der Pflasterbefestigung mit Gestaltungspflaster - Erneuerung und Umgestaltung der Bepflanzung, Beleuchtung und Straßenausstattung - Erneuerung der Sitzblöcke aus Beton - Änderung der Betonmauern - Erneuerung der Treppenanlagen - Erneuerung der Brunnenanlage mit dazugehöriger Skulptur W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-2 2.1 Erneuerung und Umgestaltung der vorhandenen Pflasterbefestigung Die vorhandene Pflasterbefestigung ist zur Umsetzung des Gestaltungsplans vollständig, einschließlich der Pflasterbettung, aufzunehmen. Der vorhandene Unterbau soll in möglichst großen Flächenteilen ohne bzw. geringfügiger Höhenprofilierung verwendet werden. Der vorhandene Unterbau der Flächenbefestigung im Baufeld ist markant zweigeteilt. - Im Bereich der Freiflächen des Schlossmacherplatz besteht der Unterbau aus ungebundenen Materialien. Die Herstellung der Pflasterflächen erfolgt hier in konventioneller Bauweise. - Der Bereich der überbauten Schlossmacherpassage ist auf einem weitläufigen Tiefgaragenkomplex (TG) aufgebaut. In diesem Bereich des Baufeldes besteht der Unterbau der Flächenbefestigung aus einer konstruktiv aufgebauten Abdichtung der TG bestehend aus Abdichtungsschichten und Schutzbeton. In diesen Flächenteilen ist die Herstellung der Pflasterflächen besonderen Bedingungen unterworfen. Die Herstellung der neuen Pflasterflächen mit Gestaltungspflaster erfolgt strikt nach den Vorgaben des Gestaltungsplans. Es sind in diesem Zusammenhang hohe Anforderungen an die Qualität der Pflasterleistung gestellt. 2.1.1 Arbeiten im Bereich der Tiefgarage (TG) / Schlossmacherpassage Für die Herstellung der Pflasterbefestigung im Bereich der TG sind nachfolgende Randbedingungen für die Bauausführung beachtlich: - Der Bereich der TG ist wegen der konstruktiven Betonabdichtung der Bauwerksdecke der TG nur eingeschränkt mit Baufahrzeugen befahrbar. Alle Bauarbeiten in diesem Bereich werden unter Einsatz von Kleinstgeräten und fahrzeugen sowie in Handarbeit auszuführen sein. - Die Pflasterverlegung ist auch in diesen Flächenbereichen in ungebundener Bauweise vorgesehen. Um Ansammlungen von Oberflächenwasser auf der Oberkannte der Bauwerksabdichtung der TG zu vermeiden, ist die Herstellung einer Sekundärentwässerung durch Einsatz von Drainageplatten im Bereich der Pflasterbettung vorgesehen. Alternativ hierzu beschreibt das Leistungsverzeichnis die Herstellung des Pflasters in gebundener Bauweise unter Einsatz von hydraulisch bindenden Werktrockenmörtel. - Das Baufeld im Bereich der Schlossmacherpassage ist sowohl in seiner Flächenausdehnung als auch in der Höhe begrenzt. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-3 2.2 Gelenk / Brunnen Schlossmacherplatz Auf dem Schlossmacherplatz befindet sich im Bestand eine Brunnenanlage mit einer Skulptur aus runden Steinplatten. Im Gestaltungsplan ist dieser Bereich mit Gelenk / Brunnen bezeichnet. Die Brunnenanlage wird erneuert, wobei die vorhandene Skulptur demontiert und an gleicher Stelle neu wieder aufgebaut werden soll. Eine Fotodokumentation, die den Aufbau der Skulptur in der Bauphase darstellt, ist den Ausschreibungsunterlagen als pdf-datei beigefügt. 2.3 Betonmauern, Sitzblöcke aus Beton und Treppenanlagen Bestand Die im Baufeld vorhandenen Trennmauern und Stützmauern aus Beton werden zur Umsetzung des Gestaltungskonzeptes ganz oder teilweise zurückgebaut. Die vorhandenen Sitzblöcke und Treppenanlagen aus Beton werden vollständig zurückgebaut. Die zurückgebauten Ausstattungselemente werden erneuert. 2.4 Straßenbeleuchtung, Bepflanzung, Straßenausstattung Die Gestaltung des Schlossmacherplatz/ - passage wird wesentlich durch die neu zu errichtenden Beleuchtungselemente, der Bepflanzung und den neuen Straßenmöbeln getragen. 2.4.1 Die Straßenbeleuchtung Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Lieferung und die Montage der Elemente der Straßenbeleuchtung einschließlich der Erneuerung der dazugehörigen Beleuchtungskabel. 2.4.2 Die Bepflanzung Der Gestaltungsplan sieht vor, bestehende Baumstandorte aufzugeben diese Bäume sind zu fällen. Es sind neue Baumstandorte vorgesehen für die Baumpflanzungen auszuführen sein werden. Sonstige Pflanzflächen sind in geringem Umfang vorgesehen. Das Leistungsverzeichnis beschreibt die Leistungen zur Herstellung der Pflanzgruben sowie der Lieferung und Pflanzung der Bäume mit den dazugehörigen Leistungen. 2.4.3 Die Straßenausstattung, Spielfläche, Spielgeräte In der Pflasterfläche des Schlossmacherplatz ist eine Spielfläche zu integrieren, die aus einem fugenlosen Fallschutzbelag aus Polyurethan herzustellen ist. In dieser Fläche werden auch die Spielgeräte aufgebaut. Im Weiteren ist die Erneuerung der Straßenausstattung vorgesehen. Die Lieferung und Montage der entsprechenden Gegenstände sind Inhalt des Leistungsverzeichnisses. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-4 2.5 Verlegung Stromkabel Die Stadtwerke Radevormwald (SWR) beabsichtigen im Zuge der Straßenbauarbeiten das vorhandene Stromkabelnetz zu erweitern. Ein Leistungsabschnitt des LV beschreibt Tiefbauleistungen für das Um- und Neuverlegen von Kabelleitungen. Die Lieferung der Kabel erfolgt durch die SWR. Die Verlegung der Kabel wird in Zusammenarbeit mit den SWR ausgeführt. 3. Bauausführung 3.1 Bauablauf Wegen der örtlichen Gegebenheiten ist vorgesehen die Bauausführung im Bereich der Schlossmacherpassage zu beginnen. Die Andienung für die gesamte Baustelle muss in weit überwiegendem Maße von der Poststraße aus erfolgen, um Schäden an den neu erstellten Pflasterflächen in der Kaiserstraße durch die Bautätigkeit zu vermeiden. Die Bauausführung im Baubereich erfolgt unter einer teilweisen Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Baufeldes. Es ist sicherzustellen, dass der Fußgänger- und Anlieferverkehr zu den ansässigen Geschäftsbetrieben aufrechterhalten wird. Dies gilt insbesondere für die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Schlossmacherpassage. Zufahrten und Zugänge sind während der Bauausführung durch Einsatz von mobilen Fußgängerbrücken und/oder Ausgleichen von Höhenunterschieden ausreichend tragfähig und eben herzustellen. Die Angleichungen sind in der Regel unter Verwendung von Frostschutzmaterial herzustellen. Bei Zufahrten und Zugängen mit hohem Verkehrsaufkommen (Gewerbebetriebe / Geschäfte) sind bei Bedarf auch provisorisch befestigte Angleichungen in gebundener Bauweise (z.b. bituminös) auszuführen. Die Wiederherstellung der aufgebrochenen Oberflächen muss zeitnah und in kurzen Abschnitten, oder nach Angabe des AG, erfolgen. Die Durchführung der Bauarbeiten vor den jeweiligen Geschäftsbetrieben erfordert eine genaue Abstimmung mit den Betroffenen. Die diesbezüglichen Abstimmungen sind im Beisein des AG und der örtlichen Bauüberwachung mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu führen. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. 3.2 Bauablauf- / Bauzeitplan Die Ausführung erfolgt gemäß Ausbauplan, Leistungsverzeichnis und nach Anweisung des AG. Die Planunterlagen für die Angebotsphase sind in digitaler Form (pdf-dateien) auszugsweise den Ausschreibungsunterlagen auf Datenträger beigefügt. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-5 Der Bauablauf ist in einem detaillierten Bauzeitenplan darzustellen und an den AG 5 Werktage vor Baubeginn zur Prüfung zu übergeben. Der AG behält sich vor, Änderungen im Bauablaufplan des AN vorzunehmen. Der Bauzeitenplan muss die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen berücksichtigen und ist mit dem Baufortschritt zu aktualisieren. Das Aufstellen und das Aktualisieren des Bauzeitenplans werden nicht gesondert vergütet. Die Bauzeitplanung muss mit den Leistungen der Versorgungsträger hinsichtlich des Bauablaufs und der Verkehrsführung koordiniert werden. Es ist sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarte Gesamtbauzeit nicht überschritten wird - ggf. durch Verstärkung der Baustellenbesetzung. 3.3 Verkehrssicherung / verkehrsrechtliche Anordnung Die Verkehrssicherung erfolgt entsprechend den Festsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnung. Sie ist vom AN im Detail mit den zuständigen Behörden abzustimmen und ohne besondere Vergütung zu beantragen. Die üblicherweise bei dieser Art der Baumaßnahme zu erwartenden Auflagen der anordnenden Behörde sind bei der Preisbildung der entsprechenden Leistung des LV zu berücksichtigen. 3.4 Müllentsorgung Im Bedarfsfall ist die Müllentsorgung während der Bauausführung im Baustellenbereich durch Beförderung der Müllbehälter an den jeweiligen Entsorgungsterminen zu einem zugänglichen Abholplatz durch den AN sicher zu stellen. Hierdurch bedingte Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. 3.5 Winterdienst Für den Fall, dass durch winterliche Witterungsbedingungen Bauunterbrechungen entstehen, ist die Baustelle ohne gesonderte Vergütung für den Zeitraum des Baustillstandes vertragsgerecht abzusichern. In Zeiten der Arbeitsunterbrechung während der Wintermonate sind offene Baugruben vollständig zu verfüllen und die aufgebrochenen Oberflächen sind in Abstimmung mit dem AG zu befestigen. Der Winterdienst innerhalb der Baustellenbereiche obliegt ohne gesonderte Vergütung dem Auftragnehmer. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-6 3.6 Liefern von Baustoffen und Bauteilen Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist. Bei Erdarbeiten umfassen die Leistungen die Lieferung des Bodens nur dann, wenn diese in der jeweiligen Leistungsposition vorgesehen sind. 3.7 Eigenüberwachungsprüfung Die Verdichtungsprüfungen sind vom AN gemäß ZTV-E und ZTV A-StB nachzuweisen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung (Ergebnisprotokolle und Niederschriften) sind dem AG ohne besondere Aufforderung für alle durchgeführten Prüfungen vorzulegen. Die Termine der Eigenüberwachung sind dem AG 2 Tage vorab anzuzeigen und im Bautagebuch zu dokumentieren. Der AG behält sich eine Teilnahme an den Eigenüberwachungsprüfungen vor, damit die Ergebnisse gegebenenfalls als Kontrollprüfungen übernommen werden können. Als Methode der Prüfungen nach ZTVE sind statische Lastplattendruckversuche für das Planum vorzusehen. Im Bereich von Leitungsgräben sind Verdichtungsprüfungen mit dem Künzelstab durchzuführen. Die Verdichtungsprüfungen sind dabei in einem Abstand von 25 m in den Gräben sowie einmal im Bereich von Schachtbauwerken durchzuführen. Die Durchführung der Verdichtungsprüfungen hat im Beisein der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen. Über die durchgeführten Verdichtungsprüfungen ist ein Untersuchungsprotokoll zu führen. Darüber hinaus ist ein Lageplan mit Einzeichnung der Lage der Verdichtungsprüfungen vorzulegen. Die Verdichtungsprüfungen sowie die Erstellung der Dokumentation einschließlich Lageplan sind als Eigenüberwachungsprüfung ohne gesonderte Vergütung durchzuführen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 3.8 Arbeitsraum Im gesamten Baubereich sind die zur Verfügung stehenden Arbeitsraumbreiten begrenzt. Diese werden insbesondere durch zu erwartende Auflagen der zuständigen Behörden und des AG vorgegeben und sind verbindlich einzuhalten. Es sind (ggf. kleine bzw. kleinste) Arbeitsgeräte einzusetzen, die für das zur Verfügung stehende Baufeld geeignet sind. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-7 3.9 Sicherung Grenzzeichen Vor Beginn der Bauarbeiten werden die sichtbaren Grenzmarkierungen durch den AG und den AN gemeinsam in der Örtlichkeit aufgesucht und ihr Bestand in einem Lageplan dokumentiert. Dieser Grenzzeichenplan wird dem AG zu Baubeginn übergeben. Der AN ist verpflichtet, die im Lageplan kenntlich gemachten Grenzzeichen über den Bauzeitraum zu sichern. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird festgestellt, ob die zu Baubeginn vorhandenen Grenzzeichen verloren gegangen sind. Eine evtl. notwendige Wiederherstellung von entfernten Grenzzeichen, die auf eine unzureichende Sicherung während der Bauarbeiten zurückzuführen ist, geht zu Lasten des Auftragnehmers. 3.10 Einmessung von Rohrkrümmern Rohrgräben im Bereich von Rohrformteilen (Bögen, Abzweige etc.) dürfen erst nach erfolgter Einmessung der Formteile auf Veranlassung des AG verfüllt werden. Die Termine für die Einmessung sind mit der örtlichen Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen. 3.11 Tagesberichte Vom AN sind die Tagesberichte täglich zu führen und der örtlichen Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen. 3.12 Straßenreinigung Verunreinigungen der vorhandenen Straßen im unmittelbaren und mittelbaren Umfeld der Baustelle sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Nicht vermeidbare Verunreinigungen sind täglich über die gesamte Bauzeit umgehend zu beseitigen. Aufwendungen für die - auch tägliche - Straßenreinigung werden nicht gesondert vergütet. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-8 4. Nachweis des Baustoffverbrauchs / Soll-/Ist-Vergleich Als Nachweis für den Baustoffverbrauch ist bei Schüttgütern die zeitnahe Vorlage von Lieferscheinen zur Unterschrift durch die örtliche Bauüberwachung gefordert. Die Lieferbelege sind in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Der Unternehmer erhält die quittierte erste Ausfertigung zurück. Diese ist der Schlussrechnung als Beleg beizufügen. Lieferscheine von Schüttgütern müssen folgende Angaben enthalten: - Standort der Waage - Datum und Uhrzeit der Wägung - Name der Baustelle - Art des Wägegutes - Wiegescheinnummer - eingedrucktes Brutto- und Taragewicht - polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeuges Lieferscheine, die den oben aufgeführten Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht anerkannt. Mit der Schlussrechnung ist vom AN eine Auflistung aller Lieferscheine in Abhängigkeit der Materialarten zu erstellen. Es ist ein Soll-/Ist-Vergleich mit den abgerechneten Materiallieferungen durchzuführen. Folgende Umrechnungsfaktoren wurden zugrunde gelegt, wenn kein Einzelnachweis der Proctor- Dichte durch ein anerkanntes Prüflabor vorgelegt wird: Asphaltbeton 0/11 2,50 t/m³ Asphaltbinder 0/16 2,40 t/m³ Asphalt Tragdeckschicht 0/16 2,40 t/m³ Asphalttragschicht 0/22 2,30 t/m³ Frostschutzmaterial 0/45 2,10 t/m³ Vorsiebmaterial 1,98 t/m³ Füllkies 1,80 t/m³ Splitt-/Sandgemisch 0/11 1,98 t/m³ Rheinsand 1,80 t/m³ Mit dem Soll-/Ist-Nachweis ausgewiesene Unterschreitungen der Materiallieferungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 5. Unfallverhütungsvorschriften Der Bieter verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe, alle Sicherheitsvorschriften zu beachten. Alle eingesetzten Geräte haben den UVV und den DIN-Normen zu entsprechen. Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, die UVV des Gemeindeunfallversicherungsverbandes bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft und der StVO sind einzuhalten. W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Auftrag Nr. 2133268 Anlage Nr. q Stadt Radevormwald, Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, Umgestaltung Schlossmacherplatz/ -passage Blatt - Nr. B-9 6. Vereinbarungen Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen auf der Baustelle, die nicht vertraglich beurkundet sind, der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers bedürfen, um verbindlich zu sein. 7. Produktangaben in Teilleistungsbeschreibungen Einige Teilleistungsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses enthalten Produktangaben des Auftraggebers mit dem Zusatz oder gleichwertiger Art. Vom Bieter ist in diesen Teilleistungsbeschreibungen das konkret angebotene Produkt (Fabrikat oder Typenbezeichnung) anzugeben. Für den Fall, dass eine solche geforderte Erklärung fehlt, erklärt der Bieter ohne weitere förmliche Erklärung mit Abgabe seines Angebotes, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt seines Angebotes ist. 8. Anzuwendende Normen Alle zur vertrags- und fachgerechten Ausführung erforderlichen DIN-Normen ZTVen und ATVen in der drei Monate vor Ablauf der Abgabefrist gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich ausgeschlossen sind. Aufgestellt: Nümbrecht, 30.06.2014 HPC AG W:\2133268\AVA\Angebots LV\LV-Arbeitsversionen\2133268_Schlossmacherplatz_Baubeschreibung_2014-06-30.doc

Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 1. UMGESTALTUNG SCHLOSSMACHERPLATZ...2 1.1. ALLGEMEINE LEISTUNGEN...2 1.1.01. BAUSTELLENEINRICHTUNG...2 1.1.02. STUNDENLOHNARBEITEN...7 1.2. VERSORGUNGSTRÄGERLEISTUNGEN...9 1.2.01. UMVERLEGEN KABELLEITUNG...9 1.3. STRASSENBELEUCHTUNG...15 1.3.01. LEITUNGSVERLEGUNG...15 1.3.02. BELEUCHTUNGSKÖRPER AG-VORSCHLAG...21 1.3.03. ***BELEUCHTUNGSKÖRPER NACH WAHL AN...24 1.4. STRASSENBAU-/ PFLASTERARBEITEN...28 1.4.01. BAUFELD FREIMACHEN...28 1.4.02. RÜCKBAU OBERFLÄCHEN...41 1.4.03. STRAßENENTWÄSSERUNG...47 1.4.04. ERDARBEITEN/ UNTERBAU...60 1.4.05. RANDANLAGEN...65 1.4.06. TREPPENANLAGEN...69 1.4.07. OBERBAU-PFLASTERBAUWEISE AG VORSCHLAG...73 1.4.08. ***OBERBAU-PFLASTERBAUWEISE NACH WAHL AN...91 1.4.09. SPIELFLÄCHE MIT FALLSCHUTZBELAG...112 1.4.10. EINBAUTEN ANGLEICHEN...114 1.4.11. STRAßENAUSSTATTUNG - AG VORSCHLAG...119 1.4.12. ***STRAßENAUSSTATTUNG - NACH WAHL AN...131 1.5. GELENK / BRUNNEN...145 1.5.01. LEITUNGSARBEITEN...145 1.5.02. BRUNNENARBEITEN...153 1.6. BEPFLANZUNG...158 1.6.01. PFLANZARBEITEN...158 Zusammenstellung...168 Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 1 von 175

1. UMGESTALTUNG SCHLOSSMACHERPLATZ 1.1. ALLGEMEINE LEISTUNGEN 1.1.01. BAUSTELLENEINRICHTUNG VORBEMERKUNGEN Stoffe und Bauteile der Baustelleneinrichtung, die der AN vorzuhalten hat, können gebraucht sein. Für die Ausführung der Leistungen gilt der vom AN aufzustellende und vom AG genehmigte Baustelleneinrichtungsplan. Der Baustelleneinrichtungsplan wird nicht gesondert vergütet. Eine Koordinierung der nachfolgend beschriebenen Leistungen mit anderen Gewerken ist erforderlich. 1.1.01.010. BAUSTELLE EINRICHTEN Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und, soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird, betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderl. festen Anlagen sind herzustellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen usw. soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluß usw. soweit erforderlich herstellen. Bei Bedarf Wege innerhalb des Baugeländes sowie Lagerplätze und sonstige Platzbefestigungen im Baustellenbereich herstellen und anlegen. Oberbodenarbeiten und Beseitigung des Aufwuchses für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, werden nicht gesondert vergütet. Kosten für Vor- und Unterhaltung und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren usw.sind nicht in dieser Pauschale, sondern in die betreffenden Teilleistungen einzurechnen. ******************************************************* * Die Abrechnung der Position erfolgt anteilig * * - nach dem Einrichten der Baustelle = 20 % * * - während der Bauausführung entsprechend * * dem Baufortschritt = 21-80 % * * - nach Vorlage der Schlußrechnung = 20 % * ******************************************************* Diese Position beinhaltet die Kosten der Baustelleneinrichtung für alle nachfolgend ausgeschriebenen Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 2 von 175

Leistungen. Lagerflächen sind vom AN anzumieten. Die Pauschale wird für die Baustelleneinrichtung nur einmal vergütet. 1.1.01.020. VORHALTEN DER BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baustelleneinrichtung ist für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten. Die Abrechnung dieser Position erfolgt bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten anteilig entsprechend den Festsetzungen der Position Baustelleneinrichtung. 1.1.01.030. BAUSTELLE RÄUMEN Baustelle von allen Geräten, Anlagen und Einrichtungen usw. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprech. dem ursprünglichem Zustand, unter Wahrung der landschaftlichen Belange wieder herstellen. 1.1.01.040. BAUGRUBENABDECKUNG Befahrbare Abdeckung für Baugruben von Rohrleitungen bzw. Bauwerken verkehrssicher herstellen, vorhalten und wieder ausbauen. Einschließlich der erforderlichen Auflagerausbildung und Herstellung der Anrampungen. Ein geprüfter statischer Nachweis ist ohne gesonderte Vergütung vorzulegen. Breite der Abdeckung entsprechend den Breiten der abzudeckenden Gräben. Die Auflagerfläche der Abdeckung wird nicht gesondert vergütet. Baubreite: bis 3,50 m Verkehrslast SLW 60 Die befahrbaren Abdeckungen sind mit dem Baufortschritt ohne gesonderte Vergütung umzusetzen. Die Gesamtlänge der zeitgleich abzudeckenden Baugrube beträgt ca 10 m. 1.1.01.050. FUßGÄNGERBRÜCKE Fußgängerbrücke mit 0,90 m hohem Geländer, mit Mittelholmen und Saumbohlen herstellen, während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluß der Arbeiten beseitigen. Fußgängerbrücken zur Überbrückung der Baustellenbereich zwischen Gehflächen und Hauseingängen von Wohn- und Geschäftshäusern. Länge der Fußgängerbrücke bis 4,0 m. 1,000 Psch... 1,000 Psch... 1,000 Psch... 20,000 m2...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 3 von 175

Breite der Fußgängerbrücke 1,20 m. Das Umsetzen der Fußgängerbrücke bis zu 15 mal, wird nicht gesondert gesondert vergütet. 1.1.01.060. BAUSTELLE SICHERN - SCHLOSSMACHERPLATZ Die eingerichtete Baustelle ist für die Dauer der Bauzeit zu sichern. Die Umbauarbeiten zur Umgestaltung der Platzbefestigung erfolgen in Arbeitsabschnitten. Die Arbeitsabschnitte sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Sie sind in ihrer Ausdehnung so festzulegen, dass der Anlieger- und Lieferverkehr sichergestellt wird. Die unter dieser OZ beschriebene Verkehrssicherung beinhaltet die Leistungen für alle Arbeitsabschnitte. Die Kosten für das mehrmalige Umsetzen der Verkerhssicherung sind in den EP einzurechnen. Hierzu erforderliche Absperrungen, Beschilderungen, Beleuchtungen ect. aufbauen, vorhalten und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder abbauen. Die Baustellensicherung ist entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen. Eine eventuell erforderliche Bewachung der Baustelle auch an arbeitsfreien Tagen wird nicht gesondert vergütet. Erforderliche Maßnahmen zur Verkehrsumleitung im Baustellenbereich sind in den EP einzurechnen. Die Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, die für die Art der vorgesehenen Bauarbeiten üblicherweise erwartet werden können, sind zu beachten. Hierdurch bedingte Maßnahmen sind in den EP einzurechnen. Der Baustellenbereich ist mit einer festen Absperrung mit einem mindestens 2,0 m hohen Bauzaun aus Drahtgewebe zu umwehren. Die Bauarbeiten werden im Schutze der Sperrung der gesamten Fahrbahn in den jeweiligen Arbeitsabschnitten ausgeführt. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass für die jeweils gesperrten Arbeitsabschnitte zu jeder Zeit der Not- und Rettungsdienst sowie die Erreichbarkeit der Wohn- und Geschäftshäuser aufrecht erhalten wird. Auch ist der Lieferverkehr zu den Geschäftsbetieben zu ermöglichen. Die Führung des Fußgängerverkehrs im Baustellenbereich ist durch Trennen eines provisorischen Gehweges von den Baustellenflächen mittels fester Absperrgitter entsprechend der Anordnung des Staßenverkehrsamtes vorzusehen. 3,000 St...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 4 von 175

Die Verkehrssicherung in dieser OZ ist für den nicht überdachten/ überbauten Schlossmacherplatz mit den zwei Wegebereichen zur Anbindungen an die "Poststraße" sowie der "Kaiserstraße" auszuführen. Die Vergütungspauschale wird nur einmal vergütet. 1.1.01.070. gemäß Position 1.1.01.060. BAUSTELLE SICHERN - PASSAGE Die Verkehrssicherung in dieser OZ ist für die überdachte/ überbaute Passage des Schlossmacherplatz mit dem Wegebereichen zur Anbindungen an die "Poststraße" auszuführen. Die Vergütungspauschale wird nur einmal vergütet. 1.1.01.080. gemäß Position 1.1.01.060. BAUSTELLE SICHERN - ZUFAHRT TIEFGARAGE Die Straßenbauarbeiten werden im Schutze der Sperrung eines Fahrstreifens unter Einsatz einer mobilen 2 Phasen LSA ausgeführt. Die LSA wird nicht gesondert vergütet. Die LSA ist mit einer Steuerung für den Fußgängerverkehr im Baustellenbereich auszulegen. Die Baustellenabschnitte sind so zu wählen, das Fahrzeuge aus Seitenstraßen, Zufahrten, Parkplätzen, o.ä. die LSA einsehen können. Die Fahrzeuge sollen mit dem fließenden Verkehr ein- und ausfahren. Die Verkehrssicherung in dieser OZ ist für die Bauarbeiten im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage sowie der an den "Drogerie Markt" angrenzende Teilfläche auszuführen. Die Vergütungspauschale wird nur einmal vergütet. 1.1.01.090. ERSCHWERNISSZULAGE PASSAGE Erschwerniszulage für die Durchführung ALLER im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten im Bereich der Passage des Schlossmacherplatzens. In der Passage steht nur ein begrenztes Baufeld zur Verfügung. Auch ist wegen der in Teilen der Passage vorhandenen Überdachung das Baufeld in der Höhe begrenzt. In diese Position sind alle Mehraufwendungen einzurechnen, die wegen des hier begrenzt zur Verfügung stehenden 1,000 Psch... 1,000 Psch... 1,000 Psch... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 5 von 175

Baufeldes Einfluss auf den Personal- und Geräteeinsatz für die Durchführung der Bauarbeiten haben. Die Erschwerniszulage wird nur einmal vergütet. 1,000 Psch... Summe 1.1.01. BAUSTELLENEINRICHTUNG... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 6 von 175

1.1.02. STUNDENLOHNARBEITEN 1.1.02.010. VERRECHNUNGSSATZ FÜR SCHACHTMEISTER Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden für Poliere, Schachtmeister oder dgl. 1.1.02.020. gemäß Position 1.1.02.010. VERRECHNUNGSSATZ FÜR SPEZIALFACHARBEITER Spezialfacharbeiter (Berufsgruppe III a). 1.1.02.030. gemäß Position 1.1.02.010. VERRECHNUNGSSATZ FÜR WERKER Werker, (Berufsgruppe V). 1.1.02.040. VERRECHNUNGSSATZ FÜR BAGGER <= 20 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Angeboten wird für das jeweilige Gerät ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, insbesondere Gerätevorhalte-und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden für Bagger >12 < 20 to Eigengewicht. 2,000 h...... 2,000 h...... 2,000 h...... 2,000 h...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 7 von 175

1.1.02.050. gemäß Position 1.1.02.040. VERRECHNUNGSSATZ FÜR BAGGER <= 40 to Bagger >20 <= 40 to Eigengewicht. 1.1.02.060. gemäß Position 1.1.02.040. VERRECHNUNGSSATZ FÜR KOMPRESSOR Kompressor ca. 5 m3/min mit einem Abbauhammer 1.1.02.070. gemäß Position 1.1.02.040. VERRECHNUNGSSATZ FÜR FRONTLADER Frontlader auf Raupen oder Rädern ca. 75 KW. 1.1.02.080. VERRECHNUNGSSATZ FÜR LKW Stundlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen. Angeboten wird für den jeweiligen LKW ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW enthält, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge). Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden für LKW-Kipper mit Allradantrieb, ca. 15 t Nutzlast. 2,000 h...... 2,000 h...... 2,000 h...... 2,000 h...... Summe 1.1.02. STUNDENLOHNARBEITEN... Summe 1.1. ALLGEMEINE LEISTUNGEN... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 8 von 175

1.2. VERSORGUNGSTRÄGERLEISTUNGEN 1.2.01. UMVERLEGEN KABELLEITUNG VORBEMERKUNGEN ----------------- Für das Um-/ Neuverlegen von Kabelleitung sind nachfolgend nur die Leistungen zu Erstellung der Erdarbeiten beschrieben. Die Leistungen der Leitungsverlegung werden vom Versorgungsträger selbst erstellt. 1.2.01.010. BODENAUSHUB, KABELGRABEN, LAGA Z0, verwerten Boden nach DIN 18300 und ZTVE, mit Zuordnungswert Z0 gemäß den Anforderungen an die stoffliche Verwertun von mineralischen Reststoffen/ Abfällen der LAGA und Deponieklasse DK0 lösen, laden und fördern. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 herstellen. Die Bodenmassen sind nach Wahl des AN gemäß den abfallrecht lichen Vorschriften einer Verwertung zuzuführen. Die ordnungsgemäße Verwertung des Bodens ist dem AG nachzuweisen. Alle entstehenden Entsorgungskosten einschließlich der Deponiegebühren sind in den EP einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach fester Masse. Grabentiefe bis 0,60 m ab OK Fahrbahn/ Gehweg. Grabenbreite bis 0,30 m. Boden der Bodenklasse 3-5 DIN 18300 Erdaushub für Kabelgräben. 1.2.01.020. BODENAUSHUB, KABELGRABEN, LAGA Z0, einbauen Boden nach DIN 18300 und ZTVE, mit Zuordnungswert Z0 gemäß den Anforderungen an die stoffliche Verwertun von mineralischen Reststoffen/ Abfällen der LAGA und Deponieklasse DK0 lösen, laden und fördern. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 herstellen. Den zum Verfüllen der Baugrube erforderlichen und geeigneten Aushubboden seitlich oder im Baustellenbereich lagern und gemäß ZTVE und ZTV A-StB als Baugruben- verfüllung wieder einbauen. Ein Längstransport von Haltung zu Haltung sowie eintransport von und zum Zwischenlager wird nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach fester Masse. Grabentiefe bis 0,60 m ab OK Fahrbahn/ Gehweg. 10,000 m3...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 9 von 175

Grabenbreite bis 0,30 m. Boden der Bodenklasse 3-5 DIN 18300 Erdaushub für Kabelgräben. 1.2.01.030. BAUGRUBEN HERSTEEN Baugruben für Einbindungen und Trennungen von Kabelleitungen herstellen, sonst wie Positionen Kabelgraben. Abmessungen ca: Breite = bis 1,00 m Länge = bis 1,50 m Tiefe = bis 0,80 m Abgerechnet wird das Volumen der hergestellten Baugruben. 1.2.01.040. BODENKLASSE 2 Boden der Bdkl. 2, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben 1.2.01.050. BODENKLASSE 6 Boden der Bdkl. 6, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben 1.2.01.060. BODENKLASSE 7 Boden der Bdkl. 7, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben. Es darf nicht gesprengt werden! 1.2.01.070. BODEN HANDARBEIT Boden der Bdkl. 3-5, DIN 18300, für die Baugrube von Kabelanlagen und dazugehörige Bauwerke sowie nach örtl. Angabe des AG in Handarbeit als ZULAGE zu den Aushubpositionen ausheben. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 angleichen. Nach Fertigstellung der Leitungen und Bauwerke die Baugrube gem. ZTV verfüllen und verdichten. Die Durchführung der Leistung ist vorab mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. 5,000 m3...... 5,000 m3...... 2,000 m3...... 2,000 m3...... 1,000 m3...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 10 von 175

Für die Abrechnung werden die im Vortext zu den Aushubpositionen angegebenen Grabenbreiten zugrunde gelegt, wenn nicht geringer ausgeschachtet. 1.2.01.080. BODEN SUCHGRÄBEN Boden der Bdkl. 3-5, DIN 18300, in Handarbeit für das Herstellen von Suchgräben zur Feststellung der Lage von vorhandenen Leitungen ausheben. Den zum Verfüllen erforderlichen und geeigneten Aushub seitlich bzw. auf Lagerfläche des AN zwischenlagern. Die Baugrube gem. ZTV wieder verfüllen und verdichten. Die durch Einbauten bzw. Bauwerke verdrängten bzw. unbrauchbaren Bodenmassen sind nach den abfallrechtlichen Vorschriften einer Verwertung zuzuführen. Die ordnungsgemäße Verwertung des Bodens ist dem AG nachzuweisen. Die Durchführung der Leistung ist vorab mit dem AG abzustimmen. Erforderlicher Baugrubenverbau ist im EP einzurechnen. Baugrubenbreite 0,80 m. Für Baugrubentiefen von 0,00-2,00 m, 1.2.01.090. BAUGRUBEN SICHERN Einzelne Baugruben für die Dauer der Bauzeit im Bereich der Baugrubenränder umlaufend gegen Absturz sichern. Hierzu erforderliche Absperrungen (feste Absperrgitter), Beschilderungen, Beleuchtungen ect. aufbauen, vorhalten und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder abbauen. Die Baugrubensicherung ist entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen. Die Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, die für die Art der vorgesehenen Bauarbeiten üblicherweise erwartet werden können, sind zu beachten. Hierdurch bedingte Maßnahmen sind in den EP einzurechnen. 1.2.01.100. LEITUNGSGRÄBEN SICHERN Einzelne Leitungsgräben für die Dauer der Bauzeit im Grabenbereich umlaufend gegen Absturz sichern. Hierzu erforderliche Absperrungen (feste Absperrgitter), Beschilderungen, Beleuchtungen ect. aufbauen, vorhalten und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder abbauen. Die Baugrubensicherung ist entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen. 3,000 m3...... 5,000 m3...... 3,000 St...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 11 von 175

Die Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, die für die Art der vorgesehenen Bauarbeiten üblicherweise erwartet werden können, sind zu beachten. Hierdurch bedingte Maßnahmen sind in den EP einzurechnen. 1.2.01.110. BAUGRUBENABDECKUNG Befahrbare Abdeckung für Baugruben von Rohrleitungen bzw. Bauwerken verkehrssicher herstellen, vorhalten und wieder ausbauen. Einschließlich der erforderlichen Auflagerausbildung und Herstellung der Anrampungen. Ein geprüfter statischer Nachweis ist ohne gesonderte Vergütung vorzulegen. Breite der Abdeckung entsprechend den Breiten der abzudeckenden Gräben. Die Auflagerfläche der Abdeckung wird nicht gesondert vergütet. Baubreite: bis 3,50 m Verkehrslast SLW 60 Die befahrbaren Abdeckungen sind mit dem Baufortschritt ohne gesonderte Vergütung umzusetzen. Die Gesamtlänge der zeitgleich abzudeckenden Baugrube beträgt ca 10 m. 1.2.01.120. FUßGÄNGERBRÜCKE Fußgängerbrücke mit 0,90 m hohem Geländer, mit Mittelholmen und Saumbohlen herstellen, während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluß der Arbeiten beseitigen. Fußgängerbrücken zur Überbrückung der Baustellenbereich zwischen Gehflächen und Hauseingängen von Wohn- und Geschäftshäusern. Länge der Fußgängerbrücke bis 4,0 m. Breite der Fußgängerbrücke 1,20 m. Das Umsetzen der Fußgängerbrücke bis zu 15 mal, wird nicht gesondert gesondert vergütet. 1.2.01.130. SAND LIEFERN/EINBAUEN Sand liefern und auf der Baugrubensohle und als Ummantelung der Versorgungsleitungen nach Angabe des AG einbauen und verdichten. Korngröße 0-4 mm Natursand. Einbaudicke: Rohr-/ bzw. Kabelsohle: 15 cm. Kabelummantelung allseitig bis 15 cm über Rohr-/ bzw. 100,000 m...... 10,000 m2...... 1,000 St...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 12 von 175

Kabelscheitel. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß im verdichteten Zustand. 1.2.01.140. LEERROHRE AUS PVC Rohre aus PVC frei Baustelle liefern, abladen u. gemäß den Ausführungszeichnungen, DIN EN 1610 und den ZTV höhen-, fluchtgerecht und wasserdicht verlegen. Die Rohre sind auf einem Lagerplatz des AN zwischenzulagern und vor dem Einbau zur Verwendungsstelle zu transportieren. Das Auflager des Rohres erfolgt auf gesondert ausgeschriebener Rohrbettung. Die Einbaubedingungen des Herstellers beachten. Das Schneiden von Passlängen und die Rohrpasslängen sind in den EP einzurechnen. GRABENBEDINGUNGEN: Grabenbreiten wie im Vortext zu den Erdarbeiten-Kanal angegeben. Verkehrslast: SLW 60 Grundwasser: ab 1,50 m unter OK Gelände Verlegetiefe von 0,50 m Verlegetiefe bis 2.00 m ROHRMATERIAL: Rohre aus PVC-Hart mit angeformten Steckmuffen nach DIN 19534 mit Dichtung. Rohre und Formstücke tragen das Prüfzeichen PA-I 1365 und das Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.v.(ral), Dichtringe das Prüfzeichen PA-I 1365. Nennweite DN 100 Einbau als Leerrohr für Kabelleitungen. Incl. Lieferung und. Einbau eines Einziehdrahtes verzinkt, Durchmesser min 3 mm, mit je 2 m Überstand. Die Rohrenden sind mit einem Verschlussdeckel zu versehen 1.2.01.150. KABEL VERLEGEN Kabel nach Anweisung des AG bzw. Versorgungsunternehmen auf vorgefertigter Sandsohle verlegen. Das Kabel wird vom AG frei Baustelle geliefert. Der Transport innerhalb der Baustelle zum Verwendungsort ist Sache des AN und ist in den EP einzurechnen. Der AN haftet für das Kabel vom Zeitpunkt des Eintreffens auf der Bautelle bis zum Einbau. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material ist vom AN zu ersetzen. 5,000 m3...... 5,000 m...... 50,000 m...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 13 von 175

1.2.01.160. TRASSENWARNBAND Trassenwarnband liefern und auf einer Zwischensohle über der Sandummantelung einbauen. Einschließlich evtl. erforderliche Verbindungsteile. Aufschrift auf dem Trassenband entsprechend den verlegten Versorgungsleitungen. 50,000 m...... Summe 1.2.01. UMVERLEGEN KABELLEITUNG... Summe 1.2. VERSORGUNGSTRÄGERLEISTUNGEN... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 14 von 175

1.3. STRASSENBELEUCHTUNG 1.3.01. LEITUNGSVERLEGUNG 1.3.01.010. BODENAUSHUB, KABELGRABEN, LAGA Z0, verwerten Boden nach DIN 18300 und ZTVE, mit Zuordnungswert Z0 gemäß den Anforderungen an die stoffliche Verwertun von mineralischen Reststoffen/ Abfällen der LAGA und Deponieklasse DK0 lösen, laden und fördern. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 herstellen. Die Bodenmassen sind nach Wahl des AN gemäß den abfallrecht lichen Vorschriften einer Verwertung zuzuführen. Die ordnungsgemäße Verwertung des Bodens ist dem AG nachzuweisen. Alle entstehenden Entsorgungskosten einschließlich der Deponiegebühren sind in den EP einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach fester Masse. Grabentiefe bis 0,60 m ab OK Planum des Gehweges. Grabenbreite bis 0,20 m. Boden der Bodenklasse 3-5 DIN 18300 Erdaushub für Kabelgräben. 1.3.01.020. BODENAUSHUB, KABELGRABEN, LAGA Z0, einbauen Boden nach DIN 18300 und ZTVE, mit Zuordnungswert Z0 gemäß den Anforderungen an die stoffliche Verwertun von mineralischen Reststoffen/ Abfällen der LAGA und Deponieklasse DK0 lösen, laden und fördern. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 herstellen. Den zum Verfüllen der Baugrube erforderlichen und geeigneten Aushubboden seitlich oder im Baustellenbereich lagern und gemäß ZTVE und ZTV A-StB als Baugrubenverfüllung wieder einbauen. Ein Längstransport von Haltung zu Haltung sowie eintransport von und zum Zwischenlager wird nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach fester Masse. Grabentiefe bis 0,60 m ab OK Planum des Gehweges. Grabenbreite bis 0,80 m. Boden der Bodenklasse 3-5 DIN 18300 Erdaushub für Kabelgräben. 1.3.01.030. BAUGRUBEN HERSTEEN Baugruben für Einbindungen und Trennungen von Kabelleitungen herstellen, sonst wie Positionen Kabelgraben. Abmessungen ca: 60,000 m3...... 10,000 m3...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 15 von 175

Breite = bis 1,00 m Länge = bis 1,50 m Tiefe = bis 0,80 m Abgerechnet wird das Volumen der hergestellten Baugruben. 1.3.01.040. BODENKLASSE 2 Boden der Bdkl. 2, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben 1.3.01.050. BODENKLASSE 6 Boden der Bdkl. 6, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben 1.3.01.060. BODENKLASSE 7 Boden der Bdkl. 7, DIN 18300 als ZULAGE zu den Erdaushubpositionen lösen und ausheben. Es darf nicht gesprengt werden! 1.3.01.070. BODEN HANDARBEIT Boden der Bdkl. 3-5, DIN 18300, für die Baugrube von Kabelanlagen und dazugehörige Bauwerke sowie nach örtl. Angabe des AG in Handarbeit als ZULAGE zu den Aushubpositionen ausheben. Die Grabensohle profilgemäß nach Zeichnung und nach DIN EN 1610 angleichen. Nach Fertigstellung der Leitungen und Bauwerke die Baugrube gem. ZTV verfüllen und verdichten. Die Durchführung der Leistung ist vorab mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen Für die Abrechnung werden die im Vortext zu den Aushubpositionen angegebenen Grabenbreiten zugrunde gelegt, wenn nicht geringer ausgeschachtet. 1.3.01.080. BODEN SUCHGRÄBEN Boden der Bdkl. 3-5, DIN 18300, in Handarbeit für das Herstellen von Suchgräben zur Feststellung der Lage von vorhandenen Leitungen ausheben. Den zum Verfüllen erforderlichen und geeigneten Aushub seitlich bzw. auf Lagerfläche des AN zwischenlagern. Die Baugrube gem. ZTV wieder verfüllen und verdichten. Die durch Einbauten bzw. Bauwerke verdrängten bzw. unbrauchbaren Bodenmassen sind nach den 50,000 m3...... 5,000 m3...... 5,000 m3...... 5,000 m3...... 10,000 m3...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 16 von 175

abfallrechtlichen Vorschriften einer Verwertung zuzuführen. Die ordnungsgemäße Verwertung des Bodens ist dem AG nachzuweisen. Die Durchführung der Leistung ist vorab mit dem AG abzustimmen. Erforderlicher Baugrubenverbau ist im EP einzurechnen. Baugrubenbreite 0,80 m. Für Baugrubentiefen von 0,00-2,00 m, 1.3.01.090. BAUGRUBEN SICHERN Einzelne Baugruben für die Dauer der Bauzeit im Bereich der Baugrubenränder umlaufend gegen Absturz sichern. Hierzu erforderliche Absperrungen (feste Absperrgitter), Beschilderungen, Beleuchtungen ect. aufbauen, vorhalten und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder abbauen. Die Baugrubensicherung ist entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen. Die Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, die für die Art der vorgesehenen Bauarbeiten üblicherweise erwartet werden können, sind zu beachten. Hierdurch bedingte Maßnahmen sind in den EP einzurechnen. 1.3.01.100. LEITUNGSGRÄBEN SICHERN Einzelne Leitungsgräben für die Dauer der Bauzeit im Grabenbereich umlaufend gegen Absturz sichern. Hierzu erforderliche Absperrungen (feste Absperrgitter), Beschilderungen, Beleuchtungen ect. aufbauen, vorhalten und nach Abschluß der Bauarbeiten wieder abbauen. Die Baugrubensicherung ist entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen. Die Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, die für die Art der vorgesehenen Bauarbeiten üblicherweise erwartet werden können, sind zu beachten. Hierdurch bedingte Maßnahmen sind in den EP einzurechnen. 1.3.01.110. SAND LIEFERN/EINBAUEN Sand liefern und auf der Baugrubensohle und als Ummantelung der Versorgungsleitungen nach Angabe des AG einbauen und verdichten. Korngröße 0-4 mm Natursand. Einbaudicke: Rohr-/ bzw. Kabelsohle: 15 cm. Kabelummantelung allseitig bis 15 cm über Rohr-/ bzw. 25,000 m3...... 45,000 St...... 600,000 m...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 17 von 175

Kabelscheitel. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß im verdichteten Zustand. 1.3.01.120. LEERROHRE AUS PVC Rohre aus PVC frei Baustelle liefern, abladen u. gemäß den Ausführungszeichnungen, DIN EN 1610 und den ZTV höhen-, fluchtgerecht und wasserdicht verlegen. Die Rohre sind auf einem Lagerplatz des AN zwischenzulagern und vor dem Einbau zur Verwendungsstelle zu transportieren. Das Auflager des Rohres erfolgt auf gesondert ausgeschriebener Rohrbettung. Die Einbaubedingungen des Herstellers beachten. Das Schneiden von Passlängen und die Rohrpasslängen sind in den EP einzurechnen. GRABENBEDINGUNGEN: Grabenbreiten wie im Vortext zu den Erdarbeiten-Kanal angegeben. Verkehrslast: SLW 60 Grundwasser: ab 1,50 m unter OK Gelände Verlegetiefe von 0,50 m Verlegetiefe bis 2.00 m ROHRMATERIAL: Rohre aus PVC-Hart mit angeformten Steckmuffen nach DIN 19534 mit Dichtung. Rohre und Formstücke tragen das Prüfzeichen PA-I 1365 und das Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.v.(ral), Dichtringe das Prüfzeichen PA-I 1365. Nennweite DN 100 Einbau als Leerrohr für Kabelleitungen. Incl. Lieferung und. Einbau eines Einziehdrahtes verzinkt, Durchmesser min 3 mm, mit je 2 m Überstand. Die Rohrenden sind mit einem Verschlußdeckel zu versehen 1.3.01.130. ELEKTROKABEL LIEFERN, NYY-I 5x10 mm2 Kabel frei Baustelle liefern. Der Transport innerhalb der Baustelle zum Verwendungsort ist Sache des AN und ist in den EP einzurechnen. Der AN haftet für das Kabel vom Zeitpunkt des Eintreffens auf der Bautelle bis zum Einbau. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material ist vom AN zu ersetzen. Kabel: ElektroKabel NYY-I 5 x 10 mm2 für Straßenleuchten 40,000 m3...... 50,000 m...... 450,000 m...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 18 von 175

1.3.01.140. ELEKTROKABEL LIEFERN, NYY- 5x2,5 mm2 Kabel frei Baustelle liefern. Der Transport innerhalb der Baustelle zum Verwendungsort ist Sache des AN und ist in den EP einzurechnen. Der AN haftet für das Kabel vom Zeitpunkt des Eintreffens auf der Bautelle bis zum Einbau. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material ist vom AN zu ersetzen. Kabel: ElektroKabel NYY- 5 x 2,5 mm2 fürsteckdosenverkabelung 1.3.01.150. KABEL VERLEGEN Kabel nach Anweisung des AG bzw. Versorgungsunternehmen auf vorgefertigter Sandsohle verlegen. Das Kabel wird vom AN nach gesonderter OZ frei Baustelle geliefert. 1.3.01.160. SCHRUMPFMUFFEN HERSTELLEN Schrumpfmuffen liefern und nach Anweisung des AG bzw. Versorgungsunternehmen auf vorgefertigter Sandsohle zur Verbindung in Kabeltrasse einbauen. Die Elektromontage muss durch den Vertragsunternehmer der Stadt Radevormwald (SAG, Wuppertal) im Auftrag des AN erfolgen. Schrumpfmuffen bis 5x16 mm2, Typ Fa. Elta SVM 5x1,5-16 mm2, oder gleichwertig zu Fabrikat gemäß AG Vorschlag... (Erforderlicher Bietereintrag) 1.3.01.170. KABELÜBERGANGSKÄSTEN Kabelübergangskästen liefern und nach Anweisung des AG bzw. Versorgungsunternehmen versetzen. Fabrikat: Stadtfeld Typ 2220, oder gleichwertig zu Fabrikat gemäß AG Vorschlag... (Erforderlicher Bietereintrag). Die Elektromontage muss durch den Vertragsunternehmer der Stadt Radevormwald (SAG, Wuppertal) im Auftrag des AN erfolgen. 350,000 m...... 800,000 m...... 10,000 St...... 10,000 St...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 19 von 175

1.3.01.180. TRASSENWARNBAND Trassenwarnband liefern und auf einer Zwischensohle über der Sandummantelung einbauen. Einschließlich evtl. erforderliche Verbindungsteile. Aufschrift auf dem Trassenband entsprechend den verlegten Versorgungsleitungen. 1.3.01.190. MASTFUNDAMENTE HERSTELLEN - BODENEINBAU Mastfundamente herstellen Groesse:0,80 x 0,80 x 1.50 m Bestehend aus: Beton C16/20 einschl. der erforderl. Schalung Einbetoniertes Mantelrohr aus PVC DN 250 mit Anbohrung für Kabeleinfuehrung. Kabeleinfuehrung: PVC, DN 60, Achse = 0,50 m ab OK - Fundament bzw. Erdreich. Einbetonieren des Schutzrohres für die Kabeleinführung DN 60. Einschl. der erforderlichen Erdarbeiten in Handarbeit oder maschinell. Schalung wird nicht gesondert verguetet. Die Abrechnung erfolgt nach St. Mastfundament. 1.600,000 m...... 20,000 St...... Summe 1.3.01. LEITUNGSVERLEGUNG... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 20 von 175

1.3.02. BELEUCHTUNGSKÖRPER AG-VORSCHLAG BELEUCHTUNG AG-VORSCHLAG ----------------------------- 1.3.02.010. BELEUCHTUNGSMASTEN FÜR MASTFUNDAMENT Beleuchtungsmast liefern und an Standort gemäß Plan oder nach Angabe des AG versetzen. Das Mastfundament wird gesondert vergütet. Ein statischer Nachweis der Standsicherheit in prüffähiger Form ist vom AN zu erbringen und in den EP einzurechnen. Sonstige Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Bestimmungen des Betreibers sind zu beachten. Die Elektromontage muss durch den Vertragsunternehmer der Stadt Radevormwald (SAG, Wuppertal) im Auftrag des AN erfolgen. Mast nach Vorgabe Typenprogramm ( Stadt Radevormwald) Gerade Maste, konisch Höhe über Erde = 4,00m Erdlänge = 1,00m oben - Durchm. = 76mm unten-durchm. = 146mm Stutzen = 70 x 100mm Wandstärke = 4mm Konizität 1:14 1 Türe 100x400mm mit VA-Dreikantschraube M10-10mm Kantenlänge - (UKT = 400mm über Erde) 1 Steg mit 2 Schiebemuttern M6 und 1 Erdungsschraube M8, 1 Kabelloch 50 x 150mm (UKK = 500mm unter Erde), verzinkt - Schweißnaht abgeschliffen - Farbe DB 703 1.3.02.020. MASTAUFSATZLEUCHTE AGENA 4500 Mastaufsatzleuchte liefern und auf gesondert beschriebenen Beleuchtungsmast gemäß Plan oder nach Angabe des AG montieren. Sonstige Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Elektromontage muss durch den Vertragsunternehmer der Stadt Radevormwald (SAG, Wuppertal) im Auftrag des AN erfolgen. Die Bestimmungen des Betreibers sind zu beachten. Mastaufsatzleuchte aus Alu-Blech, Trägerelement aus Alu-Guß 20,000 St...... Druckdatum: 30.06.2014 Seite: 21 von 175