Medizinproduktemarktüberwachung

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Aufbereitung von Medizinprodukten

Transkript:

Medizinproduktemarktüberwachung (MP-Vigilanzstelle) Dr. Heidrun Eberl BASG / AGES MEA Institut Überwachung Abteilung MDVI ÖGSV Jahrestagung Hafnersee, 11.6.2015 Disclaimer: Die Inhalte dieses Vortrages sind die Privatmeinung der Vortragenden und sind keine offizielle Aussagen der AGES / MEA bzw. des BASG. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at

Inhalt Organigramm Post-Market Surveillance Was ist zu melden? Wie ist zu melden? Was passiert nach der Meldung? Bereitzustellende Informationen durch den Hersteller www.ages.at 2

Organigramm AGES MEA www.ages.at 3

Post-Market Surveillance (PMS) Information VOM Anwender CAPA Arzt Händler Großhandel Importeur Ärztliche Leitung Meldepflicht für Ärzte Meldepflicht für Hersteller / Inverkehrbringer www.ages.at 4

70 MPG - Was ist zu melden? Jede Fehlfunktion Jede Änderung der Merkmale bzw. Leistung eines MP Jeden Mangel in der Kennzeichnung bzw. IFU die geeignet sind, zum Tod oder schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu führen Schwerwiegende Nebenwirkungen Unbekannte wechselseitige Beeinflussungen Schwerwiegende Qualitätsmängel www.ages.at 5

70 MPG - Was ist zu melden? Schwerwiegend sind Ereignisse die: 1. Tödlich oder lebensbedrohlich sind 2. Zu bleibenden Schaden führen (können) 3. Eine medizinische Behandlung, um 1. 2. zu verhindern 4. Schädigung oder Tod eines Föten oder 5. Indirect Harm durch falsche diagnostische oder IVD Test Ergebnisse www.ages.at 6

Wie ist zu melden? http://www.basg.gv.at/medizinprodukt e/formulare/mp-zwischenfall/ www.ages.at 7

Meldeformular www.ages.at 8

Meldeformular www.ages.at 9

Meldung erfolgte - was passiert danach? Ein Beispiel: "Medizinprodukte-Dialogs" der ÖGSV: Übergabe eines selbstversiegelnden Sterilisationsbeutel www.ages.at 10

Meldung erfolgte - was passiert danach? Problem: 1) Gefahr einer Fehlbedienung: Für eine korrekte Anwendung muss der selbstklebende Verschluss an der nicht speziell gekennzeichneten Perforation umgefalzt werden 2) Keine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache erhältlich www.ages.at 11

Meldung erfolgte - was passiert danach? 3) Angegebenes Sterilisationsverfahren Laut Angabe des Herstellers Haltezeit bei Dampfsterilisation: mind. 20 Minuten bei 121 C mind. 4 Minuten bei 132 C keine Übereinstimmung mit den Anforderungen der harmonisierten Normen EN 13060:2004 + A2:2010 bzw. EN 285:2006+A2:2009): mind. 15 Minuten bei 121 C mind. 3 Minuten bei 134 C www.ages.at 12

Meldung erfolgte - was passiert danach? 4) Verkürzte Haltbarkeit der selbstversiegelten Sterilisationsbeutel (60 Tage vs. 12 Monate) Die verlängerten Sterilisationszeiten und die verkürzte Haltbarkeit der selbstversiegelten Beutel müssen im Rahmen der Prozessvalidierung berücksichtigt werden!!! www.ages.at 13

Meldung erfolgte - was passiert danach? Maßnahmen des BASG www.ages.at 14

Meldung erfolgte - was passiert danach? Einleitung von Maßnahmen auf europäischer Ebene Sicherheitsinformation auf BASG-homepage www.ages.at 15

Welche Informationen sind vom Hersteller für die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten bereitzustellen? www.ages.at 16

Herstellerinformationen 9 Abs. 1 MPG: Jedem Medizinprodukt sind Informationen beizugeben, die. für die sichere Anwendung des Medizinproduktes erforderlich sind. www.ages.at 17

Zur konkreten Umsetzung des 9 (1) MPG im Bereich Wiederaufbereitung kann die harmonisierte EN ISO 17664:2004 herangezogen werden. www.ages.at 18

Anwendungsbereich dieser Norm: Sterilisation von Medizinprodukten Dennoch zu berücksichtigen, da sie einen Stand von Wissenschaft und Technik auch für Reinigung und Desinfektion beschreibt. www.ages.at 19

Notwendige Angaben zur Aufbereitung - Herstellerplicht U N R E I N MP EN ISO 17664 R E I N EN ISO 13485 EN ISO 14971 www.ages.at 20

Notwendige Angaben zur Aufbereitung - Herstellerpflicht Notwendige Angaben (falls zutreffend): Vorbereitung Zerlegung der Produkte? Dichtigkeitsprüfung? Reinigung / Desinfektion Prozessparameter (Chemikalien, Zeit, Temperatur)? Einwirkzeiten? [ ] von Lösungen? Trocknung max. Temperaturen & Einwirkzeiten? Prüfung Leistungsfähigkeitskriterien? Zusammenbau zerlegter Produkte? Schmiermittel? Verpackung Eignung der Verpackung? Besonderheiten? Sterilisation Welche Sterilisationsverfahren (Zeit / Druck / Temperatur)? www.ages.at 21

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT www.ages.at 22