Kreis Offenbach Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Der Kreisausschuss An die Fraktion FWG die Bürger Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Büro Kreistag Ansprechpartner Wigbert Appel Telefon: 06074/8180-3422 Telefax: 06074/8180-3944 E-Mail: w.appel@kreis-offenbach.de. Zeichen: 10.1-03 A 015 Fleesensee GmbH Ihre Anfrage vom 26.8.2011 Datum: 08.09.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Fleesensee GmbH ergeht folgende Zwischennachricht: Zur Beantwortung der Anfrage haben wir diese an die Geschäftsführung der KVBG mbh weitergeleitet. Die Geschäftsführung der KVBG mbh hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Beantwortung der Anfrage umfangreiche Erhebungen voraussetzt, so dass eine Antwort bis zur Kreistagssitzung am 07. September 2011 nicht vorgelegt werden kann. Nach Abschluss der Recherchen wird Ihre Anfrage schriftlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Carsten Müller Kreisbeigeordneter
Kreis Offenbach Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Der Kreisausschuss An die Fraktion FWG Die Bürger Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Büro Kreistag Ansprechpartner Wigbert Appel Telefon: 06074/8180-3422 Telefax: 06074/8180-3944 E-Mail: w.appel@kreis-offenbach.de. Zeichen: 10.1-03 A 015-1 Fleesensee GmbH Ihre Anfrage vom 05.8.2011 Datum: 10.10.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf unsere Zwischennachricht vom 8. September 2011 wird Ihre Anfrage bezüglich des Fleesensee GmbH wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche Personen waren Mitglieder des Aufsichtsrates (Beirat) der KVBG zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages? Zu diesem Zeitpunkt hatte die KVBG weder einen Aufsichts- noch einen Beirat. Neben der Geschäftsführung gab es als weiteres Organ der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung = Kreisausschuss. Frage 2: Sieht der KA eine Verantwortung dieser Personen, im verneinenden Fall, warum nicht? Eine Beantwortung entfällt durch die Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wer hat die KVBG zu diesem Zeitpunkt als Geschäftsführer vertreten? Die KVBG wurde zu diesem Zeitpunkt durch die Geschäftsführer Ltd. VD Dieter Jahn und RD Wolfram Kroner vertreten.
Seite 2 Frage 4: Welche Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft hat die KVBG für das Jahr 2000 ff. kontrolliert? Übersicht der die Jahresabschlüsse der KVBG mbh prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Jahre 2000-2010 Geschäftsjahre Prüfungsgesellschaft(en) 2000-2002 WIBERA AG, Niederlassung Frankfurt 2003-2008 Eversheim Stuible GmbH, Niederlassung Stuttgart 2009-2010 Schüllermann und Partner AG, Dreieich Frage 5: Welche Anlageberater hat den Organen der KVBG empfohlen, Gesellschafter der Fleesensee GmbH & Co. KG zu werden? Von wem konkret eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen wurde, ist unsererseits nicht bekannt. Nachdem diverse Verwendungsalternativen für die Verkaufserlöse der EVO-Anteile herausgearbeitet wurden, wurden diese bei einer Infoveranstaltung am 08.12.2000 dem Kreisausschuss vorgetragen. Bei dieser Infoveranstaltung wurden die Investitionen der Beteiligung erläutert und die Alternative klar favorisiert, die erhebliche Steuervorteile und langfristige Perspektiven gewährleistete. Ein erheblicher Vorteil der favorisierten Alternative lag bereits in der Investitionsphase. Aufgrund der Investition in Form von Beteiligungen an Immobilien-Fonds konnte die Steuerbelastung in erheblichem Maße (6,1 Mio. Euro) reduziert werden. Anwesend waren hierbei die Herren Stürmer, PEH GmbH, Frankfurt, Herr Söllner und Frau WP/StB Richter, Berlin sowie die Herren Wilzbach und Schwerber, Schwerber & Partner, Rödermark. Die Beratung wurde mit dem Büro Schwerber & Partner sowie den externen Beratern Prinz zu Hohenlohe (insbesondere Herr Thomas Roth), Fa. Public Consult, Berlin und Herrn Landrat Walter vorgenommen. Die Sitzung des Kreisausschusses als Gesellschafterversammlung war am 18. Dezember 2000. Die Kontakte zwischen der KVBG / Kreis zu Prinz zu Hohenlohe entstanden im Rahmen der Vorbereitung des Verkaufs des alten Kreishauses. Damals kam es zu Kontakten nach Berlin, insbesondere zum Unternehmer David Katz, der wiederum Kontakte zu Prinz zu Hohenlohe hatte. Daneben gab es den Kontakt zur Firma Public Consult. Auch die Firma Schwerber & Partner hatte zum damaligen Zeitpunkt Kontakte zur Firma Prinz zu Hohenlohe. Frage 6: Hat der damalige Aufsichtsrat (Beirat) eine rechtliche Prüfung vorgenommen, sei es durch das Rechtsamt des KA, sei es durch einen im Kommunalrecht kundigen Rechtsanwalt, ob die wirtschaftliche Beteiligung der KVBG an einem Unternehmen mit Wirkungskreis in Mecklenburg- Vorpommern rechtmäßig ist? Nach den uns vorliegenden Informationen bzw. aufgrund entsprechender Erkenntnisse hat es zum Zeitpunkt der Beteiligung keine von den Gremien der Gesellschaft (= Gesellschafterversammlung; siehe Antwort zu Frage 1) veranlasste Prüfung gegeben. Es wurden die Bestimmungen des seinerzeit gültigen Anlagenerlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie 54a Versicherungs-aufsichtsgesetz (VAG) herangezogen.
Seite 3 Frage 7: In welchem Umfang muss der Kreis eine Kapitalzuführung gegenüber der KVBG vornehmen, um die Insolvenz der KVBG zu vermeiden? Eine Kapitalzuführung gegenüber der KVBG ist derzeit nicht erforderlich. Das Eigenkapital der KVBG beträgt zum Jahresende 2010 (Jahresabschluss zum 31.12.2010) 29,2% der Bilanzsumme. Mit freundlichen Grüßen Carsten Müller Kreisbeigeordneter