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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis Preise fürdienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehrmit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängenenthalten 134 200 è 1015 Seite 1 Stand: 01112015

3 Privatkonto 31 Kontoführung Produkt Siehe Preisaushang Detaillierte Informationen erhalten Sie am Schalter Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird EUR Siehe nebenstehenden Hinweis/-,-- 32 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 13 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszügeauf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 0,25 EUR 0,95 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügenneueren Datums noch möglich) manuell (bei AuszügenälterenDatums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglichist) 2,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten fürprivatkunden und Geschäftskunden 41 Allgemeine Informationen zur Bank 411 Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eg Straße: Jahnstraße 9 PLZ/Ort: 35066 Frankenberg Telefon: 06451/7287-0 Telefax: 06451/7287-43 Internet: info@frankenberger-bankde Hinweis: Zur Übermitlung von Aufträgenper Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z B das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen 412 ZuständigeAufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt fürfinanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn 413 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Amtsgericht Marburg (Lahn) GnR 295 2 Rechnungsabschlü sewerden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 3 Rechnungsabschlü sewerden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 4 Rechnungsabschlü sewerden kostenlos erstellt und versandt 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umständeverursacht 6 Änderungenergeben sich aus unserer Geschäftskorespondenzund dem Kontoauszug 7 Änderungenergeben sich aus unserer Geschäftskorespondenzund dem Kontoauszug 8 Änderungenergeben sich aus unserer Geschäftskorespondenzund dem Kontoauszug 134 200 è 1015 Seite 4 Stand: 01112015

414 Vertragssprache MaßgeblicheSprache fürdie Geschäftsbeziehungzum Kunden ist Deutsch 415 Geschäftstageder Bank Geschäftstagist jeder Tag, an dem die an der Ausführungeines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den fürdie Ausführungvon Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetriebunterhalten Die Bank unterhältden für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24 und 31 Dezember - 42 Lastschriftverkehr 421 Einzugserm ächtigungslastschriftunter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4211 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 4212 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung überdie berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR 422 SEPA-Basis-Lastschrift 4221 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 4222 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung überdie berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR 423 SEPA-Firmen-Lastschrift 4231 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 134 200 è 1015 Seite 5 Stand: 01112015

4232 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigungdes SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung überdie berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR 43 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard entfällt/-,-- EUR mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card entfällt/-,-- % vom Umsatz mind entfällt/-,-- EUR entfällt/-,-- % vom Umsatz mind entfällt/-,-- EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) 2,00 % vom Umsatz mind 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind 5,00 EUR mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfält - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungenim girocard-system entfält entfält - Verfügungenin anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungenin den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Frem dwährung - bei KI außerhalbder EU und den EWR-Staaten entfält entfält entfält entfält 1,00 % vom Umsatz mind 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind 5,00 EUR 1,50 % vom Umsatz mind 5,00 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannienund Nordirland, Zypern) 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannienund Nordirland, Zypern) 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 134 200 è 1015 Seite 6 Stand: 01112015

mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland entfällt/-,-- % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind entfällt/-,-- EUR mind 5,00 EUR (zzgl 1,00 % vom Umsatz fürden Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Frem dwährungund/oder in einem Land außerhalbder EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichenentgelt belastet 44 KartengestützterZahlungsverkehr 441 Debit-Karten 4411 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 6,00 EUR - Ersatzkarte 14 6,00 EUR Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Frem dwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalbder EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,00 % vom Umsatz mind 2,00 EUR max 4,00 EUR 4412 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr bieten wir z Zt nicht an/-,-- EUR - Ersatzkarte 18 bieten wir z Zt nicht an/-,-- EUR 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 46 dieses Verzeichnisses 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände,die zum Ersatz der Karte geführthaben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 46 dieses Verzeichnisses 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannienund Nordirland, Zypern) 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände,die zum Ersatz der Karte geführthaben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist 134 200 è 1015 Seite 7 Stand: 01112015

442 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhedie kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen Zur Orientierung: Wir belasten fürdas Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 443 Kreditkarten Ersatzkarte 19 24,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 24,00 EUR - bei Designwechsel zur nächstenwiederprägungauf Wunsch des Kunden - bei nachträglicherpin-bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR zzgl Versandkosten - bei Versendung im Inland 2,50 EUR - bei Versendung in Europa 2,50 EUR - bei Versendung weltweit individuell, Porti, Auslagen Fremd/, EUR - bei Versendung per Kurier individuell, Porti, Auslagen Fremd/, EUR Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Frem dwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalbder EU 21 und der EWR-Staaten 22 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand/, EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand/, EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 nach Aufwand/, EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 nach Aufwand/, EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 nach Aufwand/, EUR 4431 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 24,00 EUR - ab 120 Umsatz jährlich Rückvergütung 5,00 EUR - ab 360 Umsatz jährlich Rückvergütung 15,00 EUR - ab 600 Umsatz jährlich Rückvergütung 25,00 EUR - ab 840 Umsatz jährlich Rückvergütung 35,00 EUR - ab 1200 Umsatz jährlich Rückvergütung 5 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände,die zum Ersatz der Karte geführthaben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 46 dieses Verzeichnisses 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannienund Nordirland, Zypern) 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umständeverursacht 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umständeverursacht 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umständeverursacht 134 200 è 1015 Seite 8 Stand: 01112015

Zusatzkarte pro Jahr bieten wir zzt nicht an EUR 4432 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 6 - ab 240 Umsatz jährlich Rückvergütung 1 - ab 720 Umsatz jährlich Rückvergütung 3 - ab 1280 Umsatz jährlich Rückvergütung 5 - ab 1680 Umsatz jährlich Rückvergütung 7 - ab 2400 Umsatz jährlich Rückvergütung 10 Zusatzkarte pro Jahr bieten wir zzt nicht an EUR 4433 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 24,00 EUR - ab 120 Umsatz jährlich Rückvergütung 5,00 EUR - ab 360 Umsatz jährlich Rückvergütung 15,00 EUR - ab 600 Umsatz jährlich Rückvergütung 25,00 EUR - ab 840 Umsatz jährlich Rückvergütung 35,00 EUR - ab 1200 Umsatz jährlich Rückvergütung 5 444 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestenswie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währungals Euro Kartenzahlungen außerhalbdes Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängigvon der Währung max ein Geschäftstag max vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 45 Überweisungsverkehr 451 Überweisungeninnerhalb Deutschlands und in andere Staaten des EuropäischenWirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 27 4511 Überweisungsauftrag 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreichvon Großbritannienund Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen 27 Zu den EWR-Währungengehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, DänischeKrone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, RumänischerLeu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint 134 200 è 1015 Seite 9 Stand: 01112015

45111 Annahmefrist(en) fürüberweisungen Frankenberg 1500 Allendorf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Altenlotheim: Dienstag und Donnerstag 1500 Battenberg: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Bottendorf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Bromskirchen: Dienstag und Freitag 1500 Frankenau: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Geismar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Hatzfeld: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Löhlbach: Montag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Reddighausen: Montag, Donnerstag und Freitag 1500 Viermünden: Montag, Donnerstag und Freitag 1500 Mittwoch 1130 Frankenberg Obermarkt: Montag, Dienstag, Donnerst und Freitag 1500 Mittwoch 1130 SB-Bank Frankenberg-Röddenau: 800 Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 45112 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestenswie folgt eingeht: - Überweisungenin Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max ein Geschäftstag max zwei Geschäftstage - Überweisungenin anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max vier Geschäftstage max vier Geschäftstage Die Geschäftstageder Bank ergeben sich aus der 415 45113 Entgelte fürdie Ausführungvon Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungenbereits mit dem Gesamtpreis fürein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 31 Kontoführung ) 451131 Überweisungin der Kontowährung Bei einer Überweisung,die mit keiner Währungsumrechnungverbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfängerjeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Der Zahler trägtdie folgenden Entgelte: 28 Überweisungper Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung(DFÜ) 29 Überweisungper Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung(DFÜ) 134 200 è 1015 Seite 10 Stand: 01112015

Überweisungsmodalitäten je Überweisungvom Girokonto je Überweisung per Zahlschein beleghafte elektronisch Überweisung übermitelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisungmit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisungmit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberw eisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 2,00 EUR 7,50 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 451132/, 451132/, 451132/, 451132/, 451132/, * Überweisungper Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung(DFÜ) ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalbdes Telefonbanking 451132/, 451132/, 451132 Überweisungin einer anderen Währungals der Kontowährung Zielland Dänemark, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Schweden (ab 50000,01 EUR), Schweiz, Tschechische Republik, USA Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung,die mit einer Währungsumrechnungverbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfängertragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägtalle Entgelte Höheder Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR gemäßder jeweiligen Länderspezifika 12,50 jeweils zzgl 25,00 für nicht automatisch durchzuleitende Überweisungen sowie 0,25 mind 1,50 Courtage (bei Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 3,50 27,50 jeweils zzgl 25,00 für nicht automatisch durchzuleitende Überweisungen sowie 0,25 mind 1,50 Courtage (bei Fremdwährungen) und Gebühren für eilige Ausführung von 3,50 8,50 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 10,50 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 Schweden 50000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint Pierre et Miquelon unbegrenzt 4,00 4,00 4,00 4,00 30 Bei grenzüberschreitendenzahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31 Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlichdie Angabe des BIC erforderlich 134 200 è 1015 Seite 11 Stand: 01112015

45114 Sonstige Entgelte Unterrichtung überdie berechtigte Ablehnung der Ausführungeines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderufsnach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühungder Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungenmit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängersdurch den Kunden 2,00 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderungauf Wunsch des Kunden VorübergehendeAussetzung auf Wunsch des Kunden 4512 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 31 Kontoführung ) Bei einem Überweisungseingangwerden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschriftaus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisungin Euro innerhalb der Bank unabhängig vom Betrag 0,00 unabhängig vom Betrag 0,00 Überweisungin Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unabhängig vom Betrag 0,00 unabhängig vom Betrag 0,00 Inlandsüberw eisung,die auf eine andere Währungeines EWR-Mitgliedstaates lautet unabhängig vom Betrag 13,00 unabhängig vom Betrag 13,00 452 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungeneines Staates außerhalb des EWR (Dritstaatenw ährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalbdes EWR (Drittstaaten 33 ) 4521 Überweisungsaufträge 45211 Ausführungsfristen Überweisungenwerden baldmöglichstbewirkt 45212 Entgelte fürdie Ausführungvon Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisungkann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreichvon Großbritannienund Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen 32 Zum Beispiel US-Dollar 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich,Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) 134 200 è 1015 Seite 12 Stand: 01112015

0: Zahler und Zahlungsempfängertragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägtalle Entgelte 2: Zahlungsempfängerträgtalle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 könnendurch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersvom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Bei der Entgeltweisung 2 könnenvon jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höheder Entgelte Zieland/W ährung Kanada, Schweiz, USA ÜbrigeLänder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR gemäßder jeweiligen Länderspezifika 12,50 jeweils zzgl 25,00 für nicht automatisch durchzuleitende Überweisungen sowie 1,50 Courtage (bei Fremdwährungen) und 3,50 für eilige Ausführungen 30,00 (Ländergruppe A = alle Länder außerhalb der Gruppe B) bzw 37,50 (Ländergruppe B = USA und Drittlandzahlungen in USD) jeweils zzgl 25,00 für nicht automatisch durchzuleitende Überweisungen sowie 1,50 Courtage (bei Fremdwährungen) und 3,50 für eilige Ausführungen Preis auf Nachfrage 8,50 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 10,50 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 45213 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderufsnach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung überdie berechtigte Ablehnung der Ausführungeines Überweisungsauftrags Bemühungder Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungenmit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängersdurch den Kunden 4 2,00 EUR 4 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderungauf Wunsch des Kunden VorübergehendeAussetzung auf Wunsch des Kunden EUR EUR 134 200 è 1015 Seite 13 Stand: 01112015

4522 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer fürdie Ausführungder Überweisungdie anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfängertragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägtalle Entgelte 2: Zahlungsempfängerträgtalle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 könnendurch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersvom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Bei der Entgeltweisung 2 könnenvon jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höheder Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/W ährung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und der EWR- Staaten Grenzüberschreitende Überweisungen außerhalb der EU und der EWR- Staaten ÜbrigeLänder bis zu EUR EUR unabhängig 10,50 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 unabhängig 15,00 zzgl 0,25 Courtage mind 1,50 Preis auf Nachfrage 46 Umrechnungskurs bei Frem dw ährungsgeschäften Außerhalbvon Festpreisgeschäftenwird bei Umrechnungen von Euro in Frem dwährungenoder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften(z B Zahlungsein- bzw -ausgänge)in fremder Währung(Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff 2 festgesetzten An- bzw Verkaufskurs ab Die Abrechnung von Frem dwährungsgeschäften,die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßenarbeitsablaufs bis um 1200 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab (2) Ermittlung der Abrechnungskurse fürdevisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt fürdie jeweilige Währungnotierten (quotierten) Kurse statt Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen (3) Veröfentlichungder Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter wwwgenofxdzbankde ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währungdar (4) Kursänderungen Eine Änderungdes in Ziff 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam 134 200 è 1015 Seite 14 Stand: 01112015

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währungaus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen Der Frem dwährungsum satz,der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar Änderungender von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam MaßgeblicherZeitpunkt fürdie Abrechnung des Frem dwährungsum satzesist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation 47 AußergerichtlichesStreitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jederm ann für Nichtkunden die Möglichkeit,den Ombudsmann fürdie genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen Näheres regelt die Verfahrensordnung fürdie außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe,die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schelingstraße4, 10785 Berlin, zu richten Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit,eine Beschwerde bei der Bundesanstalt fürfinanzdienstleistungsaufsicht einzulegen Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt fürfinanzdienstleistungsaufsicht erhältlichdie Adresse lautet: Bundesanstalt fürfinanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn 48 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 134 200 è 1015 Seite 15 Stand: 01112015