Der Biber kommt (Hamm 30/31.03.2017) Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber in Nordrhein-Westfalen Dr. Armin Münzinger/Folie 1 von 18
Vortragsinhalte - Bibereigenschaften von Interesse für den Menschen - Bedeutung des Bibers in ausgewählten rechtlichen Rahmen - Biber und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber - Lösungsansätze im Umgang mit dem Biber Dr. Armin Münzinger/Folie 2 von 18
Bibereigenschaften von Interesse für den Menschen Naturschutz: Größtes europäisches Nagetier, lebt als dämmerungs- und nachaktiver Vegetarier in Familien (ca. 4-6 Tiere), die 1 7 Km Fließgewässerstrecke mit einem 10-20 m breiten Streifen je Ufer besiedeln (Revier). Wasserwirtschaft: Baut metastabile, 1-3 m hohe Dämme zur Regulierung des Wasserspiegels (Mindesttiefe 80 cm), kann zur kostenlose naturnahe Umgestaltung von Gewässern beitragen und somit den Gewässerzustand beeinflussen. Aber kann auch Schäden an Dämmen (Hochwasserschutz) verursachen. Landwirtschaft: Seine Aktivitäten können Drainagesysteme unwirksam machen, Schäden an landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten verursachen oder zu Ertragsverlusten führen. Dr. Armin Münzinger/Folie 3 von 18
Bibereigenschaften von Interesse für den Menschen Biber leben vorzugsweise an Gewässern mit Ufervegetation aus Weichholz. Dabei scheinen Fließgeschwindigkeit und Wasserqualität nur eine geringe Bedeutung zu haben. Aktivitäten des Bibers und seine Auswirkungen auf Gewässer und Ufer sind nicht dauerhaft ( semistabil ); Ausmaß und zeitliches Auftreten sind nicht vorhersehbar Laterale Folgen sind nicht absehbar Dr. Armin Münzinger/Folie 4 von 18
Bedeutung des Bibers in ausgewählten rechtlichen Rahmen Europäische Wasserrahmenrichtlinie Der Biber ist in der seit 2000 anzuwendenden europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weder als Art bei den biologischen Komponenten zur Ermittlung des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern berücksichtigt, noch gehen Biberaktivitäten bisher der Bewertung hydro-morphologischer Komponenten ein. Die Umsetzung der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässer Verordnung - OGewV) erfolgt ohne Berücksichtigung von Einflüssen durch Biber auf biologische, chemisch-physikalische oder hydromorphologische Komponenten. Dr. Armin Münzinger/Folie 5 von 18
Bedeutung des Bibers in ausgewählten rechtlichen Rahmen Naturschutz Der Biber ist im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG Flora, Fauna und Habitat, (FFH RL) aufgeführt und zählt damit zu den besonders und streng geschützten Arten. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 Abs. 2 Nr. 1 in Vbg. mit 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) regelt den Umgang mit dem Biber. Bundesartenschutz Verordnung (B ArtSchV) 4 Abs. 1 (Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte) verbietet besonders geschützte Arten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, anzulocken, zu fangen oder zu töten. Dr. Armin Münzinger/Folie 6 von 18
Bedeutung des Bibers in ausgewählten rechtlichen Rahmen Bürgerliches Gesetzbuch 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang eines Radweges, der in sich in geringem Abstand zu einem Gewässer befindet. Gefährdung von Hochwasserschutzdämmen Schaden an landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten durch Biberaktivitäten Dr. Armin Münzinger/Folie 7 von 18
Biber und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Aus dem Blickwinkel zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mögliche Denkansätze am Beispiel des Bewirtschaftungsplans Untere und mittlere Niers Dr. Armin Münzinger/Folie 8 von 18
Biber und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Untere und mittlere Niers, ohne Nette (PE_NIE_1000) Insgesamt 403 Fließkilometer berichtspflichtige Oberflächengewässer mit 45 Wasserkörpern. Flächennutzung zu 2/3 Acker und Grünland, häufig bis an die Kante der Gewässerböschung. Die Fließgewässer sind weitestgehend begradigt, teils tiefergelegt; mit geringer bis fehlender Beschattung und erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten; naturnahe Gewässerabschnitte fehlen. Gewässerstrukturklasse 6 und 7 für 2/3 der Gewässer. Ökologisch guter Zustand nicht erreicht. Dr. Armin Münzinger/Folie 9 von 18
Biber und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan 2016-2021 Das Maßnahmenprogramm 2016-2021 des Steckbriefs für das Gebiet Maas-Nord (Niers, Schwalm, Nette) enthält für die Niers viele Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Gewässerzustands Ziele der Renaturierungsmaßnahmen sind, die Strömungsgeschwindigkeiten merklich zu verringern um dauerhaftes Ablagern organischer Substanzen auf der Gewässersohle zu ermöglichen. Renaturierungsstrecken entlang der Gewässer zu schaffen, konform den Vorgaben des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes, zur Beseitigung der hydromorphologischen Defizite in überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen. die Gewässer insbesondere in den ländlichen Bereichen intensiv zu beschatten, weil die derzeitigen Wassertemperaturen im Vergleich zum natürlichen Temperaturgefüge zu hoch sind. Dr. Armin Münzinger/Folie 10 von 18
Biber und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Biberaktivitäten unterstützen Ziele von Renaturierungsmaßnahmen Biberdämme tragen zur Reduktion der Strömungsgeschwindigkeit bei und können als Strahlursprünge und Trittsteine dienen Biberaktivitäten unterstützen damit die WRRL Maßnahmenprogrammme in NRW 72 Habitatverbesserung im Gewässer 73 Habitatverbesserung im Uferbereich 74 Habitatverbesserung im Gewässerentwicklungskorridor Dr. Armin Münzinger/Folie 11 von 18
Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber Existierende Grundlagen: Biberschutzzonen im Einzugsgebiet der Niers Ziel: Ausgewiesene Zonen zum Schutz des Bibers vor versehentlicher Tötung in Fallen, die eigentlich der Nutriaund Bisam-Bekämpfung dienen. Dr. Armin Münzinger/Folie 12 von 18
Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber Existierende Grundlagen: Landeswassergesetz (LWG) 31 Gewässerrandstreifen* (zu 38 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) s7 (1) Das für Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Außenbereich durch Rechtsverordnung Gewässerrandstreifen in einer Breite von 10 Metern an Gewässerstrecken im Einzugsgebiet von Gewässerstrecken festzusetzen, wenn die in den relevanten Anhängen der Oberflächengewässerverordnung festgelegten Werte für Stoffe überschritten sind und das vorgegebene Bewirtschaftungsziel für den ökologischen Zustand verfehlt wird. *: Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante (WHG 38, Abs.2) Dr. Armin Münzinger/Folie 13 von 18
Folie 13 s7 Stand ergänzen? schaefe2; 09.03.2017
Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber Existierende Grundlagen: LAWA Projekt O 4 13 Ermittlung des gewässertypspezifischen Flächenbedarfs Die entwickelte systematische, belastbare Methodik erlaubt die Bestimmung des Flächenbedarfs für die verschiedenen Fließgewässertypen. Der Praxistest als Umsetzungshilfe für die länderspezifische Anwendung erfolgt im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms 2017 Bei der Flächenbedarfsermittlung sollte der Lebensraum des Bibers entlang der Gewässerufer berücksichtigt werden. Dr. Armin Münzinger/Folie 14 von 18
Untere und mittlere Niers, ohne Nette (PE_NIE_1000) Insgesamt 403 Fließkilometer berichtspflichtige Oberflächengewässer mit 45 Wasserkörpern. Flächennutzung zu 2/3 Acker und Grünland, häufig bis an die Kante der Gewässerböschung. Die Fließgewässer sind weitestgehend begradigt, teils tiefergelegt; mit geringer bis fehlender Beschattung und erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten; naturnahe Gewässerabschnitte fehlen. Gewässerstrukturklasse 6 und 7 für 2/3 der Gewässer. Ökologisch guter Zustand nicht erreicht. Dr. Armin Münzinger/Folie 15 von 18
Lösungsansätze im Umgang mit dem Biber in NRW Naturschutz Land- und Forstwirtschaft Fischerei Infrastruktur Voraussetzungen Monitoring Information Dialog Wasserwirtschaft Verwaltungsbehörden Bürger Tourismus Dr. Armin Münzinger/Folie 16 von 18
Lösungsansätze im Umgang mit dem Biber in NRW Verbindliche Einführung von fließgewässertypischen Gewässerkorridoren unter Berücksichtigung des Bibers Rechtlich Klärung zur Flächenfrage - Kompensationsausgleich Erweiterung der Begriffsbestimmungen 3 WHG oberirdische Gewässer und Gewässereigenschaften BMU Programm Blaues Band Deutschland (Zusammenbringen von Ufer und Aue) Erweiterung der Definition des Gewässerrandstreifens 38 WHG / 31 LWG (bisher allein Aspekt der Stoffrückhaltung) Schaffen von Rahmenbedingungen und Umsetzung von Präventivmaßnahmen zur Abwendung von Biberkonflikten in der Kulturlandschaft Schaffen von Instrumenten zur Schadensabwehr und Minderung; Schadensausgleich Dr. Armin Münzinger/Folie 17 von 18
Bever bzw. Beverbach 6 2 3 7 1 5 4 Tschööö, bis bald! Dr. Armin Münzinger/Folie 18 von 18