57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss der 57. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes
Eingegangene im Rahmen der öffentlichen Auslegung Behörden insgesamt 20 : Kreis Kleve Bezirksregierung Düsseldorf / Kampfmittelbeseitigung Geologischer Dienst NRW Bundesamt.. Bundeswehr Deutsche Bahn AG Deichverband Stadtwerke Kalkar Straßen NRW IHK LVR Sondervermögen Abwassersammlung Kalkar RAG Thyssengas GmbH Wasser- und Schifffahrtsamt Amprion GmbH Unitiymedia NRW GmbH Stadt Xanten HWK Öffentlichkeit insgesamt 14 Einwender
Kreis Kleve (LaPla Anfrage): Hinweis auf Wassergewinnungsgebiet Obermörmter --> redaktionelle Korrektur im Umweltbericht
Planung von Windkraft-Konzentrationszonen in der Stadt Kalkar Kreis Kleve (LaPla Anfrage): Hinweis auf Wassergewinnungsgebiet Obermörmter --> redaktionelle Korrektur im Umweltbericht Bezirksregierung Düsseldorf: Beteiligung Amt für Bodendenkmalpflege --> beteiligt, aber keine Stellungnahme erfolgt Fläche Niedermörmter liegt in einem per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet --> Rücksprache mit HLB erfolgt Trinkwassereinzugsgebiet Obermörmter / WSG I und II sind Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen --> Korrektur in Kriterientabelle 11,5 ha Stadt Kalkar
Geologischer Dienst: Neulouisendorf; Lage in Erdbebenzone Null --> ggf. Beachtung im Rahmen BImSchG-Genehmigung Bundeswehr: dezidierte Stellungnahme erst in Detailplanung möglich Deichverband: Südwestlich Hönnepel : drei Oberflächengewässer --> Ergänzung Umweltbericht Stadtwerke Kalkar: westlich gelegene Ausgleichsfläche bisher nicht realisiert --> aber im BP bzw. landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt Abstand zu Ausgleichsflächen von 100 auf 50 m ändern --> würde eine erneute öffentliche Auslegung erfordern, da das Gesamtkonzept angepasst werden müsste
Straßen NRW: Gefährdung des Verkehrs durch Schatten und Eiswurf; Abstand zu Straßen mindestens 1,5 fache der Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser --> Maßnahmen wie Abschaltautomatik und Schattenwächter erfordern diesen Abstand nicht mehr Sondervermögen Abwasserwerk: alte Konzentrationszone erhalten, Anlagen in absehbarer Zeit repowern --> keine weitere Darstellung von Zone möglich, aber Aufstellung eines Bebauungsplanes Thyssengas GmbH: Ferngasleitungen beachten (Schutzabstand 40 m) --> 50 m berücksichtigt Ferngasleitungen nachrichtlich in FNP --> nur wenn Zone direkt betroffen
Amprion GmbH: keine Beschädigung der Freileitungen --> Maßnahmen wie Abschaltautomatik erfordern diesen Abstand nicht mehr Mindestabstand dreifacher Rotordurchmesser --> mittlerweile gibt es, die die Abweichung dieses Abstandes zulassen --> Einzelfallprüfung Keine Hinweise und Bedenken: Handwerkskammer Stadt Xanten Unitiymedia Deutsche Bahn AG
Einwendungen der Öffentlichkeit: Wertminderung Verlust von Lebensqualität / Zerstörung des Landschaftsbildes / Beeinträchtigung Naherholung Immissionen (Lärm, Infraschall, Licht, Schattenwurf) Ausbleiben von Vogelarten und Fledermäusen Planverfahren erfasst keine Kleinwindanlagen Aufstellung von Bebauungsplänen Ausschlusswirkung deutlicher formulieren erhöhte Brandgefahr Fehler im Verfahren Gutachten müssen durch unabhängige Gutachter überprüft werden Einhalten des 10 fachen Abstandes der Anlagenhöhe
Ausweisung einer Konzentrationszone im Bereich Appeldorn
Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 57. FNP-Änderung eingegangenen. 2. Die 57. FNP-Änderung mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen wird in der Fassung vom 11.06.2015 beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Stadt Kalkar
57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss der 57. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes