Informationen über die Beruflichen Gymnasien der BBS Buchholz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten Sehr geehrte neue Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Beruflichen Gymnasien interessieren und heißen Sie herzlich willkommen an den Berufsbildenden Schulen (BBS) in Buchholz in der Nordheide! In den nächsten drei Jahren wird der Grundstein für Ihre berufliche Entwicklung gelegt. Mit dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt können Sie sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen erwerben und am Ende die Abiturprüfung ablegen. Das bestandene Abitur berechtigt Sie zum Studium an jeder Hochschule und in jeglicher Fachrichtung! Zum Gelingen des Unterrichts tragen sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler bei. Die Lehrkräfte an unserer Schule orientieren sich an den Rahmenrichtlinien sowie weiteren Vorgaben 1 des Kultusministeriums und bieten Ihnen die Unterrichtsinhalte umfassend, interessant, praxisorientiert und strukturiert an. Zudem werden Möglichkeiten für selbstständiges Arbeiten und Lernen geschaffen. Wir erwarten von Ihnen als Schülerinnen/Schüler unserer Schule, dass Sie sich auf Lernsituationen aktiv einlassen und Verantwortung für Ihren eigenen Lernprozess übernehmen (z. B. durch eigenverantwortliches Lernen und Leistungsbereitschaft). Sie sollten die Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen und Arbeiten nutzen. Diese Infobroschüre soll helfen, die häufigsten Fragen zu unseren Beruflichen Gymnasien zu beantworten. Sicher werden sich noch weitere Fragen auch seitens der Eltern ergeben. Sprechen Sie uns an; für ein Gespräch stehen Ihnen und Ihren Eltern die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen für Ihren Werdegang an unseren Beruflichen Gymnasien! Johanna Eggeling, OStD`in Johannes Heitz, StD Christa Hebenstreit-Krause, StR in (Schulleiterin (Koordinator (Bildungsganggruppenleiterin BBS Buchholz) Berufliche Gymnasien) Berufliche Gymnasien) 1 Hierzu zählen insbesondere die Verordnung über berufsbildende Schulen ( BbS-VO ), die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen ( EB-BbS ), die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe im Fachgymnasium,... ( AVO-GOVAK ) und die ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse (EB-AVO-GOFAK ). Diese Verordnungen und Bestimmungen können Sie unter www.schure.de einsehen. Aus dieser Broschüre können verständlicherweise keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. 1
Überblick über die Beruflichen Gymnasien der BBS Buchholz An den BBS Buchholz gibt es das Berufliche Gymnasium Wirtschaft sowie das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Pädagogik/Psychologie und Gesundheit/ Pflege. Die Beruflichen Gymnasien gliedern sich in die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Klassen 12 und 13). Die Einführungsphase schafft für alle Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Basis. Dies ist notwendig, da sie von unterschiedlichen Schulen zu unserem Beruflichen Gymnasium wechseln und die Vorkenntnisse daher teilweise unterschiedlich sind. Unsere Profilfächer sind je nach gewähltem Schwerpunkt: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling (BRC), Pädagogik / Psychologie oder Gesundheit / Pflege weiterhin Praxis, Informationsverarbeitung (IV), Volkswirtschaft (VW) im Schwerpunkt Wirtschaft bzw. Betriebs- und Volkswirtschaft (BuV) im Schwerpunkt Gesundheit und Soziales. Am Ende der Einführungsphase legen die Schülerinnen und Schüler neben BRC, Pädagogik/Psychologie bzw. Gesundheit/Pflege die weiteren vier Prüfungsfächer für das Abitur fest. Nach der Klasse 11 findet eine Versetzung in die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) statt, in der Unterricht in Fächern mit grundlegenden Anforderungen und Fächern mit erhöhten Anforderungen erteilt wird. Als Fächer mit erhöhten Anforderungen stehen neben dem jeweiligen 1. Profilfach die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik zur Verfügung (in den Schwerpunkten Pädagogik/Psychologie und Gesundheit/Pflege zudem das Fach Biologie). Überdies gewinnt fächerübergreifendes und vernetztes Lernen an Bedeutung. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Einführungsphase haben auch jene Schülerinnen und Schüler, die vom Allgemeinbildenden Gymnasium aus Klasse 9 gekommen sind, en erweiterten Realschulabschluss erworben. Grundsätzlich endet hier die allgemine Schulpflicht. Die Qualifikationsphase schließt mit der Abiturprüfung in fünf von den Schülerinnen und Schülern gewählten Prüfungsfächern ab. In der überwiegenden Anzahl der Fächer werden landeseinheitliche Prüfungsaufgaben (Zentralabitur) gestellt. Ausnahmen bilden lediglich die Fächer Gesundheit / Pflege, Informationsverarbeitung (IV) sowie die mündlichen Prüfungen. Besonderheiten der Schulform Sie haben sich mit der Wahl des Beruflichen Gymnasiums für den Besuch einer Schulform entschieden, die auf das Berufsleben vorbereitet. Dieser Ansatz wird durch verschiedene Besonderheiten umgesetzt. Neben berufsrelevanten Lehrinhalten spielt am beruflichen Gymnasium der direkte Kontakt zur Praxis eine wesentliche Rolle. Dies zeigt sich u. a. durch ein zweiwöchiges Praktikum im Jahrgang 11, der Möglichkeit der Teilnahme am Chefpraktikum im Jahrgang 12 sowie realen Teilnahme an einem Assessmentcenter. Weiterhin besteht im Rahmen des Projektes im 12ten Jahrgang die Möglichkeit zur Umsetzung realer Aufträge aus der Praxis. Betriebsbesichtigungen und Untersuchungen realer Unternehmen und Einrichtungen erweitert diesen Ansatz. Neben der Praxisorientierung bietet die BBS Buchholz auch außerhalb des Unter- 2
richtes vielfältige Möglichkeiten zur Erweiterung des Lernspektrums an. Lernen an anderen Orten, Erfahrungen im Ausland in Form von einer Studienfahrt und besonderer Sportkurse gehören mit zu dem Gesamtangebot der Schule. Abschlüsse Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird mit dem Bestehen der Abiturprüfung nach einer dreijährigen Schulzeit erworben. In die Durchschnittsnote (Gesamtqualifikation) gehen die Leistungen des 12. und 13. Schuljahrgangs (Qualifikationsphase) und die Leistungen der Abiturprüfung ein. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium in allen Studiengängen an allen Hochschulen und Universitäten im gesamten Bundesgebiet. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in den Beruflichen Gymnasien durch bestimmte Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren des 12. und 13. Schuljahres erworben werden. Die Schule stellt über den schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Bescheinigung aus. In Verbindung mit einem mindestens einjährigen qualifizierten Praktikum stellt die Schule, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt hat, auf Antrag ein Zeugnis über die Allgemeine Fachhochschulreife aus. Das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. 3
Die Stundentafel Kernfächer Ergänzungsfächer Profilfächer Unterrichtsfächer Einführu ngs- Phase 11. Schuljahrgang Deutsch 3 Englisch 2 3 Zahl der Wochenstunden Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Mathematik 3 Spanisch 3 Geschichte Politik Religion oder Werte u. Normen 2 je ein Halbjahr 2-2 - 2 Biologie oder Physik 2 2/ 2/ Sportkurse 2 2 2 BRC 5 bzw. Pädagogik / Psychologie bzw. Gesundheit / Pflege VW 6 bzw. BuV 7 3 3 3 IV 8 3 3 3 Praxis 2 2 2 Summe 33 3/36 3/36 - - Die Versetzung von der Einführungs- in die Qualifikationsphase Im Regelfall muss nach höchstens vier Jahren in der gymnasialen Oberstufe (Klassen 11 bis 13) die Zulassung zum Abitur erreicht worden sein. Es darf also insgesamt nur eine Klasse wiederholt werden. 9 Die Noten aus der Einführungsphase fließen noch nicht in das Ergebnis des Abiturs ein. Generell gilt: Wer in allen belegungspflichtigen Fächern eine vier hat, wird in die Qualifikationsphase versetzt. Für die Versetzung gelten folgende Kriterien: 2 (als fortgeführte 1. Fremdsprache) 3 (als neu beginnende 2. Fremdsprache) Sofern Biologie Prüfungsfach ist, wird es vierstündig erteilt; damit erhöht sich die Wochenstundenzahl auf 36. Das Fach Physik kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.das Fach Physik gibt es nur im Schwerpunkt Wirtschaft. 5 BRC = Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling 6 VW = Volkswirtschaft (Berufliches Gymnasium Wirtschaft) 7 BuV = Betriebs- und Volkswirtschaft (Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales) 8 IV = Informationsverarbeitung 9 Die Verweildauer kann höchstens fünf Jahre dauern, wenn eine Jahrgangsstufe wiederholt wurde, die Abiturprüfungen misslingen und dann nach einem Jahr wiederholt werden.
In allen Lernbereichen mindestens ausreichende Leistungen (Note ) 10 In höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen (Note 5) In keinem Fach ungenügend (Note 6) Keine mangelhaften Leistungen (Note 5) in (BRC), Pädagogik / Psychologie bzw. Gesundheit / Pflege In höchstens einem der möglichen Prüfungsfächer P2 und P3 mangelhafte Leistungen (Note 5) Das bedeutet, dass eine einzige fünf in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik oder ggfs. Biologie erlaubt ist. Eine zweite fünf ist nur in Nicht- Prüfungsfächern (z. B. Praxis oder Sport) erlaubt die von früher bekannten Ausgleichsregelegungen gelten nicht mehr! Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung in der Einführungsphase erfolgt nach den herkömmlichen Noten 1-6, in der Qualifikationsphase nach Punkten 15-0. Dabei gilt im Zentralabitur und in den Klausuren der nachfolgende Prozentschlüssel: Punkte 15 1 13 12 11 10 09 08 07 06 05 0 03 02 01 00 Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3- + - 5+ 5 5-6 Ab Prozent 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 5 0 3 28 20 00 Übersicht über die Wahl der Prüfungsfächer Am Ende der Klasse 11 wählen Sie aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen Ihre Prüfungsfächer. Dabei ist das 1. Prüfungsfach (P1) bereits durch Ihre Fachrichtung bzw. Ihren Schwerpunkt gesetzt. Gegen Ende der Klasse 12 bestimmen Sie Ihr mündliches Prüfungsfach (P5) Prüfungsfach P1 P2 P3 P P5 Anforderungen erhöht erhöht erhöht grundlegend grundlegend Prüfung schriftlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlich Wertung doppelt doppelt doppelt einfach einfach Wahl Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Festlegung Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Ende Kl. 11 Ende Kl. 12 Ende Kl. 12 10 Hierzu wird jeweils ein Mittelwert für die Noten der Profil-, Kern- und Ergänzungsfächer gebildet. 5
Mögliche Prüfungsfachkombinationen Bei der Wahl der Prüfungsfächer sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: An den BBS Buchholz kann das Fach Physik als Naturwissenschaft gewählt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Eine Abiturprüfung in Physik ist jedoch nicht möglich! Bei der Prüfungsfachkombination Deutsch / Mathematik muss eine Schülerin bzw. ein Schüler mit der Verpflichtung zum Spanischunterricht anstatt Englisch vier Halbjahresergebnisse Spanisch einbringen, es sei denn er bzw. sie hat Englisch als P oder P5 gewählt. Über das Angebot an Prüfungskursen entscheidet die Schulleitung in Abhängigkeit vom Wahlverhalten und von schulischen Gegebenheiten. Für das Berufliche Gymnasium Wirtschaft sowie das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik werden an den BBS Buchholz zurzeit nachfolgende Prüfungsfachkombinationen angeboten: P1 P2 und P3 P und P5 Deutsch und Englisch BuV bzw. VW und eines der Fächer IV oder IV und eines der Fächer BRC bzw. Pädagogik / Psychologie Deutsch und BuV bzw. VW und eines der Fächer IV oder Fremdsprache oder Biologie IV und eines der Fächer Fremdsprache oder Biologie Englisch und BuV bzw. VW und eines der Fächer IV oder Deutsch oder Biologie IV und eines der Fächer Deutsch oder Biologie Für das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit und Pflege - werden an den BBS Buchholz zurzeit nachfolgende Prüfungsfachkombinationen angeboten: 6
P1 P2 und P3 P und P5 Deutsch und Englisch BuV und eines der Fächer IV oder Gesundheit / Pflege Deutsch und BuV und eines der Fächer IV oder Mathematik 11 oder Biologie 11 oder Fremdsprache Englisch und BuV und eines der Fächer IV oder Mathematik 11 oder Biologie 11 oder Deutsch Weitere Informationen für die Einbringungsverpflichtungen je nach Prüfungsfachkombination entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Fremdsprachen Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Wer bereits von Klasse 6 bis 10 (bzw. 6 bis 9 am Gymnasium) am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (Spanisch, Französisch, Latein usw.) teilgenommen hat, braucht nicht mehr am Unterricht in der zweiten Fremdsprache teilzunehmen. Ansonsten ist das Fach Spanisch als 2. Fremdsprache über die gesamten drei Schuljahre zu belegen. In Zweifelsfällen steht Ihnen der Koordinator als Ansprechpartner zur Verfügung. 11 Sofern das Fach nicht schon als P2 oder P3 gewählt wurde. 7
Erwerb der Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife setzt sich aus dem schulischen und dem praktischen Teil zusammen. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann frühestens am Ende der 12. Jahrgangsstufe erlangt werden. Dabei sind 15 Schulhalbjahresnoten aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase einzubringen. Zwingend sind dabei jeweils zwei Schulhalbjahresergebnisse in Deutsch, Mathematik, im Profilfach, Geschichte oder VW bzw. BuV, einer Fremdsprache 12 sowie einer Naturwissenschaft. Zum Erlangen der Fachhochschulreife ist zusätzlich ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Dieses Praktikum muss bestimmten Anforderungen genügen informieren Sie sich bitte vor Antritt des Praktikums, ob diese damit erfüllt werden. 13 Wenn Sie anschließend an einer bestimmten Fachhochschule studieren möchten, sollten Sie gegebenenfalls auch deren Anforderungen an ein Praktikum mit beachten. Liegen beide Teilbescheinigungen vor, stellt Ihnen die BBS Buchholz anschließend ein Zeugnis über die Fachhochschulreife aus. Der Notendurchschnitt ergibt sich aus dem schulischen Teil. Einbringungsverpflichtung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase meldet sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung und gibt an, welche Ergebnisse aus den Schulhalbjahren (Block I der Gesamtqualifikation) eingehen sollen. Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen bestimmte Mindestpunktzahlen in den einzelnen Fächern nachgewiesen werden. Dabei sind für das Abitur 36 Halbjahresergebnisse aus den Schulhalbjahren entsprechend der folgenden Aufstellung einzubringen: 28 Schulhalbjahresergebnisse (darunter die des 3.,. und 5. Prüfungsfachs) in einfacher Wertung, davon mindestens 2 Schulhalbjahresergebnisse mit einer Bewertung von mindestens 05 Punkten 8 Schulhalbjahresergebnisse (1. und 2. Prüfungsfach) in zweifacher Wertung, davon mindestens fünf Schulhalbjahresergebnisse mit einer Bewertung von mindestens 05 Punkten 12 Bei einer neu begonnenen Fremdsprache sind die Ergebnisse aus 12/1 und 12/2 einzubringen. 13 Ein Praktikum ist ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es mindestens einjährig ist und drei Kriterien erfüllt: Es muss an unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden, einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe und Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. Ein Praktikum sollte nach einem geregelten Praktikumsplan erfolgen, aus dem die Einhaltung der drei Kriterien hervorgeht. Die Praktikumsbescheinigung sollte diese Kriterien ebenfalls ausdrücklich dokumentieren. 8
Achtung: Die Schülerinnen und Schüler dürfen also in den beiden ersten Prüfungsfächern maximal drei, in den übrigen einbringungspflichtigen Schulhalbjahresergebnissen maximal vier Unterkurse haben! Werden die Leistungen in einem Fach in einem Schulhalbjahr mit der Note ungenügend bewertet (= 00 Punkte), so darf dieses Fach auf die Belegungsverpflichtung nicht angerechnet werden. Daraus folgt: Wenn in einem Halbjahr der Qualifikationsphase in nur einem einzigen Fach, das belegt werden muss, 00 Punkte erreicht werden, muss das gesamte Schuljahr wiederholt werden! Abiturprüfung und Berechnung der Abiturnote Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung zum Abitur, wenn die Schülerin oder der Schüler die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt hat. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern hierdurch nicht die Verweilhöchstdauer von vier Jahren überschritten wird. Das vierte Schulhalbjahr (13/2) endet bereits um Ostern, im Anschluss finden die Abiturprüfungen statt: In den ersten beiden Prüfungsfächern dauern die schriftlichen Prüfungen 300 Minuten zzgl. 20 Minuten Einlesezeit, in den beiden anderen (P3 und P) jeweils 220 Minuten zzgl. 20 Minuten Einlesezeit. Die mündliche Prüfung (P5) dauert 20 bis 30 Minuten. Die Abiturnote errechnet sich aus den oben genannten 36 Halbjahresergebnissen (Block 1; die Ergebnisse aus P1 und P2 werden doppelt gewichtet) multipliziert mit dem Faktor 0/ und den Ergebnissen der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern, jeweils vierfach gewichtet (Block 2). In Block 1 müssen Sie insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht haben, in Block 2 wenigstens 100 Punkte; dabei müssen in drei Prüfungsfächern (darunter das erste und das zweite Prüfungsfach) jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. Ergebnis Block 1: Summe der 36 Schulhalbjahresergebnisse x 0/ Ergebnis Block 2: Summe der Abiturprüfungsergebnisse (P1-P5) x Block 1 + Block 2 = Gesamtpunktzahl Ihre Abiturnote ergibt sich anschließend aus der folgenden Tabelle: 1 Erreichte Erreichte Erreichte Abiturnote Abiturnote Punktzahl Punktzahl Punktzahl Abiturnote 300,0 63 bis 80 3,0 63 bis 660 2,0 301 bis 318 3,9 81 bis 98 2,9 661 bis 678 1,9 319 bis 336 3,8 99 bis 516 2,8 679 bis 696 1,8 337 bis 35 3,7 517 bis 53 2,7 697 bis 71 1,7 355 bis 372 3,6 535 bis 552 2,6 715 bis 732 1,6 373 bis 390 3,5 553 bis 570 2,5 733 bis 750 1,5 391 bis 08 3, 571 bis 588 2, 751 bis 768 1, 09 bis 26 3,3 589 bis 606 2,3 769 bis 786 1,3 27 bis 3,2 607 bis 62 2,2 787 bis 80 1,2 5 bis 62 3,1 625 bis 62 2,1 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 1 Vergleiche Anlage 2a zu 1 Abs. 2 Satz 1 AVO-GOFAK. Die Abiturnote wird wieder in der sechsstufigen Notenskala angegeben. 9