Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Fachtagung Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt Erfurt 25.10.2018 Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
Ablauf 1 2 3 Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt Häusliche Gewalt in Köln Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt Es ist nie alles getan Spannungsfelder und Diskussionsansätze Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
1 Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt
1.081.701 Einwohner 174.102 Einwohner unter 18 Jahre alt 560.298 Haushalte davon 103.460 mit Kindern 4,87 Mrd. Euro Städt. Ausgaben Die Stadt als Ort des Handelns
Daten zum Jugendamt Köln
ASD 260 Mitarbeiter*Innen Fallführung aller Leistungen nach 27ff SGB VIII Fallrelation zu MA 1:30 GSD 45 Mitarbeiter*Innen Tagesdienst Prüfung aller eingehenden Verdachtsfällen Kindeswohlgefährdung Kriseninterventionen (ggf. i.v. mit ASD) 24 h Rufbereitschaft / 365 Tage 8a Fachkraft für Kita, Schulen etc. im Stadtbezirk Dienste im Bezirksjugendamt Allgemeiner sozialer Dienst (ASD) Gefährdungs-Meldungssofort-Dienst (GSD) Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Beistandschaft Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Organisation mit Ruhetag?
Verfahren im Jugendamt bei Polizeimeldung häusliche Gewalt Prüfung: Familie bekannt Nein Prüfung akute Kindeswohlgefährdung Kontaktaufnahme Familie (durch Fachkraft GSD) Entscheidung über Herausnahme bzw. anderen Schutzmaßnahmen Ja Prüfung akute mit fallführender Kraft ASD Kontaktaufnahme durch Fk GSD + Kk ASD Entscheidung über Herausnahme bzw. anderer Schutzmaßnahmen
2 Häusliche Gewalt in Köln Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt
Entwicklung 01.01.2002 Inkrafttreten Gewaltschutzgesetz Gründung zweier Interventionsstellen für Opferberatung häusliche Gewalt Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch: Diakonie und Michaelshoven Gründung eines Netzwerks häusliche Gewalt
Notwendige Prämissen zur Zusammenarbeit Häusliche Gewalt ist jede Form von Beziehungsgewalt, unabhängig davon, ob sie in privaten Räumlichkeiten oder im öffentlichen Raum stattfindet. Gewalt in Beziehungen ist keine Privatangelegenheit. Sie ist vielmehr staatlichen Sanktionen unterworfen und macht eine sofortige und entschiedene Intervention zur Verhütung weiterer Gewalt erforderlich. Bereits beim Einschreiten durch die Polizei muss deutlich werden, dass es nicht um private Streitigkeiten geht, sondern um schwerwiegendes Unrecht, für das Gewalttäter zur Verantwortung gezogen werden. Die Opfer haben Anspruch auf Schutz und Hilfe. Opfer dürfen nicht stigmatisiert werden. Die Entwicklung von Angeboten zur Prävention und Behandlung von gewalttätigem Verhalten. In Fällen häuslicher Gewalt müssen minderjährige Kinder der betroffenen Familie immer als Opfer wahrgenommen werden. Sie sind nicht nur dann als Opfer anzusehen, wenn sie Gewalthandlungen ihrer Bezugsperson oder zum Nachteil ihrer Bezugspersonen beobachten oder in anderer Weise miterleben müssen. In jedem dieser Fälle ist von einer Beeinträchtigung des Kindeswohles auszugehen und es ist zumindest zu prüfen, ob Hilfe auch für die Kinder erforderlich ist.
Verfahrensabsprachen Stufe 1 Polizeieinsatz häusliche Gewalt Intervention z.b. Wohnungsverweisung Informationsfaltblatt für Opfer Bei Zustimmung Opfer FAX Mitteilung an Interventionsstelle Bei minderjährigen Jugendlichen im Haushalt Mitteilung Jugendamt Stufe 2 Interventionsstelle Kontaktaufnahme zu Opfer mit Angebot für Beratung und Unterkunft Jugendamt Kindeswohlprüfung gem. 8a(GSD) Fallbearbeitung (ASD) Stufe 3 Bei länger anhaltenden Bedarf Verweis durch Interventionsstellen an Familien-oder Frauenberatungsstellen
Entwicklung Fallzahlen häusliche Gewalt in Köln 2002 2012 2017 Anzeigen 1243 4004 2815 Wohnungsverweisungen 305 1046 733 Rückkehrverbote 305 1317 882 Beratung Interventionsstellen Faxvermittlung durch Polizei 102 1588 1335 87 1254 804 Ausgewählte Zahlen häusliche Gewalt in Köln in 2017 Geschlecht der Opfer 89% weiblich 11% männlich Geschlecht der Täter 5% weiblich 95% männlich Familien mit Kindern 60,7 % Opfer mit Migrationshintergrund 57,4 % Täterarbeit der AWO 213 Teilnehmer davon 103 mit Auflage
Netzwerk gegen häusliche Gewalt Amt für Soziales und Senioren Polizei Frauenberatungsstelle Familiengericht Staatsanwaltschaft Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch: Diakonie und Michaelshoven AWO Projekt Männer gegen Gewalt Steuerungsgruppe Geschäftsführung Jugendamt Köln Absprachen über Zusammenarbeit Schnittstellen/Verfahrensabl äufe ) Hinzunahme Projekte Partnern Männer gegen Gewalt AWO Amt für Gleichstellung Frauen und Männer Familienberatungsstellen Amt für Kinder, Jugend und Familie Fortbildungsveranstaltungen für neue Fachkräfte (z.b. Polizei) Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Vier Treffen im Jahr
Exemplarische Gelingenheitsfaktoren Gemeinsames Leitbild und fachliches Verständnis aller Beteiligten Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz (auch in anderen Themenfeldern) Politische Wille der Kommune Ressourcen einzusetzen Selbstverständnis des Jugendamts als Interventionsbehörde rund um die Uhr Hohe Kontinuität in Personen
3 Es ist nie alles getan Spannungsfelder und Diskussionsansätze Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
Spannungsfelder in der Praxis Diskussion im GSD zum Gewaltbegriff, Stichwort psychische Gewalt Frustrationsfeld GSD keine Annahme von Hilfe und Drehtüreffekte Gewalt von Kindern, Folge Inobhutnahme Minderjährigenschutz vs. Partizipation Kinderrechte ( Schutz ) vs. Vaterrechte ( Umgang ) Häusliche Gewalt in Flüchtlingseinrichtungen..
Köln muss man nicht verstehen, Köln muss man fühlen. Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln stephan.glaremin@stadt-koeln.de