Norwegen Marktprofil 2015

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Transkript:

Norwegen Marktprofil 2015 Deutsch-Norwegische Handelskammer Besuchsadresse: Drammensveien 111 B, N-0273 Oslo Postadresse: Postboks 603 Skøyen, N-0214 Oslo Telefon: +47 22 12 82 10 Fax: +47 22 12 82 22 info@handelskammer.no www.handelskammer.no

Politischer Hintergrund Offizieller Name: Kongeriket Norge (Königreich Norwegen) Die Verfassung von 1814 geht auf die Auflösung der Union mit Dänemark zurück. Norwegen ist seit seiner Unabhängigkeit 1905 eine parlamentarische Monarchie. Staatsoberhaupt ist König Harald V. von Norwegen. Seit Herbst 2013 regiert eine Koalition aus Konservativen (Høyre) und der Fortschrittspartei (Fremskrittparti) mit der Ministerpräsidentin Erna Solberg. Die Position des Ministerpräsidenten wird indirekt für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Eine zweite Amtszeit ist möglich. Das Parlament (Storting) besteht aus 169 Abgeordneten. Die wichtigsten politischen Parteien sind: Arbeiderparti (Sozialdemokraten) Høyre (Konservative) Fremskrittsparti (Fortschrittspartei) Sosialistisk Venstreparti (Sozialistische Linke) Kristelig Folkeparti (Christliche Volkspartei Sentrumsparti (Zentrumspartei) Die politischen Prioritäten liegen bei der Bewahrung und Weiterentwicklung des Wohlfahrtstaates bei gleichzeitiger Internationalisierung und Marktanpassung. Wirtschaftslage Staatlicher Pensionsfonds*: 5.534 Mrd. NOK (ca. 663 Mrd. EUR) * In den seit 1990 eingerichteten Fonds fließen alle staatlichen Einnahmen aus dem Öl- und Gasgeschäft. Die Investitionen des Fonds unterliegen strengen ethischen Auswahlkriterien, die vom Parlament festgesetzt wurden. BIP-Wachstum (2014) 2,10 % BIP pro Kopf (2013) Inflationsrate (2014) 2,1 % Arbeitslosenquote (2014) 3,8 % Geldmarktzins (2014) 1,8 % 604.075 NOK (72.344 EUR) Gesamtwarenimport 2014 560,7 Mrd. NOK (67 Mrd. EUR) + 6,2 % (zu 2013) Gesamtwarenexport 2014 897,8 Mrd. NOK (107,5 Mrd. EUR) - 0,9 % (zu 2013) Wechselkurs im Jahresdurchschnitt 2014: 1 EUR = 8,3534 NOK Aktueller Wechselkurs: www.norges-bank.no 2

Außenhandel Aufgrund seines begrenzten Binnenmarktes ist Norwegen stark auf den Export ausgerichtet. Der Gesamtwert der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen (inklusive Öl und Gas) erreichte 2012 rund 41 % des BIP. Der Import ist in Norwegen aufgrund strenger Bestimmungen und hoher Zollbeschränkungen stark reguliert. Wegen der seiner hohen Lohnkosten konzentriert sich der norwegische Export auf Rohstoffe und einzelne innovative Branchen. Fast die Hälfte des norwegischen Dienstleistungsexports entfallen auf den Schifffahrts- und Frachtsektor. Wichtige Handelspartner 2014 Importländer Exportländer Schweden 12,3 % Großbritanien 22,9 % Deutschland 11,9 % China 9,5 % Großbritanien 6,5 % SWE Deutschland 16,9 % Niederlande 12,8 % Frankreich 6,0 % GBR USA 6,2 % Dänemark 6,1 % GER Schweden 5,7 % Belgien 4,8 % CHN BEL GER DAN USA GBR SWE FRA NED Im Doing-Business-Report 2015 der Weltbank belegt Norwegen Platz 6 (Deutschland auf Platz 14). Auf Platz 5 liegt Norwegen beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (Deutschland auf Platz 12). Den 11. Platz hat das Land im Global Competitiveness Index (2014/2015) des Weltwirtschaftsforums inne. In der Länderklassifizierung für die Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland befindet sich Norwegen in der Kategorie null. Die Zahlungsmoral gilt als sehr hoch. Das mit Abstand am häufigsten eingesetzte Zahlungsmittel ist die Banküberweisung. Scheck und Wechsel sind dagegen nicht gebräuchlich. Weiterführende Informationen: www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/norway www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderbeschluesse/norwegen. html www.coface.de/economic-studies/norvege 3

Bilaterale Beziehungen Stellenwert des Handels aus deutscher Sicht Deutschland ist zweitwichtigstes Lieferland und Absatzmarkt für Norwegen und damit ein wichtiger Handelspartner. Norwegen importiert hauptsächlich Autos, Maschinen, Werkzeuge, Metalle und chemische Produkte aus Deutschland. 76 % des norwegischen Exportes nach Deutschland ist Gas und teilweise Öl, die zweitgrößte Warengruppe ist darüber hinaus Aluminium. Norwegen ist das größte Lieferland von Fischprodukten in den deutschen Markt, und exportierte 2014 nach Deutschland Fisch und Meeresfrüchte für 2,5 Mrd. NOK (299 Millionen EUR). Der Handelsverkehr lag 2014 beim norwegischen Import bei 11,9 %, beim Export bei 16,9 %. Norwegen exportierte 2014 für etwa 151,8 Mrd. NOK nach Deutschland, die entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 3,1 %. Der Import aus Deutschland lag bei knapp 66,5 Mrd. NOK und stieg um 1,5 % im Vergleich zu 2013. Öl und Gas Fast 30 % des norwegischen Erdgasexports geht nach Deutschland. Dabei wird fast ein Drittel des deutschen Erdgasbedarfs aus Norwegen importiert. Standort Geografie Mit einer Fläche von rund 385.000 km² ist Norwegen sechstgrößtes Land Europas. Länge der norwegischen Festlandküste (einschließlich Fjorde): 25.000 km. Höchster Berg: Galdhøpiggen (2469 m) Größter Binnensee: Mjøsa (362 km²) Klima Trotz seiner nördlichen Lage hat Norwegen ein vergleichsweise mildes Klima, was auf den Einfluss des Golfstroms zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Jahrestemperatur schwankt zwischen 8 C an der Westküste bis unter den Gefrierpunkt in den Gebirgszonen. Im Norden des Landes geht die Sonne im Sommer für einige Wochen nie unter, dagegen ist es in den Wintermonaten eher dunkel. Bevölkerung Norwegen hat 5 Mio. Einwohner (jährliche Wachstumsrate 3 %). 80% der Norweger leben in Städten. Die wichtigsten Ballungszentren sind die Hauptstadt Oslo (600 000), Bergen (261 000), Trondheim (174 000) und Stavanger (126 000). Norwegischer Nationalfeiertag: 17. Mai (Verfassungstag) 4

Verfügbarkeit und Kosten lokaler Arbeitskräfte 8 von 10 Norwegern besitzen die allgemeine Hochschulreife. 36 Prozent der Norweger verfügt über eine Universitäts- oder Hochschulausbildung. Sehr gute Englischkenntnisse sind üblich. 2013 waren 269 063 Studenten an norwegischen Hochschulen oder Universitäten eingeschrieben, davon ca. 60 % Frauen. Gut 15.700 norwegische Studenten studieren derzeit im Ausland. Abgesehen von der Baubranche gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In den meisten Fällen gelten jedoch tarifliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Löhne liegen über dem europäischen Durchschnitt. Die Sozialabgaben (Folketrygden) liegen bei 7,8%, der Arbeitgeber führt sie direkt vom Lohn ab. Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen in NOK in 2014 Allgemeiner durchschnittlicher Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung: 42.500 NOK Erdöl-/Erdgasgewinnung: 66.900 NOK Industrie: 42.500 NOK Finanzdienstleistungen: 59.500 NOK Gesundheits- und Sozialdienstleistungen: 42.475 NOK Hotel und Gastronomie: 28.308 NOK Handel: 39.300 NOK Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Deutsche Arbeitnehmer, die zur Durchführung von Dienstleistungs- und Werkverträgen im Rahmen einer Projektabwicklung nach Norwegen entsandt werden, benötigen in den ersten drei Monaten in aller Regel weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltsgenehmigung zumindest wenn sie Staatsangehörige der EU, EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder EFTA (Europäische Fair-Handels-Organisation) sind. Allerdings müssen sie bei der zuständigen Steuerbehörde (COFTA) registriert und zusätzlich von der Sozialsteuerpflicht befreit werden. Arbeitnehmer, die länger als drei Monate in Norwegen eingesetzt werden, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Diese kann bei der örtlichen Polizeidienststelle beantragt werden. Seit dem 1. April 2014 müssen sich ausländische Arbeitnehmer einer persönlichen Identitätskontrolle unter Vorlage diverser Dokumente unterziehen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die in Norwegen tätig werden wollen, unter falscher Identität arbeiten. Ausländische Arbeitgeber und deren Mitarbeiter sind außerdem den norwegischen Arbeitsschutzbestimmungen unterworfen. Das betrifft unter anderem die tariflichen Mindestlöhne und die Arbeitszeiten. Service Center for Foreign Workers (www.sua.no) Unterstützung für Expats: www.chamber.no Übersicht über freien Wohnraum: www.finn.no/eiendom oder www.hybel.no Deutscher Kindergarten und Deutsche Schule in Oslo: www.deutscheschule.no Umfassende Informationen finden Sie auch im Miniguide für ausländische Gewerbetreibende und Unternehmer, der bei der AHK Norwegen erhältlich ist. 5

Wichtigste arbeitsrechtliche Bestimmungen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sind im norwegischen Arbeitsschutzgesetz geregelt. Grundsätzlich sind die Bestimmungen dieses Gesetzes auf Arbeiter und Angestellte anwendbar. Ausnahmen gelten für Führungskräfte oder Personen, die besonders verantwortungsvolle, unabhängige Aufgaben im Unternehmen innehaben. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte immer geschlossen werden. Zeitlich begrenzte Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Arbeitsverhältnisse beginnen oft mit einer Probezeit, die im Arbeitsvertrag niedergelegt werden sollte. Im Arbeitsvertrag sind darüber hinaus u.a. die Parteien, Arbeitsort, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Beschreibung der Tätigkeit, Kündigungsfristen, Gehalt, Arbeitszeit und Pausen zu benennen. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Norwegen sind ebenso im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Investitionsrecht Norwegen verfügt über eines der höchsten Prokopfeinkommen der Welt. Das BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards ist das zweitgrößte in Europa. Das Preisniveau des Endverbrauchs der privaten Haushalte liegt 43 % über dem Durchschnitt der 28 EU-Länder. Norwegen gilt als eines der unternehmensfreundlichsten Länder. Hauptanlagebereich für Investitionen: Öl- und Gassektor (Investitionsvolumen 2014: 218,6 Mrd. NOK; prognostiziertes Investitionsvolumen für 2015: 188,6 Mrd.NOK) In der Produktion sind verschiedene deutsche Großkonzerne sowie mehrere größere Mittelständler in Norwegen engagiert (z.b. Siemens, Würth). Zwei deutsche Gesellschaften sind im Öl- und Gassektor vertreten (Wintershall und RWE Dea). Informationen über Fördermöglichkeiten: AHK Norwegen Bundesagentur für Außenwirtschaft (GTAI) örtliche IHK Wirtschaftsfördergesellschaften der Bundesländer Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Norwegen kein allgemeines Gesetzbuch für das Zivilrecht, es ist in eine Vielzahl von Einzelgesetzen aufgespalten. Zu Fragen wie beispielsweise zum Werkvertragsrecht existieren überhaupt keine gesetzlichen Bestimmungen, die Praxis behilft sich mit Musterverträgen. Den in Deutschland üblichen Eigentumsvorbehalt kennt das norwegische Recht nicht. Waren die unter Eigentumsvorbehalt nach Norwegen exportiert werden, verlieren diesen Eigentumsvorbehalt mit Grenzübertritt. Norwegen ist nicht Mitglied in der EU, aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an das europäische Recht angebunden. Europäische Richtlinien werden demnach auch in Norwegen in nationales Recht umgesetzt. Der Handel mit der EU nimmt ungefähr drei Viertel des gesamten norwegischen Außenhandels ein. Weitere Informationen unter: https://www.altinn.no/no/starte-og-drive-bedrift/ 6

Gesellschaftsrecht Durch den EWR-Vertrag kommen zahlreiche Bestimmungen der EU zur wirtschaftlichen Tätigkeit auch im Verhältnis zu Norwegen zur Anwendung, so dass auch in Norwegen Niederlassungsfreiheit herrscht. Folgende Gesellschaftsformen können gegründet werden: Allgemeine Aktiengesellschaft Private Aktiengesellschaft Filiale eines ausländischen Unternehmens Offene Handelsgesellschaft Offene Handelsgesellschaft mit getrennter Haftung Kommanditgesellschaft Stille Gesellschaft Joint Venture Einzelkaufmännisches Unternehmen Die private Aktiengesellschaft (AS) steht der deutschen GmbH am nächsten. Bei der Gründung der AS ist die Anwesenheit eines Notars oder eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich. Ein ausländisches Unternehmen kann seine Tätigkeit in Norwegen auch durch eine unselbständige Filiale in Norwegen ausüben (sog. NUF), wenn das Unternehmen in das Unternehmensregister eines anderen Landes eingetragen ist. Steuerrecht Grundsätzlich gilt: Wer in Norwegen einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, ist dort auch steuerpflichtig. Allerdings ist die Steuerpflicht beschränkt, solange der Arbeitnehmer sich nicht mehr als 183 Tage innerhalb von 12 Monaten in Norwegen aufhält. Das bedeutet, dass nur dann das Gehalt für in Norwegen entrichtete Arbeiten in Norwegen auch versteuert werden muss. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter sein Gehalt von einer Betriebsstätte bezieht oder an ein in Norwegen ansässiges Unternehmen, oder eine Betriebsstätte überlassen wird. Eine Doppelbesteuerungsproblematik kann dann entstehen, wenn deutsche Arbeitnehmer zum Arbeitsauftrag nach Norwegen entsandt werden. In diesem Fall greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Norwegen und Deutschland. Gewinne einer Betriebsstätte unterliegen der Körperschaftssteuer in Höhe von 28%. Ausländische Unternehmen, die nach dem norwegischen Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen und in Norwegen weder einen Geschäftssitz noch eine Betriebsstätte haben, müssen sich durch einen in Norwegen ansässigen Fiskalvertreter vertreten lassen. Der Umsatzsteuersatz (MVA) beträgt 25%. Die Deutsch- Norwegische Handelskammer berät deutsche Unternehmen in obengenannten Fragen und tritt, soweit erforderlich, als Fiskalvertreter auf. 7

Devisenrecht / Zahlungsverkehr Der bargeldlose Zahlungsverkehr in Norwegen kann als eines der technologisch fortschrittlichsten Systeme in Europa bezeichnet werden. Die Anwendung ist seit weit mehr als zehn Jahren unverändert in Gebrauch. Die nachfolgende Kurzbeschreibung erklärt das Verfahren. Die norwegischen Banken haben ähnlich wie in Deutschland eigene Nettbanksysteme (online-banking-systeme). Die Kontonummer ist im inländischen Zahlungsverkehr ausreichend und bezeichnet die Empfängerbank. Als eine besondere Institution wurde eine Clearingzentrale für alle Banken geschaffen, über die jedweder Zahlungsverkehr läuft und gesteuert wird. Vom sehr aufwendigen Scheckzahlungsverkehr ist die bargeldlose Zahlung mit Bankkarte heute fast ausschließlich Zahlungsmodus neben dem Bargeldverkehr. Inland: Geldüberführungen sind vom Bezahlungstag angerechnet in zwei zusätzlichen Arbeitstagen (Valutatage) dem Empfänger gutgeschrieben. Auslandszahlungsverkehr: Bei Zahlung in Devisen muss der Grund aus statistischen Gründen angegeben werden. Rechtsverfolgung Was kann vollstreckt werden? Um ein ausländisches Urteil vollstrecken zu können, muss der rechtsprechende Staat mit Norwegen eine Konvention bzgl. gegenseitiger Vollstreckung ratifiziert haben. a) Lugano-Konvention Die Lugano-Konvention über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen wurde von allen EU- und EFTA-Staaten ratifiziert. b) Schiedsgerichtsentscheidungen Norwegen hat darüber hinaus das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert. c) EFTA-Entscheidungen Entscheidungen gegen Gesellschaften, die von EFTA-Organen erlassen werden, sind in Norwegen vollstreckbar. Dies gilt nicht für Entscheidungen der EU-Organe. Wie wird vollstreckt? Die Vollstreckungsbeantragung ist an das Namsretten zu richten. Der Antrag ist an das lokale Namsrett zu stellen. Eine Übersetzung des Urteils ist erforderlich, wenn das Urteil nicht in dänischer, schwedischer oder englischer Sprache verfasst wurde. 8

Wichtige Adressen und Ansprechpartner Deutsche Institutionen im Gastland Deutsch-Norwegische Handelskammer AHK Norwegen www.handelskammer.no Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Oslo www.oslo.diplo.de Deutsch-Norwegische Gesellschaft www.norsk-tysk-selskap.com Relevante norwegische Institutionen Innovation Norway www.visitnorway.com www.innovasjonnorge.no Hauptverband der norwegischen Wirtschaft und Industrie (NHO Naeringslivets Hovedorganisasjon) www.nho.no Dachverband für Handel und Dienstleistungen (HSH Handels- og Servicenaeringens hovedorganisasjon) www.hsh-org.no Kartellaufsicht (Konkurransetilsynet The Norwegian Competition Authority) www.konkurransetilsynet.no Registrierungsbehörden und Informationsquelle (Brønnøysundregisterne) www.brreg.no Publikationen Weiterführende Länderinformationen erhalten Sie von Germany Trade & Invest: www.gtai.de Geschäftskultur kompakt Norwegen (Conbook Verlag in Zusammenarbeit mit der AHK Norwegen), ISBN978-3-943176-71-1 AHK-Mitgliedermagazin CONNECT: Nachrichten, Information und Hintergründe aus dem deutsch-norwegischen Wirtschaftsleben (erscheint 4 x im Jahr, kostenlos für Mitglieder, 35,- für Nicht-Mitglieder) Monatlicher Newsletter der AHK Norwegen mit aktuellen Terminen und Veranstaltungen. Hier registrieren: http://norwegen.ahk.de/publikationen/newsletter/abonnieren/#c152117 Veröffentlichungen des norwegischen Statistischen Zentralamtes: www.ssb.no/english/publications 9