Kleine Anfrage mit Antwort



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Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2593 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Hans-Dieter Haase, Johanne Modder, Wolfgang Wulf, Olaf Lies und Jürgen Krogmann (SPD), eingegangen am 19.04.2010 Werden die bei Gründung der Fachhochschulen Emden/Leer und Oldenburg/Wilhelmshaven/Elsfleth gemachten Zusagen von der Landesregierung eingehalten? Am 16. Juni 2009 verabschiedete der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen, das die Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und an deren Stelle die Neuerrichtung der Fachhochschulen Emden/Leer und Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth regelt. Bei der Gesetzesberatung und Verabschiedung haben Landesregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen betont, das Gesetz folge den Empfehlungen zur Hochschulentwicklung im nordwestlichen Niedersachsen, die von der durch die Landesregierung eingesetzte Strukturkommission Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven erarbeitet worden seien und deren Umsetzung man beabsichtige. Die Empfehlungen sehen vor, dass für die Fachhochschule Emden/Leer ein Wachstum auf dauerhaft über 4 000 Studierende gesichert werden müsse. Empfohlen werden der Ausbau des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit und neue Studienangebote am Fachbereich Technik. Für die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth schlägt die Strukturkommission vor, das vorhandene Profil Maritime Wirtschaft, Logistik, Meerestechnik und Tourismuswirtschaft auszubauen, neue Studienangebote zu entwickeln und mit der Universität Oldenburg in Forschung und Lehre zu kooperieren. Die Strukturkommission hat deutlich gemacht, dass der Neustart nur gelingen könne, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stimmten. Dazu gehörten: 1. Die entstehenden Kosten der Entflechtung sind komplett vom Land auszugleichen. Geschähe dies nicht, müssten die Hochschulen den Aufbau ihrer Verwaltung aus den Mitteln für Forschung und Lehre finanzieren, was nicht verantwortbar sei. 2. Zusätzlich soll das Land eine Anschubfinanzierung leisten. Die Anschubfinanzierung wurde den neu gegründeten Hochschulen verweigert, doch hinsichtlich der Finanzierung der Defusionskosten, insbesondere den Aufbau der Verwaltung betreffend, sagte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu, die erforderlichen Mittel in vollem Umfang bereitzustellen. Eine Kostenfolgenabschätzung, wie nach Artikel 68 Abs.1 der Niedersächsischen Verfassung gefordert, wurde dem Landtag trotz mehrfacher Aufforderung seitens des Landesrechnungshofes und der Mitglieder des Haushaltsausschusses von der Landesregierung jedoch nicht vorgelegt. Mit Verweis auf das Gesetz, das eine standortbezogene Aufteilung vorsieht, wird beschlossen, dass die Personal- und Sachmittel im Verhältnis 60 % für die FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth zu 40 % für die FH Emden/Leer aufzuteilen sind. Für die Entflechtung wird im Haushaltsjahr 2010 eine Summe von 1,05 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem die Gründung der zwei Fachhochschulen zum 1. September 2009 erfolgte und der Neuaufbau fortgeschritten ist, fragen wir die Landesregierung: Fachhochschule Emden/Leer: 1. Wie hat sich bisher der Neuaufbau der Verwaltung vollzogen, differenziert nach den Bereichen Hochschulentwicklung und Planung, Kommunikation, Präsidium, Studium und Lehre, Forschungsförderung und Transfer, Rechenzentrum, Finanzen und Controlling? In welchen Bereichen gibt es noch Vakanzen? Bis wann sollen die noch vakanten Stellen besetzt sein? 1

2. In welchem Umfang werden von der FH Emden/Leer noch Verwaltungsaufgaben für die FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth erbracht? In welcher Höhe wird diese Dienstleistung vergütet? 3. In welcher Höhe sind im Haushaltsjahr 2010 defusionsbedingte Kosten entstanden (differenziert nach oben genannten Bereichen der Verwaltung und Organisation, Lizenzen und Infrastruktur), und wie werden sich diese im Haushaltsjahr 2011 und in den Folgejahren entwickeln? 4. Wie hoch ist das strukturelle Defizit, das die neue Fachhochschule als sogenannte Altlast mit übernehmen musste? Plant die Landesregierung, die Fachhochschule von dieser Altlast zu befreien? 5. Wie viele Studierende sind an der Fachhochschule Emden/Leer immatrikuliert? 6. Hält die Landesregierung an dem Ziel fest, die Zahl der Studierenden auf dauerhaft (über den Hochschulpakt 2020 hinaus) über 4 000 Studierende anwachsen zu lassen? Wenn ja, in welchem Zeitraum und durch welche neuen Studienangebote soll das Ziel 4 000 plus x erreicht werden? Wenn nein, durch welche anderen Maßnahmen wird der Standort auf Dauer gesichert werden? 7. In welchem Umfang wird sich die Fachhochschule am Ausbau von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 in den Jahren 2011 bis 2015 beteiligen, differenziert nach den Standorten Emden und Leer? 8. In welchem Umfang werden vorhandene Studienangebote erweitert und neue errichtet, um den geplanten Aufwuchs der Kapazität umzusetzen, differenziert nach dem Zeitraum des Hochschulpaktes und dem Planungszeitraum ab 2015? 9. Wann wird der mit Ausbau der Gesundheitsstudiengänge in Aussicht gestellte Bau eines Gesundheitszentrums realisiert werden? 10. Wird die Hochschule bis Juni 2010 eine von den Hochschulgremien beschlossene und mit dem Fachminister abgestimmte Hochschulentwicklungsplanung vorlegen? 11. Wie viele Professorenstellen sind nach wie vor unbesetzt (absolut und relativ)? Welche konkreten Auswirkungen haben die unbesetzten Stellen auf das Lehrangebot? Wann ist mit ihrer Freigabe durch das Ministerium zu rechnen? Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: 12. Wie hat sich bisher der Neuaufbau der Verwaltung vollzogen, differenziert nach den Bereichen Hochschulentwicklung, Kommunikation, Präsidium, Studium und Lehre, Forschungsförderung und Transfer, Rechenzentrum, Finanzen und Controlling? In welchen Bereichen gibt es noch Vakanzen? Welche Aufgaben werden von der Fachhochschule Emden/Leer, welche von der Universität Oldenburg übernommen, welche in Eigenregie erledigt? 13. In welcher Höhe sind bisher Kosten defusionsbedingt durch den Personal- und Ressourcenaufbau entstanden (differenziert nach oben genannten Bereichen der Verwaltung und Organisation, Lizenzen und Infrastruktur), und wie werden sich diese im Haushaltsjahr 2011 und in den Folgejahren entwickeln? 14. In 54 a Abs. 3 NHG wird die Einführung eines Lenkungsausschusses als gemeinsames Organ der Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth und der Universität Oldenburg geregelt. Der gemeinsame Lenkungsausschuss wird aus den Präsidien der beiden Hochschulen und einem vom Fachministerium bestellten Mitglied gebildet. Hat das Fachministerium mittlerweile ein Mitglied bestellt? Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist mit der Bestellung zu rechnen? 15. Hat die Hochschule inzwischen eine Hochschulentwicklungsplanung vorgelegt? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll diese vorliegen? 2

16. In welchem Umfang wird sich die Fachhochschule am Ausbau von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 in den Jahren 2011 bis 2015 beteiligen, differenziert nach den Standorten Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth? 17. In welchem Umfang werden vorhandene Studienangebote erweitert und neue errichtet, um den geplanten Aufwuchs der Kapazität umzusetzen, differenziert nach dem Zeitraum des Hochschulpaktes und dem Planungszeitraum ab 2015? 18. Wird am Standort Oldenburg ein Bachelorstudiengang Logopädie eingerichtet werden, und, wenn ja, zu welchem Semester ist dies geplant? 19. Wie wird die Landesregierung die finanzielle Ausstattung eines solchen Studiengangs in personeller und sachlicher Hinsicht sicherstellen, auch über eine mögliche Anschubfinanzierung durch das VW-Vorab hinaus? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.04.2010 - II/721-637) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 05.06.2010 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/6637 - Die dem Fragenkatalog vorangestellte und sehr punktuell vorgetragene Darstellung des Sachverhalts bedarf zum besseren Verständnis in Teilen der Korrektur sowie der Ergänzung. Dies gilt besonders für die vorgenommene Interpretation des Berichtes der Empfehlungen der Strukturkommission zur Hochschulenentwicklung im nordwestlichen Niedersachsen. Dabei wird unterstellt, dass es sich bei der in der Fragestellung verwendeten unrichtigen Bezeichnung der mit dem Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen vom 18. Juni 2009 errichteten Fachhochschule mit Sitz in Wilhelmshaven lediglich um einen Schreibfehler handelt. Es ist richtig, dass dem Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen die Empfehlungen der Strukturkommission zur Hochschulentwicklung im nordwestlichen Niedersachsen als Grundlage dienten. Der Gesetzgeber hat diese Empfehlungen verwendet und im Gesetzgebungsverfahren fortentwickelt. So hat die Strukturkommission beispielsweise für die neue Fachhochschule Emden/Leer festgestellt, dass die vorhandenen freien und frei werdenden Professorenstellen bei der Hochschulleitung gebündelt und auf der Grundlage zukunftsorientierter Entwicklungsplanungen der Fachbereiche fachlich ausgerichtet werden und so die vorhandenen Ressourcen zur Profilierung genutzt werden sollen und müssen. Gegebenenfalls unter Einbeziehung einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung sollte ein Wachstum auf dauerhaft 4 000 Studierende zu erreichen sein. Diese Empfehlung ist kein Diktum, sondern eine Prognose. Angesichts der im Wintersemester 2009/2010 bei 3 681 Studierenden liegenden Größe der Hochschule ist dies auch eine Frage der zu entwickelnden attraktiven Studienangebote insbesondere mit Blick auf die Anforderungen durch den doppelten Abiturjahrgang sowie die Auswirkungen der demographischen Entwicklung. Dabei sollte die Erweiterung beispielsweise im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit gerade dadurch ermöglicht werden, dass die vorhandenen Ressourcen hinsichtlich ihrer Denomination überprüft und weitere Kooperationen mit dem Fachbereich Wirtschaft ermöglicht werden. Grundsätzlich sollen nach der Empfehlung der Strukturkommission gerade aus der nahegelegten standort- und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Technik, Nautik, Wirtschaft und Soziale Arbeit und Gesundheit (Hochschule der kurzen Wege) neue Möglichkeiten eröffnet werden. 3

Für die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth hat die Strukturkommission in ihren Empfehlungen ebenfalls mit Blick auf die Potenziale, die sich aus den vorhandenen freien und frei werdenden Professuren ergeben, eine zukunftsorientierte Entwicklungsplanung gefordert. Dabei wurde die problematische Situation der Fachbereiche Wirtschaft und Seefahrt besonders hervorgehoben und hier eine längst überfällige Zusammenarbeit bei der Strukturplanung beider Fachbereiche angemahnt. Es wurde nachdrücklich angeregt, unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Neuausrichtung eine fachbereichsübergreifende Profilschärfung insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse der maritimen Wirtschaft vorzunehmen. Insgesamt stellte die Strukturkommission fest, dass mit dem Potenzial, das allein aus den zurzeit nicht besetzten und aufgrund der Alterstruktur der Professorenschaft in naher Zukunft frei werdenden Professorenstellen geschöpft werden kann, für die nächsten 20 bis 25 Jahre Hochschulentwicklungsplanung gestaltet werden kann und muss. Hierfür ist zwingende Voraussetzung ein belastbares Entwicklungskonzept. Seit der Gründung zum 1. September 2009 erarbeiten beide Fachhochschulen teilweise unter Einbindung externer Sachverständiger und unter Nutzung von hochschulweiten Leitbilddiskussionen Profil- und Strukturkonzepte zur Erstellung der jeweiligen Hochschulentwicklungsplanung innerhalb der vom Gesetzgeber auferlegten Frist. Die Ergebnisse der Auswertung der Hochschulentwicklungskonzepte werden die Grundlage für die weiteren Gespräche mit den Hochschulen hinsichtlich der gegebenenfalls erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Grundsätzlich hat die Strukturkommission zur Finanzierung den Hinweis gegeben, dass mit staatlichen Mitteln in den Hochschulen Wissenschaft und nicht Administration gefördert werden soll. Die Empfehlung der Kooperation mit der benachbarten Universität Oldenburg insbesondere im Bereich von Verwaltung und Zentralen Einrichtungen ist eine Konsequenz dieser Feststellung. Darüber hinaus hat die Kommission die Auffassung vertreten, dass die Trennung in zwei Fachhochschulen einer Anschubfinanzierung bedarf, die standort- und hochschulübergreifend anreizorientiert gestaltet und erfolgsabhängig zunächst auf fünf Jahre befristet werden soll. Grundlage für Entscheidungen müssen neben den finanziellen Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers vor allem und in erster Linie die bereits erwähnten belastbaren Entwicklungskonzepte sein. Insoweit entbehrt die Behauptung, eine Anschubfinanzierung sei verweigert worden, jeglicher Grundlage. Entgegen der Darstellung im Sachverhalt der Kleinen Anfrage hat der Senat der ehemaligen FH Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben beschlossen, das Kapitel 06 39 ausgehend von der standortbezogenen Aufteilung des Gesetzgebers zu trennen und der FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth einen Anteil von 61,2 % sowie der FH Emden/Leer einen Anteil von 38,8 % zuzuweisen. Auf dieser Grundlage sind die neuen Kapitel 06 31 und 06 32 eingerichtet worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Entsprechend der gesetzlichen Regelung des Artikel 1 2 Abs. 2 Satz 2 nimmt die Fachhochschule Emden/Leer bis zum 30. Juni 2010 die bis zum 31. August 2009 durch Organisationseinheiten der Zentralverwaltung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven an den Standorten Emden und Leer wahrgenommenen Aufgaben auch für die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth übergangsweise weiter wahr. Eine Vergütungsregelung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Planungen für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2010 sind noch nicht abgeschlossen. Zu 3: Die Höhe der defusionsbedingten Kosten im laufenden Haushaltsjahr sowie deren Entwicklung im Haushaltsjahr 2011 sowie den Folgejahren ist während des noch nicht abgeschlossenen Trennungsprozesses nicht bezifferbar. In Abhängigkeit von den noch laufenden Planungsprozessen in den Bereichen Verwaltung, Organisation, Zentrale Einrichtungen und Infrastruktur ist eine Aussage abhängig von deren Ergebnissen. Belastbare Aussagen sind mit Vorlage des geprüften Jahresabschlusses möglich. 4

Zu 4: Die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses zum 31. August 2009 der ehemaligen FH Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven sowie der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 für die Fachhochschule Emden/Leer ist zwingende Voraussetzung für Aussagen zum finanziellen Status der Hochschule. Ein Termin mit den Wirtschaftsprüfern ist für Juni 2010 vorgesehen. Zu 5: 3 681 (WS 2009/2010), 3 424 (SS 2010, Studienaufnahme überwiegend im WS). Zu 6: Wie bereits in der Vorbemerkung verdeutlicht, handelt es sich nicht um ein Ziel der Landesregierung, sondern um eine Empfehlung zur Hochschulentwicklung im nordwestlichen Niedersachsen. Auf der Basis der vorhandenen Potenziale erarbeitet die Hochschule bis zum 30. Juni 2010 ein Hochschulentwicklungskonzept, das standort- und fachbereichsübergreifend zum Studienangebot der Hochschule einschließlich möglicher neuer Studiengänge Stellung nehmen wird. In der anschließenden Gesamtbetrachtung werden auch weitere eventuell notwendige Maßnahmen zur Standortsicherung eine Rolle spielen. Dabei geht die Landesregierung davon aus, dass die grundsätzliche Frage der Standortsicherung geklärt ist. Zu 7 und 8: Allen niedersächsischen Hochschulen ist Anfang dieses Jahres ein Vorschlag über die Aufteilung der im Jahr 2011 vorgesehenen zusätzlichen Studienanfängerplätze nach Hochschulen und Clusterpreisfächergruppen zugegangen. Ferner wurde eine Zeitplanung zur Vereinbarung dieser Maßnahmen seitens des MWK vorgeschlagen. Der vom MWK erarbeitete Aufteilungsplan sieht für die beiden defusionierten Fachhochschulen im Jahr 2011 einen Aufwuchs von 670 zusätzlichen Studienanfängerplätzen im Vergleich zum Vorjahr vor. Bei einer Gesamtbetrachtung treten ca. 320 Studienanfängerplätze aus der ersten Phase des Hochschulpaktes hinzu, die aus dem Jahr 2010 durchgeschrieben" werden, sodass im Jahr 2011 mit bis zu 1 000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen gerechnet werden kann. Detaillierte Angaben können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da die mit den Hochschulen vereinbarte Zeitplanung eine entsprechende Rückmeldung bis zum 30. Juni 2010 und anschließende Verhandlungen zwischen Hochschule und Ministerium vorsieht. Zu 9: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, dass der Bau eines Gesundheitszentrums in Aussicht gestellt worden wäre. Die Raumbedarfsplanung ist zudem integraler Bestandteil der Hochschulentwicklungsplanung. Zu 10: Es ist davon auszugehen, dass der vorgegebene Termin des 30. Juni 2010 gehalten wird. Zu 11: Zurzeit sind an der FH Emden/Leer 29 Professorenstellen nicht besetzt, davon befinden sich 9 im Besetzungsverfahren und für weitere 11 Stellen sind aktuell Freigabeanträge der Hochschule angekündigt. Die dann noch freien Stellen sollen in Zusammengang mit der Vorlage der Hochschulentwicklungsplanung zur Freigabe beantragt werden. Die Strukturkommission hat darauf verwiesen, dass die vorhandenen freien und frei werdenden Professorenstellen bei der Hochschulleitung zu bündeln und auf der Grundlage zukunftsorientierter Entwicklungsplanungen der Fachbereiche fachlich auszurichten sind. So soll dem zwingenden Erfordernis Rechnung getragen werden, die vorhandenen Ressourcen zur Profilierung zu nutzen. Zur Aufrechterhaltung des Lehrangebots wurde umfangreich vom Instrument der Verwaltung von Professuren sowie von der Einbindung Lehrbeauftragter Gebrauch gemacht. Zwingende Voraussetzung für eine Stellenfreigabe durch das Ministerium ist die Vorlage einer belastbaren, zukunftsorientierten Entwicklungsplanung. 5

Zu 12: Entsprechend der gesetzlichen Regelung des Artikel 2 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen nimmt die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth bis zum 30. Juni 2010 die bis zum 31. August 2009 durch Organisationseinheiten der Zentralverwaltung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven an den Standorten Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth wahrgenommenen Aufgaben auch für die Fachhochschule Emden/Leer übergangsweise weiter wahr. Die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung auf der Grundlage eines entsprechenden Konzeptes mit der Universität Oldenburg nach 3 Abs. 5 des Gesetzes wird zum 30. Juni 2010 erwartet. Gleiches gilt für Vereinbarungen mit der FH Emden/Leer für die Zeit ab dem 1. Juli 2010. Zu 13: Die Höhe der defusionsbedingten Kosten sowie deren Entwicklung im Haushaltsjahr 2011 sowie den Folgejahren ist während des noch nicht abgeschlossenen Trennungsprozesses nicht bezifferbar. In Abhängigkeit mit den noch laufenden Planungsprozessen in den Bereichen Verwaltung, Organisation, Zentrale Einrichtungen und Infrastruktur ist eine Aussage abhängig von deren Ergebnissen und erst nach Vorlage der Konzepte zur Zusammenarbeit der Fachhochschulen sowie der Kooperation mit der Universität Oldenburg möglich. Belastbare Angaben ergeben sich mit Vorlage des geprüften Jahresabschlusses. Zu 14: Nein. Zunächst war die Besetzung des Präsidiums der Universität Oldenburg abzuwarten. Mit einer Bestellung ist in naher Zukunft zu rechnen. Zu 15: Nein. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wird die Hochschulentwicklungsplanung zum 30. Juni 2010 vorgelegt, vgl. Artikel 2 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen. Zu 16 und 17: Allen niedersächsischen Hochschulen ist Anfang dieses Jahres ein Vorschlag über die Aufteilung der im Jahr 2011 vorgesehenen zusätzlichen Studienanfängerplätze nach Hochschulen und Clusterpreisfächergruppen zugegangen. Ferner wurde eine Zeitplanung zur Vereinbarung dieser Maßnahmen seitens des Ministeriums vorgeschlagen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur erarbeitete Aufteilungsplan sieht für die beiden defusionierten Fachhochschulen im Jahr 2011 einen Aufwuchs von 670 zusätzlichen Studienanfängerplätzen im Vergleich zum Vorjahr vor. Bei einer Gesamtbetrachtung treten ca. 320 Studienanfängerplätze aus der ersten Phase des Hochschulpaktes hinzu, die aus dem Jahr 2010 durchgeschrieben werden, sodass im Jahr 2011 mit bis zu 1 000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen gerechnet werden kann. Detaillierte Angaben können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da die mit den Hochschulen vereinbarte Zeitplanung eine entsprechende Rückmeldung zum 30. Juni 2010 und anschließende Verhandlungen zwischen Hochschule und Ministerium vorsieht. Zu 18: Siehe Antwort zu Frage 15. Diese Frage der Einrichtung weiterer Studiengänge wird Bestandteil der Hochschulentwicklungsplanung der Hochschule sein. Zu 19: Siehe Antwort zu Frage 18. Prof. Dr. Johanna Wanka 6 (Ausgegeben am 18.06.2010)