Bio-Musterregionen Baden-Württemberg Ausschreibung eines Wettbewerbs durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Transkript:

Bio-Musterregionen Baden-Württemberg Ausschreibung eines Wettbewerbs durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Idee der Bio-Musterregionen und des Wettbewerbs Stand 1. Oktober 2018 Die Landesregierung Baden-Württembergs hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zu leisten, damit die steigende Nachfrage nach ökologisch 1 erzeugten Lebensmitteln künftig stärker aus regionaler Erzeugung gedeckt werden kann. Regionalität und Nachhaltigkeit werden aufgrund der kurzen Transportwege, der guten Qualität der Produkte und der Transparenz von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt. Insgesamt stärken Vermarktung und Konsum von regionalen und ökologischen Produkten die Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region. Landwirtschaftliche Betriebe, regionale mittelständische Unternehmen sowie Wirtschaftsund Sozialpartner sind aufgefordert, sich in Innovations- und Wandlungsprozesse einzubringen, um so ihr Umfeld aktiv mitzugestalten und dazu beizutragen, dass Regionen attraktiv und lebendig bleiben. Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg unterstützt. Im Januar 2018 wurden nach einer ersten Ausschreibung die ersten vier Bio-Musterregionen Baden-Württembergs ausgewählt. Nun bekommen bis zu acht weitere Regionen die Chance, baden-württembergische Bio-Musterregion zu werden. Mit dem Wettbewerb Bio-Musterregionen Baden-Württemberg soll das Bewusstsein für ökologischen Landbau und Ökolebensmittel bei den Menschen in den Regionen und bei den politisch verantwortlichen Gremien weiter gestärkt werden. Bewerben können sich Regionen. Kern der Förderung wird die Finanzierung eines Regionalmanagements für die im Wettbewerb ausgewählten Regionen sein. 1 Rechtliche Grundlage für den ökologischen Landbau ist die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (EU Öko Verordnung) und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen bzw. die ab 2021 gültige Verordnung (EU) 2018/848. In diesem Sinne sind die Begriffe bio und öko synonym.

Wer kann sich bewerben? Am Wettbewerb teilnehmen können regionale bzw. kommunale Zusammenschlüsse, Gruppen mit Kooperationsvertrag und einem Leadpartner 2, die mit ihren Konzepten die regionale Wertschöpfung bzw. Umweltleistung durch ökologischen Landbau in kurzen Wertschöpfungsketten verbessern und dafür ein Beispiel sein wollen. Kern der Bio-Musterregionen sind kommunale Verbünde von mehreren Gemeinden und/oder Kreisen, die die Bewerbung als Region zum Wettbewerb einreichen. Die Regionen definieren sich als Region selbst und reichen ihre innovativen Konzepte ein. Dazu binden sie weitere Akteure aus der Region in Sachen ökologischer Landbau mit ein. Die Regionen sollten mindestens drei Gemeinden umfassen und höchstens eine Dimension vergleichbar der Größe zweier Landkreise haben. Sehr gerne kann die Region landkreisübergreifend gestaltet werden. Anforderungen an das Konzept Teil der Bewerbung ist die Einreichung eines Konzeptes für die Region. Für die Bewerbung ist die beigefügte Gliederung mit den entsprechenden Kriterien (siehe Anlage) zu beachten. Innovative Konzeptideen zum ökologischen Landbau beziehen sich entlang der Wertschöpfungskette auf Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Öko-Lebensmitteln über verschiedene Absatzwege. Im Konzept müssen Aussagen zu den Bereichen ökologische Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung getroffen werden. Weiterhin soll das Grundkonzept ergänzt und vernetzt werden durch Aktivitäten und Teilprojekte in weiteren Bereichen, wie z. B. Tierwohl, Streuobst, Biodiversitäts- bzw. Ressourcenschutzfragen. Eine vielfältige Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit rundet das Konzept ab. Die Ausführungen sollen sich auf die Region und ihre Besonderheiten beziehen. Dabei ist für die verschiedenen Themenbereiche der Ist-Zustand zu erheben (Stärken- Schwächen-Analyse sowie Chancen-Risiken-Analyse) und darzustellen. Wichtig sind die klare Herausarbeitung der angestrebten Ziele und deren Realisierungszeitraum. Überlegungen zu Aktivitäten, Maßnahmen und Projekten für mehr Bio aus der Region sind auszuführen. 2 Der Leadpartner steht und agiert stellvertretend für die Kooperation in der Region, die sich zur Zusammenarbeit in der Bio Musterregion über einen Kooperationsvertrag zusammenschließt. 2

Es geht darum, die in jeder Region vorhandenen Potenziale aufzutun, vorhandene Strukturen zu beleben oder neue aufzubauen. In jeder Region gibt es aktive, unternehmerische Menschen, die etwas bewegen wollen. Diese gilt es einzubinden. Die Konzepte sollen vorrangig regionale Wirtschaftskreisläufe stärken und damit vielfältige Vermarktungswege für ökologische Lebensmittel wesentlich verbessern helfen. Das schriftliche Konzept soll nicht mehr als 20 Seiten (inklusive Anlagen max. 25 Seiten) umfassen. Die Angabe des geplanten Sitzes des Regionalmanagements ist im Konzept zwingend erforderlich. Entscheidend für die Zuordnung zu einem Regierungsbezirk ist der geplante Sitz für das Regionalmanagement. Formelle Rahmenbedingungen: Den formellen Rahmen für die Förderung der Bio-Musterregionen gibt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung von Bio- Musterregionen Baden-Württemberg (VwV Bio-Musterregionen) vor. Die Förderung der Bio-Musterregionen ist durch die Europäische Kommission beihilferechtlich notifiziert. Die Details der beihilferechtlichen Genehmigung sind hier einzusehen. Ablauf des Wettbewerbs Im Rahmen dieser Ausschreibung sind bis zu acht weitere Bio-Musterregionen ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgt so, dass je Regierungsbezirk eine weitere Bio-Musterregion vorgesehen ist. Darüber hinaus werden bis zu vier Bio-Musterregionen entsprechend den eingereichten Konzepten unabhängig von der Lage in den Regierungsbezirken ausgewählt. Zuständig für die Entscheidung im Auswahlverfahren für die Bio-Musterregionen ist ein eigens für diesen Wettbewerb eingerichtetes Entscheidungsgremium, bestehend aus Experten der ökologischen Landwirtschaft, Politik und Verwaltung. Basis der Bewertung ist der Kriterienkatalog. Das Gremium wählt aus den Bewerbungen die besten Konzepte aus und entscheidet über die Zulassung zur Förderung. Die ausgewählten Regionen werden als neue Bio-Musterregion Baden-Württemberg ernannt und können damit einen Antrag auf Förderung des Regionalmanagements stellen. 3

Für qualifizierte Konzepte, die nicht zum Zug kommen, gibt es ein Anerkennungshonorar von 1.000 Euro. Ablauf der Förderung der ausgewählten Bio-Musterregionen und Rolle des Regionalmanagements Für den Fall der Auswahl als Bio-Musterregion fördert das Land die Umsetzung des Konzeptes durch eine/n Regionalmanager/in für drei Jahre zu 75 %. Die restlichen 25 % sind durch die jeweilige Region zu finanzieren. Das Regionalmanagement initiiert und begleitet entsprechend dem eingereichten Konzept Prozesse in der Region und unterstützt die Zusammenarbeit im Agrarsektor. Dabei werden vorhandene Netzwerke genutzt und neue bedarfsgerecht geschaffen. Das Regionalmanagement unterstützt und entwickelt Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte für mehr Bio aus der Region. Die vorhandenen Förderinstrumente (z. B. FAKT, AFP, Diversifizierung, Marktstrukturförderung) gilt es, für ein Mehr an Bio in den Regionen zu integrieren. Eine enge Zusammenarbeit mit den unteren Landwirtschaftsbehörden ist anzustreben. Eine Vernetzung der Bio-Musterregionen und deren Aktivitäten mit Maßnahmen der Regionalkampagne sowie mit den Aktivitäten der MBW Marketinggesellschaft Baden-Württemberg ist sicherzustellen. Dies gilt für die Nutzung des Biozeichens Baden-Württemberg ebenso wie für Maßnahmen der Absatzförderung im Rahmen von Entwicklungs- und Marketingprojekten. Eine Vernetzung mit weiteren Aktivitäten und Akteuren der Region, die zu den Zielen der Bio-Musterregionen beitragen können, ist ausdrücklich erwünscht. Dabei ist eine Doppelförderung auszuschließen. Bewerbungsfrist und Ansprechpersonen Die Anmeldung zum Wettbewerb mit den erforderlichen Unterlagen hat termingerecht bis zum 21. Dezember 2018 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart) zu erfolgen. Die Bewerbung kann elektronisch über biomusterregionen@mlr.bwl.de oder per Post erfolgen. 4

Kontaktinfo für Fragen: per E-Mail über biomusterregionen@mlr.bwl.de oder telefonisch Frau Dr. Heike Wagner (Tel. 0711 126-2267 oder 0711 4570254) und Frau Antonia Bosse (Tel. 0711 126-2918), MLR Referat 210 Ökologischer Landbau Verantwortlich für den Wettbewerb Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Referat 210 Ökologischer Landbau Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart Tel. 0711 126-0 5