Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock

Ähnliche Dokumente
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen

Stufenplan zur Steuerung des Asylsystems in NRW. Neue Ziele der Landesregierung Rahmenbedingungen Stufenplan im Detail Umsetzungsstand

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls

Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention

Folie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017

Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld

Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA)

In erster Linie junge Menschen Das Recht auf individuelle Förderung und passende Hilfen für junge Geflüchtete sicherstellen

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige

Gesetzentwurf. Drucksache 17/2993. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock

VERTRAULICH. Aufbau und Organisation der Ankunftszentren. 06. September Melanie Schneider Leiterin Ankunftszentrum Mönchengladbach

Wege der UMA in Deutschland

Herbsttagung Fachverband der Kämmerer in NRW e.v.

Konferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder am 20. und 21. November 2014 in Bremen

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Rundschreiben Nr. 152/2015

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!

SGB VIII Reform. Anmerkungen aus Sicht der Wissenschaft/ Jugendhilfeforschung. Prof. Dr. Karin Böllert WWU Münster

der behaupteten Herkunft und den widersprechenden Hinweisen aus der Auswertung nicht nachvollziehbar erklärt werden.

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick

Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

3.Forum Arbeitsrecht Oberfranken Top 2: Asylbewerber in Oberfranken: Verteilung, Unterbringung und ausländerrechtlicher Status

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesministerium des Innern

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.

86-8-A/G. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

3.5.1 Anerkannter Asylberechtigter ( 25 I AufenthG) und kleines Asyl" ( 25 II AufenthG) Ausschlussgründe, Erlaubnisfiktion ( 25 I Satz 2,

Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten

unbegleiteten minderjährigen

Verfahrens- und Sozialberatung

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE

'-.. Y..,~ t, \ 2. ~JUni Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg

Ablauf des Asylverfahrens

Kinder- und Jugendhilfe im Räderwerk der Reform des SGB VIII Prof. Dr. Karin Böllert WWU Münster. LVkE Bayern

Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Verfahrens- und Sozialberatung

Übersicht über die aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC

ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN FÜR ASYLBEGEHRENDE IN RHEINLAND-PFALZ. Folie 1

Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom

Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland

Flüchtlinge in Deutschland Herausforderungen und Chancen einer verantwortungsvollen Flüchtlings- und Integrationspolitik

Runder Tisch 14. Januar Zum Thema Flüchtlinge im Heidekreis

Integriertes Flüchtlingsmanagement. Asyl und Flüchtlingsschutz

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Bayerische Staatskanzlei

Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates

Rechtliche Aspekte in der sozialen Arbeit mit Flüchtlingskindern

Asylbewerber in Bayern

den 13. September 2016

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung II Einwohnerwesen Ausländerangelegenheiten KVR-II/3Sts

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Flüchtlinge im Kreis Paderborn. Die Herausforderung nehmen wir an

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Überblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den

Migrationsentwicklung in Sachsen-Anhalt. Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

P+R Parkplatz Mittlerer Landweg Informationsveranstaltung 14. Juli 2015

1. Grundsätzliche Anmerkungen

Das Versprechen von Dublin

Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa

Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen

INFORMATIONEN & RECHERCHEN

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen von JUNA e. V.

Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma

Landtag Rheinland Pfalz :03. Tgb.-Nr.

Lebenssituation von begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge, die in 2017 gestellt und entschieden wurden, liegt aktuell bei ungefähr 2 Monaten.

Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Referentin: Frau Körner

Monatsbericht zur Fluchtaufnahme in Rheinland-Pfalz für Mai 2017

Beschluss der Parteivorsitzenden von. CDU, CSU und SPD

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland

Informationen zum Gipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration. 11 Thesen ; Steffen Jäger, Erster Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg

Migration und Integration. Aufenthaltsrecht, Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland

Das Asylverfahren: Menschen im Wartezustand?

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Wir vereinbaren zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration:

Monatsbericht zur Fluchtaufnahme in Rheinland-Pfalz für August 2017

Antwort der Landesregierung

Zwischen Aufnahme und Abschreckung: Flüchtlinge in Bayern

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Flüchtlinge im Asylverfahren

Einführung in das Asylverfahren

Einwohnerversammlung am

Transkript:

1 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock Vorläufiges Ergebnisprotokoll Stand: 28.10.2016 TOP 2 Asyl- und Flüchtlingspolitik; Integration TOP 2.2 Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, im Dialog mit den Ländern rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart Jugendwohnen bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden. Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt: Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen- Anhalt setzen sich für eine stärkere Steuerungsmöglichkeit der Länder bei den Kosten der Jugendhilfe ein. Insbesondere sollte Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abzuschließen. Dabei sollen die Vereinbarungen der örtlichen Träger diesen Rahmenvereinbarungen entsprechen.

2 Als weitere Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich der Kosten setzen sich die protokollerklärenden Länder für den Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit (einschließlich Jugendwohnen) und der Unterbringung in Gast- und Pflegefamilien ein. Zudem ist gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Regelfall auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren.

3 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock Vorläufiges Ergebnisprotokoll Stand: 28.10.2016 TOP 2 Asyl- und Flüchtlingspolitik; Integration TOP 2.4 Kostenerstattung für Altfälle (UmA) bis zum 31.10.2015 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen, dass bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß 89d SGB VIII (Altfall- Regelung) die von der Jugend- und Familienministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 5/2016 vom 17.10.2016 vorgeschlagene Verfahrensweise zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in den Ländern angewendet wird.

4 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock Vorläufiges Ergebnisprotokoll Stand: 28.10.2016 TOP 2 Asyl- und Flüchtlingspolitik; Integration TOP 2.1 Allgemeine Situation und Sachstand Rückführungsprogramm des Bundes 1. Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter ihnen sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach unseren Asylregelungen haben. Mit der Ablehnung ihres Asylantrags ist rechtsstaatlich festgestellt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Gleichzeitig müssen die Anreize für die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber durch Ausweitung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die freiwillige Rückkehr erheblich erhöht werden. Mitnahme- und Pulleffekte sind dabei auszuschließen. 2. Die Länder begrüßen, dass der Bund in den vergangenen Monaten mit einer Reihe von Rechtsänderungen praktische Hindernisse, die Rückführungen entgegenstehen können, reduziert hat. 3. Diesen Schritten müssen jedoch weitere Maßnahmen folgen, insbesondere mit Blick auf die folgenden Problemstellungen:

5 a) Die fehlende Kooperationsbereitschaft bis hin zur Totalverweigerung einiger Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Pässen und Passersatzpapieren darf nicht weiter hingenommen werden. Dieses zentrale Problem bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber können die Länder nicht in eigener Zuständigkeit lösen. Um die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, müssen daher die Bundesregierung und alle zuständigen Bundesministerien im diplomatischen Verkehr mit den Herkunftsstaaten konsequenter als bisher deutsche Rückführungsinteressen durchsetzen. b) Zusammen mit der EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten muss systematisch die Akzeptanz des EU-Laissez-Passer in den Herkunftsstaaten durchgesetzt werden. c) Das Dublin-Verfahren muss schnellstmöglich wieder ertüchtigt werden. Die Zahl der erfolgreichen Überstellungen ist bislang viel zu gering. Ziel muss sein, dass jedem stattgegebenen Übernahmeersuchen grundsätzlich auch eine erfolgreiche Überstellung folgt. Gefordert sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss auch im Bereich der für das Dublin-Verfahren zuständigen Referate mit dem notwendigen Personal ausgestattet werden. Die bisherige komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren muss vereinfacht werden. Dabei ist zu prüfen, wie das Dublin-Verfahren vollständig in die Bundeszuständigkeit übernommen werden kann. Etwaige gesetzgeberische und organisatorische Anpassungen müssen zeitnah geprüft und umgesetzt werden. d) Die Länder fordern zudem vom Bund, sich bei der konkreten Durchführung von Rückführungsmaßnahmen mehr zu engagieren. So muss der Bund bei der Organisation von länderübergreifenden Sammelabschiebungen stärker als bislang unterstützend tätig werden. Dabei ist insbesondere gegenüber den Herkunftsstaaten auf eine größere Kooperationsbereitschaft hinzuwirken.

6 Protokollerklärung des Freistaats Thüringen: Thüringen weist darauf hin, dass es einer Altfallregelung für die Menschen, die sich schon seit Jahren in Deutschland befinden, bedarf. Thüringen sieht die neu etablierte Praxis des BAMF, syrischen Flüchtlingen in der Regel nur subsidiären Schutzstatus zuzusprechen, ausgesprochen kritisch. Diese Entscheidungspraxis hält in einer großen Zahl von Fällen der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dadurch erheblich gestiegen. Weiterhin wird durch schwachen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, kein Anspruch auf Familiennachzug) die Möglichkeit zu gelingender Integration reduziert. Die sogenannten Dublin-Verfahren können ein europäisches System der Flüchtlingsaufnahme und der europäischen Finanzierung der Integrationskosten nicht ersetzen. Das Dublin-Verfahren setzt auf die Zufälligkeit der Reisewege der Flüchtlinge und kann keine solidarische Verteilung innerhalb der EU herstellen.