Herzlich willkommen. zur Vorstellung der SRU-Stellungnahme. 25. Februar 2015 Auditorium Friedrichstraße, Berlin

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Transkript:

Herzlich willkommen zur Vorstellung der SRU-Stellungnahme 25. Februar 2015 Auditorium Friedrichstraße, Berlin

Stellungnahme TTIP umweltverträglich gestalten Programm 18:00 Begrüßung Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des SRU 18:15 Vorstellung der Gutachtens Prof. Dr. Christian Calliess, SRU 18:45 Podiumsdiskussion Prof. Dr. Gesine Schwan, Humboldt-Viadrina Governance Platform Dr. Stormy-Annika Mildner, BDI Dr. Christiane Gerstetter, Ecologic Prof. Dr. Christian Calliess, SRU Diskussion 20:10 Empfang

Freihandel und Umwelt: TTIP umweltverträglich gestalten Auditorium Friedrichstraße, Berlin, 25. Februar 2016 Begrüßung Prof. Dr. Martin Faulstich Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin CUTEC Institut, Technische Universität Clausthal

Präsentation der SRU- Stellungnahme Berlin, 25. Februar 2016 Umwelt und Freihandel: TTIP umweltverträglich gestalten Prof. Dr. Christian Calliess Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin Freie Universität Berlin

TTIP umweltverträglich gestalten Inhalt TTIP - Einführung Regulatorische Kooperation 1 Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit Demokratiedefizit Empfehlungen des SRU und Ausblick 1: Rainer Sturm / pixelio.de 5

TTIP - Einführung Wirtschaft USA - EU Anteil am Welthandel mit Waren 2011 6,1% 52,1% 12,4% 13,6% 15,8% Japan China USA EU Andere 1686,5 Quelle: SRU 2016, Datenquelle: BMF 2016 6

TTIP - Einführung Wirtschaft USA - EU Direktinvestitionen in Milliarden Euro 1651,6 USA EU 1686,5 Direktinvestitionen in Milliarden Euro Quelle: SRU, Datenquelle: EP 2015 7

TTIP - Einführung Zahl der regionalen Handelsabkommen Quelle: SRU, Daten: WTO 2015 8

TTIP - Einführung Nicht-tarifäre Handelshemmnisse Quelle: Nach BDI 2015, basierend auf Berden 2009 9

TTIP - Einführung Ökonomische Bewertungen von TTIP %-Zuwächse des BIP bzw. Realeinkommen im Vergleich zu einem Entwicklungspfad ohne TTIP Liberalisierung vergleichbar 6,2% EU- Binnenmarkt Liberalisierungstiefe in den Szenarien +6,2% 1,7% 0,3% 0,5% CEPII-Studie und CEPR-Studie IFO/BMWI-Studie CEPII-Studie und CEPR-Studie IFO/BMWI-Studie Mittlere Szenarien Maximal-Szenarien 10

Regulatorische Kooperation Mechanismen der regulatorischen Kooperation 11

Regulatorische Kooperation Umweltrelevanz von TTIP Chemikalien Kraftstoffe GVO 4 Beispiele für Bereiche, in denen das Schutzniveau unterschiedlich ist Geklonte Tiere 2 3 Lebensmittel Pestizide Kosmetika Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen 2: Petra Bork / pixelio.de 3: Peter Pleischl / pixelio.de 4: Rainer Sturm / pixelio.de 12

Regulatorische Kooperation Vorsorgeprinzip 13

Regulatorische Kooperation Regulierungszusammenarbeit Quelle: SRU 2016 14

Zwischenfazit Regulierungskooperation Wirtschaftliche Vorteile von TTIP sind auch davon abhängig, dass eine gewisse Liberalisierungstiefe erreicht wird. Dies bedeutet, dass Regulierungen gerade da angeglichen werden müssten, wo die Unterschiede am größten sind, damit sich TTIP lohnt. Umweltrelevante Sektoren sind in den USA und der EU unterschiedlich anspruchsvoll geregelt. Negative Umweltauswirkungen können deshalb nur vermieden werden, wenn eine Angleichung auf hohem Niveau gelingt. Das im europäischen Recht verankerte Vorsorgeprinzip findet sich in dieser Form weder im US-amerikanischen noch im internationalen Handelsrecht, wo Maßnahmen aus Vorsorgegründen nur eingeschränkt zulässig sind. 15

Investitionsschutz Zahl der Schiedsgerichtsklagen steigt weltweit Bekannte ICSID-Klagen, jährlich und kumulativ, Quelle: ICSID 2016 16

Investitionsschutz Beklagte Staaten Quelle: Voß: Brauchen Investitionen im TTIP Schutz? WISO direkt. November 2014, S. 12. Datenquelle: UNCTAD 2014. 17

Investitionsschutz KOM-Vorschlag: Ständiger TTIP-Investitionsgerichtshof Gericht erster Instanz Rechtsmittelinstanz Wichtige Klauseln (z. B. gerechte und billige Behandlung ) enger definiert Staatliches Regulierungsrecht umfassend verankert Besetzung der Spruchkammern auf Rotationsbasis Regierungsnahe oder gleichzeitig als Anwalt in Investitionsschutzstreitigkeiten tätige Personen ausgeschlossen Transparente Verfahren Keine parallelen Verfahren vor nationalen Gerichten 18

Zwischenfazit Investitionsschutz Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit privilegiert ausländische Investoren. EU und USA sind Verfassungsstaaten mit rechtsstaatlichen Klageverfahren. Investitionsschutzklagen werden zunehmend auch gegen Gesetze genutzt, die gemeinwohlorientiert sind. Vorschlag der KOM würde einige Fragen ausräumen, müsste dann aber auch Eingang in CETA und bestehende Abkommen finden. 19

TTIP - Demokratiedefizit Große Skepsis in Deutschland Quelle: Jan Hagelstein, Mehr Demokratie e.v. / flickr.com (https://www.flickr.com/photos/mehrdemokratie/22089960701) 20

TTIP - Demokratiedefizit 21

Empfehlungen des SRU Regulierungskooperation Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten explizit verankern und konkretisieren Das Recht auf Regulierung ( right to regulate ) prominent verankern Einseitige Schutzverstärkung im Gemeinwohlinteresse im Kontext der Harmonisierung und gegenseitigen Anerkennung möglich machen Ausreichende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Regulierungszusammenarbeit sicherstellen Einbeziehung der Zivilgesellschaft sicherstellen 22

Empfehlungen des SRU Investitionsschutz Materielle Investitionsschutzbestimmungen anspruchsvoll ausgestalten. Den Begriff der legitimen Erwartungen dahingehend präzisieren, dass der Investor sich nur auf solche Zusagen verlassen können darf, die auch im nationalen Recht des Staates, in dem investiert wird, rechtlich bindend vorgesehen sind. Ständiger TTIP-Gerichtshof und ein Berufungsgericht vergleichbar der WTO-Streitbeilegung werden vom SRU begrüßt. Erweist sich ein ständiges TTIP-Gericht als politisch nicht durchsetzbar, sollte der Bereich des Investitionsschutzes aus TTIP ausgeklammert werden. 23

Ausblick TTIP spiegelt auch das Spannungsverhältnis zwischen Globalisierung und Demokratie. Welthandelsrecht stark auf eine entpolitisierte Liberalisierung des Handels ausgerichtet. Eine systematische Einbeziehung und Angleichung von Schutzpolitiken ist darin nicht vorgesehen. Die EU hat das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Demokratie dahingehend beantwortet, dass sie sich für ein Mehr an Demokratie entschieden hat und dafür, den Markt politisch zu flankieren Dies ließe sich dies langfristig auch für TTIP fordern: Einer ökonomischen Integration muss eine den Markt flankierende politische Integration folgen. Kein transatlantischer Markt ohne Staat. 24

Vielen Dank! www.umweltrat.de

Podiumsdiskussion: Umwelt und Freihandel: TTIP umweltverträglich gestalten Teilnehmer: Prof. Dr. Gesine Schwan, Humboldt-Viadrina Governance Platform Dr. Stormy-Annika Milder, BDI Christiane Gerstetter, Ecologic Prof. Dr. Christian Calliess, SRU 26