ISC Informations- und Servicecenter - Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen - Wegweiser durch die Prüfungsordnung im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 28. April 2003 Folgender Wegweiser durch die Prüfungsordnung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre soll Ihnen die wichtigsten Bestimmungen der Prüfungsordnung möglichst verständlich darstellen. Dieser Wegweiser ersetzt nicht die Lektüre der Prüfungs- und Studienordnung. München, Oktober 2009 Dr. Andrea Boos
Allgemeine Neuregelungen Grundstudium Hauptstudium
Bewertung von Prüfungsleistungen 1. Die Noten 0,7 4,3 4,7 5,3 sind ausgeschlossen. 2. Im Grundstudium werden nur ganze Noten vergeben. 3. Im Hauptstudium können die Noten - mit obigen Ausnahmen - um 0,3 erhöht bzw. erniedrigt werden.
Grundstudium
Regelstudienzeit: 3 Semester Fristen des Grundstudiums Überschreitungsmöglichkeit: 1 Semester, d.h. spätestens am Ende des 4. Fachsemesters müssen alle Grundstudiumsklausuren bestanden sein, die Wiederholungsfrist für nicht bestandene Klausuren beträgt maximal 1 Semester, maximal zwei Klausuren dürfen zweimal wiederholt werden, die beiden Propädeutika sind spätestens vor der letzten Klausur zu bestehen und müssen spätestens am Ende des vierten Semesters abgelegt sein.
Das Curriculum des Grundstudiums (I) I. Propädeutika: 4 Mathematik 60 min. V 2 Technik des betrieblichen Rechnungswesens 60 min. V 2 II. Grundlagen und Methoden: 12 Grundlagen der BWL (nur für BWL-Studenten) 60 min. V + Ü 4 oder Methoden und Grundlagen der VWL (nur für VWL-Studenten) Empirische Ökonomie 60 Min. V + Ü 4 Wirtschaftsinformatik 60 Min. V + Ü 4 III. BWL: 16 Produktion und Organisation 60 min. V + Ü 4 Unternehmensführung und Marketing 60 min. V + Ü 4 Investition und Finanzierung 60 min. V + Ü 4 Internes und Externes Rechnungswesen 60 min. V + Ü 4
Das Curriculum des Grundstudiums (II) IV. VWL: 16 VWL I (Mikroökonomie) 120 min. V + Ü 8 VWL II (Makroökonomie) 120 min. V + Ü 8 V. Nebenfächer: 16 Öffentliches Recht und Privatrecht sowie Grundlagen des Gesellschaftsrechts 120 min. V 8 Statistik 1 60 min. V + Ü 4 Statistik 2 60 min. V + Ü 4 Summe: 64
Berechnung der Vordiplomnote 1. Die Noten der Klausurarbeiten werden entsprechend der Klausurdauer von 60, 90 und 120 Minuten mit den Faktoren 2, 3 und 4 gewichtet 2. Die Noten der Propädeutika gehen nicht in die Berechnung der Vordiplomnote ein
Allgemeine Neuregelungen Grundstudium Hauptstudium
Innerhalb welcher Fristen müssen die erforderlichen Leistungen erbracht werden? Vordiplom im 5. FS oder früher insgesamt 10 Semester Vordiplom nach dem 5. FS VD im 6. FS (5 + 1) VD im 7. FS (5 + 2) VD im 8. FS (5 + 3) = 10 FS + 1 = 11 FS = 10 FS + 2 = 12 FS = 10 FS + 3 = 13 FS Diese Fristen gelten auch für Studienortwechsler!
Was bedeuten die Begriffe Leistungseinheiten, Leistungskategorien, und Leistungspunkte? 1. Leistungseinheiten: Unter einer Leistungseinheit wird eine Prüfungsleistung, wie z.b. eine Klausur oder eine mündliche Prüfung verstanden. 2. Leistungskategorie: Es gibt drei Leistungskategorien A, B und C. Jede Leistungseinheit ist genau einer der drei Leistungskategorien zugeordnet. 3. Leistungspunkte: Für mit mind. der Note ausreichend (4,0 und besser) bewertete Leistungseinheiten (= Prüfungsleistungen) erhält man entsprechend der Zuordnung zur Leistungskategorie Leistungspunkte. Leistungskategorie A ergibt 2, Leistungskategorie B 4 und Leistungskategorie C 6 Leistungspunkte. Die Leistungspunkte entsprechen Gewichtungsfaktoren bei der Notenermittlung für ein Prüfungsfach bzw. bei der Ermittlung der Diplom- Gesamtnote.
Was bedeuten die Begriffe Maluspunkte und Freiversuche? 1. Maluspunkte: Für eine mit der Note nicht ausreichend (schlechter als 4,0) bewertete Leistungseinheit (= Prüfungsleistung) erhält man 1 Maluspunkt. Solange man nicht mehr als 3 Maluspunkte hat, hat dies keine Auswirkungen. Die Anzahl der Maluspunkte entscheidet neben weiteren Kriterien über das Bestehen oder Nichtbestehen der Diplomprüfung. 2. Freiversuche: Mit Inanspruchnahme von Freiversuchen können bestimmte Leistungen gelöscht werden. Die Anzahl der möglichen Freiversuche ist auf fünf begrenzt.
Wie viele Leistungspunkte müssen erworben werden? Es müssen 90 Leistungspunkte erworben werden.
Welche Fächer können/müssen studiert werden? Es müssen fünf Fächer (= Prüfungsfächer) studiert werden: 1. ABWL, 2. VWL, 3. eine spezielle Betriebswirtschaftslehre, 4. eine weitere spezielle Betriebswirtschaftslehre und 5. ein Pflichtwahlfach.
Welche speziellen Betriebswirtschaftslehren können studiert werden? Als spezielle Betriebswirtschaftslehren können derzeit studiert werden: 1. Banking, 2. Risikomanagement und Versicherungswirtschaft, 3. Betriebswirtschaftliche Information und Kommunikation, 4. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 5. Marktorientierte Unternehmensführung, 6. Human Resource Management, 7. Innovationsmanagement, 8. Kapitalmarktforschung und Finanzierung, 9. Kommunikationsökonomie, 10. Marketing, 11. Produktionswirtschaft und Controlling, 12. Rechnungswesen und Prüfung, 13. Strategische Unternehmensführung, 14. Wirtschaftsinformatik und Neue Medien, 15. Gesundheitsökonomie und Management im Gesundheitswesen.
Welche Pflichtwahlfächer können studiert werden? (I) Als Pflichtwahlfach kann derzeit gewählt werden: 1. Außenwirtschaftliche Beziehungen, 2. die wirtschaftlich relevanten Teile des Privatrechts, 3. Informatik, 4. Monetäre Ökonomie, 5. Öffentliches Recht, 6. Ökonometrie, 7. Organisations- und Wirtschaftspsychologie, 8. Soziologie, 9. Statistik, 10. Strategische Entscheidungen (VWL), 11. Wirtschaft und Gesellschaft Japans, 12. Wirtschafts- und Sozialpädagogik,
Welche Pflichtwahlfächer können studiert werden? (II) Weitere Fächer sind auf schriftlichen Antrag als Pflichtwahlfach studierbar.
Wie müssen die Leistungspunkte auf die fünf Prüfungsfächer verteilt werden? In den fünf Prüfungsfächern: ABWL, VWL, Spezielle 1, Spezielle 2 und Pflichtwahlfach müssen je 10 Punkte erworben werden, also 50 Leistungspunkte. 20 Leistungspunkte sind beliebig auf die fünf Prüfungsfächer verteilbar, also 20 Leistungspunkte. Die Diplomarbeit ergibt 20 Punkte, also nochmals 20 Leistungspunkte.
Welche besonderen Regelungen sind bei der Verteilung der 90 Leistungspunkte auf die fünf Prüfungsfächer zu beachten? 1. Im Pflichtwahlfach dürfen zu den 10 obligatorischen Punkten zusätzlich maximal 6 Leistungspunkte aus den frei verteilbaren 20 Punkten erworben werden. 2. Es müssen zwei Hausarbeiten angefertigt werden. Die beiden Hausarbeiten müssen in verschiedenen Prüfungsfächern erbracht werden.
ABWL-Angebot In ABWL werden fünf jeweils 2-stündige Veranstaltungen angeboten, die zu belegen sind: Finanzierung Rudolph, Richter, Elsas Competition & Strategy Harhoff, Leidl, Waldenberger Unternehmensrechnung Küpper, Theisen, Ballwieser Organisationsökonomie Picot, Hess, Kretschmer Internationales Management Tuschke, Meyer, Schwaiger
ABWL zur besonderen Beachtung Namensgleiche ABWL-Lehrveranstaltungen sind inhaltsgleich, auch wenn die LV von einem anderen Professor gelesen wird. Wer z.b. ABWL Finanzierung Richter bestanden hat, kann nicht Finanzierung bei Elsas oder Rudolph belegen (außer FV). Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Veranstaltung Externes Rechnungswesen von Professor Ballwieser als inhaltsgleich zu Unternehmensrechnung (Ballwieser, Theisen, Küpper) zählt.
Welche Leistungseinheiten (Prüfungsleistungen) gibt es? 1. studienbegleitende Klausurarbeit von 60 oder 120 Minuten Dauer, 2. Hausarbeit, 3. Referat, 4. Protokoll mit Kurzreferat, 5. Durchführung einer Fallstudie, 6. Bearbeitung von Übungsaufgaben, 7. Mündliche Prüfungen von 10, 20 oder 30 Minuten Dauer, 8. Disputation über ein vorbereitetes Thema, 9. Erstellen von Postern.
Wie viele Leistungspunkte pro Leistungseinheit (= LE) gibt es? Leistungskategorie A bestehend aus folgenden LE a. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 60 Minuten Dauer b. Hausarbeit b. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer Leistungskategorie B Leistungskategorie C bestehend aus folgenden LE bestehend aus folgenden LE a. Kombination von 2 LE der Kategorie A a. Kombination von drei LE der Kategorie A c. Referat c. Disputation über ein vorbereitetes Thema d. Protokoll mit Kurzreferat d. Mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer e. Durchführung einer Fallstudie f. Bearbeitung von Übungsaufgaben g. Mündliche Prüfung von 10 Minuten Dauer h. Erstellung von Postern b. Kombination von einer LE der Kategorie A und einer LE der Kategorie B c. Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer 2 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte
Welche Besonderheiten von Leistungseinheiten und Leistungskategorien sind zu beachten? Für kombinierte Leistungseinheiten (B a. und C a. und b.) werden nur dann Leistungspunkte vergeben, wenn alle Leistungseinheiten bestanden sind. Weitere Leistungskategorien gibt es nicht. Die Leistungseinheiten sind nicht teilbar. Weitere Leistungseinheiten können nur vom Prüfungsausschuss festgelegt werden.
Ab wann dürfen Leistungspunkte erworben werden? Sobald man sich zum Hauptstudium angemeldet hat und zugelassen ist: sind acht Klausuren der Diplomvorprüfung und die Propädeutika bestanden, kann die vorläufige Zulassung zum Hauptstudium beantragt werden. Mit bestandenem Vordiplom, erfolgt automatisch die reguläre Zulassung zum Hauptstudium.
Welche Leistungseinheiten dürfen bei vorläufiger Zulassung abgelegt werden? Mit der vorläufigen Zulassung zum Hauptstudium dürfen ausschließlich Leistungseinheiten der Leistungskategorie A sowie aus Leistungskategorie B die Leistungseinheit bestehend aus der Kombination von zwei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A und der Leistungseinheit Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer erbracht werden. (nicht zulässig sind bei vorläufiger Zulassung also die Disputation, eine mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer sowie alle Leistungseinheiten der Leistungskategorie C)
Welche Leistungseinheiten dürfen bei vorläufiger Zulassung abgelegt werden? (II) Leistungskategorie A bestehend aus folgenden LE a. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 60 Minuten Dauer b. Hausarbeit b. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer Leistungskategorie B Leistungskategorie C bestehend aus folgenden LE bestehend aus folgenden LE a. Kombination von 2 LE der Kategorie A a. Kombination von drei LE der Kategorie A c. Referat c. Disputation über ein vorbereitetes Thema d. Protokoll mit Kurzreferat d. Mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer e. Durchführung einer Fallstudie f. Bearbeitung von Übungsaufgaben g. Mündliche Prüfung von 10 Minuten Dauer h. Erstellung von Postern b. Kombination von einer LE der Kategorie A und einer LE der Kategorie B c. Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer 2 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte
Wann werden Maluspunkte vergeben? Jede mit nicht ausreichend bewertete Leistungseinheit ergibt unabhängig von der Leistungskategorie 1 Maluspunkt Dies gilt nicht für die Diplomarbeit. Vgl. hierzu: Wann ist die Diplomprüfung erstmals bzw. endgültig nicht bestanden.
Was geschieht bei Täuschung? Täuschung gibt 2 Maluspunkte, die nicht durch Freiversuchseinsatz gelöscht werden können.
Wozu dienen Freiversuche? Mit Einsatz der Freiversuche können bestandene Leistungen sowie Maluspunkte (nicht bestandene Leistungen) gelöscht werden!
Auf welche Leistungseinheiten können Freiversuche gesetzt werden? (I) Freiversuche können ausschließlich für folgende Leistungseinheiten eingesetzt werden: Leistungseinheiten der Leistungskategorie A sowie aus Leistungskategorie B die Leistungseinheit bestehend aus der Kombination von zwei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A und der Leistungseinheit Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer Entspricht den Leistungseinheiten, die mit vorläufiger Zulassung zum Hauptstudium erbracht werden dürfen.
Auf welche Leistungseinheiten können Freiversuche gesetzt werden? (II) Leistungskategorie A bestehend aus folgenden LE a. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 60 Minuten Dauer b. Hausarbeit b. Eine studienbegleitende Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer Leistungskategorie B Leistungskategorie C bestehend aus folgenden LE bestehend aus folgenden LE a. Kombination von 2 LE der Kategorie A a. Kombination von drei LE der Kategorie A c. Referat c. Disputation über ein vorbereitetes Thema d. Protokoll mit Kurzreferat d. Mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer e. Durchführung einer Fallstudie f. Bearbeitung von Übungsaufgaben g. Mündliche Prüfung von 10 Minuten Dauer h. Erstellung von Postern b. Kombination von einer LE der Kategorie A und einer LE der Kategorie B c. Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer 2 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte
Wie viele Freiversuche stehen zur Verfügung? 5 Freiversuche
Bis wann müssen Freiversuche geltend gemacht werden? Freiversuche müssen spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters nach bestandenem Vordiplom geltend gemacht werden. Achtung: bei Beurlaubung im 4. Semester muss der Antrag trotzdem zu Beginn des 4. Semesters gestellt werden, da FV auf Leistungen aus den ersten drei Semestern gesetzt werden. Ausschlusstermine: 10. Mai für das Sommersemester bzw. 10. November für das Wintersemester. Der Antrag auf Geltendmachung von Freiversuchen ist unwiderruflich!
Ab wann darf man eine Diplomarbeit schreiben? Sobald Sie 1. die Diplomvorprüfung bestanden haben und damit regulär zum Hauptstudium zugelassen sind und 2. erfolgreich zwei Hausarbeiten angefertigt haben. Beide Hausarbeiten müssen aus verschiedenen Prüfungsfächern stammen. 3. auf Ihrem Online-Kontoauszug bestätigt wird, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie keine Diplomarbeit beginnen.
Welche Besonderheiten sind bei den beiden Hausarbeiten zu beachten? 1. Die Lehrstühle legen zum einen fest, welche Seminare/Proseminare mit zugehöriger Hausarbeit als Zulassungsvoraussetzung für die Diplomarbeit (Übernahme der Diplomarbeit am ISC) zugelassen sind. Von den BWL-Lehrstühlen sind diese Seminare entsprechend im Durchblick ausgewiesen. 2. Weiter legen die Lehrstühle die spezifischen Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit man an diesem Lehrstuhl eine Diplomarbeit schreiben darf. 3. Die beiden Hausarbeiten müssen aus zwei verschiedenen Prüfungsfächern und damit automatisch auch an zwei Lehrstühlen angefertigt werden, wobei jedoch die letzte Entscheidung der Lehrstuhlinhaber trifft, z.b. gelten bei Herrn Professor Theisen das Seminar zur ABWL und das Seminar zur Speziellen BWL als Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der Prüfungsordnung.
Müssen Fristen bei der Anfertigung der Diplomarbeit eingehalten werden? 1. Die Bearbeitungszeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf vier Monate befristet. 2. Bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.b. Krankheit, kann die Bearbeitungszeit um max. acht Wochen verlängert werden. 3. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden, z.b. durch ein vertrauensärztliches Attest
Wann muss man eine zweite Diplomarbeit schreiben? 1. Wenn die Diplomarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet wurde. 2. Wenn die Diplomarbeit nicht fristgerecht beim ISC eingereicht wurde. Die Wiederholung der Diplomarbeit muss innerhalb eines Semesters nach Bekanntgabe der Note abgeschlossen sein.
Wann ist die Diplomprüfung erstmals nicht bestanden? Sobald 1. die Diplomarbeit mit nicht ausreichend bewertet wurde, 2. 4 oder mehr Maluspunkte erworben wurden, 3. die Fristen überschritten wurden, 4. die Leistungspunkte mit Ablauf der Fristen in einer falschen Zusammensetzung erworben wurden.
Kann eine nicht bestandene Diplomprüfung wiederholt werden? Noch fehlende Leistungen können innerhalb von einem Semester nachgeholt/wiederholt werden. Dabei gilt: 1. Hatte man 4 oder mehr Maluspunkte erworben, dann werden 4 Maluspunkte gelöscht. 2. hatte man weniger als 4 Maluspunkte wird das Maluspunktekonto zu Null. Die Frist zur Ablegung der Diplomprüfung (vgl. innerhalb welcher Fristen müssen die erforderlichen Leistungen erbracht werden?) verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester.
Steht das Nichtbestehen im Zeugnis? Nein! Im Zeugnis werden ausschließlich die bestandenen Leistungen aufgelistet. Es stehen also auch keine Maluspunkte und entsprechend keine Freiversuche im Zeugnis.
Wann ist die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden? Sobald a. die Wiederholung der Diplomarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet ist, b. die Wiederholung der Diplomarbeit nicht fristgerecht abgeschlossen ist, c. nach dem erstmaligen Nichtbestehen der Diplomprüfung die Diplomarbeit nicht bestanden ist, d. die Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Diplomprüfung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgt, e. in der Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Diplomprüfung 4 oder mehr Maluspunkte angesammelt werden.
Was geschieht, wenn mehr als 90 Leistungspunkte erworben wurden? Die zeitlich zuletzt erbrachten, über 90 hinausgehenden Leistungspunkte werden abgeschnitten.
Wann bekommt man ein Diplom? Wenn die 90 Leistungspunkte richtig erworben wurden.
Wie sieht das Zeugnis aus? Das Zeugnis enthält u.a.: 1. In einer Fächer weisen Anordnung die Titel sämtlicher studienbegleitender Veranstaltungen, in denen Leistungspunkte erworben wurden, die dabei erzielten Noten sowie die Namen der jeweiligen Dozenten, 2. die Noten der mündlichen Prüfungen und die Namen der Prüfer, 3. die Fachnoten der einzelnen Prüfungsfächer, 4. Thema, Note und Themensteller der Diplomarbeit, 5. die Gesamtnote und den Notendurchschnitt der Diplomprüfung, 6. das arithmetische Mittel der Noten der Prüfungsfächer der Diplomvorprüfung.
Wann und wo erfolgt die Anmeldung zu den Leistungseinheiten? 1. Die Anmeldung erfolgt für alle Klausuren des Klausurenmasterplans weitgehend elektronisch über Ihre Campus-Benutzerkennung. Bitte beachten Sie hierzu unsere Homepage. 2. Die Anmelde- und Abmeldezeiträume werden auf der Homepage rechtzeitig bekannt gegeben. 3. Für Seminare/Proseminare erfolgt die Anmeldung i.d.r. direkt an den Lehrstühlen
Bis wann kann man von einer Anmeldung zurücktreten? 1. Bis zum festgesetzten Prüfungstermin, z.b. Beginn der Klausur 2. Bei kombinierten Leistungseinheiten gilt der zeitlich zuerst gelegene Prüfungstermin, z.b. ist der Termin zur Abgabe der Hausarbeit relevant, sofern zu einem späteren Termin noch eine Klausur geschrieben wird.
Was muss bei einem Auslandsstudium beachtet werden? 1. Der geplante Zeitraum ist bei der Studentenkanzlei als Urlaubssemester geltend zu machen. 2. Die erfolgte Beurlaubung sollte dem ISC schriftlich unter Vorlage einer Kopie der entsprechenden Seite des Studienbuches mitgeteilt werden. 3. Ist das Vordiplom bestanden, sind Sie automatisch regulär zum Hauptstudium zugelassen.
Ist die Einsichtnahme in die Prüfungsakten möglich? Nach Erbringen jeder Prüfungsleistung auf Antrag. Ort und Zeit werden vom ISC bzw. von den einzelnen Lehrstühlen festgelegt. Die Einsichtnahme findet i.d.r. an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Nachtermine können nicht gewährt werden.
Wie erfährt man seinen aktuellen Punktestand? Über den Kontoauszug oder Leistungsübersicht. Er ist für alle Studierenden eine wichtige Information zum Status quo im Prüfungsverfahren, darüber hinaus dient er Kontrollzwecken, bspw. ob alle erbrachten Leistungen dem ISC gemeldet wurden. Lesen Sie den Kontoauszug einschließlich der Schreibweise Ihres Namens sorgfältig und melden Sie mögliche Fehler an die angegebene Emailadresse. (Wichtig für die Urkunden!!) Kontoauszüge/Leistungsübersichten können Sie über Ihre Campus- Kennung online abrufen
Vorläufige Zulassung zum Hauptstudium: Was ist zu tun? Sobald Sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Zulassung zum Hauptstudium erfüllen, erhalten Sie von uns einen Brief Sie sind automatisch zum Hauptstudium zugelassen, sobald Sie die erste Hauptstudiumsleistung erbringen unabhängig von der Bewertung der Hauptstudiumsleistung Beachten Sie: es dürfen ausschließlich Leistungseinheiten der Leistungskategorie A und Ba. und Bb. erbracht werden
Keine vorläufige Zulassung zum Hauptstudium erwünscht? Wenn Sie nicht vorläufig zum Hauptstudium zugelassen werden wollen, dann dürfen Sie bis zum endgültigen Bestehen der Diplomvorprüfung keine Hauptstudiumsleistung erbringen
Reguläre Anmeldung zum Hauptstudium: Was ist zu tun? 1. Mit Bestehen der Diplomvorprüfung sind Sie automatisch regulär zum Hauptstudium angemeldet 2. Bei der Abholung Ihres Vorprüfungszeugnisses erhalten Sie eine Bestätigung über die reguläre Anmeldung
Was ist außerdem zu beachten? Die Homepage des ISC www.isc.lmu.de Wir sind jeden Tag für Sie da: Mo Fr von 8.00 12.00 Uhr sowie Di 13.30 16.30 Uhr im Zimmer 023 darüber hinaus telefonisch Mo Do 14.00 15.00 Uhr sowie die Sprechstunden von Frau Dr. Groher: Mo und Di 10.00 12.00 Uhr sowie Mo, Di und Do 13.30 15.30 Uhr Zimmer 022