ESF-Richtlinie Öffnung von Hochschulen Auftaktveranstaltung, 12.02.2016 Dr. Till Manning, Referat 14
Grundsätzliche Überlegungen: Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen Investitionspriorität 10iii, OP Durchlässigkeit im Bildungssystem erhöhen Öffnung der Hochschulen 2
Ziel: Unterstützung von Arbeitskräften und Unternehmen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels durch: Verbesserung von Bildungszugängen Verbesserung von Bildungsübergängen Weiterbildungsförderung für Beschäftige und Berufsqualifizierte Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung Übergang vom Beruf in die Hochschule (und vice versa) 3
Berufsqualifizierte mit und ohne formale Hochschulzugangsberechtigung, Berufstätige, Personen mit Familienpflichten, Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Personen mit (Berufs-)Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden Im Fokus: nicht-traditionelle Studieninteressierte Studienabbrecher 4
Entwicklung und Erprobung von 1. berufsbegleitenden Bildungs- und Weiterbildungsangebote an Hochschulen für nichttraditionelle Studierende > 2.1.1a) 2. berufsbegleitenden Bildungsangeboten zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs > 2.1.1b) 3. Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule in die Berufsqualifikation für Studienabbrecher > 2.1.1c) 4. Verbesserung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium > 2.1.2 5
Schwerpunktsetzung: Antragstichtage Festlegung von Schwerpunkten für einzelne Programmbereiche (z.b. Fokussierung auf bestimmte ) Festlegung der Kofinanzierung Für 2016 werden zwei Antragstichtage festgelegt: 15.04.2016 30.09.2016 Für die Folgejahren wird mindestens ein Antragstichtag am 30.09. festgelegt. 6
Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit: Zuwendungsempfänger: nds. Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung Ausrichtung des Projekts Lokale Bedarfe Anforderungen an den zukünftigen Studien- bzw. Arbeitsplatz Projektkonzeption Bildungskonzeption (Monitoring und Indikatorik) Innovationsgehalt (Abgrenzung und Weiterentwicklung) Angemessenheit Nachhaltigkeitskonzept Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit Nachhaltige Entwicklung Gute Arbeit 7
Bewilligungsverfahren: 1. Prüfung der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen > NBank 2. Stellungnahme zur Förderwürdigkeit auf Grundlage externer Begutachtung > Servicestelle OHN 3. Bewilligung > NBank (in Abstimmung mit MWK) Eine Antragsberatung wird durch die NBank angeboten. Es wird empfohlen, eine solche Beratung vor Antragstellung in Anspruch zu nehmen. 8
Gesamtfördervolumen ESF (50%) 10,6 Mio. EUR Ko-Finanzierung aus Landesmitteln möglich bis zu 30% Projektförderung 24 Monate Laufzeit ESF-Anteil: 50.000-100.000 EUR/Projekt (geschätzt) Zuwendungsfähige Kosten direkte Personalkosten (pauschaliert) Restkostenpauschale (35%) 9
Antragstichtage 2016 1. Antragstichtag:15.04.2016 Projektbeginn ab 01.08.2016 Kofinanzierung Landesmittel: 15% Anteil ESF-Mittel gesamt: 1.06 Mio. EUR Schwerpunktsetzung: Keine 2. Antragstichtag: 30.09.2016 Projektbeginn ab 01.01.2017 Kofinanzierung Landesmittel: 15% Anteil ESF-Mittel gesamt: 1.06 Mio. EUR Schwerpunktsetzung: Fokussierung auf Personen mit (Berufs-) Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ref. 14 Weiterbildung, Informationsmanagement, Wissenschaftliche Bibliotheken Dr. Till Manning 0511/120-2534 Till.Manning@mwk.niedersachsen.de 11