Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie hoch die Summen sind, mit denen sich im einzelnen die anliegenden Gebietskörperschaften an den neigetechnik-bedingten Streckenertüchtigungen auf der Strecke Sigmaringen Tübingen beteiligen müssen; 2. wie hoch die Belastungen für das Land sein werden; 3. welche Maßnahmen, die für diese Streckenertüchtigungen notwendig sind, unter die Kostenteilung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz fallen; 4. welche Maßnahmen notwendig sind, die nicht unter die Kostenteilung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz fallen und wer in diesen Fällen die Kostenträger sind; 5. ob die notwendigen Maßnahmen entlang der Strecke Sigmaringen Tübingen mittlerweile erfolgt sind bzw. ob sie bis zum Fahrplanwechsel im Herbst 1997 abgeschlossen sein werden; 6. bis wann die Gebietskörperschaften, die in Zukunft von der Neigetechnik-Ertüchtigung betroffen sind, verbindlich über die zu erwartende Kostenbeteiligung informiert werden. 10. 06. 97 Göschel, Drexler, Brechtken, Capezzuto, Dr. Caroli, Fischer, Heiler, Lorenz, Redling, Staiger, Weimer SPD Eingegangen: 11. 00. 97 / Ausgegeben: 24. 07. 97 1
Begründung Der Einsatz der schnelleren Neigetechnik-Fahrzeuge setzt technische Anpassungen bei den höhengleichen Kreuzungen voraus. Es müssen zum Beispiel die Einschaltstrecken an den Bahnübergängen verlängert werden. Die Kosten für diese Nachrüstungen, so lautet jedenfalls die Rechtsauffassung des Umwelt- und Verkehrsministeriums, verteilen sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu je einem Drittel auf die Eisenbahnunternehmen, das Land bzw. den Bund und auf die Träger der Straßenbaulast, also auf die Kreise und Gemeinden. Die akut betroffenen Gebietskörperschaften, die ja in der Regel auch zu den Betriebskosten herangezogen werden sollen, und natürlich auch das Land müssen frühzeitig wissen, in welchen Größenordnungen sie jeweils durch die Kosten für diese technischen Ertüchtigungen herangezogen werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 7. Juli 1997 Nr. 33 38 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1., 2. und 3.: Gemäß 3 Ziffer 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sind Kreuzungen durch die Einrichtung technischer Sicherungen zu ändern, wenn und soweit die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung dies erfordert. Die vorhandenen Sicherungen an Bahnübergängen müssen zur Erleichterung der Verkehrsabwicklung oder zur Erhöhung der Sicherheit immer wieder verbessert und den geänderten Verhältnissen angepaßt werden. Durch den Einsatz von Neitec-Zügen erhöht sich die Streckengeschwindigkeit. Die dadurch auftretenden erhöhten Sicherheitsanforderungen im Bereich von Bahnübergängen können durch die Änderung bestimmter Schaltfälle und erforderlichenfalls den Einbau einer angepaßten Technik erfüllt werden. Diese Änderungen werden für die Sicherheit des Verkehrs als erforderlich anerkannt und stellen eine Maßnahme nach 3 EKrG dar. Die Kosten der erforderlichen Kreuzungsmaßnahmen tragen bei schienengleichen Bahnübergängen an Eisenbahnen des Bundes nach 13 EKrG zu je einem Drittel der Straßenbaulastträger (Straßendrittel), der Träger des Schienenweges (Schienendrittel) und der Bund (Staatsdrittel). Das sogenannte Schienendrittel wird dabei aus Mitteln nach 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert. Das Land wird sich an den Kosten der Streckenertüchtigung nur in geringem Maße beteiligen. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Anteile der Straßenbaulastträger, der DB AG und des Bundes ersichtlich, die für die Neitec-bedingten Bahnübergangsmaßnahmen zu leisten sind: 2
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Im Abschnitt Albstadt-Ebingen Sigmaringen werden derzeit die genauen Investitionen und die Kostenteilung ermittelt. Es können daher lediglich erste Kostenschätzungen angegeben werden. Zu 4.: Die Investitionskosten für die Streckenertüchtigung im Abschnitt Tübingen Albstadt-Ebingen belaufen sich auf insgesamt 17,262 Millionen DM. Davon werden 9,176 Millionen DM mit Mitteln des 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetzes (zinsloser Kredit des Bundes an die DB AG), der Restbetrag von 8,086 Millionen DM aus eigenen Mitteln der DB AG finanziert. Die notwendigen Maßnahmen umfassen neben den Bahnübergangsmaßnahmen insbesondere Umbaumaßnahmen in Gleis- und Bahnhofsbereichen wie zum Beispiel die Änderung von Bahnsteighöhen, den Bau neuer Außenbahnsteige und die Änderung signaltechnischer Anlagen. Zudem sind Maßnahmen zur Verbesserung der Übersicht wie Freischneiden der Sichtdreiecke an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen erforderlich. Diese fallen nicht unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz und sind von der DB AG zu tragen. Die Investitionskosten für den Abschnitt Albstadt-Ebingen Sigmaringen können noch nicht beziffert werden. Es liegen erzeit lediglich erste Kostenschätzungen für die erforderlichen Bahnübergangsmaßnahmen vor (siehe oben zu 1., 2. und 3. letzter Absatz). Zu 5. und 6.: Die Kreuzungsvereinbarungen im Abschnitt Tübingen Albstadt-Ebingen konnten mittlerweile mit Ausnahme einer Gemeinde alle abgeschlossen werden; der Finanzierungsbedarf ist den betroffenen Kommunen bekannt. Die DB AG steht mit der betroffenen Gemeinde wegen zusätzlicher Planungswünsche, die unabhängig vom Neitec-Einsatz bestehen, derzeit noch in Verhandlung. Die durchzuführenden Maßnahmen liegen im Zeitplan. 4
Die DB AG ermittelt derzeit im Abschnitt Albstadt-Ebingen Sigmaringen die erforderlichen Investitionskosten. Der Investitionsbedarf sowie die Vorlagen von Kreuzungsvereinbarungen an die Straßenbaulastträger werden nach Angaben der DB AG bis September/Oktober 1997 ermittelt bzw. erfolgt sein. In Vertretung Finkenbeiner Ministerialdirektor 5