Das neue EEG 2014 Rechtliche Darstellung und Bewertung der wesentlichen Veränderungen 18.09.2014, Leuphana Universität Lüneburg Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien: EEG 2014 Konsequenzen für die Finanzwirtschaft 1
Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über 3.000 Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 2
Stefan Lepke Herr Lepke befasst sich mit dem Recht der Erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt bei der Beratung von Projektierern und Anlagenbetreibern bei der Umsetzung von Vorhaben in den Bereichen Windenergie und Photovoltaik. 8 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel 8 Masterstudium an der University of London 8 Rechtsanwalt seit 2006; Legal Counsel für einen Zusammenschluss technischer Sachverständiger für Erneuerbare Energien von 2007 bis 2010 8 Rechtsanwalt bei Kuhbier Rechtsanwälte (2010 bis 2012) 8 Seit 2013 Rechtsanwalt bei BBH Hamburg Rechtsanwalt LL.M. (London) Counsel 20355 Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str. 93 Tel +49 (0)40 34 10 69-600 stefan.lepke@bbh-online.de 3
Agenda 1. Einführung und Hintergründe 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütung Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. Eigenversorgung und EEG-Umlage 7. Ausblick 4
Agenda 1. Einführung und Hintergründe 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütung Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 5
Hintergründe der EEG-Reform Kostendiskussion: Anstieg der EEG- Umlage bremsen Verhältnis Anlagenzubau zu Netzausbau Europa: Beihilfendiskussion (u. a. Besondere Ausgleichsregelung) EEG- Erfahrungsbericht Europa: Zulässigkeit nationaler Förderregime (Åland) EEG- Novelle 2014 Markt-, Netz- und Systemintegration der erneuerbaren Energien 6
Der Weg zum EEG 2014 Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten v. 14.12.2013 Eckpunkte für die Reform des EEG v. 21.01.2014 Diverse Referentenentwürfe des BMWi (u.a. 04.03.2014 u. 31.03.2014) Bund-Länder-Abstimmung v. 02.04.2014 Kabinettsbeschlüsse v. 08.04.2014 und v. 07.05.2014 Beschlüsse Bundestag (27.06./04.07.2014) u. Bundesrat (11.07.2014) Inkrafttreten: 01.08.2014 7
Wesentliche Änderungen Gesetzlich vorgegebene (weitere) Ausbaupfade EEG 2014 Verpflichtende Direktvermarktung als grundsätzlicher Fördermechanismus Geänderte Vergütungssätze, insbesondere für Windenergie (On- und Offshore) und für Biomasse Umstellung auf Ausschreibungsmodell Grundsätzliche Beteiligung der Eigenversorgung an der EEG-Umlage Änderungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung Komplett neue Nummerierung der Paragrafen (jetzt 104 Paragrafen) 8
Agenda 1. Einführung und Hintergründe 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütung Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 9
Ausbaupfade zur Steuerung des Anlagenzubaus Wind Onshore Biomasse Photovoltaik Wind Offshore atmender Deckel : Zubau installierter Leistung um jährlich 2.500 MW (netto). Rechtsfolge: Auswirkung auf Degressionshöhe bei Überschreiten/Unterschreiten des Ausbaudeckels atmender Deckel : Zubau installierter Leistung um jährlich 100 MW (brutto ohne Erweiterung bestehender Anlagen) Rechtsfolge: erhebliche Auswirkung auf Degressionshöhe bei Überschreiten des Ausbaudeckels atmender Deckel : Zubau installierter Leistung um jährlich 2.500 MW (einschließlich Freiflächenzubau aufgrund der Pilotausschreibung) Rechtsfolge: Auswirkung auf Degressionshöhe bei Überschreiten/Unterschreiten des Ausbaudeckels Zubau installierter Leistung auf 6.500 MW (mit zusätzlichem Puffer auf 7.700 MW) bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 Rechtsfolge: Kein Einfluss auf Vergütung aber: Netzanbindung wird strikt begrenzt 10
Erneuerbare Energie nach Ausbaupfaden 11
Einführung eines EEG-Anlagenregisters Anlagenregister für EEG-Anlagen 4 Inkrafttreten: 05.08.2014 4 Register wird geführt durch BNetzA 4 Anlagenregistrierung ist Voraussetzung für ungekürzten EEG-Förderanspruch 4 Rechtsfolgen: Wind PV Biomasse Wasserkraft Geothermie Bei fehlender Registrierung: Kann sich Förderanspruch nach 25 Abs. 1 EEG 2014 auf Null reduzieren (Neuanlagen und Erhöhung der installierten Leistung) Bei Verstößen gegen sonstige Pflichten: Kann Ordnungswidrigkeit nach 15 AnlRegV vorliegen (grundsätzlich bereits vor erstmaliger IBN möglich) 12
Registrierungspflichten nach AnlRegV 4 Frühzeitige Registrierungspflicht für bestimmte Genehmigungen nach 4 AnlRegV (insbesondere BImSchG-Genehmigungen und Planfeststellungen) 4 Auch bei Änderungen, die einer Genehmigung bedürfen 4 Ansonsten generelle Registrierungspflicht nach erstmaliger Inbetriebnahme nach 3 AnlRegV 4 Pflicht zur Übermittlung von Änderungen der installierten Leistung und endgültiger Stilllegungen von Anlagen nach 5 AnlRegV 4 Nach 6 AnlRegV auch (teilweise)registrierungspflichten für Bestandsanlagen 4 Wichtiges Instrument zur Ermittlung der Degression! 4 Stärkt das Anlagenregister die Planbarkeit für Projektierer? 13
Agenda 1. Einführung und Hintergründe 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütung Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 14
Grundsatz: Direktvermarktung zur Marktintegration 4 Stufenweise Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von über 500 kw mit Inbetriebnahme ab Inkrafttreten des EEG 2014 über 100 kw mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 4 Direktvermarktung mit Marktprämie 4 Sonstige Direktvermarktung (z.b. Regelenergie) 4 Managementprämie wird in Marktprämie eingepreist 4 Fernsteuerung der Anlagen durch Direktvermarkter wird verpflichtend 4 Marktintegrationsmodell für mittelgroße PV-Anlagen wurde wieder abgeschafft 15
Fortfall des Grünstromprivilegs 4 Abschaffung des Grünstromprivilegs: EU-Kommission betrachtete diese Vermarktungsoption als unzulässige Beihilfe Abschaffung erfolgt mit Wirkung zum 01.08.2014. Ab dem 01.08.2014 ist die reguläre EEG-Umlage auch von den EVU zu zahlen, die bisher die Voraussetzungen des Grünstromprivilegs erfüllt haben. Aber: Wiedereinführung über Verordnung möglich ( 95 Nr. 6 EEG 2014) Verordnung und damit Vermarktungsmodell muss mit europäischen Vorgaben in Einklang stehen. Das Vermarktungsmodell darf nicht zu einer Erhöhung der EEG- Umlage für andere EVU führen. 16
Ausnahme: Einspeisevergütung 4 Einspeisevergütung für kleine Anlagen ( 37 EEG 2014) Steht im Verhältnis zu den Leistungsgrenzen der Direktvermarktung Ohne Einpreisung der Managementprämie 4 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen ( Ausfallvergütung ) Abschlag von 20% gegenüber Marktprämie 4 Ausfallvergütung soll die Finanzierung sichern und Risikozuschläge gering halten 4 Direktveräußerung an Dritte weiterhin möglich (ohne Durchleitung durch NdaV und im räumlichen Zusammenhang zur Erzeugungsanlage) 17
Agenda 1. Einführung und Hintergründe 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütung Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 18
Windenergie (Onshore) Keine Boni Anfangswert für mind. 5 Jahre: 8,9 ct/kwh Grundwert: 4,95 ct/kwh Zuerst: Anfangswert Höhe bei Inkrafttreten des EEG 2014 8,90 ct/kwh Dauer der Anfangswertförderung mind. 5 Jahre, Verlängerung abhängig von Referenzertrag Änderung des Referenzertragsmodells mit Auswirkungen auf die Vergütungshöhe Degression vierteljährlich ab dem 01.01.2016 um 0,4 % bei Einhaltung Ausbaupfad Danach: Grundwert Höhe bei Inkrafttreten des EEG 2014 4,95 ct/kwh Degression vierteljährlich ab dem 01.01.2016 um 0,4 % bei Einhaltung Ausbaupfad 19
Zeitraum der Anfangsvergütung 20
Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung 21
Folgen für die Projektierung? 4 Reduzierung des Zeitraums der erhöhten Vergütung bei mittleren/guten Standorten Reduzierung der Vergütung von ca. 15-20% im Vergleich zum alten Vergütungssystem im EEG 2012 Angemessener Abbau von Überförderung? 4 Direktvermarktung und Projektfinanzierung Ist die (reduzierte) Ausfallvergütung ein geeigneter Ersatz für die Sicherheit der gesetzliche Einspeisevergütung nach dem bisherigen System? Risikozuschläge seitens der finanzierenden Banken? 22
Agenda 1. Einführung 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütungen Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibungen 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 23
Umstellung auf Ausschreibungen 4 Umstellung auf Ausschreibungen ist einer der Grundsätze des neuen EEG (vgl. 2 Abs. 5 EEG 2014): Bis spätestens 2017 Umstellung auf Ausschreibungen für alle Erneuerbare Energien Zu diesem Zweck wird zunächst für Freiflächen-PV-Anlagen ein Pilotprojekt durchgeführt und Erfahrungen gesammelt Bei der Umstellung soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung erhalten bleiben 4 Ausschreibungen sind (insbesondere) eine Folge der beihilferechtlichen Diskussion bzw. der neuen Beihilfeleitlinien 24
EU-Beihilfeleitlinien 25
Umstellung auf Ausschreibungen 4 Vorgaben zu Ausgestaltung der Ausschreibung wird durch Rechtsverordnung geregelt ( 88 Abs. 1 EEG 2014) Umfangreicher Gestaltungsspielraum in VO-Ermächtigung Eckpunkte wurden zur Konsultation gestellt (u. a. jährliches Ausschreibungsvolumen von 600 MW, 25 MW-Grenze für einzelne Vorhaben, Flächenkategorien, Erhalt der Akteursvielfalt, Sicherheiten, EU-Öffnung) 74 Stellungnahmen sind im Konsultationsprozess eingegangen 4 Verordnung soll noch im Jahr 2014 vorgelegt werden Inhalt und Verfahren sind weiter offen, es bleibt spannend! 4 Auswirkungen auf die Projektierung? 26
Agenda 1. Einführung 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütungen Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibung 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 27
Ein kurzer Überblick zur EEG-Umlage EEG-Umlagepflicht 60 EEG EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger 61 EEG Anknüpfungspunkt: Stromlieferung Anknüpfungspunkt: Eigenversorgung 28
Agenda 1. Einführung 2. Mengensteuerung durch Ausbaupfade 3. Direktvermarktung 4. Vergütungen Wind (Onshore) 5. Umstellung auf Ausschreibung 6. EEG-Umlage 7. Ausblick 29
Erste Bewertung der Novelle eine Frage der Perspektive! Letztverbraucher Klimaschutz Netzbetreiber Industrie Anlagenbetreiber Eigenversorger Bund Bundesländer EU 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Stefan Lepke, BBH Hamburg Tel +49 (0) 40 34 10 69 600 stefan.lepke@bbh-online.de www.bbh-online.de 31