Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Krankenhausplan. des. Freistaates Bayern. Stand: 1. Januar 2011 (36.



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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit plan des reistaates Bayern Stand: 1. Januar 211 (36. ortschreibung)

nhaltsübersicht plan Teil Allgemeine Grundsätze Verzeichnis der Abkürzungen mit Erläuterungen Teil Abschnitt A: Regierungsbezirk lankrankenhäuser Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Abschnitt B: Abschnitt C: Abschnitt D: Abschnitt E: Schulen für Berufe des Gesundheitswesens Stationäre Versorgung von RisikoNeugeborenen Stationäre alliativversorgung Akutgeriatrie Anhang zum plan mit nformationen über: 1. Nichtgeförderte Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag 2. Hochschulkliniken 3. Krankenhäuser mit Abteilungen für Unfallchirurgie 4. Brustzentren (DM) 5. / nach achrichtungen in lankrankenhäusern 6. Tabellenteil Gesamtübersicht über zugelassene Krankenhäuser lankrankenhäuser nach Regierungsbezirken und n sowie Versorgungsstufen 7. Bayerischer planungsausschuss: Mitglieder und ständige Vertreter

plan des reistaates Bayern Teil Allgemeine Grundsätze 1. Einleitung Dem kommt in der medizinischen Versorgung unserer Bürger eine herausragende Bedeutung zu. Eine medizinisch leistungsfähige, sozial tragbare und wirtschaftliche stationäre Krankenversorgung setzt eine systematische und kontinuierliche lanung der Versorgungskapazitäten voraus. Die Bayerische Staatsregierung versteht die planung als wesentliches Element moderner Gesundheits und Sozialpolitik. Um ehlinvestitionen und damit eine gesundheits und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare ehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss, ausgehend vom Bedarf an leistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen, festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese lanung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlichrechtlicher in Bayern zu sichern. 2. Rechtsgrundlagen der planung Bundesrechtliche Grundlage für die planung ist das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der pflegesätze vom 29. Juni 1972 (KHG). Mit dem Neuordnungsgesetz vom 2. Dezember 1984 (KHNG) entfielen die Bundesfinanzhilfen für die förderung; die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der planung und der öffentlichen örderung der investitionen wurden ausgeweitet. Mit der Neufassung des Bayerischen gesetzes vom 22. Juli 1986 (BayKrG) wurden die Änderungen in Landesrecht umgesetzt. Durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene neue Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch, ünftes Buch SGB V ) in der assung des GesundheitsReformgesetzes (GRG) vom 2. Dezember 1988 wurden gravierende Neuregelungen im Bereich des wesens geschaffen. 17 SGB V definiert für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Begriffe und Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen. 18 SGB V bestimmt, dass die Krankenkassen behandlung nur durch Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den plan eines Landes aufgenommen sind, oder Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben, erbringen lassen dürfen. ür Hochschulkliniken und lankrankenhäuser fingiert 19 SGB V das Bestehen von Versorgungsverträgen. Damit wurden erstmals lankrankenhäuser und Hochschulkliniken in das System des Versorgungsvertrages einbezogen. Mit 11 SGB V wird den Krankenkassenverbänden das Recht zur Kündigung von Versorgungsverträgen unter gesetzlich näher bestimmten Voraussetzungen eingeräumt. Nach 11 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist bei lankrankenhäusern die Kündigung mit einem Antrag an die planungsbehörde auf Aufhebung oder Änderung des eststellungsbescheides nach 8 Abs. 1 Satz 2 KHG zu verbinden, mit dem das in den plan des Landes aufgenommen worden ist. Das GRG war Anlass, das BayKrG erneut zu novellieren. Das Gesetz zur Änderung des BayKrG vom 1. August 199 trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Durch das am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 21. Dezember 1992 und das am 1. Januar 2 in Kraft getretene GKVGesundheitsreformgesetz 2 vom 22. Dezember 1999 ist das SGB V auch in mehreren den Bereich des wesens betreffenden Bestimmungen geändert worden. nsbesondere wurde es den Krankenhäusern ermöglicht, vor und nachstationäre Behandlung ( 115a SGB V) sowie ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe ( 115b SGB V) durchzuführen. Durch das GKVWettbewerbsstärkungsgesetz (GKVWSG) vom 26. März 27 wurde die Möglichkeit eröffnet, zugelassene Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zu bestimmen ( 116b Abs. 2 SGB V). Grundlegende Änderungen für den bereich, die nicht nur das Vergütungssystem betreffen, sondern auch die planung berühren, brachte das allpauschalengesetz vom 23. April 22 (G), dessen Bestandteil das entgeltgesetz (KHEntgG) ist. Die Einführung des allpauschalensystems hat einen tiefgreifenden Strukturwandel bei den Krankenhäusern ausgelöst. Den geänderten Rahmenbedingungen wurde durch das zum 1. Juli 26 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bayerischen gesetzes vom 23. Mai 26 Rechnung getragen. 3. plan des reistaates Bayern Der reistaat Bayern kommt mit dem vorliegenden plan dem in 6 Abs. 1 KHG und Art. 3 Abs. 1 BayKrG normierten Auftrag nach, wonach ein plan aufzustellen ist.

3.1 unktion 3.1.1 Der plan hat eine Doppelfunktion. Er ist ein nstrument, mit dem der reistaat Bayern den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll und teilstationärer behandlung feststellt und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Dieser plan will unter Berücksichtigung des gewachsenen Bestandes ein koordiniertes System bedarfsgerecht gegliederter Krankenhäuser festlegen, die in ihrem diagnostischen und therapeutischen Leistungsangebot aufeinander abgestimmt sind. ür ganz Bayern trifft er im Zuge seiner laufenden ortschreibung (seit 1974) Aussagen, an welchem, für welche Zweckbestimmung, in welcher Zahl und Größe Krankenhäuser vorhanden sein müssen, um eine leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung im Sinn der gesetzlichen Zielsetzung sicherzustellen. Der plan soll ferner die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Krankenhäuser durch Zusammenarbeit und Aufgabenteilung untereinander die Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten sicherstellen können (vgl. Art. 3 Abs. 2 BayKrG). 3.1.2 Jede lanung ist ein kontinuierlicher Vorgang. Daher will und kann auch dieser plan nie eine Endsituation beschreiben. Mit der Vorlage dieses lanes erfolgt deshalb keine estschreibung im Bereich der versorgung in Bayern. Dies bedeutet insbesondere, dass die in Teil aufgeführten Krankenhäuser stets unter dem Vorbehalt der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf aufgenommen sind. Daraus folgt, dass Krankenhäuser, soweit nicht mehr medizinisch leistungsfähig oder bedarfsnotwendig, aus dem plan herauszunehmen sind, bzw. die Zahl der geförderten bzw. und/oder die aufgenommenen achrichtungen dem Bedarf entsprechend korrigiert werden (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 BayKrG). Auch bereits erteilte Bedarfsfeststellungen für Baumaßnahmen sind bei sich ändernder Bedarfslage an diese anzupassen. Um der rasanten ortentwicklung in allen Bereichen der Krankenversorgung Rechnung tragen zu können, ist es notwendig, diesen plan ständig zu überprüfen, neuen Entwicklungen anzupassen und entsprechend fortzuschreiben (Art. 3 Abs.1 BayKrG). 3.1.3 Aussagen über die inanzierung von investitionen soll dieser plan nicht enthalten. Dies ist Aufgabe der nach dem KHG/BayKrG zu erstellenden Bayerischen Jahreskrankenhausbauprogramme und Vorwegfestlegungen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den plan ist daher keine Aussage verbunden, zu welchem Zeitpunkt örderleistungen nach dem KHG/BayKrG gewährt werden. 3.2 nhalt 3.2.1 Teil enthält allgemeine Grundsätze und Leitlinien der planung in Bayern. 3.2.2 n Teil, Abschnitt A, werden die einzelnen nach dem KHG/BayKrG zu fördernden Krankenhäuser mit der Zahl der bzw. und den achrichtungen, die für die Akutversorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und nach dem KHG/BayKrG gefördert werden, sowie den Versorgungsstufen angegeben. Außerdem ist die durch Bedarfsfeststellungen festgelegte Zahl der und für Errichtungsmaßnahmen bei lankrankenhäusern wiedergegeben. Damit wird der aktuelle Stand der in Bayern praktizierten kontinuierlichen lanung durch laufende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung an die Entwicklung in diesem plan dokumentiert. n Teil, Abschnitt B, sind die mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten (vgl. 2 Nr. 1a, 8 Abs. 3 KHG) genannt. Die mit den Hochschulkliniken verbundenen nicht nach KHG/BayKrG förderfähigen Ausbildungsstätten sind ebenfalls aufgeführt. n Teil, Abschnitt C, sind die Kinderntensivstationen mit der Zahl der neonatologischen ntensivbehandlungsplätze ausgewiesen. n Teil, Abschnitt D, sind die Grundsätze des achprogramms alliativversorgung in Krankenhäusern und die damit verbundenen Qualitätskriterien für alliativstationen und palliativmedizinische Dienste dargestellt. Außerdem sind die anerkannten alliativstationen mit ihrer jeweiligen zahl und die palliativmedizischen Dienste ausgewiesen. n Teil, Abschnitt E, sind die Grundsätze des achprogramms Akutgeriatrie und die damit verbundenen Qualitätskriterien für Akutgeriatrien dargestellt. Außerdem sind die anerkannten Akutgeriatrien ausgewiesen. 3.2.3 Der plan wird durch achprogramme ergänzt. Derzeit gelten das achprogramm Stationäre Versorgung von RisikoNeugeborenen in Bayern (Teil, Abschnitt C), das achprogramm alliativversorgung in Krankenhäusern (vgl. Teil, Abschnitt D), das achprogramm Akutgeriatrie (vgl. Teil, Abschnitt E). Diese Bereiche fallen unter den Vorbehalt einer speziellen planung (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayKrG). Ein lanungsvorbehalt in diesem Sinne gilt auch für Zentren für die stationäre Versorgung und Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und SchädelHirn Verletzten in Bayern (einschl. Stroke Units), Zentren für Schwerbrandverletzte.

3.3 Anhang (im Staatsanzeiger nicht abgedruckt) Der Anhang enthält folgende nformationen: 3.3.1 Die nicht KHGgeförderten Krankenhäuser, für die Versorgungsverträge nach 18 Nr. 3, 19 SGB V mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen bestehen. 3.3.2 Die in den Hochschulkliniken vorgehaltenen und. Die Hochschulklinikplanung und die allgemeine planung werden aufeinander abgestimmt (Art. 3 Abs. 4 S. 1 BayKrG). 3.3.3 Krankenhäuser, die über eine eigenständige Abteilung für Unfallchirurgie verfügen, welche unter der eigenverantwortlichen Leitung eines Chefarztes steht. Das muss gem. 18 SGB V und zum Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften zugelassen sein. Die Ausweisung im Anhang des plans erfolgt ohne planerische estlegung. 3.3.4 Krankenhäuser, die am DiseaseManagementrogramm (DM) Brustkrebs teilnehmen und sich als Brustzentrum (DM) bezeichnen können. Das jeweilige muss nach 18 SGB V zugelassen sein. Die Teilnahme am DM Brustkrebs ist freiwillig und bedeutet, dass das die sich aus Anlage 1 Struktur und rozessqualität Brustkrebs zur Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms Brustkrebs nach 137f SGB V in Verbindung mit 137g SGB V (abgeschlossen zwischen der Bayerischen gesellschaft und den vertragsschließenden Krankenkassen) ergebenden Anforderungen erfüllt. Die Ausweisung im Anhang des plans erfolgt ohne planerische estlegung und dient ausschließlich der nformation. nsbesondere ist mit der Tatsache, dass ein nicht im Anhang ausgewiesen ist, kein Ausschluss von der Leistungserbringung verbunden. 3.3.5 Die Gesamtzahl der und in den geförderten Krankenhäusern, aufgeteilt auf die in den plan aufgenommenen achrichtungen. Die fachrichtungsbezogene Auflistung erfolgt auf der Basis der von den n gemeldeten zahlen. Diese Übersicht enthält auch die Gesamtbettenzahlen für die einzelnen achrichtungen auf Stadt, Landkreis und Regierungsbezirksebene. 4. Anwendungsbereich des plans 4.1 Teil, Abschnitt A, erfasst die bedarfsnotwendigen und für Akutkranke in bestehenden geförderten Allgemein und achkrankenhäusern. A l l g e m e i n k r a n k e n h ä u s e r sind Einrichtungen, die die Voraussetzungen von 2 Nr. 1 KHG und 17 Abs. 1 SGB V erfüllen, ohne dass eine bestimmte achrichtung im Vordergrund steht. a c h k r a n k e n h ä u s e r sind nach Art der Erkrankung abgegrenzte Einrichtungen, in denen überwiegend in e i n e r achdisziplin durch Gebietsärzte bestimmte Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden oder in denen Geburtshilfe geleistet wird (vgl. auch Nr. 5.2.4). 4.1.1 Bei der Bedarfsermittlung für einzelne Versorgungsbereiche werden die Hochschulkliniken miteinbezogen, da diese neben der orschung und Lehre der Akutversorgung der Bevölkerung dienen. Hochschulkliniken werden nicht nach dem KHG/BayKrG gefördert. 4.1.2 Der Bestand an Krankenhäusern mit Versorgungsvertrag nach 18 Nr. 3, 19 SGB V ist bei der planung zu berücksichtigen. Soweit Krankenhäuser, auf die das KHG gem. 3 keine Anwendung findet und die daher nicht im plan ausgewiesen sind, (auch) der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dienen, werden sie bei der Bedarfsermittlung als Vertragskrankenhäuser gem. 18 Nr. 3 SGB V berücksichtigt, wenn und soweit ein Versorgungsvertrag nach 19 SGB V besteht (Art. 3 Abs. 4 S. 2 BayKrG). 4.2 Bei den in Teil, Abschnitt A, angeführten Krankenhäusern werden die achrichtungen angegeben, in denen oder zur stationären oder teilstationären Aufnahme von atienten vorgehalten werden. Änderungen der achrichtungen sowie der Gesamtzahl der und/oder setzen eine eststellung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayKrG voraus. Ohne eine solche eststellung durchgeführte Änderungen bleiben von der örderung nach KHG/BayKrG ausgeschlossen. Ein Verzeichnis der achrichtungen ist dem Teil vorangestellt. achrichtungen ohne eigene oder werden nicht ausgewiesen. 5. Grundsätze und Leitlinien der planung m Bereich des wesens ist es nicht zuletzt aufgrund des rasanten medizinischtechnischen ortschritts außerordentlich schwierig, anhand gesicherter Daten langfristige Aussagen zu machen.

Nach bisherigen Erfahrungen ist mit einer Entwicklung zu rechnen, die einerseits ständig neue, zusätzliche und meist aufwändige Behandlungsarten ermöglicht, was den Bedarf an leistungen steigern kann, während andererseits die verfügbaren personellen und finanziellen Mittel begrenzt bleiben. Daher hat bei der Bedarfsdeckung an kapazitäten, insbesondere für sich neu entwickelnde Spezialbehandlungen, grundsätzlich die Umwandlung oder Anpassung bestehender kapazitäten Vorrang vor Neuerrichtungen. 5.1 Der lanung, die von einer gewachsenen bayerischen struktur ausgeht, liegen folgende Vorstellungen zu Grunde: Aufgabe der staatlichen planung ist es, ein bedarfsgerechtes, funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz möglichst gleichmäßig über das Staatsgebiet verteilter, einander ergänzender Krankenhäuser zu gewährleisten. Die planung wirkt dabei auf wirtschaftliche Strukturen bei der bedarfsgerechten Versorgung durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser hin. 5.2 Die lanung hat damit die Aufgabe, eine ausreichende Zahl bedarfsgerechter betten bzw. teilstationärer vorzusehen, und zwar derart, dass in Bayern grundsätzlich jede erforderliche leistung angeboten wird. Aus Kostengründen kann aber nicht jedes personell und einrichtungsmäßig so ausgestattet werden, dass es auch weniger häufig anfallende Krankheiten diagnostisch und therapeutisch bewältigen oder an bestimmte medizinischtechnische Voraussetzungen gebundene Leistungen erbringen kann. Daher sind die Krankenhäuser in ihrem medizinischen Leistungsangebot abzustufen und aufeinander abzustimmen. Die in Teil, Abschnitt A, erfolgte Zuordnung zu Versorgungsstufen ist keine bewertende Klassifizierung, weshalb auch von besonderen Bezeichnungen abgesehen wurde. Es handelt sich vielmehr um eine estlegung des Versorgungsauftrages, den der einzelne träger innerhalb des abgestuften Systems der versorgung zu erfüllen hat. 5.2.1 Krankenhäuser der ersten Versorgungsstufe (n Teil, Abschnitt A, mit ausgewiesen) Diese Krankenhäuser dienen der Grundversorgung. Krankenhäuser der. Versorgungsstufe sollen in Abhängigkeit vom bestehenden Bedarf an akutstationärer Grundversorgung in Oberzentren und möglichen Oberzentren sowie Mittelzentren zur Verfügung gestellt werden. n Ausnahmefällen sind auch mögliche Mittelzentren mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte geeignet. 5.2.2 Krankenhäuser der zweiten Versorgungsstufe (n Teil, Abschnitt A, mit ausgewiesen) Diese Krankenhäuser erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Krankenhäuser der. Versorgungsstufe sollen entsprechend dem im Einzelfall gegebenen Bedarf an differenzierter Schwerpunktversorgung in Oberzentren zur Verfügung gestellt werden. n Ausnahmefällen sind auch mögliche Oberzentren mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte geeignet. 5.2.3 Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe (n Teil, Abschnitt A, mit ausgewiesen) Diese Krankenhäuser halten im Rahmen des Bedarfs ein umfassendes und differenziertes Leistungsangebot sowie entsprechend medizinischtechnische Einrichtungen vor. Hochschulkliniken nehmen Aufgaben der. Versorgungsstufe wahr. Sie sind unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben aus orschung und Lehre in die planung einzubeziehen. Krankenhäuser der. Versorgungsstufe sollen je nach Bedarfslage in Oberzentren zur Verfügung gestellt werden. n Ausnahmefällen sind auch mögliche Oberzentren als Standorte geeignet, wenn ein tragfähiger Verflechtungsbereich gegeben ist. 5.2.4 achkrankenhäuser (n Teil, Abschnitt A, mit ausgewiesen) Diese Krankenhäuser nehmen nur Kranke bestimmter Krankheitsarten oder bestimmter Altersstufen auf. Einer Versorgungsstufe werden diese Häuser nicht zugerechnet. 5.3 lanungen für Neubauten sowie für Sanierungsmaßnahmen sollen sich an den in 5.1 und 5.2 genannten Grundsätzen eines bedarfsgerechten Versorgungssystems orientieren. 5.4 Die Aufnahme in den plan kann zur Erreichung der in 5.1 genannten Ziele mit Nebenbestimmungen verbunden werden. 5.5 Die planung geht unter Berücksichtigung der zentralörtlichen Verflechtungsbereiche von kommunalen Gebietseinheiten aus.

Die Bildung davon abweichender planungsregionen ist im Hinblick auf den landesrechtlichen Sicherstellungsauftrag der kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet des wesens unterblieben. Eine auf kommunalen Grenzen aufbauende lanung führt zu sachgerechten, dem Bürger einleuchtenden Lösungen. 5.5.1 m Rahmen einer planung, die auf Verwaltungsgrenzen beruht, kann auch der notwendigen orderung nach Koordinierung entsprochen werden. Eine auch kommunale Gebietsgrenzen überschreitende Zusammenarbeit der Krankenhäuser, etwa bei übergreifenden Einzugsbereichen, ist notwendig. Gegebenenfalls auftretende Schwierigkeiten lassen sich durch geeignete Rechtsformen der Zusammenarbeit überwinden. 5.5.2 Die lanung für Krankenhäuser der. Versorgungsstufe ist in der Regel auf das Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Städte abgestellt. Die zentralörtliche Gliederung wird dabei berücksichtigt. 6. Grundlagen der planung Bedarfsermittlung und Entwicklung Neben der Einwohnerzahl (E) sind für die Ermittlung des bedarfs von Bedeutung die häufigkeit (KH) die Verweildauer (VD) die nutzung (BN) Der bedarf für das gesamte Staatsgebiet ergibt sich nach der ormel: E x KH x VD x 1 bedarf = 1 x 365 x BN Außerdem müssen atientenzu und abwanderungen berücksichtigt werden. Bei der lanung konkreter Versorgungskapazitäten eines lanungsgebietes werden hinsichtlich der Bedarfsdeterminanten Werte angesetzt, die prognostisch auf den jeweiligen Einzelfall abstellen. Die nachfolgend genannten stwerte können deshalb nicht als Richtwerte für Bedarfsberechnungen herangezogen werden. 5.5.3 Die lanung für Krankenhäuser der. Versorgungsstufe ist in der Regel auf zusammenhängende sozioökonomisch verflochtene Gebiete mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte abgestellt. 5.5.4 Die lanung für Krankenhäuser der. Versorgungsstufe umfasst in der Regel das Gebiet eines Regierungsbezirks. Die Vorstellungen, die von der Einwohnerzahl her an ein versorgungsgebiet geknüpft werden, lassen sich auf der Basis der Regierungsbezirke verwirklichen. Jedem der sieben Regierungsbezirke sollte auf längere Sicht ein der. Versorgungsstufe zugeordnet werden können. Je nach Größe der Regierungsbezirke sollen mehrere Krankenhäuser der. Versorgungsstufe und eine entsprechende Zahl an Häusern der. Versorgungsstufe zur Verfügung stehen. 5.5.5 Eine so gesehene Standortplanung entspricht der erklärten Absicht, so wenig wie möglich in die lanungshoheit der einzelnen träger einzugreifen. ür die Einzelobjektplanung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige verantwortlich. 5.6 Mit diesem plan soll die innere Struktur der Krankenhäuser nicht reglementiert werden. Ein dahingehender staatlicher Dirigismus würde die Möglichkeit eigentypischer innerer struktureller Entwicklungen in den einzelnen Krankenhäusern hemmen und den reiraum der öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten träger ohne sachliche Notwendigkeit schmälern. 6.1 Bevölkerung Am 31. Dezember 29 hatte Bayern 12 51 331 Einwohner, die sich auf die Regierungsbezirke wie folgt verteilten: Oberbayern 4 346 465 Niederbayern 1 189 194 Oberpfalz 1 81 417 Oberfranken 1 76 4 Mittelfranken 1 71 145 Unterfranken 1 321 957 Schwaben 1 784 753 6.2 häufigkeit (KH) ür die eststellung der häufigkeit wird die Zahl der in einem bestimmten Gebiet wohnenden atienten, die im Laufe eines Jahres Krankenhäuser in Bayern zur stationären Behandlung aufsuchen, mit der Einwohnerzahl des betreffenden Gebietes in Beziehung gesetzt. Sie wird nach folgender ormel errechnet: KH = atienten (= zugänge) x 1 mittlere E

Die häufigkeit bezogen auf 1 Einwohner lag in Bayern im Durchschnitt in den Jahren 198 bei 152,9 Dabei ist folgende ormel zu Grunde zu legen: BN Berechnungs und Belegungstage in v.h. = x 365 199 bei 18,9 1995 bei 191,4 2 bei 27,1 25 bei 196,4 26 bei 191,7 27 bei 196,7 28 bei 22,5 29 bei 27,8 6.3 Verweildauer (VD) Hierunter versteht man die Anzahl der Tage, die ein atient stationär im verbringt. Dabei rechnen Aufnahme und Entlassungstag zusammen als ein Tag. Sie wird nach folgender ormel berechnet: VD = Berechnungs und Belegungstage allzahl (Die allzahl wird aus dem Mittelwert der atientenzugänge und abgänge bestimmt.) Die nutzung in Bayern betrug in den Jahren 198: 85, v.h. 199: 84,8 v.h. 1995: 83,1 v.h. 2: 83,3 v.h. 25: 75,3 v.h. 26: 75,6 v.h. 27: 76,8 v.h. 28: 77,2 v.h. 29: 77,3 v.h. ür die Akutversorgung wird generell von einem anzustrebenden nutzungsrichtwert von 85 % ausgegangen. Durch Ansatz eines höheren oder niedrigeren Zielwerts für die nutzung können sowohl spezifische Besonderheiten in einzelnen achrichtungen als auch Auswirkungen des Leistungsspektrums und der Verweildauer bei einem konkreten im Einzelfall berücksichtigt werden. Die Verweildauer betrug in Bayern im Durchschnitt in den Jahren 198: 17,1 Tage 199: 12,8 Tage 1995: 1,8 Tage 2: 9,5 Tage 25: 8,4 Tage 26: 8,3 Tage 27: 8,2 Tage 28: 7,9 Tage 29: 7,7 Tage Die fortschreitende qualitative Verbesserung der verhältnisse, Maßnahmen zur Kostendämpfung und das pauschalierende Vergütungssystem haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang der Verweildauer geführt. 6.4 nutzung (BN) Sie wird durch den Vomhundertsatz ausgedrückt, in dem ein im Jahr bestimmungsgemäß genutzt wird.

Verzeichnis der Abkürzungen mit Erläuterungen 1. Kennzahl = Kennzahl Die Kennzahlen wurden für eine Verwendung zum Zwecke der Datenverarbeitung eingeführt. Die erste Stelle der Zahl kennzeichnet den Regierungsbezirk, die zweite und dritte Stelle die Stadt bzw. den Landkreis, die vierte und fünfte das jeweilige innerhalb der betreffenden Stadt bzw. des Landkreises. 2. bezeichnung AöR = Anstalt des öffentlichen Rechts KU = Kommunalunternehmen 3. schaft ö = öffentlicher fg = freigemeinnütziger p = privater 4. achrichtungen NN = nnere Medizin CH = Chirurgie HCH = Herzchirurgie KCH = Kinderchirurgie (im Bedarfsfall einschließlich anderer operativer achrichtungen) GUG = Gynäkologie und Geburtshilfe GYN = Gynäkologie (ohne Geburtshilfe) HNO = HalsNasenOhrenheilkunde AUG = Augenheilkunde URO = Urologie ORT = hopädie KN = Kinder und Jugendmedizin NEU = Neurologie HUG = Haut und Geschlechtskrankheiten MKG = MundKieferGesichtschirurgie NCH = Neurochirurgie NUK = Nuklearmedizin (Therapie) STR = Strahlentherapie SO = sychosomatische Medizin und sychotherapie SY = sychiatrie und sychotherapie KJ = Kinder und Jugendpsychiatrie und psychotherapie 5. Besondere Einrichtungen HD = Hämodialyse 6. Versorgungsstufen = der ersten Versorgungsstufe = der zweiten Versorgungsstufe = der dritten Versorgungsstufe = achkrankenhaus

Teil Abschnitt A: lankrankenhäuser Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Kreisfreie Stadt ngolstadt Klinikum ngolstadt Klinikum ngolstadt GmbH ngolstadt 1611 lankh 1.118 48 184 42 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KCH, MKG, NCH, NEU, NUK, ORT, SY, SO, STR, URO, HD Außenstelle der Kliniken St.Elisabeth, Neuburg mit 1 der R KN achprogramme/besonderheiten / erinatalzentrum siehe Teil Abschnitt C Stroke Unit 4 alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D Akutgeriatrie siehe Teil Abschnitt E nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus LMU München Ergotherapie Hebammen hilfe Logopädie Medizinischtechn. Laborassistenten Medizinischtechn. Radiologieassistenten hysiotherapie rivatklinik Dr. Maul, Don Bosconeum Klinik Dr. Maul GmbH ngolstadt 1612 lankh 44 CH, GYN Außenstelle des HeckscherKlinikums für KJ am Klinikum ngolstadt HeckscherKlinikum ggmbh 1614 Bedarfsfeststell. 15 ngolstadt Landeshauptstadt München

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Klinikum Schwabing Städtisches Klinikum München GmbH München 1621 lankh 98 64 87 64 AUG, CH, GUG, HNO, HUG, NN, KN, KCH, NCH, NUK, HD im Verbund mit 1622, 1623 und 1625 achprogramme/besonderheiten erinatalzentrum / siehe Teil Abschnitt C alliativstation 9 siehe Teil Abschnitt D Akutgeriatrie siehe Teil Abschnitt E nformation SO in der achrichtung KN 13 Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1622 und 1623 Behandlung Schwerbrandverletzter 6 für Kinder Lehrkrankenhaus LMU und TU München Kinderkrankenpflege hilfe Klinikum Harlaching Städtisches Klinikum München GmbH 1622 lankh 749 68 744 56 AUG, CH, GUG, NN, KN, NEU, SO, URO, HD Schulen der Städt. Klinikum München GmbH München im Verbund mit 1621, 1623 und 1625 achprogramme/besonderheiten erinatalzentrum / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 2 Stroke Unit 13 siehe Teil Abschnitt C alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D nformation SO in der achrichtung KN 3 (22, 8 ) Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1621 und 1623 Lehrkrankenhaus LMU München Kinderkrankenpflege hilfe Schulen der Städt. Klinikum München GmbH

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Klinikum Neuperlach Städtisches Klinikum München GmbH München 1623 lankh 545 5 545 5 CH, GUG, NN im Verbund mit 1621, 1622 und 1625 achprogramme/besonderheiten Kooperationsklinik eines erinatalzentrums alliativmedizinischer Dienst Akutgeriatrie / siehe Teil Abschnitt C siehe Teil Abschnitt D siehe Teil Abschnitt E nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1621 und 1622 Lehrkrankenhaus LMU München Kinderkrankenpflege hilfe Schulen der Städt. Klinikum München GmbH Klinik Thalkirchner Straße Städtisches Klinikum München GmbH München 1624 lankh 131 24 HUG Kinderkrankenpflege hilfe Schulen der Städt. Klinikum München GmbH Klinikum Bogenhausen Städtisches Klinikum München GmbH München 1625 lankh 951 55 CH, HCH, NN, NCH, NEU, ORT, URO im Verbund mit 1621, 1622 und 1623 achprogramme/besonderheiten / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 4 Stroke Unit 8 alliativmedizinischer Dienst Akutgeriatrie nformation Behandlung Schwerbrandverletzter 8 Lehrkrankenhaus Kinderkrankenpflege hilfe siehe Teil Abschnitt D siehe Teil Abschnitt E TU München Schulen der Städt. Klinikum München GmbH

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Klinikum Münchenasing Kliniken München asing und erlach GmbH München 1627 lankh 4 4 CH, GUG, HNO, NN nformation Lehrkrankenhaus LMU München Klinik Münchenerlach Kliniken München asing und erlach GmbH München 1628 lankh 17 CH, NN nformation Lehrkrankenhaus LMU München Schön Klinik München Harlaching hopädische Klinik MünchenHarlaching GmbH & Co. Betriebs KG 1629 lankh 148 ORT München Deutsches Herzzentrum München reistaat Bayern München 1621 lankh 171 197 HCH, NN, KN achprogramme/besonderheiten Kooperationsklinik eines erinatalzentrums / siehe Teil Abschnitt C Kinderzentrum München, achklinik für Sozialpädiatrie Kinderzentrum München ggmbh 16211 lankh 4 KN München HeckscherKlinikum München HeckscherKlinikum ggmbh München 16212 lankh 62 44 KJ s.a. 1635, 18718 und 1881 nformation Lehrkrankenhaus LMU München

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Klinikum Dritter Orden, MünchenNymphenburg Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens, München 16213 lankh g 574 18 574 18 CH, GUG, HNO, NN, KN, KCH, MKG, NUK, SO SO: teilstationäre Behandlung von Essstörungen München achprogramme/besonderheiten erinatalzentrum nformation SO in der achrichtung KN Unfallchirurgie Lehrkrankenhaus Kinderkrankenpflege hilfe / siehe Teil Abschnitt C LMU München Barmherzige Brüder Barmherzige Brüder gemeinnützige GmbH 16214 lankh g 335 CH, GYN, HNO, NN, MKG, ORT, URO München achprogramme/besonderheiten / alliativstation 32 siehe Teil Abschnitt D nformation Lehrkrankenhaus TU München Rotkreuzklinikum München, Betriebsstätte Nymphenburger Straße Rotkreuzklinikum München ggmbh 16215 lankh g 28 AUG, CH, HNO, NN, ORT, URO München Überprüfung der Bedarfsfeststellung vor bettenzahlrelevanten Bauabschnitten Ein i.s. des KHG mit 16223 nformation Lehrkrankenhaus Kinderkrankenpflege TU München Schule für 16215 und 16223, : Schwesternschaft München vom BRK e.v.

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Klinik Augustinum München, achklinik für nnere Medizin Augustinum Wohnstifte ggmbh 16217 lankh g 155 6 NN, HD München nformation Lehrkrankenhaus LMU München MarthaMaria, MünchenSolln Martha Maria ggmbh München 16218 lankh g 12 CH, HNO, NN nformation Lehrkrankenhaus LMU München Neuwittelsbach Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von aul 16219 lankh g 132 1 NN München Schule für 16219 und 16226 Diakoniewerk MünchenMaxvorstadt Diakoniewerk MünchenMaxvorstadt München 1622 lankh g 77 CH, GYN, HNO, NN achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie hilfe / siehe Teil Abschnitt E rivatklinik Josephinum Guido und Olga Jochner'sche Stiftung München 16221 lankh g 12 CH, HNO, NN, ORT

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München für Naturheilweisen, MünchenHarlaching Gem. Stiftung für Naturheilweisen einschließlich Homöopathie 16222 lankh g 1 NN München Rotkreuzklinikum München, Betriebsstätte Taxisstraße Rotkreuzklinikum München ggmbh 16223 lankh g 145 GUG München Ein i.s. des KHG mit 16215 achprogramme/besonderheiten Kooperationsklinik eines erinatalzentrums nformation Brustzentrum (DM) Kinderkrankenpflege / siehe Teil Abschnitt C Schule für 16215 und 16223, : Schwesternschaft München vom BRK e.v. Schön Klinik München Schwabing Neurologisches München GmbH & Co. KG 16224 lankh 8 1 NEU München achprogramme/besonderheiten / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 4 MariaTheresiaKlinik Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von aul 16226 lankh g 68 CH München nformation Lehrkrankenhaus LMU München Schule für 16219 und 16226

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Augenklinik Herzog Carl Theodor Stiftung Augenklinik Herzog Carl Theodor München 16227 lankh g 52 AUG Chirurgische Klinik Dr. Rinecker Chirurgische Klinik Dr. Rinecker GmbH & Co.KG München 16228 lankh 246 CH, HCH, STR nformation Unfallchirurgie Lehrkrankenhaus LMU München nternistische Klinik Dr. Müller Klinik Dr. Müller GmbH & Co.KG München 1623 lankh 115 115 NN Kliniken Dr. Schreiber Kliniken Dr. Michael Schreiber GmbH & Co.KG München 16231 lankh 1 CH, NN, ORT aracelsusklinik München aracelsuskliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA 16232 lankh 8 8 CH, GYN, HNO, NN, MKG München SanaKlinik MünchenSendling Sana Kliniken Solln Sendling GmbH München 16233 lankh 95 18 CH, ORT lanung einschl. SanaKlinik MünchenSolln ( 1625) Ein i.s. des KHG mit 1625 sar Klinik München nnenstadt sar Kliniken GmbH München 16234 lankh 135 CH, NN, ORT, URO

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München Artemedachklinik rof. Dr. Dr. Salfeld Artemedachklinik rof. Dr. Dr. Salfeld GmbH & Co.KG 16235 lankh 6 CH München Chirurgische Klinik MünchenBogenhausen Chirurgische Klinik MünchenBogenhausen GmbH 16236 lankh 8 CH, GYN, URO München rauenklinik München West rauenklinik München West GmbH & Co.KG München 16239 lankh 5 GUG rauenklinik Dr. Geisenhofer rauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH München 16241 lankh 75 achprogramme/besonderheiten Neonatologische ntensivbehandlung ohne NNAD GUG / Einschließlich Leistungen auf dem Gebiet der lastischen Chirurgie, soweit sie in Zusammenhang mit den vom achgebiet GUG umfassten Erkrankungen stehen siehe Teil Abschnitt C Clinic Dr. Decker Clinic Dr. Decker GmbH München 16242 lankh 45 CH, NN ArabellaKlinik ArabellaKlinik GmbH München 16246 lankh 6 AUG, CH, HNO rivatklinik Dr. Gaertner HNOKlinik Bogenhausen Dr. Gaertner GmbH München 16249 lankh 23 12 HNO

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landeshauptstadt München SanaKlinik MünchenSolln Sana Kliniken Solln Sendling GmbH München 1625 lankh 125 CH, ORT Wegfall; siehe 16233 Ein i.s. des KHG mit 16233 saramperklinikum MünchenOst am Klinikum Schwabing saramperklinikum ggmbh 16251 lankh 2 8 12 38 SY München Entsprechender Kapazitätsabbau am saramperklinikum München Ost, Haar saramperklinikum MünchenOst (Atriumhaus) saramperklinikum ggmbh 16252 lankh 15 25 33 SY München Dynamischsychiatrische Klinik Menterschwaige Dynamisch sychiatrische Klinik München GmbH 16253 lankh 56 SY München Tagklinik für psychisch Kranke Bayerisches Rotes Kreuz München 16254 lankh g 2 SY Tagklinik Westend sychosomatische Klinik GmbH & Co. Windach/Ammersee KG 16256 lankh 4 SO München Ein i.s. des KHG mit 1812 Kreisfreie Stadt Rosenheim

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Kreisfreie Stadt Rosenheim RoMed Klinikum Rosenheim Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH 1631 lankh 622 18 6 22 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KN, MKG, NEU, ORT, URO Rosenheim achprogramme/besonderheiten erinatalzentrum / siehe Teil Abschnitt C alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D nformation SO in der achrichtung KN 5 Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1751 Lehrkrankenhaus LMU München hilfe nnsalzachklinikum, Tagklinische Abteilung Rosenheim nnsalzachklinikum ggmbh 1634 lankh 4 SY Rosenheim HeckscherKlinikum, Abteilung Rosenheim HeckscherKlinikum ggmbh Rosenheim 1635 lankh 3 1 KJ s.a. 16212, 18718 und 1881 Landkreis Altötting

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Altötting Kreisklinik Altötting Kreiskliniken AltöttingBurghausen, AöR des Landkreises Altötting 1711 lankh 47 7 CH, GUG, HNO, NN, KN, NEU, ORT, URO, HD Altötting Ein i.s. des KHG mit 1712 achprogramme/besonderheiten / Neonatologische ntensivbehandlung ohne NNAD siehe Teil Abschnitt C alliativstation 8 siehe Teil Abschnitt D nformation SO in der achrichtung KN 15 Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus LMU München Kinderkrankenpflege Kreisklinik Burghausen Kreiskliniken AltöttingBurghausen, AöR des Landkreises Altötting 1712 lankh 139 3 AUG, CH, GYN, HNO, NN, HD Burghausen Ein i.s. des KHG mit 1711 nformation Lehrkrankenhaus LMU München Tagesklinik für KJ am Zentrum für Kinder und Jugendliche, Altötting Zentrum für Kinder und Jugendliche nnsalzach e.v. 1715 lankh g 16 KJ Altötting sychiatrische Tagesklinik an der Kreisklinik Altötting nnsalzachklinikum ggmbh 1716 Bedarfsfeststell. 2 Entsprechender abbau am nnsalzachklinikum Wasserburg Altötting Landkreis Berchtesgadener Land

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Berchtesgadener Land Kreisklinik Bad Reichenhall Kliniken Südostbayern AG Bad Reichenhall 1721 lankh 287 AUG, CH, GUG, HNO, NN, URO Ein i.s. des KHG mit 1723 achprogramme/besonderheiten alliativmedizinischer Dienst nformation Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus / siehe Teil Abschnitt D LMU München Kreisklinik Berchtesgaden Kliniken Südostbayern AG Berchtesgaden 1722 lankh 118 118 CH, NN, ORT Kreisklinik reilassing Kliniken Südostbayern AG reilassing 1723 lankh 4 NN Ein i.s. des KHG mit 1721 nnsalzachklinikum reilassing nnsalzachklinikum ggmbh reilassing 1724 lankh 8 15 SY Georg von Liebig Salus Gesundheitszentrum GmbH & Co. KG Bad Reichenhall 1725 lankh 2 HUG nformation Zugleich VertragsKH siehe Anhang 1; 17273 Landkreis Bad TölzWolfratshausen

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Bad TölzWolfratshausen Kreisklinik Wolfratshausen Kreisklinik Wolfratshausen ggmbh Wolfratshausen 1731 lankh 17 AUG, CH, GUG, HNO, NN, ORT achprogramme/besonderheiten alliativmedizinischer Dienst nformation Lehrkrankenhaus / siehe Teil Abschnitt D LMU München Asklepios Stadtklinik Bad Tölz Asklepios Stadtklinik Bad Tölz GmbH Bad Tölz 1732 lankh 27 AUG, CH, GUG, HNO, NN, ORT, URO nformation Lehrkrankenhaus LMU München : Asklepios schulen ggmbh Klinik Dr. Schlemmer Klinik Dr. Schlemmer GmbH Bad Tölz 1735 lankh 1 SO Landkreis Dachau Klinikum Dachau Amper Kliniken AG Dachau 1741 lankh 435 6 435 6 CH, GUG, HNO, NN, NEU, URO achprogramme/besonderheiten Neonatologische ntensivbehandlung ohne NNAD nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus hilfe / siehe Teil Abschnitt C LMU München

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Dachau Klinik ndersdorf Amper Kliniken AG Markt ndersdorf 1742 lankh 25 CH, NN achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie / siehe Teil Abschnitt E Landkreis Ebersberg Kreisklinik Ebersberg Kreisklinik Ebersberg ggmbh Ebersberg 1751 lankh 328 16 315 16 AUG, CH, GUG, HNO, NN, ORT, SO, URO, HD achprogramme/besonderheiten / alliativstation 6 siehe Teil Abschnitt D nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1631 Lehrkrankenhaus TU München Landkreis Eichstätt Klinik Eichstätt Kliniken im Naturpark Altmühltal, KU des Landkreises Eichstätt, AöR 1761 lankh 152 AUG, CH, GUG, HNO, NN, ORT Eichstätt Klinik Kösching Kliniken im Naturpark Altmühltal, KU des Landkreises Eichstätt, AöR 1762 lankh 181 181 CH, GUG, NN, ORT, URO Kösching

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Eichstätt Klinik Kipfenberg Klinik Kipfenberg GmbH Kipfenberg 1765 lankh 1 NEU achprogramme/besonderheiten / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 1 Landkreis Erding Kreiskrankenhaus Erding Kreiskrankenhaus Erding, AöR Erding 1771 lankh 325 AUG, CH, GUG, HNO, NN, ORT, URO Ein i.s. des KHG mit 1772 nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 2611 Lehrkrankenhaus TU München hilfe Kreiskrankenhaus Erding Außenstelle Dorfen Kreiskrankenhaus Erding, AöR Dorfen 1772 lankh 42 NN Ein i.s. des KHG mit 1771 nformation Lehrkrankenhaus TU München saramperklinikum Taufkirchen (Vils) saramperklinikum ggmbh Taufkirchen 1774 lankh 175 SY, SO

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Erding Klinik Wartenberg Klinik Wartenberg rof. Dr. Selmair GmbH & Co.KG 1775 lankh 5 NN Wartenberg achprogramme/besonderheiten / alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D Akutgeriatrie siehe Teil Abschnitt E Landkreis reising Klinikum reising reising GmbH reising 1781 lankh 353 353 1 AUG, CH, GUG, HNO, NN, SO, URO achprogramme/besonderheiten / alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D nformation Unfallchirurgie Lehrkrankenhaus TU München sychiatrische Tagesklinik reising saramperklinikum ggmbh reising 1783 lankh 2 SY Landkreis ürstenfeldbruck

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis ürstenfeldbruck Klinikum ürstenfeldbruck Kreisklinik ürstenfeldbruck/ Seniorenheim Jesenwang, AöR 1791 lankh 38 38 CH, GUG, HNO, NN, ORT, URO ürstenfeldbruck achprogramme/besonderheiten / alliativstation 7 siehe Teil Abschnitt D nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1811 Lehrkrankenhaus LMU München saramperklinikum MünchenOst, Tagesklinik saramperklinikum ggmbh 1792 lankh 15 88 15 SY ürstenfeldbruck Entsprechender Kapazitätsabbau am saramperklinikum MünchenOst, Haar Landkreis Garmischartenkirchen Klinikum Garmischartenkirchen Klinikum Garmischartenkirchen GmbH Garmischartenkirchen 181 lankh 43 415 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KN, MKG, ORT, STR, URO achprogramme/besonderheiten / Neonatologische ntensivbehandlung mit NNAD siehe Teil Abschnitt C alliativstation 6 siehe Teil Abschnitt D nformation Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus LMU München Deutsches Zentrum für Kinder und Jugendrheumatologie Kinderklinik Garmischartenkirchen ggmbh 182 lankh 11 11 KN Garmischartenkirchen Kinderkrankenpflege

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Garmischartenkirchen Klinikum Garmischartenkirchen Außenstelle Murnau Klinikum Garmischartenkirchen GmbH 183 lankh 75 7 NN, HD Murnau Rheumazentrum Oberammergau WaldburgZeil Kliniken GmbH & Co. Rheumaklinik KG 184 lankh 9 9 NN, ORT Oberammergau LechMangfallKlinik am Klinikum Garmischartenkirchen LechMangfallKliniken ggmbh 185 lankh 8 15 SY, SO Garmischartenkirchen Ein i.s. des KHG mit 195 Landkreis Landsberg a. Lech Klinikum Landsberg am Lech Akutkrankenhaus des Landkreises Landsberg im Klinikum Landsberg, AöR 1811 lankh 221 14 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KN, HD Landsberg nformation Brustzentrum (DM) Kooperation mit 1791 sychosomatische Klinik Windach sychosomatische Klinik GmbH & Co. Windach/Ammersee KG 1812 lankh 177 SO Windach a. Ammersee Ein i.s. des KHG mit 16256 LechMangfallKlinik am Klinikum Landsberg LechMangfallKliniken ggmbh Landsberg am Lech 1813 lankh 74 15 SY, SO Landkreis Miesbach

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Miesbach Agatharied Agatharied GmbH Hausham 1821 lankh 368 CH, GUG, HNO, NN, ORT achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie nformation Unfallchirurgie Lehrkrankenhaus hilfe / siehe Teil Abschnitt E LMU München LechMangfallKlinik am Agatharied LechMangfallKliniken ggmbh 1822 lankh 18 14 SY, SO Hausham Landkreis Mühldorf a. nn Mühldorf am nn Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. nn GmbH 1831 lankh 275 275 CH, GUG, HNO, NN, URO Mühldorf Ein i.s. des KHG mit 1832 achprogramme/besonderheiten alliativmedizinischer Dienst / siehe Teil Abschnitt D Mühldorf Betriebsstätte Haag in OB Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. nn GmbH 1832 lankh 36 NN Haag Ein i.s. des KHG mit 1831 achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie / siehe Teil Abschnitt E Landkreis München

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis München rivatklinik Dr. Wolfart ritz Wolfart GmbH & Co.KG Gräfelfing 1841 lankh 9 9 CH, GUG, ORT saramperklinikum MünchenOst, Haar saramperklinikum ggmbh Haar 1842 lankh 862 35 433 22 NEU, SY, SO s.a. 16251, 16252 und 1792 nformation Lehrkrankenhaus LMU München hilfe Urologische Klinik Münchenlanegg Medical Team Clinic GmbH lanegg 1844 lankh 65 65 URO Landkreis NeuburgSchrobenhausen Kliniken St. Elisabeth, Neuburg Vereinigte Ordenskrankenhäuser GmbH Neuburg/Donau 1851 lankh g 298 23 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KN, KJ, URO KN: 1 als Außenstelle im Klinikum ngolstadt achprogramme/besonderheiten erinatalzentrum / siehe Teil Abschnitt C nformation SO in der achrichtung KN 6 Unfallchirurgie Kinderkrankenpflege

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis NeuburgSchrobenhausen Kreiskrankenhaus Schrobenhausen Kreiskrankenhaus Schrobenhausen GmbH Schrobenhausen 1854 lankh 15 9 CH, GUG, NN, URO, HD nformation Unfallchirurgie Landkreis faffenhofen a. d. lm lmtalklinik faffenhofen lmtalklinik GmbH faffenhofen 1861 lankh 22 CH, GUG, HNO, NN, ORT Ein i.s. des KHG mit 2732 nformation Lehrkrankenhaus TU München Danuvius Klinik faffenhofen Danuvius Klinik GmbH faffenhofen 1865 lankh 8 1 SY Landkreis Rosenheim RoMed Klinik Wasserburg am nn Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH 1871 lankh 14 13 CH, GUG, HNO, NN Wasserburg achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie hysiotherapie / siehe Teil Abschnitt E RoMed Klinik Bad Aibling Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH 1872 lankh 15 CH, GUG, HNO, NN Bad Aibling achprogramme/besonderheiten alliativmedizinischer Dienst / siehe Teil Abschnitt D

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Rosenheim Schön Klinik Vogtareuth Schön Klinik Vogtareuth GmbH & Co. KG Vogtareuth 1877 lankh 277 16 277 16 CH, HCH, KN, NCH, NEU, ORT achprogramme/besonderheiten / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 2 Kinder hopädische Kinderklinik Aschau im Chiemgau Behandlungszentrum Aschau GmbH 1871 lankh g 6 69 ORT Aschau im Chiemgau Klinik Bad Trissl Klinik Bad Trissl GmbH 18711 lankh 172 GYN, NN achprogramme/besonderheiten / alliativstation 12 siehe Teil Abschnitt D Oberaudorf Onkologische Klinik im Tumorzentrum München an den medizinischen akultäten der LMU und der TU nnsalzachklinikum Wasserburg nnsalzachklinikum ggmbh Wasserburg 18712 lankh 496 8 NEU, SY, SO s.a. 1634 achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie nformation Lehrkrankenhaus hilfe / siehe Teil Abschnitt E LMU München Simssee Klinik Simssee Klinik GmbH Bad Endorf 18713 lankh 8 ORT, SO nformation Zugleich VertragsKH siehe Anhang 1; 18779

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Rosenheim Schön Klinik Harthausen Schön Klinik Harthausen GmbH & Co. KG Bad Aibling 18714 lankh 115 NN, ORT achprogramme/besonderheiten Akutgeriatrie / siehe Teil Abschnitt E RoMed Klinik rien am Chiemsee Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH 18715 lankh 15 14 CH, GUG, HNO, NN, URO rien am Chiemsee nformation Lehrkrankenhaus LMU München Schön Klinik Roseneck Schön Klinik Roseneck GmbH & Co. KG rien am Chiemsee 18716 lankh 2 SO Schön Klinik Bad Aibling Schön Klinik Bad Aibling GmbH & Co. KG Bad Aibling 18717 lankh 115 2 NEU, HD achprogramme/besonderheiten / Schlaganfallpatienten und SchädelHirnVerletzte 15 Außenstelle des HeckscherKlinikums für KJ am nnsalzachklinikum HeckscherKlinikum ggmbh 18718 Bedarfsfeststell. 2 s.a. 16212, 1635 und 1881 Wasserburg Landkreis Starnberg

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Starnberg Klinikum Starnberg Kreiskrankenhaus Starnberg GmbH Starnberg 1881 lankh 296 4 CH, GUG, HNO, NN, KN, ORT, URO achprogramme/besonderheiten / Neonatologische ntensivbehandlung ohne NNAD siehe Teil Abschnitt C alliativstation 6 siehe Teil Abschnitt D nformation Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus LMU München : nternationaler Bund, reier der Jugend, Sozial und Bildungsarbeit e.v. Benedictus Tutzing Tutzing GmbH & Co.KG Tutzing 1882 lankh 125 1 CH, NN achprogramme/besonderheiten alliativstation / Bedarfsfeststellung, siehe Teil Abschnitt D rivatklinik Herrsching am Ammersee rivatklinik Dr. Robert Schindlbeck GmbH & Co.KG 1883 lankh 118 16 NN, HD Herrsching Chirurgische Klinik Seefeld zweckverband Seefeld Seefeld 1884 lankh 72 CH Schön Klinik Starnberger See Schön Klinik Starnberger See GmbH & Co. KG Berg 1885 lankh 15 15 NN, SO

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Starnberg MarianneStraußKlinik, Behandlungszentrum Kempfenhausen Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke GmbH 1888 lankh 1 7 NEU Berg Klinikum ünfseenland Gauting Klinikum ünfseenland Gauting GmbH Gauting 1889 lankh 126 1 SY HeckscherKlinikum, Abteilung Rottmannshöhe HeckscherKlinikum ggmbh Berg 1881 lankh 42 KJ s.a. 16212, 1635 und 18718 Asklepios achkliniken MünchenGauting Asklepios Klinik Gauting GmbH Gauting 18811 lankh nformation Lehrkrankenhaus 27 NN LMU München Nur Lungen und Bronchialheilkunde, einschließlich der damit verbundenen Thoraxchirurgie und Skelettchirurgie bei Tuberkulose hilfe Landkreis Traunstein Klinikum Traunstein Kliniken Südostbayern AG Traunstein 1891 lankh 58 16 575 16 AUG, CH, GUG, HNO, NN, KN, KCH, NEU, STR, URO, HD achprogramme/besonderheiten / erinatalzentrum siehe Teil Abschnitt C alliativstation 1 siehe Teil Abschnitt D nformation SO in der achrichtung KN 11 Unfallchirurgie Brustzentrum (DM) Lehrkrankenhaus LMU München

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis Traunstein Kreisklinik Trostberg Kliniken Südostbayern AG Trostberg 1892 lankh 29 29 CH, GYN, HNO, NN, ORT nformation Unfallchirurgie Vinzentinum Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von aul 1893 lankh g 76 NN Ruhpolding hilfe Salzachklinik ridolfing Gemeinde ridolfing ridolfing 1895 lankh 45 CH, NN Landkreis WeilheimSchongau Schongau GmbH Landkreis WeilheimSchongau 191 lankh 19 hilfe 18 Weilheim GmbH Landkreis WeilheimSchongau 192 lankh 16 CH, GUG, NN, URO CH, GUG, HNO, NN, ORT Schongau Weilheim enzberg GmbH Landkreis WeilheimSchongau 193 lankh 1 CH, GYN, HNO, NN enzberg

Regierungsbezirk Oberbayern schaft 1.1.211 lanung achrichtungen Landkreis WeilheimSchongau eißenberg GmbH Landkreis WeilheimSchongau 194 lankh 4 NN eißenberg Tagesklinik für sychiatrie am eißenberg LechMangfallKliniken ggmbh 195 lankh 15 SY eißenberg Ein i.s. des KHG mit 185