Lärmaktionsplanung 2018

Ähnliche Dokumente
Lärmaktionsplanung 2018

Stadt Ottweiler. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Union

Stadt Sankt Wendel. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Bosen, den

Gemeinde Losheim am See. Lärmaktionsplanung, II. Stufe. Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Union

Stadt Wadern. Lärmaktionsplanung Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Lärmaktionsplan der 1. Stufe

Stadt St. Ingbert. Lärmaktionsplanung Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

Verbandsgemeinde Landstuhl. Lärmaktionsplanung 2013/214. Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Union

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom

Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Hesel vom

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gemeinde Limburgerhof. Lärmaktionsplanung 2018

Stadt Sankt Wendel. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Bosen, den

Lärmaktionsplan. gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Twistringen vom xx.xx (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 2013

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Tarp vom

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Stadt Ottweiler. Lärmaktionsplanung Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Sankt Wendel, den

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Entwurf Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Lärmaktionsplanung in der Stadt Lebach

(Ergebnisse der) Lärmkartierung

Lärmaktionsplan. der Gemeinde Hammah

Stadt Speyer. Aktionsplanung Aktualisierung der Strategischen Lärmkartierung: Erläuterungsbericht

B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

Stadt Friedrichsthal Lärmaktionsplan Stufe II

Lärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Gemeinde Hagnau am Bodensee vom

Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Inhalte und Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie Informationsveranstaltung SSG/SMUL am

Voerde (Niederrhein)

GKZ: Lärm-Aktionsplanung Entwurf. Aktionsplan für die Stadt. Voerde (Niederrhein)

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Stadt Waghäusel vom (Entwurfsstand)

Stadt Völklingen. Maßnahmenkatalog für die. Lärmaktionsplanung 2008

Lärmaktionsplan Merzhausen. Informationsveranstaltung am 27. November 2014

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung der Stadt Wunstorf

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster

Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Lärmaktionsplanung Stufe II

Stadt Völklingen. Lärmaktionsplanung Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Stadt Asperg Lärmaktionsplanung

Interkommunale Lärmaktionsplanung Stufe II Losheim am See, Merzig, Mettlach, Perl, Wadern

Lärmaktionsplanung Stufe 2. der. Stadt Lebach

Lärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen

GSB GbR Giering & Lehnertz Aufgabenstellungen: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung...1

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bovenau

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal

Einführung in das Thema Umgebungslärm. Sabine Augustin LUWG, Referat Lärm und Erschütterungen

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) vom in der Fassung vom

2. Stufe der Lärmaktionsplanung Maßnahmenplanung. Stadt Wernau. Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik

Interkommunale Lärmaktionsplanung Stufe II Losheim am See, Merzig, Mettlach, Perl, Wadern

Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bönningstedt vom

- 1 - Sachstandsbericht zur Lärmsituation in der. Gemeinde Altenberge. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen:

Gemeinde Schmelz. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Bosen, den

Interkommunale Lärmaktionsplanung Stufe II Losheim am See, Merzig, Mettlach, Perl, Wadern

Bericht über die Lärmaktionsplanung die Gemeinde. Beelen

Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl. Lärmaktionsplanung 2013/2014. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog

Bekanntmachung Nr. 22/ 2016 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt

Stand der Lärmaktionsplanung

Stand der Lärmkartierung und der Aktionsplanung in Schleswig- Holstein

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken

Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Bosen, den

Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärmaktionsplan für die Gemeinde. Burbach. vom Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen

Amtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal

Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2016/2116 vom

Stadt Bad Kreuznach. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Bosen, den

Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit

Lärmaktionsplanung Stufe 2. der. Kreisstadt Homburg

Gemeinde Schiffweiler

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Umsetzung Umgebungslärmrichtlinie

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Lärmaktionsplanung Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Sankt Wendel, den

Lärmaktionsplan. der Stadt Andernach. gemäß 47 d BImSchG. Entwurfsfassung Exemplar für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Stand: Januar 2019

Lärmkartierung Saarland Vorgehensweise, Ergebnisse, Anwendung. Prof. Dr. Kerstin Giering FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Bad Bramstedt vom

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Überprüfung der Lärmaktionspläne der Stadt Oldenburg in Holstein

Transkript:

KREISSTADT ST. WENDEL Lärmaktionsplanung 218 Berichterstattung der Kreisstadt St. Wendel zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Überprüfung / Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stufe II vom 26.5.217 Stadtbauamt St. Wendel 61 Stand: November 218

Inhalt: 1 Allgemeine Angaben 4 2 Bewertung der Ist-Situation 6 3 Maßnahmen im Lärmaktionsplan 7 4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder 8 Überprüfung des Aktionsplans 5 Inkrafttreten des Aktionsplans 9 2

1 Allgemeine Angaben Die Kreisstadt St. Wendel hat einen Lärmaktionsplan der Stufe II erstellt, der am 26.5.217 im Stadtrat verabschiedet wurde. Dieser Lärmaktionsplan ist nun auf Basis der 3. Runde der Lärmkartierung aus dem Jahr 217 zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Gemäß 47e Abs.1 BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut: Kreisstadt St. Wendel Gemeindekennziffer: 1 46 117 Rathausplatz 1, 6666 St. Wendel Telefon: 6851/89- www.sankt-wendel.de Die Gemeinden sind allerdings nicht die der Träger der Baulast für Bundes- und Landesstraßen. Zuständige Behörde hierfür ist der Landesbetrieb für Straßenbau. Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2a 638 Neunkirchen 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Die Kreisstadt St. Wendel mit ihren 16 Stadtteilen liegt im Norden des Saarlandes und hat rund 26. Einwohner. In der Lärmkartierung sind Straßen zu berücksichtigen, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz aufweisen, was einer täglichen Verkehrsmenge von 8.219 Kfz entspricht. In der Kartierung der 3. Runde wurden alle in der Stufe II kartierten Straßen und ggf. aufgrund des Verkehrsaufkommens neu hinzugekommenen Straßen berücksichtigt. Die Verkehrsmengen stammen aus der Straßenverkehrszählung 215 und wurden durch den Landesbetrieb für Straßenbau geprüft und zur Verfügung gestellt. In der Kreisstadt St. Wendel wurden bei der Kartierung der der 3. Runde der Lärmaktionsplanung dementsprechend folgende Straßen berücksichtigt: B41, B269,,, L134, L39 Gegenüber der II. Stufe sind keine Straßen oder Straßenabschnitte neu hinzugekommen. Das untersuchte Straßennetz ist in der folgenden Karte dargestellt: 3

1.2 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 22/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und deren Umsetzung in 47 a - f BImSchG. Eine Prüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 217 hat ergeben, dass eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes aus der vorangegangenen Runde nicht notwendig ist. 1.3 Geltende Grenzwerte Für die Lärmaktionsplanung existieren keine Grenzwerte, auch im Saarland sind keine verbindlichen Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation herangezogen werden, beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren, so dass sie nicht direkt vergleichbar mit den Werten der Lärmkartierung sind. Die Grenzwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6. - 22. Uhr) bzw. Nacht (22. - 6. Uhr). Sie sind gebietsspezifisch und werden für Mischgebiete und Allgemeine Wohngebiete angegeben. - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz betragen für 4

Mischgebiete 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts. bzw. für Allgemeine Wohngebiete 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Betroffenheitsanalyse Aus Tabelle 1 ist die Zahl der betroffenen Einwohner, aus der Tabelle 2 die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie der belasteten Fläche ersichtlich. Tab.1: Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen (3. Runde) db(a) L DEN L Night Zahl der Zahl der Betroffenen Betroffenen 5 bis 671 bis 6 775 599 6 bis 3 146 bis 7 61 7 bis 75 62 über 75 Summe 2.1 1.416 In der Stufe II wurden dem gegenüber folgende Betroffenheiten ermittelt: Tab.2: Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen (II. Stufe) db(a) L DEN L Night Zahl der Zahl der Betroffenen Betroffenen 5 bis 642 bis 6 798 599 6 bis 623 274 bis 7 621 1 7 bis 75 171 über 75 Summe 2.213 1.516 Tab.3: Zahl der von Verkehrslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (3. Runde) Fläche in L DEN db(a) Wohnungen Schulen Krankenhäuser km² > db(a) 5,2 199 > db(a) 1,32 352 > 75 db(a),11 5

Die Lärmkarten aus dem Jahr 217 können unter folgenden Links abgerufen werden: Lärmkarte L night www.saarland.de/234661.htm Lärmkarte L DEN www.saarland.de/234662.htm 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind Für die Bewertung der Zahl der Betroffener im Rahmend er Aktionsplanung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Jede Gemeinde beurteilt die Betroffenheit anhand der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Die Betroffenheit kann bezogen auf Hauptlärmquellen mit mehr als 3 MioKfz/Jahr insgesamt als gering betrachtet werden. Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit wird die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindikator L DEN bzw. L Night, die Veränderungen in den Betroffenheiten zu interpretieren. Die Lärmkennziffer berechnet sich nach N = Gesamtzahl Betroffener L i = Pegelwert für die Anzahl Betroffener ni L S = Schwellenwert Der Schwellenwert liegt für den L DEN bei db(a) und für den L night bei 5 db(a) Die LKZ für den L DEN Beträgt in der 2. Stufe 17.423 und in der 3. Runde 15.5 was einer Veränderung der LKZ für L DEN um -1,78 % entspricht. Die LKZ für den L Night beträgt in der Stadt St. Wendel in der 2. Stufe 9.548 und in der 3. Runde 7.995, was einer Veränderung der LKZ für den L Night um -16,26 % entspricht. Insgesamt ist demnach ein Rückgang er LKZ im Vergleich zur Lärmkartierung der 2. Stufe zu erkennen. Eine Veränderung der LKZ um weniger als 2% wird von den Gutachtern jedoch als nicht wesentlich eingeschätzt. 2.3 Angabe (in der Gemeinde) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen Bei einer Überschreitung der Werte von 7 db(a) L DEN bzw. 6 db(a) L Night besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf, hiervon sind in St. Wendel mit 62 bzw. 146 relativ wenige Personen betroffen. Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in 6

Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden. 3 Maßnahmen im Lärmaktionsplan Um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen sind effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht das Mittel der Wahl, sondern bieten sich eher als kurzfristige Lösung an, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Allgemein können folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms beitragen: - Geschwindigkeitsbegrenzungen - Einsatz lärmmindernder Fahrbahnoberflächen - Verringerung der Verkehrsteilnehmer - Einsatz lärmgeminderter Fahrzeuge und Reifen Zur Festlegung der Bereiche mit vordringlichem Handlungsbedarf wurde in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung eine Hot-Spot-Analyse durchgeführt, die Bereiche mit einer besonders großen Lärmbelastung (über bzw. db(a)) und einer hohen Einwohnerdichte aufzeigt: - L 131 in St. Wendel (Bahnhofstr., Wendalinusstr.) - L 132 in Oberlinxweiler (Jakob-Stoll-Str., Niederlinxweiler Str.) - L 134 in St. Wendel (Alsfassener Str., St. Annenstraße) - L 134 in Bliesen (St. Wendeler Str., Kirchstr., Flächenbachstr., In Elmern) - L 39 in St. Wendel (Zum Rondell, Urweiler Str.) - B 269 in St. Wendel (Tholeyer Str.) - B 269 in Winterbach (Winterbacher Str., Lebacher Str.) Dabei hat sich herausgestellt, dass es sich bei den Hauptlärmquellen um Landes- und Bundesstraßen handelt. Da diese Straßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes liegen, kann die Gemeinde im Lärmaktionsplan zwar Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen, verfügt jedoch nicht über die rechtlichen Möglichkeiten diese auch umzusetzen. Der Lärmaktionsplan der Stufe II untersuchte die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 3 km/h in den ermittelten und oben aufgeführten Hot-Spot-Bereichen. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen konnte bisher noch nicht erreicht werden. 7

3.1 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm Zur weiteren Verringerung der Lärmbelastung für die Bevölkerung des Stadtgebietes von St. Wendel werden die Sonstigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes weiterhin berücksichtigt. Aufgrund der Abnahme der Betroffenheit besteht keine Notwendigkeit den Maßnahmenkatalog des vorangegangenen Lärmaktionsplans grundlegend zu überarbeiten. - Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs sowie durch Verbesserung des ÖPNVs - Sicherstellung der Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten - Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands der Straßenoberfläche durch regelmäßige Kontrollen und Instandsetzungen. 3.2 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden) 47d Abs. 2 BImSchG sieht u.a. vor ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Lärm zu schützen. Da für die Kreisstadt St. Wendel keine flächendeckende Lärmkartierung vorliegt, was die Grundlage für die Identifizierung von ruhigen Gebieten ist, können in der vorliegenden Lärmaktionsplanung keine konkreten Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete genannt werden. 4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans Die Öffentlichkeit ist bei der Erstellung der Aktionspläne nach 47d Abs. 3 BImSchG zu beteiligen. 4.1 Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation seiner vom. bis. Überprüfung zur Mitwirkung Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen Offenlage wurden am 18.12.218 in der Sitzung des Stadtrates beschlossen. Die Offenlage hat in der Zeit vom. bis zum.. stattgefunden. In dieser Zeit konnte der Plan im Stadtbauamt in der Marienstraße 2, Zimmer 12 zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Parallel dazu wurde der Entwurf auf der Internetseite der Kreisstadt St. Wendel eingestellt. 8

4.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit 5 Inkrafttreten des Aktionsplans 5.1 Der Lärmaktionsplan ist durch. am. in Kraft getreten. (bspw. Beschluss der Gemeindevertretung oder Unterzeichnung) 5.2 Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am. 5.3 Link zum Aktionsplan im Internet Unterschrift Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel 9

KREISSTADT ST. WENDEL Lärmaktionsplanung 218 Berichterstattung der Kreisstadt St. Wendel zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission Überprüfung / Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stufe II vom 26.5.217 Stadtbauamt St. Wendel 61 Stand: November 218

Inhalt: 1 Allgemeine Angaben 4 2 Bewertung der Ist-Situation 6 3 Maßnahmen im Lärmaktionsplan 7 4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder 8 Überprüfung des Aktionsplans 5 Inkrafttreten des Aktionsplans 9 2

1 Allgemeine Angaben Die Kreisstadt St. Wendel hat einen Lärmaktionsplan der Stufe II erstellt, der am 26.5.217 im Stadtrat verabschiedet wurde. Dieser Lärmaktionsplan ist nun auf Basis der 3. Runde der Lärmkartierung aus dem Jahr 217 zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Gemäß 47e Abs.1 BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut: Kreisstadt St. Wendel Gemeindekennziffer: 1 46 117 Rathausplatz 1, 6666 St. Wendel Telefon: 6851/89- www.sankt-wendel.de Die Gemeinden sind allerdings nicht die der Träger der Baulast für Bundes- und Landesstraßen. Zuständige Behörde hierfür ist der Landesbetrieb für Straßenbau. Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2a 638 Neunkirchen 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Die Kreisstadt St. Wendel mit ihren 16 Stadtteilen liegt im Norden des Saarlandes und hat rund 26. Einwohner. In der Lärmkartierung sind Straßen zu berücksichtigen, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz aufweisen, was einer täglichen Verkehrsmenge von 8.219 Kfz entspricht. In der Kartierung der 3. Runde wurden alle in der Stufe II kartierten Straßen und ggf. aufgrund des Verkehrsaufkommens neu hinzugekommenen Straßen berücksichtigt. Die Verkehrsmengen stammen aus der Straßenverkehrszählung 215 und wurden durch den Landesbetrieb für Straßenbau geprüft und zur Verfügung gestellt. In der Kreisstadt St. Wendel wurden bei der Kartierung der der 3. Runde der Lärmaktionsplanung dementsprechend folgende Straßen berücksichtigt: B41, B269,,, L134, L39 Gegenüber der II. Stufe sind keine Straßen oder Straßenabschnitte neu hinzugekommen. Das untersuchte Straßennetz ist in der folgenden Karte dargestellt: 3

1.2 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 22/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und deren Umsetzung in 47 a - f BImSchG. Eine Prüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 217 hat ergeben, dass eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes aus der vorangegangenen Runde nicht notwendig ist. 1.3 Geltende Grenzwerte Für die Lärmaktionsplanung existieren keine Grenzwerte, auch im Saarland sind keine verbindlichen Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation herangezogen werden, beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren, so dass sie nicht direkt vergleichbar mit den Werten der Lärmkartierung sind. Die Grenzwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6. - 22. Uhr) bzw. Nacht (22. - 6. Uhr). Sie sind gebietsspezifisch und werden für Mischgebiete und Allgemeine Wohngebiete angegeben. - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz betragen für 4

Mischgebiete 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts. bzw. für Allgemeine Wohngebiete 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Betroffenheitsanalyse Aus Tabelle 1 ist die Zahl der betroffenen Einwohner, aus der Tabelle 2 die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie der belasteten Fläche ersichtlich. Tab.1: Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen (3. Runde) db(a) L DEN L Night Zahl der Zahl der Betroffenen Betroffenen 5 bis 671 bis 6 775 599 6 bis 3 146 bis 7 61 7 bis 75 62 über 75 Summe 2.1 1.416 In der Stufe II wurden dem gegenüber folgende Betroffenheiten ermittelt: Tab.2: Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen (II. Stufe) db(a) L DEN L Night Zahl der Zahl der Betroffenen Betroffenen 5 bis 642 bis 6 798 599 6 bis 623 274 bis 7 621 1 7 bis 75 171 über 75 Summe 2.213 1.516 Tab.3: Zahl der von Verkehrslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (3. Runde) Fläche in L DEN db(a) Wohnungen Schulen Krankenhäuser km² > db(a) 5,2 199 > db(a) 1,32 352 > 75 db(a),11 5

Die Lärmkarten aus dem Jahr 217 können unter folgenden Links abgerufen werden: Lärmkarte L night www.saarland.de/234661.htm Lärmkarte L DEN www.saarland.de/234662.htm 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind Für die Bewertung der Zahl der Betroffener im Rahmend er Aktionsplanung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Jede Gemeinde beurteilt die Betroffenheit anhand der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Die Betroffenheit kann bezogen auf Hauptlärmquellen mit mehr als 3 MioKfz/Jahr insgesamt als gering betrachtet werden. Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit wird die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindikator L DEN bzw. L Night, die Veränderungen in den Betroffenheiten zu interpretieren. Die Lärmkennziffer berechnet sich nach N = Gesamtzahl Betroffener L i = Pegelwert für die Anzahl Betroffener ni L S = Schwellenwert Der Schwellenwert liegt für den L DEN bei db(a) und für den L night bei 5 db(a) Die LKZ für den L DEN Beträgt in der 2. Stufe 17.423 und in der 3. Runde 15.5 was einer Veränderung der LKZ für L DEN um -1,78 % entspricht. Die LKZ für den L Night beträgt in der Stadt St. Wendel in der 2. Stufe 9.548 und in der 3. Runde 7.995, was einer Veränderung der LKZ für den L Night um -16,26 % entspricht. Insgesamt ist demnach ein Rückgang er LKZ im Vergleich zur Lärmkartierung der 2. Stufe zu erkennen. Eine Veränderung der LKZ um weniger als 2% wird von den Gutachtern jedoch als nicht wesentlich eingeschätzt. 2.3 Angabe (in der Gemeinde) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen Bei einer Überschreitung der Werte von 7 db(a) L DEN bzw. 6 db(a) L Night besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf, hiervon sind in St. Wendel mit 62 bzw. 146 relativ wenige Personen betroffen. Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in 6

Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden. 3 Maßnahmen im Lärmaktionsplan Um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen sind effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht das Mittel der Wahl, sondern bieten sich eher als kurzfristige Lösung an, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Allgemein können folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms beitragen: - Geschwindigkeitsbegrenzungen - Einsatz lärmmindernder Fahrbahnoberflächen - Verringerung der Verkehrsteilnehmer - Einsatz lärmgeminderter Fahrzeuge und Reifen Zur Festlegung der Bereiche mit vordringlichem Handlungsbedarf wurde in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung eine Hot-Spot-Analyse durchgeführt, die Bereiche mit einer besonders großen Lärmbelastung (über bzw. db(a)) und einer hohen Einwohnerdichte aufzeigt: - L 131 in St. Wendel (Bahnhofstr., Wendalinusstr.) - L 132 in Oberlinxweiler (Jakob-Stoll-Str., Niederlinxweiler Str.) - L 134 in St. Wendel (Alsfassener Str., St. Annenstraße) - L 134 in Bliesen (St. Wendeler Str., Kirchstr., Flächenbachstr., In Elmern) - L 39 in St. Wendel (Zum Rondell, Urweiler Str.) - B 269 in St. Wendel (Tholeyer Str.) - B 269 in Winterbach (Winterbacher Str., Lebacher Str.) Dabei hat sich herausgestellt, dass es sich bei den Hauptlärmquellen um Landes- und Bundesstraßen handelt. Da diese Straßen in der Baulast des Bundes bzw. des Landes liegen, kann die Gemeinde im Lärmaktionsplan zwar Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen, verfügt jedoch nicht über die rechtlichen Möglichkeiten diese auch umzusetzen. Der Lärmaktionsplan der Stufe II untersuchte die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 3 km/h in den ermittelten und oben aufgeführten Hot-Spot-Bereichen. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen konnte bisher noch nicht erreicht werden. 7

3.1 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm Zur weiteren Verringerung der Lärmbelastung für die Bevölkerung des Stadtgebietes von St. Wendel werden die Sonstigen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes weiterhin berücksichtigt. Aufgrund der Abnahme der Betroffenheit besteht keine Notwendigkeit den Maßnahmenkatalog des vorangegangenen Lärmaktionsplans grundlegend zu überarbeiten. - Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs sowie durch Verbesserung des ÖPNVs - Sicherstellung der Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten - Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands der Straßenoberfläche durch regelmäßige Kontrollen und Instandsetzungen. 3.2 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz (Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden) 47d Abs. 2 BImSchG sieht u.a. vor ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Lärm zu schützen. Da für die Kreisstadt St. Wendel keine flächendeckende Lärmkartierung vorliegt, was die Grundlage für die Identifizierung von ruhigen Gebieten ist, können in der vorliegenden Lärmaktionsplanung keine konkreten Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete genannt werden. 4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans Die Öffentlichkeit ist bei der Erstellung der Aktionspläne nach 47d Abs. 3 BImSchG zu beteiligen. 4.1 Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation seiner vom. bis. Überprüfung zur Mitwirkung Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen Offenlage wurden am 18.12.218 in der Sitzung des Stadtrates beschlossen. Die Offenlage hat in der Zeit vom. bis zum.. stattgefunden. In dieser Zeit konnte der Plan im Stadtbauamt in der Marienstraße 2, Zimmer 12 zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Parallel dazu wurde der Entwurf auf der Internetseite der Kreisstadt St. Wendel eingestellt. 8

4.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit 5 Inkrafttreten des Aktionsplans 5.1 Der Lärmaktionsplan ist durch. am. in Kraft getreten. (bspw. Beschluss der Gemeindevertretung oder Unterzeichnung) 5.2 Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am. 5.3 Link zum Aktionsplan im Internet Unterschrift Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel 9

Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24 66625 Nohfelden-Bosen Tel. 6852-82664 Stadt Sankt Wendel Lärmaktionsplanung 2. Stufe Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Bosen, den 16.5.217 Bericht-Nr.: 1626_1

GSB GbR 16.5.217 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber: Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Auftrag vom: 11.7.216 Aufgabenstellung: Bearbeitung: Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Kreisstadt Sankt Wendel. GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl.-Wirt. Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24 66625 Bosen Telefon: 6852-82664 Mail: s.struenke-banz@gsb-gbr.de Dieser Bericht besteht aus 24 Seiten. Bericht-Nr. 1626_gut1 Bosen, 7.4.217 Dipl.-Wirt. Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Bericht-Nr. 1626_gut1

GSB GbR 16.5.217 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung... 1 2 Lärmaktionsplan allgemein... 4 2.1 Rechtlicher Hintergrund... 4 2.2 Geltende Grenzwerte... 4 3 Lärmaktionsplan Sankt Wendel... 6 3.1 Zuständige Behörde... 6 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen... 6 3.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten... 9 3.4 Bewertung der Anzahl Betroffener... 12 3.4.1 Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung... 12 3.4.2 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen... 13 3.4.3 Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen... 13 3.5 Hotspot-Analyse... 14 4 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung... 15 4.1 Vorbemerkung... 15 4.2 Kurzfristige/Mittelfristige Maßnahmen... 16 4.3 Sonstige Maßnahmen... 19 4.4 Synergieeffekte... 21 4.5 Kosten-Nutzen-Analyse... 22 5 Protokolle der öffentlichen Anhörung... 22 6 Literatur... 23 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite I

GSB GbR 16.5.217 Tabellen Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie... 1 Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen... 7 Tabelle 3 Betroffenheitsanalyse Straßenverkehrslärm... 1 Tabelle 4 Tabelle 5 Tabelle 6 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 7 db(a) bzw. L Night 6 db(a)... 12 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN db(a) bzw. L Night db(a)... 13 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 6 db(a) bzw. L Night 5 db(a)... 13 Tabelle 7 Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbegrenzung... 17 Tabelle 8 Veränderung der Betroffenheit durch lärmmindernden Belag... 19 Anhang Abbildungen Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Kartierungsumfang Lärmkartierung Isolinienkarte, Lärmindikator L DEN Isolinienkarte, Lärmindikator L Night Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN > db(a) Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN > db(a), Ausschnitte Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night > db(a) Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night > db(a), Ausschnitte Abbildung 8 Darstellung der Gebietsnutzungen, Einstufung nach dem Flächennutzungsplan sowie Gebäudepegel, Lärmindikator L Night Abbildung 9 Darstellung der Aktionsbereiche (Geschwindigkeitsreduzierung) Abbildung 1 Darstellung der Aktionsbereiche (Lärmmindernder Belag) Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite II

GSB GbR 16.5.217 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Nach Aussagen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland fast 6 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, davon mehr als 1 % stark oder äußerst stark. Unter Lärm versteht man dabei Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen. Neben der Belästigung- und Störwirkung kann Lärm, insbesondere wenn der Mensch ihm über lange Zeit ausgesetzt ist, auch gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. So kann bspw. das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen steigen. Aber auch mit dem durch den Verkehrslärm bedingten Wertverlust von Immobilien ist ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden verbunden. Deshalb wurde am 25. Juni 22 vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 22/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet 1. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor. Dieses ist in der Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Quelle Lärmkartierung zum Lärmaktionsplan zum Ballungsräume > 25. Einwohner > 1. Einwohner 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz / a > 3 Mio. Kfz / a 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Haupteisenbahnstrecken > 6. Züge / a > 3. Züge / a 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Großflughafen > 5. Bewegungen / a 3.6.27 18.7.28 1 Abl. L 189/12 vom 18.7.22 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 1

GSB GbR 16.5.217 Die erste Stufe der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung wurde 27 / 28 durchlaufen. In der sog. zweiten Stufe waren bis zum 3. Juni 212 Strategische Lärmkarten für Ballungsräume über 1. Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.2 Fahrzeuge täglich), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3. Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge täglich) sowie Großflughäfen (das sind Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5. Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr, wobei ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen sind 2 ) zu erstellen. Bis zum 18. Juli 213 sind, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne auszuarbeiten. Diese Lärmkarten / Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte 212, wie bereits 27, im Rahmen der landesweit einheitlichen Strategischen Lärmkartierung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes am Standort Umwelt- Campus Birkenfeld der HS Trier. Die Kartierungspflicht für die Haupteisenbahnstrecken liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Deshalb behandelt der vorliegende Lärmaktionsplan nur die durch die Hauptverkehrsstraßen verursachten Lärmauswirkungen. In der und den dazugehörigen Stadtteilen Bliesen, Winterbach sowie Ober- und Niederlinxweiler wurden die Bundesstraßen 269 und 41 sowie die Landesstraßen 131, 132, 134 und 39 in der Kartierung berücksichtigt. Besonders die B 269, die L 131, L 132 und L 134 rufen aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Wohnnutzungen hohe Betroffenheiten hervor. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß 47e BImSchG durch die Gemeinden. Mit diesen Plänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden 3. Die Stadt Sankt Wendel ist zwar zuständig für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes und kann Maßnahmen anordnen, ist darüber hinaus aber nicht alleine für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig. Die Umsetzung der meisten Maßnahmen liegt in der Hand des Trägers der Straßenbaulast. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden lediglich Landes- und Bundesstraßen untersucht. Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden. 4 Der 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwähnt bei der Priorisierung auch die Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen. 5 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47b 3 22/49/EG, Artikel 8, (1) 4 Ebenda 5 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 1, Satz 3 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 2

GSB GbR 16.5.217 Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist gemäß 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der auf den Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie Bezug nimmt, eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen: Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. 6 Lärmaktionspläne müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im Anhang V der Richtlinie 22/49/EG formuliert. Demnach müssen die Aktionspläne zu den nachfolgenden Punkten Aussagen enthalten: Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Protokoll der öffentlichen Anhörung Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategie Finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Aktionsplanung Gemäß Anhang VI, 2.8 ist der Kommission eine Zusammenfassung des Aktionsplans von nicht mehr als 1 Seiten zu übermitteln. 6 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 3 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 3

GSB GbR 16.5.217 2 Lärmaktionsplan allgemein 2.1 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 22/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 22 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom 18.7.22 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794 ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Insoweit bleibt der zuständigen Behörde ein gewisser Ermessungsspielraum, ob und wie sie bestimmte Maßnahmen durchführt. Sind aber die Abwägungen bei der Maßnahmenplanung rechtsfehlerfrei durchgeführt worden und liegen die Voraussetzungen nach Fachrecht (z.b. Straßenverkehrsrecht) vor, hat die zuständige Behörde die Maßnahme umzusetzen. Der Bürger hat aufgrund der bloß verwaltungsinternen Wirkung des Lärmaktionsplans keine Möglichkeit, die Umsetzung bestimmter im Lärmaktionsplan genannter Maßnahmen einzufordern. Aus dem Lärmaktionsplan allein lässt sich nicht ableiten, dass eine bestimmte Planung oder Anlage, etwa eine Lärmschutzwand, realisiert werden muss. 2.2 Geltende Grenzwerte Aus den Regelungen der Lärmminderungsplanung ( 47 a ff. BImSchG) ergeben sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Bürger. Im deutschen Recht existieren für unterschiedliche Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm) verschiedene Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine Grenzwerte. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden, sie beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den in der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung als L DEN und L Night 7 dargestellten Werten. Die Grenzwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6. bis 22. Uhr) bzw. Nacht (22. bis 6. Uhr). 7 LDEN: Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 5 db Zuschlag für den Abend und 1 db für die Nacht LNight: Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden) Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 4

GSB GbR 16.5.217 Sie sind gebietsspezifisch und werden hier für Mischgebiete (MI) und Allgemeine Wohngebiete (WA) angegeben. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) betragen für MI 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts bzw. für WA 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Für den Straßenverkehrslärm sind zusätzlich die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes einschlägig. Die VLärmSchR 97 gelten für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) betragen seit Juni 21 für MI 69 db(a) tags und 59 db(a) nachts bzw. für WA 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung basieren auf dem der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien- StV 27). Sie gelten für bestehende Straßen und regeln vor allem Geschwindigkeitsund sonstige Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen. Als ermessungsauslösende Schwelle zur Prüfung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen werden nach der ständigen Rechtsprechung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu Grunde gelegt 8. Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien-StV werden gemeinsam mit dem Landkreis Sankt Wendel als zuständiger Behörde angeordnet 9. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet 1 : In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 7 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 6dB(A) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 62 db(a) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). 8 Vgl. Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Rechtsgutachten zum LAP der VG Herxheim, Köln, vom 27.4.215, S. 1 ff. 9 Ziel der Richtlinien ist es, den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Straßenverkehrslärm an die Hand zu geben. 1 Der Beurteilungspegel ist dabei nach RLS-9 zu berechnen. Da der LNight und der LrN sich nur geringfügig unterscheiden und die Abweichungen zwischen LDEN und LrT etwa 1 db betragen, liefern die Ergebnisse der Lärmkartierung ernstzunehmende Hinweise darauf, an welchen Gebäuden diese Richtwerte überschritten sind. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 5

GSB GbR 16.5.217 3 Lärmaktionsplan Sankt Wendel 3.1 Zuständige Behörde Gemäß BImSchG 47e Abs. 1 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut. Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Telefon: 6851/89-1912 Fax: 6851/89-2199 Gemeindeschlüssel: 1 46 117 Die Gemeinden sind allerdings nicht die Träger der Baulast für die Bundes- und Landesstraßen. Zuständige Behörde hierfür ist der Landesbetrieb für Straßenbau. Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 638 Neunkirchen Telefon: 6821/1- Fax: 6821/1-59 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen Die betroffenen Straßenabschnitte in der Stadt Sankt Wendel sind: B 41 ca.9. m B 269 ca. 5. m L 131 ca. 2.5 m L 132 ca. 3.5 m L 134 ca. 6.5 m L 39 ca. 5 m Die Verkehrsmengen und sonstige schalltechnische Parameter stammen aus der Lärmkartierung und wurden der Bundesverkehrszählung 11 21 entnommen. Nähere Informationen dazu können dem Leitfaden zur Lärmkartierung 12 entnommen werden. Die Abbildung 1 im Anhang zeigt den Kartierungsumfang. 11 Die Verkehrsmengen und die Verkehrsmengenzusammensetzung werden alle 5 Jahre durch die Bundesverkehrszählung (BVZ) erhoben. Bei der BVZ handelt es sich um ein bundesweit einheitlich durchgeführtes Verfahren u. a. mit Dauerzählstellen, um eine Verkehrsbelastung über einen längeren Mittelungszeitraum abbilden zu können. Bei der Auswertung der Verkehrsdaten wird u. a. die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) ermittelt, die die Schwankungen im Verlauf einer Woche bzw. eines Jahres berücksichtigt. 12 Strategische Lärmkartierung 212, Saarland, Leitfaden, FH Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, Juni 212 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 6

GSB GbR 16.5.217 Folgende Verkehrsparameter liegen vor (s. Tabelle 2): Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen Straße Von Netzknoten und Lage B 41 814 64873 Nordöstliche Stadtgrenze bis L 134 813 814 von L 134 bis B269 (Tholeyer Straße) 81 813 von B 269 (Tholeyer Straße) bis L 132 (Linxweiler Straße) 833 81 von L 132 (Linxweiler Straße) bis L 132 (Niederlinxweilerstraße) 834 833 von L 132 (Niederlinxweilerstraße) bis L 132 (Ottweilerstraße) 91 834 Von L 132 (Ottweilerstraße) bis südliche Stadtgrenze B 269 815 817 Lebacher Straße von westliche Stadtgrenze bis L 133 (Bliesener Straße) 84 815 Winterbacher Straße von L 133 (Bliesener Straße) bis Kreisel (Dortmunder Straße) 813 84 Tholeyer Straße von Kreisel (Dortmunder Straße) bis Kreisel Auffahrt B 41 L 131 813 812 Tholeyer Straße DTV 13 Lkw- Anteil [%] 14 13.841 4,8 2,2 5,4 15.6 4,6 2,1 5,2 13.78 5,1 2,3 5,9 15.442 4,2 2, 4,8 15.576 4,6 2,1 5,3 15.575 4,5 2,1 5,1 12.853 3,8 1,7 4,3 11.572 3,1 1,4 3,6 11.572 3,1 1,4 3,6 12.433 2,4 1,1 Geschwindigkeit Pkw 15 [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 1 8 1 8 1 8 1 8 1 8 1 8 1/5 8/5 1/5 8/5 5 5 5 5 13 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 14 Day, evening, night 15 In der Lärmkartierung wurden Pauschalisierungen hinsichtlich der Geschwindigkeiten getroffen. Im Zuge der Lärmaktionsplanung wurde auf die Anpassung der tatsächlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z.b. 7 km/h vor Ortseingang) verzichtet. Die Anpassung der Geschwindigkeiten hätte aus schalltechnischer Sicht keine wesentliche Veränderung der Betroffenheiten (insbesondere in den Hotspotbereichen) zur Folge. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 7

GSB GbR 16.5.217 Straße Von Netzknoten und Lage von B 269 bis L 134 (St. Annenstraße) 812 9166 Tholeyer Straße von L 134 (St. Annenstraße) bis L 131 (Mommstraße) 9166 811 Mommstraße von Tholeyer Straße bis Bahnhofstraße 811 9171 Bahnhofstraße/Wendalinusstraße von L 131 (Mommstraße) bis L 39 (Zum Rondell) L 132 9166 648 Mommstraße/Gudesbergstraße von L 131 (Tholeyer Straße) bis Kelsweilerstraße 839 811 Mommstraße von L 131 (Bahnhofstraße) bis Kreisel Werkstraße 838 839 Mommstraße/Linxweilerstraße von Kreisel Werkstraße bis Kreisel Eisenbahnstraße 837 838 Linxweilerstraße von Kreisel Eisenbahnstraße bis Kreisel August-Baltasar-Straße 81 837 Linxweilerstraße von Kreisel August-Baltasar-Straße bis Auffahrt/Abfahrt B 41 88 81 Jakob-Stollstraße von Abfaht/Auffahrt B 41 bis Niederlinxweiler Straße 833 88 Niederlinxweiler Straße von Niederlinxweiler Stra- DTV 13 Lkw- Anteil [%] 14 2,8 7.595 2,7 1,2 3, 7.595 2,7 1,2 3, 7.595 2,7 1,2 3, 3.73 4,1 1,9 4,7 14.59 2,,9 2,2 14.59 2,,9 2,2 14.59 2,,9 2,2 14.59 2,,9 2,2 11.172 1,8,8 2, 11.172 1,8,8 2, Geschwindigkeit Pkw 15 [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 8

GSB GbR 16.5.217 Straße Von Netzknoten und Lage ße/Brückenbacher Weg bis Auffahrt B 41 L 134 816 64851 In Elmern/Flächenbachstraße/Kirchstraße/ Sankt Wendeler Straße von südliche Stadtgrenze bis L 133 814 816 von L 133 bis B 41 812 814 Alsfassener Straße von B 41 bis Kelsweilerstraße 812 814 St. Annenstraße von Kelsweilerstraße bis Tholeyer Straße L 39 9171 9157 Zum Rondell von L 131 (Wendalinusstraße) bis Ostertalstraße 9157 9169 Urweilerstraße von Ostertalstraße bis Jahnstraße/Hauptstraße DTV 13 Lkw- Anteil [%] 14 9.746 3,8 1,7 4,3 12.612 4,3 2, 4,8 7.958 2,9 1,3 3,3 7.958 2,9 1,3 3,3 7.595 2,7 1,2 3, 9.8 2,1 1, 2,4 Geschwindigkeit Pkw 15 [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 1/5 8/5 1 8 1/5 8/5 1/5 8/5 5 5 5 5 3.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Abbildungen 2 und 3 (Isolinienkarten) spiegeln die Belastung durch Straßenverkehrslärm in der Stadt Sankt Wendel für die Lärmindikatoren L DEN 16 bzw. L Night 17 wider. Aus der Tabelle 3 sind die Betroffenenzahlen für jede Straße separat und für die Stadt Sankt Wendel insgesamt ersichtlich 18. 16 LDEN: Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 5 db Zuschlag für den Abend und 1 db für die Nacht 17 LNight: Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden) 18 Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtzahl der Betroffenen sich nicht aus der Summe der Teilbelastungen der einzelnen Straßen ergibt. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 9

GSB GbR 16.5.217 Tabelle 3 Betroffenheitsanalyse Straßenverkehrslärm Straße Betroffene Menschen Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen Krankenhäuser Intervalle LDEN Intervalle LNight LDEN LDEN LDEN [db(a)] ungerundet EU-Rundung [db(a)] ungerundet EU-Rundung ungerundet EU-Rundung ungerundet ungerundet B 41 5-642 6 > 1121 11 1 B 269 6-6 798 8-6 L 131 599 6 > 4 4 L 132 6-623 6 6-274 3 > 75 L 134 L 39-7 621 6-7 1 7-75 171 2 >7 >75 B 41 5-59 1 > 16 2-6 261 3-6 21 > 9 6-36 6- > 75-7 18-7 7-75 >7 >75 B 269 5-81 1 > 152 2-6 82 1-6 84 1 > 67 1 6-85 1 6-7 1 > 75-7 85 1-7 1 7-75 47 >7 >75 L 131 5-135 1 > 211 2 1-6 135 1-6 115 1 > 77 1 6-132 1 6-51 1 > 75-7 124 1-7 7-75 31 >7 >75 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 1

GSB GbR 16.5.217 Straße Betroffene Menschen Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen Krankenhäuser Intervalle LDEN Intervalle LNight LDEN LDEN LDEN [db(a)] ungerundet EU-Rundung [db(a)] ungerundet EU-Rundung ungerundet EU-Rundung ungerundet ungerundet L 132 5-125 1 > 189 2-6 99 1-6 121 1 > 79 1 6-12 1 6-47 > 75-7 125 1-7 7-75 33 >7 >75 L 134 5-192 2 > 327 3-6 144 1-6 222 2 > 146 1 6-25 2 6-94 1 > 75-7 234 2-7 7-75 5 1 >7 >75 L 39 5-35 > 1-6 38-6 34 > 2 6-33 6-9 > 75-7 36-7 7-75 4 >7 >75 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 11

GSB GbR 16.5.217 3.4 Bewertung der Anzahl Betroffener 3.4.1 Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Bei Überschreitung der Werte von 7 db(a) L DEN bzw. 6 db(a) L Night besteht kurzfristig (in den nächsten 5 Jahren) dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen; die Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen, die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 69 db(a) bzw. 59 db(a) betragen, werden überschritten. Die Anzahl Betroffener in den Pegelbereichen 7 db(a) (L DEN ) bzw. 6 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4 Zahl Betroffener mit Pegeln LDEN 7 db(a) bzw. LNight 6 db(a) Straße Betroffene mit LDEN 7 db(a) Betroffene mit LNight 6 db(a) B 41 B 269 47 71 L 131 31 51 L 132 33 47 L 134 5 94 L 39 4 9 Im Bereich der B 41 und der L 39 wird kurzfristig kein Handlungsbedarf gesehen; es sind keine bzw. nur sehr wenige Betroffene in den relevanten Pegelklassen zu verzeichnen. Bei Anwendung der EU-Rundung 19 gibt es in diesen Pegelbereichen keine. Im Verlauf der B 269 (Winterbach), der L 131 und der L 132 (Sankt Wendel) sowie der L 134 (Sankt Wendel Alsfassen, Bliesen) besteht kurzfristig Handlungsbedarf; hier gibt es eine größere Zahl von Menschen, die Pegeln ausgesetzt sind, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden. 19 Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht für die Angabe der vom Lärm einer zu betrachtenden Hauptverkehrsstraße Betroffenenzahlen eine Rundung auf die nächste Hunderterstelle vor. Das führt, insbesondere bei kurzen Straßenabschnitten und/oder geringen Besiedlungsdichten, zu einer Unterschätzung der Lärmbelastung besonders in den oberen Pegelklassen. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 12

GSB GbR 16.5.217 3.4.2 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von db(a) tags bzw. db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Die Anzahl Betroffener in den Pegelbereichen db(a) (L DEN ) bzw. db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Zahl Betroffener mit Pegeln LDEN db(a) bzw. LNight db(a) Straße Betroffene mit LDEN db(a) Betroffene mit LNight db(a) B 41 18 21 B 269 132 1 L 131 131 12 L 132 158 168 L 134 284 316 L 39 4 43 In der Umgebung der kartierten Straßen, insbesondere im Verlauf der B 269, L 131, L 132 und der L 134, besteht mittelfristig Handlungsbedarf, es gibt eine größere Zahl an Betroffenen, die Pegeln ausgesetzt sind, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden. 3.4.3 Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 6 db(a) tags bzw. 5 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen gemindert sind. Die Anzahl Betroffener in den Pegelbereichen 6 db(a) (L DEN ) bzw. 5 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 6 Gebiet Sankt Wendel gesamt Zahl Betroffener mit Pegeln LDEN 6 db(a) bzw. LNight 5 db(a) Betroffene mit LDEN 6 db(a) Betroffene mit LNight 5 db(a) 1.415 1.516 Zur Unterschreitung der o.a. Pegelwerte wären Maßnahmen in der Umgebung aller betroffenen Straßen erforderlich. Zum Erreichen dieser Zielwerte ist ein langfristiges, durch den Bund und das Land zu entwickelndes Verkehrslärmschutzkonzept erforderlich. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 13

GSB GbR 16.5.217 3.4.4 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Eine etwa 36 m lange und im Mittel 3 m hohe Lärmschutzwand (Baujahr 1979) ist entlang der B 41 in Niederlinxweiler vorhanden (siehe dazu auch Abbildung 1). 3.5 Hotspot-Analyse Zur Festlegung der Bereiche für vordringlichen Handlungsbedarf wurde eine Hotspot-Analyse durchgeführt. Diese zeigt Bereiche mit einer hohen Lärmbelastung (hier: > db(a) L DEN bzw. db(a) L Night ) und einer hohen Einwohnerdichte. Wohngebäude mit besonders hohen Pegeln (hier: ab 67 db(a) L DEN bzw. ab 57 db(a) L Night ) sind farblich gekennzeichnet. Die Abbildungen 3 und 5 geben diese Hotspots wieder, in den Abbildungen 4 und 6 werden Ausschnitte dargestellt. Ausgeprägte Hotspots befinden sich in Sankt Wendel entlang der L 131 (Bahnhofstraße, Wendalinusstraße) L 39 (Zum Rondell, Urweiler Straße) B 269 (Tholeyer Straße) L 134 (Alsfassener Straße, St. Annenstraße), in Bliesen entlang der L 134 (St. Wendeler Straße, Kirchstraße, Flächenbachstraße, In Elmern), in Winterbach entlang der B 269 (Winterbacher Straße, Lebacher Straße) in Oberlinxweiler entlang der L 132 (Jakob-Stoll-Straße, Niederlinxweiler Straße). Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 14

GSB GbR 16.5.217 4 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung 4.1 Vorbemerkung Um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen, sind effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht das Mittel der Wahl, sondern bieten sich eher als kurzfristige Lösung an, wenn die Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung überschritten sind. Als Maßnahmen an der Quelle kommen vor allem in Betracht: sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen Einsatz lärmmindernder Fahrbahnoberflächen Verringerung der Verkehre in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des nichtmotorisierten Individualverkehrs. Die Stadt Sankt Wendel versucht gemeinsam mit dem Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde nach Prüfung des Einzelfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen. Abbildung 8 im Anhang stellt die Gebietsnutzungen entlang der Hauptverkehrsstraßen, eingestuft nach den Vorgaben des Flächennutzungsplanes, sowie die Gebäudepegel für den Lärmindikator L Night dar. Vergleicht man die Pegel mit den gebietsabhängigen Richtwerten der Lärmschutz-Richtlinien-StV, leitet sich ab, dass für die B 269 in Winterbach, die L 134 in Bliesen, die L 131 in Sankt Wendel sowie die L 132 in Oberlinxweiler die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen. Gemäß einem Rechtsgutachten 2 setzt die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zu einer Ermessensausübung bei Erreichen der Werte der 16. BImSchV ein, während bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie StV 27 sich das Ermessen der Behörde bereits zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten kann. Eine umfassende Ermessensausübung ist deshalb auch dann geboten, wenn diese Werte (Lärmschutzrichtlinien-StV, Anm. d. V.) nicht erreicht werden, aber jedenfalls die sog. fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (= Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV) überschritten wird 21. Der Einbau lärmmindernder Fahrbahnoberflächen bietet sich an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Zu beachten ist, dass die in den letzten Jahren entwickelten lärmmindernden Beläge (bspw. LOA 5D, LOA 5D GM) noch keine Regelbauweise sind. Bisherige Erfahrungen mit solchen Belägen zeigen neben einer erheblichen Pegelreduktion Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und nur unwesentlich höhere Herstellungskosten als herkömmliche Beläge. Neuere Untersuchungen aus der Schweiz zeigen, dass die akustischen Eigenschaften ei- 2 Vgl. FN 8 21 Ebenso die Handreichung des ISIM (Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz) vom Februar 216. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 15

GSB GbR 16.5.217 nes semidichten Belags erheblich von der Zusammensetzung (Anteil Füller und Sand) abhängen. Wenn das erforderliche Gemisch eingehalten ist, ist auch die akustische Langzeitwirksamkeit gewährleistest. 22 So werden akustische Lebensdauern von 1-15 Jahren, auch bei hohen Lkw-Anteilen erreicht. Ein nicht unerheblicher Anteil der im Gemeindegebiet auftretenden Verkehre ist innergemeindlicher Quell- und Zielverkehr. Durch langfristig wirksam werdende Maßnahmen sollte dieser verringert werden. Hierzu gehören bspw. die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr, Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt sowie ein attraktives Angebot des ÖPNV. Das Errichten von Lärmschutzwänden ist im innerörtlichen Bereich an den betroffenen Straßenabschnitten aufgrund der räumlich engen Situationen nicht möglich. Die Abbildung 9 stellt Aktionsbereiche dar, in denen eine Geschwindigkeitsreduktion und die Abbildung 1, in denen der Einsatz vom lärmmindernden Straßenbelag untersucht werden. 4.2 Kurzfristige/Mittelfristige Maßnahmen In den genannten Aktionsbereichen wird die Reduzierung der Geschwindigkeit von 5 auf 3 km/h untersucht. Es werden die Betroffenheiten ermittelt, die sich bei einer möglichen Reduzierung der Geschwindigkeit einstellen würden. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung unabdingbar. Die i.allg. mit einer Verringerung der Geschwindigkeit von 5 auf 3 km/h einhergehende Verkehrsverstetigung bewirkt neben der Reduzierung des Mittelungspegels auch eine Verringerung der Maximalpegel um etwa 4 db(a) 23. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf den untersuchten Straßenabschnitten führt zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Pegelreduktionen. 22 vgl. Bühlmann et al.: Lärmarme Beläge Erhalten was man bestellt; DAGA 217. 23 LAI-Hinweise zur Aktionsplanung vom 3.8.27, Abschnitt 12.1.2.2. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 16

GSB GbR 16.5.217 Tabelle 7 Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbegrenzung Intervalle in db(a) Betroffene LDEN vorher Betroffene LDEN nachher Betroffene LDEN Differenz Betroffene LNight vorher Betroffene LNight nachher Betroffene LNight Differenz Bliesen Oberlinxweile Alsfassen Sankt Wendel Winterbach r L 134 (St. Wendeler Straße, Kirchstraße, Flächenbachstraße, In Elmern) 5- - - - 9 119 +29-6 76 77 +1 119 12 +1 6-1 119 +19 72 7 - -7 126 114-12 7-75 46 1 - >75 - - - L 132 (Jakob-Stoll-Straße, Niederlinxweiler Straße) 5- - - - 11 113 +3-6 88 98 +1 91 13 +12 6-19 15-4 5 3-47 -7 94 98 +4 7-75 36 1-35 >75 - - - L 134 (Alsfassener Straße, St. Annenstraße) 5- - - - 14 94-1 -6 7 95 +25 15 9-15 6-14 95-9 24-24 -7 112 78-34 7-75 5-5 >75 - - - B 269 (Tholeyer Straße) 5- - - - 44 57 +13-6 28 32 +4 48 4-8 6-47 56 +9 14-14 -7 54 34-2 7-75 2-2 >75 - - - L 131 (Bahnhofstraße, Wendalinusstraße) 5- - - - 36 37 +1-6 33 33 59 85 +26 6-39 38-1 41 1-4 -7 79 +14 7-75 29-29 >75 - - - L 39 (Zum Rondell, Urweiler Straße) 5- - - - 34 31-3 -6 38 37-1 34 27-7 6-32 33 +1 1-1 -7 35 22-13 7-75 5-5 >75 - - - B 269 (Winterbacher Straße, Lebacher Straße) 5- - - - 83 +18-6 48 57 +9 82 91 +9 6-75 87 +12 66 11 - -7 82 84 +2 1-1 7-75 44 4-4 >75 - - - Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 17

GSB GbR 16.5.217 Die Pegelreduktion durch die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt in Oberlinxweiler 2,2 db, in den übrigen Aktionsbereichen 2,4 db (nachts), erfüllt also die Kriterien der Lärmschutz- Richtlinien-StV 24. Es kommt zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl betroffener Menschen in den höchsten betroffenen Pegelintervallen. Das kurzfristige Ziel, Pegel über 7 bzw. 6 db(a) zu vermeiden, wird in erreicht. Alsfassen, L 134 (Alsfassener Straße, St. Annenstraße) tags und nachts, Sankt Wendel, B 269 (Tholeyer Straße) tags und nachts, Sankt Wendel, L 131 (Bahnhofstraße, Wendalinusstraße) tags, Sankt Wendel, L 39 (Zum Rondell, Urweiler Straße) tags und nachts, Nahezu erreicht ( 11 Betroffene) wird das kurzfristige Ziel in allen weiteren untersuchten Aktionsbereichen. Als weitere Maßnahme kommt der Einsatz lärmmindernder Beläge in Betracht. Folgende Straßensanierungen wurden etwa seit 212 durchgeführt: Sankt Wendel, L 132 Bahnhof bis Restaurant Gudesberg B41 Niederlinxweiler bis Sankt Wendel Sankt Wendel, B 269 / L 131 Doppelkreisel Bliesen, L 134 Ortsdurchfahrt bis Kreuzungsbereich Namborner Straße (Restaurant Kunz) Nach Aussagen des LfS sind in den nächsten Jahren folgende Straßensanierungen geplant: Bliesen, L 134 Ortsdurchfahrt von Namborner Straße (Restaurant Kunz) bis Oberthal (217-22) Oberlinxweiler, L 132 Ortsdurchfahrt (bis 219) Sankt Wendel, L 132 Polizeikreisel bis August-Balthasar-Kreisel (bis 218) Für diese Aktionsbereiche und, aufgrund der Betroffenheiten, auch für den Aktionsbereich Winterbach, wird eine Pegelreduktion von 4 db in Ansatz gebracht. Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes ergeben sich damit die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Veränderungen der Betroffenenzahlen. 24 Durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen soll der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 db(a) bewirkt werden. Dabei wird entsprechend den Vorgaben der RLS-9 aufgerundet. Das heißt in diesem Fall, dass 2,4 db auf 3 db aufgerundet werden. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 18

GSB GbR 16.5.217 Tabelle 8 Veränderung der Betroffenheit durch lärmmindernden Belag Intervalle in db(a) Betroffene LDEN vorher Betroffene LDEN nachher Betroffene LDEN Differenz Betroffene LNight vorher Betroffene LNight nachher Betroffene LNight Differenz Winterbach St. Wendel Oberlinxweiler Bliesen L 134 (St. Wendeler Straße, Kirchstraße) 5- - - - 3 33 +3-6 28 28 36 33-3 6-33 33 27-27 -7 43 28-15 7-75 1-1 >75 - - - L 132 (Jakob-Stoll-Straße, Niederlinxweiler Straße) 5- - - - 11 12-8 -6 88 114 +26 91 86-5 6-19 112 +3 5-5 -7 94 63-31 7-75 36-36 >75 - - - L 132 (Mommstraße) 5- - - - 16 1-6 -6 17 17 15 9-6 6-13 1-3 -7 15 8-7 7-75 >75 - - - B 269 (Winterbacher Straße, Lebacher Straße) 5- - - - 89 +24-6 48 68 +2 82 76-6 6-75 83 +8 66 3-63 -7 82 66-16 1-1 7-75 44 2-42 >75 - - - Es kommt zu einer deutlichen Verringerung der Zahl betroffener Menschen in den höchsten betroffenen Pegelintervallen, verbunden mit einer Erhöhung der Betroffenenzahlen in den darunterliegenden Pegelklassen. Das kurzfristige Ziel, Pegel über 7 bzw. 6 db(a) zu vermeiden, wird in allen Aktionsbereichen, bis in Winterbach entlang der B 269, erreicht. Dort wird das Ziel nahezu erreicht ( 3 Betroffene). Die Umsetzung sowie die Finanzierung einer straßenbaulichen Maßnahme, wie z.b. die Instandsetzung eines Fahrbahnbelags, ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers. Aus wirtschaftlichen Gründen ist erst bei einem routinemäßigen Austausch ein Ersatz der vorhandenen Fahrbahndecke sinnvoll. Zu beachten ist, dass die in den letzten Jahren entwickelten Beläge (bspw. LOA 5D, LOA 5D GM) noch keine Regelbauweise ist. 4.3 Sonstige Maßnahmen Die Stadt Sankt Wendel vertritt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die nachfolgend genannten Grundsätze und Zielvorstellungen und wirbt bei den zuständigen Trägern der Straßenbaulast für eine Umsetzung derselben. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 19

GSB GbR 16.5.217 Um die Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h bei Einfahrt in die Gemeinde sicherzustellen, werden Maßnahmen, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit am Ortseingang erzwingen, in Betracht gezogen wie z. B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 7 km / h vor dem Ortseingangsschild und Fahrbahnverengungen. Eine Hinweisbeschilderung bzw. geeignete Fahrbahnmarkierung ist vorzunehmen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf elektronischen Anzeigetafeln bzw. häufigere Kontrollen unterstützt werden. Ersteres wird bereits innerhalb des Stadtgebiets praktiziert. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Das Klappern von Schachtabdeckungen ( Kanaldeckel ) kann durch den Einsatz von Elastomeren 25 deutlich gemindert werden. Zudem sollen im Rahmen von Neubaumaßnahmen keine Kanaldeckel im Bereich der Fahrspur geplant werden. Die Stadt Sankt Wendel sollte nach Möglichkeit darauf hinarbeiten, durch ein modernes, leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu erreichen 26. Gute Erfahrungen werden in Gemeinden bspw. mit kleinen Shuttlebussen, die bei Bedarf angefordert werden können, gemacht. Anreize, verstärkt den ÖPNV zu nutzen, können auch durch Job-Tickets kommen. Das bestehende System von Fahrrad- und Fußwegen wird im Rahmen der topografischen Möglichkeiten optimiert, um insbesondere auch innergemeindliche motorisierte Individualverkehre ersetzen zu können. Durch die Aufstellung von modernen Fahrrad-Abstellanlagen mit Überdachung und Diebstahlschutz im Bereich des Bahnhofs wird der Anreiz geschaffen, den Bahnhof mit dem Fahrrad anzufahren anstatt mit dem Pkw. Durch eine verstärkte Aufklärung bspw. an Schulen, kann das Bewusstsein, dass Verzicht auf den MIV nicht mit einer Einschränkung an Mobilität verbunden sein muss, geweckt werden. Um einen problemlosen Wechsel der Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr, MIV) zu ermöglichen, sollten fördernde Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören bspw. eine geeignete Taktung des ÖPNV, die Abstimmung der Abfahrtszeiten verschiedener Linien, um das Umsteigen zu erleichtern, das Schaffen sicherer Fahrradstellplätze, insbesondere in der Nähe von Haltestellen, sowie die Bereitstellung von Mitfahrerplätzen. Da insbesondere nichtakustische Faktoren bei der Lärmwahrnehmung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, sollten alle Möglichkeiten ergriffen werden, um auch durch kleine Maßnahmen das Wohnumfeld zu verbessern (Straßenraumgestaltung, Grünstreifen, Bepflanzungen, Blumenbänke, attraktive Möblierung u.v.a.m.). 25 Dichtring für die schwingungsdämpfende Lagerung von Kanaldeckeln 26 Insbesondere auch bei der zu erwartenden weiteren Verteuerung und Verknappung fossiler Brennstoffe sollte das Gut Mobilität für die Bürger durch einen leistungsfähigen öffentlichen Personenverkehr sichergestellt werden. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 2

GSB GbR 16.5.217 Im Rahmen der Stadtentwicklung sollte darauf hingewirkt werden, dass Einrichtungen der Grundversorgung / der Nahversorgung in allen Ortsteilen in ausreichendem Maße vorhanden sind. Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich solche Geschäfte zu kleinen Dienstleistungseinrichtungen entwickeln lassen, die als örtlicher Treffpunkt der Bürger angenommen werden. Deshalb ist besondere in deren Umfeld auf eine ansprechende, einladende Gestaltung mit Sitzgelegenheiten, (kleinen) Grünflächen, Spielmöglichkeiten für Kinder und auf eine verträgliche Gestaltung der notwendigen Stellplatzflächen Wert zu legen. Diese Geschäfte sollten problemlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden können. Einkaufszentren auf der Grünen Wiese sollten nach Möglichkeit nicht mehr realisiert werden. Bei zukünftigen Planungen werden keine Neubaugebiete ohne die Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen in lärmbelasteten Bereichen ausgewiesen. Bei der Erneuerung der kommunalen Fahrzeugflotte und beim Ausschreiben von Leistungen des ÖPNV sollte auf den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge und lärmgeminderter Reifen geachtet, soweit dies nicht aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und Verwendbarkeit des Fahrzeuges ausgeschlossen werden muss. Die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht mehr Fahrräder (mit und ohne elektr. Hilfsmotor) für Dienstfahrten innerhalb der Stadt zugelassen, bzw. bereitgestellt werden können. Für kleinere Transporte gibt es auch sogen. Lastenfahrräder (große Dreiräder) mit offenem oder verschließbarem Korb, Kasten usw. Die Bürger können via Internet bzw. Informationsbroschüren auf Möglichkeiten hingewiesen werden, zu einer lärmärmeren Fahrweise beizutragen (bspw. lärmgeminderte Reifen einsetzen zusätzlicher Synergieeffekt der Kraftstoffeinsparung, Eco-Drive, Vermeiden unsinniger Fahrten). Ferner kann hiermit auch auf die Vorteile für eine stärkere Nutzung nichtmotorisierter Mobilität hingewiesen werden. Es könnte auch angedacht werden den Aufbau von Car-Sharing Angeboten zu fördern. 4.4 Synergieeffekte Verkehrslärm ist kein monokausales Phänomen. Deshalb haben auch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen keine eindimensionale Wirkung, sondern zeigen, insbesondere auch im Zusammenspiel, vielfältige Effekte. Einige Wirkungszusammenhänge sind im Folgenden dargestellt: Eine Verringerung der Geschwindigkeit kann bei einer damit verbundenen Verstetigung des Verkehrs auch zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu einer Abnahme des CO 2 - und Schadstoffausstoßes und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Ein innerörtlicher Einkaufs- und Dienstleistungsbereich kann zu einer Erhöhung der Attraktivität beitragen und eine Begegnungsstätte für die Bewohner werden. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 21

GSB GbR 16.5.217 Durch die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV erhöht sich die touristische Attraktivität. Durch den Modalwechsel weg vom MIV kommt es zu einer Verringerung von Verkehren mit positiven Auswirkungen auf Luftqualität und CO 2 -Ausstoß. 4.5 Kosten-Nutzen-Analyse Zur Abschätzung der lärmbedingten Kosten 27 wird ein Ansatz verwendet, der die Steuerausfälle durch verlorengegangene Mieteinnahmen infolge der Lärmbelastung abschätzt. In diesem Ansatz sind andere externalisierte Kosten (bspw. Krankheitskosten, vor allem die Zunahme des Herzinfarktrisikos) nicht enthalten. Diese können aber abgeschätzt werden; sie betragen etwa 25 % der Immobilienwertverluste 28. Entsprechend den Aussagen in den LAI-Hinweisen zur Aktionsplanung 29 ist mit mietbezogenen Steuerverlusten von ca. 2 je db(a) über 5 db(a) je Einwohner und Jahr zu rechnen. Dem liegt ein mittlerer Mietverlust von 2 Euro für jedes db(a) zugrunde, welches den Pegel von 5 db(a) (L DEN ) überschreitet, der je Einwohner und Jahr entsteht. Als Basis wurde der Lärmindikator L DEN im Bereich > db(a) gewählt 3. Damit beträgt der mietbezogene Steuerverlust durch den Straßenverkehrslärm der betrachteten Straßenabschnitte etwa 57. pro Jahr. Der mittlere Mietverlust für die Wohnungsvermieter und Immobilieneigentümer ist etwa um den Faktor 1 höher. Berücksichtigt man diesen und die gesundheitlichen Kosten des Lärms, so betragen die (externalisierten) Lärmkosten für die Stadt jährlich etwa 715., dabei ist nur das kartierte Straßennetz berücksichtigt. 5 Protokolle der öffentlichen Anhörung Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 6.12.216 in einer Sitzung des Bauausschusses beraten. Die Offenlage des Lärmaktionsplans wurde am 15.12.216 im Stadtrat beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, den Lärmaktionsplanentwurf vom 3.1.217 bis einschließlich 3.2.217 beim Stadtbauamt der Stadt Sankt Wendel einzusehen. Auf die Offenlegung wurde durch Bekanntmachung in der Saarbrücker Zeitung am 23.12.217 hingewiesen. Den Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls die Möglichkeit gegeben, zum Lärmaktionsplan Stellung zu nehmen. Die Trägerbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 4.1.217. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 9.2.217 eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der Beteiligung gingen 5 Stellungnahmen durch die TöB und eine Stellungnahme durch einen Bürger ein. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine abwägungsre- 27 Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann nur auf der Grundlage konkreter Maßnahmen durchgeführt werden. 28 Vgl. K. Giering: Monetäre Bewertung des Straßenverkehrslärms, Lärmbekämpfung 4(29)2-23 29 Abschnitt 1 3 Bspw. wurden die Einwohner im Pegelbereich zwischen und 6 db(a) so betrachtet, als ob bei ihnen ein Pegel von 5+7,5 db(a), also der 5-dB(A)-Wert um 7,5 db(a) überschritten sei, usw. für die anderen Pegelklassen. Da für die Pegelklasse zwischen 5 db(a) keine Betroffenenzahlen zur Verfügung stehen, führt das nach diesem Modell zu einer deutlichen Unterschätzung der Steuerverluste. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 22

GSB GbR 16.5.217 levanten Sachverhalte und Anregungen. Der Beschluss des LAP durch den Stadtrat erfolgte am 11.5.217. 6 Literatur /1/ Richtlinie 22/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 22 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) /2/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BIm- SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 22 (BGBI. I S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 216 (BGBl. I S. 2749) /3/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 199, (BGBl. I, S. 136), zuletzt geändert 31.8.215 /4/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung -34. BImSchV) vom 6. März 26 /5/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 1. Mai 26 /6/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 27 /7/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) vom 2.6.1997, zuletzt geändert am 25. Juni 21 /8/ Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 27 /9/ LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung vom 3. März 211 und vom 18. Juni 212 Erarbeitet durch Sandra Strünke-Banz GSB GbR, Bosen, 16.5.217 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 23

GSB GbR 16.5.217 Anhang Abbildungen Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Abbildung 8 Kartierungsumfang Lärmkartierung Isolinienkarte, Lärmindikator LDEN Isolinienkarte, Lärmindikator LNight Hotspot-Analyse Lärmindikator LDEN > db(a) Hotspot-Analyse Lärmindikator LDEN > db(a), Ausschnitte Hotspot-Analyse Lärmindikator LNight > db(a) Hotspot-Analyse Lärmindikator LNight > db(a), Ausschnitte Darstellung der Gebietsnutzungen, Einstufung nach dem Flächennutzungsplan sowie Gebäudepegel, Lärmindikator LNight Abbildung 9 Abbildung 1 Darstellung der Aktionsbereiche (Geschwindigkeitsreduzierung) Darstellung der Aktionsbereiche (Lärmmindernder Belag) Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 24

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Bliesen Krankenhaus Lärmschutzwand Stadtgrenze L134 B41 L134 Winterbach B269 L39 Sankt Wendel Oberlinxweiler B41 Abbildung 1 Kartierungsumfang Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog B41 Niederlinxweiler Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Niederlinxweiler Blattgröße A1; Maßstab 1:2. Bearbeiter:SSB dsm1.sgs 16_26.res 7.4.217 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude 7, 6 5, Schule, 7, 6, 5, 6, 5, 5, Bliesen 5,,, 7 6,,, 7, 6, 5,, Krankenhaus 5, 5 5,,, 7, Lärmschutzwand 6,, 6 5, 7, 6, 5, 5, 6,, 5, 7, 6,, 5, 7, Stadtgrenze 5,, 5,, 6,, 6 6 5, 75, 7, 6 5, 5, 7 db(a)-linie 5, 7, 5,, 5, 6, 6,,, 6 5, 7 5, 5, 5, 7,, 6, 6, 5 5, 6 5, 5 5,, 6,, 5, 5 5, 7, 7, 6, 6, 5 5 5,, L134 5,,, 7, 5, 7, 6 5, 6, 5,, 6,, 5, 5, 5,, 5,, 7, 7 6,, 75, 6,, 7, 7 5,, 5 7, 5,, 6, 6, 7,,, 6, 5, 6 5, 6, 7 5,,, 5 7 Lärmindex LDEN in 4 m Höhe über Gelände 6,, 6, 5, 5, 7, 5, 6,,,, 75,, 6, 75, 7, 6,, B41, 7, 6,, 6, 7, 6, 75,,, 7, 75, 6, 7, 5, 7, 6 5, 5, 75,,, 6, 6, 7, 5, 6, 7, 5, 6 5,, in db(a) 7, 5 5, 7, 6 5, 6, 6, 6 5,, 5, 7 5, 7, 5, 6, 6 5, 5, 5, 7, 7, 6 5, 7 5, 7, 5 < < 6 < < 7 < 75 <, 6,, 6, 6 5, 6, 6 5, 5 75, 7,, 7, 7, 6, 5,, 6, 6,, L134, 5, 7 5,, 5, 7, 7, 7, 5, 5, 5, 5, 5, 5 6,, 5,,, 6 5, 6, 5, 6, 5, 7, 7 5,, 6, 6,, 7, 6, 5,, 7, 7, 5, 75, 5, 7, 7, 6, 6,, 75, 6 5,,,, 6, 5 75,, 5, 75, 6, 6, 75,, 7,, 6 5,, 7, 6 5,,, 7, 6 6,, 75 5 7, 6 5, 7, 5, 6,, 5 7 5, 5, 7, 6 5,, 7, 6, 5, 6, 6, 6 5,,, 7, 7, 5, 6, 5, 7 5,, 6, 6, 5,, 5, 5, 7, 5, 6 5,, 5,,, 5, 5, 5, 6 5, 5, 6 5, 7 5, 7, <= <=6 <= <=7 <=75 5,, 6, 5, 7 7, 5, 5, 6 5, 6, 6,,, 6 7, 75, 5, 6 5, 5, 5, 5, 6,, 5,, 5, 5, 5, 5, 6, Winterbach, 5, 7, 5, 5, 5,, 6 5, 5, 5, 5,, 5,, 7, 5, 6, 5, 6, 6 5, 6 5, Sankt Wendel 5, 5, 5, 5, 75, 5, 5, 6, 7, 5, 6, 7, 7, 6 7, 5, 5, 7, 6,,,, 6, 6 5,, 5 5, 6,, 6, 5 6 5, 5 5, 7, 6 5,, 5 5, 5, 6 5, 5 5,, 6 5, 7, 7, 6 5,, 6 7, 6 5, 5, 6 6, 7,,, 6 5, 6, 7, 6 5, 6,, 7, 75, 6, 7, 6,, 5, 6, 7,, 7, 7, 6 5, 5, 5,, 6 5, 6,, 6, 5,, 6, 6,, 6 5, 7, 5, 5, 5 5, 6, 5 5, 7 5, 7, 5, 7, 6, 7, 7, 6 5, 6, 6, 7 5, 6, 7, 75, 7 5,, 7, 6 5, 6, 7, 6 5, 7, 7 5, 7,, 7, 7, 7,, 6 5, 6 5, 6 5, 6 5, 6, 75, L39, 75 6, 6,, 6,, 7, 5 5,, 5, 75, 6, 5, 7, 75, 7, 75,, 6, 6 5, 75, 7, 5, 5,, 6,, 7, 7 5, 7 5,, 6 6, 6 5, 7, 6,, 6, 5,, 6 5, 5,,, 6, 7 5, 6,, B269,, 5, 6, 7, 5, 6 6 5, 5,, 7, 5, 5, 6, 5, 6,, 7, 5 5, 5,, 6 5, 5, 5, 5 5, 6, 5 5, 5, 5, 5, 6 5, 6, 6 5, 5, 7,,, 5,, 6,, 7, 5,, 6 5,, 5, 5 5, 6,, 7, 75, 5,, 7, 7, 6, 6 5, 6, 6 5, 6, 7, 5, 5, 5,, 5, 6,, 5, 5, 5,, 6 5, 5, 6 5, 6 5,,,,, 5 6 75, 7, 5, 7,, 5 5, 5, 5,, 7 5, 5, 5, 6,, 5, 5,, 5, 6 5, 5, 5, 75,, 6, 6 7,, 5, 5, 7, 7,, 75 6, 6,,, 6 5, 5, 5, 7 5, 6, 5 5, 7, 6 5, 5, 5, 7, 7, 5,, 7 5, 7, 6, 6, 5, 6, 5, 5, 7,, 6 5, 7, 6, 5, 6,, 6, 5, 7, 7 5, 6 5, 5 5, 5, 7, 5, 6 5, 5, 7, 6, 6 5, 5,, 7, 6,, 5,, 5, 6 5, 6,, 5, 5, 7 5,, 5 5, 7, 7, 6 5, 6 5, 5, 6,, 7, 7 5, 6, 7, 5, 6, 5, Abbildung 2, 6, 5, 5, 5, 7, 6, 7, 7 5, 5, 7, 6, 6, 5, 6 5,, 5,, B41 7,, 7 5, 6 6 5, 6, Isolinienkarte Lärmindikator LDEN Berechnungshöhe: 4 m über Grund 5, Oberlinxweiler 5, 5, 5, 6, 6 5, 5, 7,,, 7 7 5,, 6, 6, 7, 7 5, 5, 7,, 5, 6, 5,,, 5, 5, 5,, 6, 5, 75, 7, 5, 7,, 5,, 6 5, 5, 6, 7, 75,, 7, 6, 6, 5, 75, 6, 75, 5,, 7, 7,, 5, 6, 6 5, 7 5, 7,, 7 5 6 5, 75, 5, 6,, 5, 75, 5, 6,, 7,, 6, 5, 6 5, 75 7, 6 5, 7,, 5,,, Projekt 7 5, 6, 5 5, 5 6 5, 7,, 7, 75, 5 5, 7 5,, 6, 6, 6 5, Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog, 5, 7,, 7, 75, 5,, 6, 6, 75, 5, 7, 6 5, 5, 7, 7 5, 6 5, 6, 6, 5, 75, 5, 5, 5, 7,, 75, 7,, 5, 6, 6, 5, 5 5, 75, 5 7 7, 75,,,, 5,, 5, 5, 5, 6, 6, 5 7 5,, 5, B41 5, 5, 7 7, 7 5,,, 6 5, 5 5, 6,, 5, 5, 7 5, 5, 7 5,, 5,,, 7,, 75, 5, 5, 6, 6,, Niederlinxweiler,, 5, 7 5, 5,,,, 6, 7 7 5, 5, 5, 7, 6 5, 5, 5, 6, 5, Auftraggeber 5, 75, 5, Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel 5, 5, 7, 6 5, 7 75,,, 5, 6, 5, 6, 5,, 7 5, 7, 7 5, 5 5, 6,,, 75, 6, 7,, 5, 5, 5, 7, 7 5, Bearbeiter:SSB 7 5, 5 5, 5,, 6, 6, 7,, Blattgröße A1; Maßstab 1:2., rlk1.sgs 2.res 7.4.217 6 5, 7, 7 5, 6, 6, 7, 6 5, 5, 5, 16_26, 7 5, 5 6 5, 7, 6, 7, 6 5,, 7 5, 5 6,, 5, 5, 6 5 5, 5, 7 5, 5, 5 5, 5, 7, 6, 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule 5, 5, 6, 6, 4 5, Bliesen 5, 5,, 6, 5,, 6, Krankenhaus Lärmschutzwand 6,, 6, 5, 4 5, 5, 5,,, 6, Stadtgrenze, 6, 5, 5, 6 5, 4 5,, 6, 6 db(a)-linie 5, 6, 5,, 4 5, 5, 6, 6, 5, 4 5, 4 5, 4 5, 5, 5, 4 5, 4 5, 5, 6, 6,, 4 5, 5, L134,, 4 5, 5 5, 6, 6, 5, 4 5,, 5,, 6, 4 5, 6,, 6, 5,, 5, 5 5,, 6,, 6, 4 5, 5, 5,, 4 5,,, Lärmindex LNight in 4 m Höhe über Gelände 6 5,, 5,, 5, 6 5, 4 5,, 6 5, 5, 5, 5, 6,, 4 5, 6 5,, 6, B41 5, 5, 6,, 5, 6 5, 4 5, 6, 5 5,, 6,, 6,,, 5, 5, 6, 5,, in db(a) 6, 4 5,, 5, 6,, 6, 5, 4 5, 6 5, 6, 4 5, 6, 5,, 5, 6, 6, < 5 < < 6 < < 7 < 5, 4 5, 5,, 6,, 6, 5, 6, 4 5, 5, 4 5, 5, L134, 6 6 5,,, 6, 5, 4 5,,, 6 4 5, 5,, 5,,,,, 4 5, 4 5, 6, 5,,, 6, 5, 5, 4 5, 6, 6 5, 5, 6, 6 5,, 5,,, 6,,, 4 5, 5,, 6 5, 5, 6 5,, 6, 5, 5,, 6, 6, 6,, 5, 6,, 4 5, 5,,, 5,, 6 5, 6, 6 5, 5, 5,, 6,, 6, 6 5,, 5,, 5 6, 5,, 6, 4 5,, 4 5, 5,, 5,, 5, 4 5, 6,, 6 5,, <=5 <= <=6 <= <=7 5, 6,, 6,, 4 5, 4 5,,, 5 6 5, 5 5, 4 5,, 5 5, 5 5, 4 5, 6, 5,, 6, Winterbach 5, 5,, 5, 5,, 6,, 5, 6 5, Sankt Wendel 6, 5 4 5, 5, 5, 4 5, 6,,, 6, 5 5,, 5, 4 5,,, 5, 4 5, 4 5, 6, 5, 5 5,, 6, 4 5, 5, 6, 6 5, 5, 6 5,,, 6, 4 5,, 4 5, 5, 6, 4 5, 5 5, 6, 5, 6, 6, L39, 5 5, 5, 6 5,, 4 5, 5, 6, 5, 5,, B269, 5, 5, 6,,, 5, 6 5, 5 5, 6, 6, 5, 5,, 5, 4 5, 6, 5 5, 4 5, 6, 6,, 6, 5, 6, 5, 5, 5 5, 5 5,, 5, 6, 5, 5, 6 5, 5, 6,, 6,, 6, 6, 6,, 6 5,, 5, 6, 4 5, 5, 6, 6,, 6 5, 6 5, 5, 6 5, 6, 6, 6, 6, 5 5,, 6, 5 5, 5,, 4 5, 5, 5, 5, 4 5, 4 5, 4 5, 5, 4 5, 4 5, 5, 4 5, 4 5, 4 5, 5,, 4 5, 4 5, 4 5, 5, 6 5,,, 5, 5, 6, 4 5, 4 5, 6 5, 6, 4 5,, 4 5, 5, 5,, 6, 6, 6, 4 5, 5,,, 5, 6 4 5, 4 5, 4 5, 4 5, 4 5, 6, 6, 6 5,,, 5,, 5,,,, 6, 5 6, 4 5,, 5, 4 5,, 5,, 5, 5,,, 6, 4 5,, 6,, 6 5,,, 6,, 5, 5, 5,, 4 5, 4 5,, 5, 6, 6,, 6, 5 6, 5,,, 5 5, 4 5, 4 5, 4 5,, 5, 4 5, 4 5, 6, 6 5, 5, 6, 4 5, 5, 5, 6, 6,, 5, 6, 5, 6, 6 5,, 6, 5, 5,, 4 5, 6,, 6 5, 4 5, 5, 5 5,, 6 5, 6,, 5 5, 5 5, 6, 6, 5, 5, 5,, Abbildung 3 6, 5, 4 5, 5, 6 5, 4, 6, 6, 5, 5, 6, 6 5, 5,, B41 6, 5, 5, 4 5,, Isolinienkarte Lärmindikator LNight Berechnungshöhe: 4 m über Grund 4 5,,, 6, 5, 6 5, 5,, Oberlinxweiler, 5,, 6 5, 6, 4 5,, 6,, 6, 5, 5, 4 5, 5 5 5, 6, 6,,,,, 4 5, 6,, 5, 6, 5, 5, 6, 6 5, 6, 5,, 4 5,,,, 6, 5,,, 5, 6,,, 6, 5,, 6, 4 5, 6 5, 6,, 5,, Projekt, 6, 5, 6, 6 5, 4 5, Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog 6 5, 5, 5, 5 5, 4 5, 6, 4 5,,, 6, 5, 6 5, 5,, 4 5, 6,, 6 5,, 6, 5, 6 5, 4 5, 5, 4 5, 6, 4 5,, 6, 4 5,, 5,,, 4 5, 6, 6,, 4 5, 5, 4 5, 5, 6,, 4 5, B41, 4 5, 5, 6,,,,, 6,, 5, 6, 5, 4 5, Niederlinxweiler 6 5, 4 5,, 5, 6,, 6,, Auftraggeber 5,, Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel, 6,, 5, 5,, 6, 4 5,, 4 5, 4 5,, 6 5, 4 5, 6 5, 4 5,, 6, 6 5, 5, 6, 5, 5, 4 5,,, 6, 5, 5, Bearbeiter:SSB 6 5, 4 5, 6, 6 5, Blattgröße A1; Maßstab 1:2. rlk2.sgs 5, 6, 16_26 2.res 7.4.217 6, 6 5,, 5, 4 5,, 6 5, 5, 4 5, 6, 5 5, 4 5, 5, 4 5, 6 5, 5, 6, 5, 6 6, 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Bliesen Krankenhaus Lärmschutzwand Stadtgrenze L134 B41 Über Schwellenwert (L DEN )- db(a) in Einw. / km² Gebäude L DEN in db(a) Winterbach B269 L134 L39 Sankt Wendel <= 25 25 < <= 5 5 < <= 75 75 < <=1 1 < <=125 125 < <=15 15 < <=175 175 < <=2 2 < <=225 225 < <=25 25 < <=275 275 < <=67, 67,< <=68, 68,< <=69, 69,< <=7, 7, < <=71, 71,< <=72, 72,< Oberlinxweiler B41 Abbildung 4 Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN, Schwellenwert db(a) Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog B41 Niederlinxweiler Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:2. rlk3.sgs Bearbeiter:SSB 16_26 3.res 7.4.217 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

B41 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bliesen Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus L134 Lärmschutzwand Stadtgrenze Sankt Wendel Über Schwellenwert (L DEN )- db(a) in Einw. / km² Gebäude L DEN in db(a) L134 L39 <= 25 25 < <= 5 5 < <= 75 75 < <=1 1 < <=125 125 < <=15 15 < <=175 175 < <=2 2 < <=225 225 < <=25 25 < <=275 275 < <=67, 67,< <=68, 68,< <=69, 69,< <=7, 7, < <=71, 71,< <=72, 72,< Abbildung 5 Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN, Schwellenwert db(a) Ausschnitte Oberlinxweiler B41 Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Winterbach B269 Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:8. rlk4.sgs Bearbeiter:SSB 16_26 3.res 7.4.217 1 2 3 4 m 1 2 3 4 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Bliesen Krankenhaus Lärmschutzwand Stadtgrenze L134 B41 Über Schwellenwert (L Night )- db(a) in Einw. / km² Gebäude L Night in db(a) Winterbach B269 L134 L39 Sankt Wendel <= 25 25 < <= 5 5 < <= 75 75 < <=1 1 < <=125 125 < <=15 15 < <=175 175 < <=2 2 < <=225 225 < <=25 25 < <=275 275 < <=57, 57,< <=58, 58,< <=59, 59,< <=6, 6, < <=61, 61,< <=62, 62,< Oberlinxweiler B41 Abbildung 6 Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night, Schwellenwert db(a) Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog B41 Niederlinxweiler Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:2. rlk5.sgs Bearbeiter:SSB 16_26 3.res 7.4.217 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

B41 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bliesen Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus L134 Lärmschutzwand Stadtgrenze Sankt Wendel Über Schwellenwert (L Night )- db(a) in Einw. / km² Gebäude L Night in db(a) L134 L39 <= 25 25 < <= 5 5 < <= 75 75 < <=1 1 < <=125 125 < <=15 15 < <=175 175 < <=2 2 < <=225 225 < <=25 25 < <=275 275 < <=57, 57,< <=58, 58,< <=59, 59,< <=6, 6, < <=61, 61,< <=62, 62,< Abbildung 7 Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night, Schwellenwert db(a) Ausschnitte Oberlinxweiler B41 Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Winterbach B269 Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:8. rlk6.sgs Bearbeiter:SSB 16_26 3.res 7.4.217 1 2 3 4 m 1 2 3 4 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

B41 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bliesen Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus L134 Stadtgrenze Gewerbegebiete Mischgebiete Wohngebiete Sankt Wendel Sonderbauflächen L134 Gebäude L Night in db(a) L39 <=57, 57,< <=58, 58,< <=59, 59,< <=6, 6, < <=61, 61,< <=62, 62,< Abbildung 8 Darstellung der Gebietsnutzungen, Einstufung nach dem Flächennutzungsplan Gebäudepegel L Night Oberlinxweiler B41 Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Winterbach B269 Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:8. dsm2.sgs Bearbeiter:SSB 16_26 3.res 7.4.217 1 2 3 4 m 1 2 3 4 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

B41 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bliesen Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Bliesen - L 134 L134 St. Wendel - Alsfassen - L 134 Stadtgrenze Aktionsbereiche Sankt Wendel L134 St. Wendel - L 39 L39 St. Wendel - B269 St. Wendel - L 131 Abbildung 9 Darstellung der Aktionsbereiche (Geschwindigkeitsreduzierung) Oberlinxweiler Winterbach - B 269 B41 Oberlinxweiler - L 132 Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Winterbach B269 Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:8. dsm3.sgs Bearbeiter:SSB 16_26.res 7.4.217 1 2 3 4 m 1 2 3 4 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

B41 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bliesen Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus L134 Stadtgrenze Aktionsbereiche Bliesen - L 134 Sankt Wendel L134 L39 St. Wendel - L 132 Abbildung 1 Darstellung der Aktionsbereiche (Lärmmindernder Belag) Oberlinxweiler Oberlinxweiler - L 132 B41 Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Winterbach - B 269 Winterbach B269 Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Blattgröße A1; Maßstab 1:8. dsm4.sgs Bearbeiter:SSB 16_26.res 7.4.217 1 2 3 4 m 1 2 3 4 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de

Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24 66625 Nohfelden-Bosen Tel. 6852-82664 Stadt Sankt Wendel Lärmaktionsplanung 2. Stufe Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog ENTWURF OFFENLAGE Bosen, den 21.12.216 Bericht-Nr.: 1626_1

GSB GbR 21.12.216 ENTWURF OFFENLAGE Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber: Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Auftrag vom: 11.7.216 Aufgabenstellung: Bearbeitung: Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Kreisstadt Sankt Wendel. GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl.-Wirt. Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24 66625 Bosen Telefon: 6852-82664 Mail: s.struenke-banz@gsb-gbr.de Dieser Bericht besteht aus 32 Seiten. Bericht-Nr. 1626_gut1 Bosen, 21.12.216 Dipl.-Wirt. Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Bericht-Nr. 1626_gut1

GSB GbR 21.12.216 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung... 1 2 Lärmaktionsplan allgemein... 4 2.1 Rechtlicher Hintergrund... 4 2.2 Geltende Grenzwerte... 4 3 Lärmaktionsplan Sankt Wendel... 6 3.1 Zuständige Behörde... 6 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen... 6 3.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten... 1 3.4 Bewertung der Anzahl Betroffener... 15 3.4.1 Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung... 15 3.4.2 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen... 16 3.4.3 Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen... 16 3.5 Hotspot-Analyse... 17 4 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung... 22 4.1 Vorbemerkung... 22 4.2 Kurzfristige/Mittelfristige Maßnahmen... 26 4.3 Sonstige Maßnahmen... 29 4.4 Synergieeffekte... 31 4.5 Kosten-Nutzen-Analyse... 31 5 Protokolle der öffentlichen Anhörung... 32 6 Literatur... 32 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite I

GSB GbR 21.12.216 Abbildungen Abbildung 1 Kartierungsumfang Lärmkartierung... 7 Abbildung 2 Isolinienkarte, Lärmindikator L DEN... 11 Abbildung 3 Isolinienkarte, Lärmindikator L Night... 12 Abbildung 4 Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN > db(a)... 18 Abbildung 5 Hotspot-Analyse Lärmindikator L DEN > db(a), Ausschnitte... 19 Abbildung 6 Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night > db(a)... 2 Abbildung 7 Hotspot-Analyse Lärmindikator L Night > db(a), Ausschnitte... 21 Abbildung 8 Darstellung der Gebietsnutzungen, Einstufung nach dem Flächennutzungsplan sowie Gebäudepegel, Lärmindikator L Night... 24 Abbildung 9 Darstellung der Aktionsbereiche... 25 Tabellen Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie... 1 Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen... 8 Tabelle 3 Betroffenheitsanalyse Straßenverkehrslärm... 13 Tabelle 4 Tabelle 5 Tabelle 6 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 7 db(a) bzw. L Night 6 db(a)... 15 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN db(a) bzw. L Night db(a)... 16 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 6 db(a) bzw. L Night 5 db(a)... 16 Tabelle 7 Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbegrenzung... 26 Tabelle 8 Veränderung der Betroffenheit durch lärmmindernden Belag... 28 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite II

GSB GbR 21.12.216 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Nach Aussagen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland fast 6 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, davon mehr als 1 % stark oder äußerst stark. Unter Lärm versteht man dabei Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen. Neben der Belästigung- und Störwirkung kann Lärm, insbesondere wenn der Mensch ihm über lange Zeit ausgesetzt ist, auch gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. So kann bspw. das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen steigen. Aber auch mit dem durch den Verkehrslärm bedingten Wertverlust von Immobilien ist ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden verbunden. Deshalb wurde am 25. Juni 22 vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 22/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet 1. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor. Dieses ist in der Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Quelle Lärmkartierung zum Lärmaktionsplan zum Ballungsräume > 25. Einwohner > 1. Einwohner 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz / a > 3 Mio. Kfz / a 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Haupteisenbahnstrecken > 6. Züge / a > 3. Züge / a 3.6.27 3.6.212 18.7.28 18.7.213 Großflughafen > 5. Bewegungen / a 3.6.27 18.7.28 1 Abl. L 189/12 vom 18.7.22 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 1

GSB GbR 21.12.216 Die erste Stufe der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung wurde 27 / 28 durchlaufen. In der sog. zweiten Stufe waren bis zum 3. Juni 212 Strategische Lärmkarten für Ballungsräume über 1. Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.2 Fahrzeuge täglich), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3. Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge täglich) sowie Großflughäfen (das sind Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5. Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr, wobei ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen sind 2 ) zu erstellen. Bis zum 18. Juli 213 sind, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne auszuarbeiten. Diese Lärmkarten / Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte 212, wie bereits 27, im Rahmen der landesweit einheitlichen Strategischen Lärmkartierung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes am Standort Umwelt- Campus Birkenfeld der HS Trier. Die Kartierungspflicht für die Haupteisenbahnstrecken liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Deshalb behandelt der vorliegende Lärmaktionsplan nur die durch die Hauptverkehrsstraßen verursachten Lärmauswirkungen. In der und den dazugehörigen Stadtteilen Bliesen, Winterbach sowie Ober- und Niederlinxweiler wurden die Bundesstraßen 269 und 41 sowie die Landesstraßen 131, 132, 134 und 39 in der Kartierung berücksichtigt. Besonders die B 269, die L 131, L 132 und L 134 rufen aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu Wohnnutzungen hohe Betroffenheiten hervor. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß 47e BImSchG durch die Gemeinden. Mit diesen Plänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden 3. Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden. 4 Der 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwähnt bei der Priorisierung auch die Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen. 5 Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist gemäß 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der auf den Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie Bezug nimmt, eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen: Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung 2 3 4 5 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47b 22/49/EG, Artikel 8, (1) Ebenda Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 1, Satz 3 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 2

GSB GbR 21.12.216 und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. 6 Lärmaktionspläne müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im Anhang V der Richtlinie 22/49/EG formuliert. Demnach müssen die Aktionspläne zu den nachfolgenden Punkten Aussagen enthalten: Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Protokoll der öffentlichen Anhörung Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategie Finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Aktionsplanung Gemäß Anhang VI, 2.8 ist der Kommission eine Zusammenfassung des Aktionsplans von nicht mehr als 1 Seiten zu übermitteln. 6 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 3 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 3

GSB GbR 21.12.216 2 Lärmaktionsplan allgemein 2.1 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 22/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 22 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom 18.7.22 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794 ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Insoweit bleibt der zuständigen Behörde ein gewisser Ermessungsspielraum, ob und wie sie bestimmte Maßnahmen durchführt. Sind aber die Abwägungen bei der Maßnahmenplanung rechtsfehlerfrei durchgeführt worden und liegen die Voraussetzungen nach Fachrecht (z.b. Straßenverkehrsrecht) vor, hat die zuständige Behörde die Maßnahme umzusetzen. Der Bürger hat aufgrund der bloß verwaltungsinternen Wirkung des Lärmaktionsplans keine Möglichkeit, die Umsetzung bestimmter im Lärmaktionsplan genannter Maßnahmen einzufordern. Aus dem Lärmaktionsplan allein lässt sich nicht ableiten, dass eine bestimmte Planung oder Anlage, etwa eine Lärmschutzwand, realisiert werden muss. 2.2 Geltende Grenzwerte Aus den Regelungen der Lärmminderungsplanung ( 47 a ff. BImSchG) ergeben sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Bürger. Im deutschen Recht existieren für unterschiedliche Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm) verschiedene Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine Grenzwerte. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden, sie beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den in der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung als L DEN und L Night 7 dargestellten Werten. Die Grenzwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6. bis 22. Uhr) bzw. Nacht (22. bis 6. Uhr). 7 L DEN : Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 5 db Zuschlag für den Abend und 1 db für die Nacht L Night : Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden) Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 4

GSB GbR 21.12.216 Sie sind gebietsspezifisch und werden hier für Mischgebiete (MI) und Allgemeine Wohngebiete (WA) angegeben. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) betragen für MI 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts bzw. für WA 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Für den Straßenverkehrslärm sind zusätzlich die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes einschlägig. Die VLärmSchR 97 gelten für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) betragen seit Juni 21 für MI 69 db(a) tags und 59 db(a) nachts bzw. für WA 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung basieren auf dem der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien- StV 27). Sie gelten für bestehende Straßen und regeln vor allem Geschwindigkeitsund sonstige Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen. Als ermessungsauslösende Schwelle zur Prüfung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen werden nach der ständigen Rechtsprechung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu Grunde gelegt 8. Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien-StV werden gemeinsam mit dem Landkreis Sankt Wendel als zuständiger Behörde angeordnet 9. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet 1 : In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 7 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 6dB(A) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 62 db(a) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). 8 9 1 Vgl. Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Rechtsgutachten zum LAP der VG Herxheim, Köln, vom 27.4.215, S. 1 ff. Ziel der Richtlinien ist es, den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Straßenverkehrslärm an die Hand zu geben. Der Beurteilungspegel ist dabei nach RLS-9 zu berechnen. Da der L Night und der L rn sich nur geringfügig unterscheiden und die Abweichungen zwischen L DEN und L rt etwa 1 db betragen, liefern die Ergebnisse der Lärmkartierung ernstzunehmende Hinweise darauf, an welchen Gebäuden diese Richtwerte überschritten sind. Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 5

GSB GbR 21.12.216 3 Lärmaktionsplan Sankt Wendel 3.1 Zuständige Behörde Gemäß BImSchG 47e Abs. 1 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut. Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Telefon: 6851/89-1912 Fax: 6851/89-2199 Gemeindeschlüssel: 1 46 117 Die Gemeinden sind allerdings nicht die Träger der Baulast für die Bundes- und Landesstraßen. Zuständige Behörde hierfür ist der Landesbetrieb für Straßenbau. Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 638 Neunkirchen Telefon: 6821/1- Fax: 6821/1-59 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen Die betroffenen Straßenabschnitte in der Stadt Sankt Wendel sind: B 41 ca.9. m B 269 ca. 5. m L 131 ca. 2.5 m L 132 ca. 3.5 m L 134 ca. 6.5 m L 39 ca. 5 m Die Verkehrsmengen und sonstige schalltechnische Parameter stammen aus der Lärmkartierung und wurden der Bundesverkehrszählung 11 21 entnommen. Nähere Informationen dazu können dem Leitfaden zur Lärmkartierung 12 entnommen werden. Die Abbildung 1 zeigt den Kartierungsumfang. 11 Die Verkehrsmengen und die Verkehrsmengenzusammensetzung werden alle 5 Jahre durch die Bundesverkehrszählung (BVZ) erhoben. Bei der BVZ handelt es sich um ein bundesweit einheitlich durchgeführtes Verfahren u. a. mit Dauerzählstellen, um eine Verkehrsbelastung über einen längeren Mittelungszeitraum abbilden zu können. Bei der Auswertung der Verkehrsdaten wird u. a. die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) ermittelt, die die Schwankungen im Verlauf einer Woche bzw. eines Jahres berücksichtigt. 12 Strategische Lärmkartierung 212, Saarland, Leitfaden, FH Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, Juni 212 Bericht-Nr. 1626_gut1 Seite 6

Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Brücke Hauptgebäude Nebengebäude Schule Bliesen Krankenhaus Lärmschutzwand Stadtgrenze L134 B41 L134 Winterbach B269 L39 Sankt Wendel Oberlinxweiler B41 Abbildung 1 Kartierungsumfang Projekt Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog B41 Niederlinxweiler Auftraggeber Rathausplatz 1 6666 Sankt Wendel Niederlinxweiler Blattgröße A1; Maßstab 1:2. Bearbeiter:SSB dsm1.sgs 16_26.res 9.9.216 5 1 15 2 25 m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 24-66625 Nohfelden-Bosen - 6852 / 82664 www.gsb-gbr.de - schall@gsb-gbr.de