37 Kommunale Verschuldung Die kommunale Verschuldung ist rückläufig. Aufgrund des Verkaufs ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaft (WOBA Dresden GmbH) konnte die Stadt Dresden ihre kameralen Schulden fast vollständig tilgen. 1 Vorbemerkungen Die Angaben zur Verschuldung der öffentlichen Haushalte und ihrer öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen 1 basieren, sofern nicht anders angegeben, auf den Werten der Schuldenstatistik zum 31.12. des jeweiligen Jahres. 2 Dieser Statistik liegen der Gebietsstand vom 01.01. des Folgejahres und der EW-Stand vom 30.06. des jeweiligen Jahres zugrunde. Bedeutende Schuldenpositionen der sächsischen Kommunen wurden denen ausgewählter Flächenländer gegenübergestellt. 2 Gesamtbetrachtung Übersicht 1: Schulden der Kommunen 3, der Zweckverbände mit kameralistischem Rechnungswesen sowie der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen 4 2006 und im Vergleich zum Vorjahr Öffentliche Haushalte 2005 2006 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2005 2006 Mio. Mio. % /EW - Kommunen 5.030 4.159-871 -17,3 1.174 976 - Zweckverbände mit kameralistischem Rechnungswesen 374 361-13 -3,5 87 85 Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen der Kommunen - Zweckverbände mit kaufmännischem Rechnungswesen 1.240 1.210-29 -2,4 289 284 - Eigenbetriebe 546 542-4 -0,7 128 127 - Eigengesellschaften 6.190 6.093-97 -1,6 1.445 1.430 - Beteiligungsgesellschaften 3.135 2.033-1.102-35,2 732 477 1 2 3 4 Zu den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betrieben und Unternehmen gehören Zweckverbände mit kaufmännischem Rechnungswesen, Eigenbetriebe einschließlich des sonstigen Sondervermögens mit Sonderrechnung in rechtlich unselbstständiger Form, Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften. Bei einem Teil der Übersichten entstehen durch Rundungen Differenzen in den Salden. Kreditmarktschulden im engeren Sinne und Schulden bei öffentlichen Haushalten. Einschließlich Schulden beim eigenen Träger/Gesellschafter. 320
Der Schuldenstand der Kommunen ist im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Maßgeblichen Anteil hatte die fast vollständige Entschuldung der Stadt Dresden, die ihre kommunaleigene Wohnungsgesellschaft (WOBA Dresden GmbH) einschließlich Beteiligungs-Töchterunternehmen verkaufte und Kredite in Höhe von rd. 713 Mio. tilgte. Mit ihrer Veräußerung gehörte die Gesellschaft dem Berichtskreis zur Statistik des Schuldenstandes der öffentlichen Haushalte nicht mehr an, was sich nachhaltig reduzierend auf die Verschuldung der kommunalen Beteiligungsgesellschaften 5 und in geringerem Umfang auf die Verschuldung der kommunalen Eigengesellschaften 6 auswirkte. Auch die Eigenbetriebe 7 und die Zweckverbände bauten Schulden ab. Übersicht 2: Weitere Belastungen der kommunalen Haushalte 2006 und im Vergleich zum Vorjahr 8 2005 2006 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2005 2006 Mio. Mio. % /EW Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 123 113-11 -8,6 28,8 26,5 Innere Darlehen 89 90 1 1,1 20,8 21,1 Kassenverstärkungskredite 115 137 22 19,5 26,7 32,1 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen (Haftungssumme) 1.221 1.160-61 -5,0 285,0 272,1 Zinsen 240 237-3 -1,1 56,0 55,7 Die Belastungen der Kommunen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (vgl. Pkt. 3.3) und die Haftungssumme für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr. Durch die deutlich gesunkene Verschuldung der kommunalen Haushalte verringerten sich trotz steigenden Zinsniveaus ebenso die Ausgaben für Schuldzinsen. Zu den Ursachen der erhöhten Kassenverstärkungskredite wird auf Pkt. 3.4 verwiesen. 5 6 7 8 Mehr als ein Gesellschafter/Träger, mehr als 50 % kommunale Beteiligung. Wirtschaftliche Unternehmen in rechtlich selbstständiger Form, deren Nennkapital oder Stimmrecht vollständig einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband gehört; mittelbar und unmittelbar. Eigenbetriebe einschließlich des sonstigen Sondervermögens mit Sonderrechnung in rechtlich unselbstständiger Form. Zinsausgaben nach Angaben der Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände; ohne Zinsen für innere Darlehen. 321
3 Schulden der kommunalen Haushalte 3.1 Entwicklung Übersicht 3: Entwicklung der Schulden und der Schuldendienstbelastungsquote 9 Schuldenstand Veränderung gegenüber dem Vorjahr Schuldenstand Veränderung gegenüber dem Vorjahr Schuldendienstbelastungsquote Mio. % /EW % % 1992 2.115-453 - 1,6 1993 3.071 45,2 664 46,5 2,7 1994 4.336 41,2 943 42,1 3,7 1995 4.778 10,2 1.044 10,7 4,4 1996 5.062 5,9 1.111 6,4 5,9 1997 5.434 7,4 1.198 7,8 6,2 1998 5.571 2,5 1.236 3,2 7,3 1999 5.520-0,9 1.233-0,2 8,6 2000 5.580 1,1 1.256 1,8 7,8 2001 5.531-0,9 1.255 0,0 8,5 2002 5.354-3,2 1.226-2,3 7,4 2003 5.209-2,7 1.202-2,0 8,7 2004 5.194-0,3 1.206 0,3 6,5 2005 5.030-3,2 1.174-2,6 6,4 2006 4.159-17,3 976-16,9 12,8 Der Schuldenstand der sächsischen Kommunen ist seit dem Jahr 2001 kontinuierlich gesunken. Einwohnerbezogen lag er trotz rückläufiger demografischer Entwicklung erstmals nach 1994 wieder unter 1.000. Aufgrund der stark gestiegenen außerordentlichen Tilgung im Zusammenhang mit dem o. g. Beteiligungsverkauf der Stadt Dresden verdoppelte sich die Schuldendienstbelastungsquote im Jahr 2006. 9 Prozentualer Anteil der Ausgaben für ordentliche und außerordentliche Tilgung (ohne Umschuldung) sowie Zinsen an den bereinigten Gesamteinnahmen; Daten lt. Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände 1992 bis 2005, Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände 2006. 322
Übersicht 4: Entwicklung der Bruttokreditaufnahme Mio. 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0-200 -400-600 -800-1.000 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Nettokreditaufnahme Tilgung Seit dem Jahr 2001 lagen die Tilgungsleistungen 10 stets über der Bruttokreditaufnahme, sodass die bis zum 31.12.2000 aufgebauten Schulden in Höhe von 5,58 Mrd. stetig abgebaut werden konnten. Im Jahr 2006 erreichten die sächsischen Kommunen insgesamt eine Rekord-Nettoentschuldung in Höhe von rd. 874 Mio. 11. 3.2 Verschuldung der Gebietskörperschaften und einzelner Kommunen Übersicht 5: Schulden nach Gebietskörperschaften 2005 2006 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2005 2006 Mio. Mio. % /EW Kreisfreie Städte 2.262 1.517-745 -32,9 1.503 1.000 Kreisangehörige Gemeinden 2.170 2.064-107 -4,9 781 752 Landkreise 597 578-19 -3,2 215 211 Verwaltungsverbände 0 0 0-8,8 4 4 Gesamt 5.030 4.159-871 -17,3 1.174 976 10 Ordentliche und außerordentliche Tilgung sowie Umschuldung. 11 Die Differenz zu dem in Übersicht 1 genannten Wert erklärt sich aus statistischen Berichtigungen und den sonstigen Zu- und Abgängen. 323
Alle betrachteten Gebietskörperschaften senkten ihre Verschuldung. Bei den Kreisfreien Städten dominierte die Schuldentilgung der Stadt Dresden das Ergebnis. Die anderen Kreisfreien Städte trugen lediglich rd. 32 Mio. zur Entschuldung bei. Nach wie vor entfällt je EW auf den kreisangehörigen Raum eine geringere Schuldenhöhe als auf den kreisfreien Raum, jedoch nivellierten sich die Unterschiede gegenüber dem Vorjahr deutlich. Übersicht 6: Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung nach Gebietskörperschaften 12 /EW 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden Landkreise Die Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreise sank seit Ende der Neunzigerjahre stetig. Der absolute Rückgang wurde vom demografischen Faktor insgesamt nicht überlagert, d. h. auch die Schulden je EW reduzierten sich grundsätzlich. Die einwohnerbezogene Verschuldung der Kreisfreien Städte stagnierte nach Jahren des Anstiegs über längere Zeit auf hohem Niveau, ehe im Jahr 2006 der nachhaltige Rückgang erfolgte. Die VwV Kommunale Haushaltswirtschaft gibt Richtwerte für die kommunale Verschuldung vor, die bei Erreichen oder Überschreiten einer besonderen Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Genehmigung von Kreditaufnahmen bedürfen. 13 12 Die Schulden der Verwaltungsverbände wurden wegen Geringfügigkeit vernachlässigt. 13 Vgl. VwV Kommunale Haushaltswirtschaft vom 07.10.2005, Nr. II. 5a. 324
Übersicht 7: Einhaltung der Verschuldungsgrenzen der Kernhaushalte 2006 14 Verschuldungsgrenze Anzahl der Körperschaften, die diese Grenze überschritten /EW absolut % Kreisfreie Städte über 300.000 EW 1.400 1 50,0 Kreisfreie Städte von über 100.000 bis 300.000 EW 1.300 - - Kreisfreie Städte bis 100.000 EW 1.000 2 50,0 Kreisangehörige Gemeinden über 5.000 EW 850 66 41,8 Kreisangehörige Gemeinden bis 5.000 EW 700 116 34,1 Landkreise 250 6 27,3 Gegenüber dem Jahr 2005 sank die Anzahl der die jeweils geltende Verschuldungsgrenze erreichenden oder überschreitenden Städte und Gemeinden in allen Größenklassen. Bei den Landkreisen erhöhte sich ihre Zahl von fünf auf sechs. Die Gemeinden Rackwitz, Wiedemar und Zwochau im Landkreis Delitzsch wiesen mit jeweils über 3.000 weiterhin die größte Kreditbelastung aller sächsischen Kommunen je EW aus. Dagegen waren 14 meist kleine Kommunen (unter 3.000 EW) im Jahr 2006 schuldenfrei. Bei den Landkreisen waren Torgau-Oschatz und Delitzsch mit jeweils über 400 /EW am höchsten verschuldet. Die Gründe für eine hohe Verschuldung sind vielfältig und müssen auch im Hinblick auf eine mögliche Rentierlichkeit der Schulden differenziert betrachtet werden. Neben der Verschuldung ist vor allem die Höhe der Nettoinvestitionsmittel Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der Kommunen. 15 3.3 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Obwohl der Bestand an kreditähnlichen Rechtsgeschäften insgesamt weiter sank (vgl. Übersicht 2), trug er bei einzelnen Kommunen zu einer signifikanten Erhöhung der Verschuldung bei. Sechs Kommunen hatten einen Bestand an kreditähnlichen Rechtsgeschäften von mehr als 100 /EW, die Gemeinde Oderwitz und die Stadt Taucha sogar von mehr als 600 /EW. Bei Einbeziehung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte in die Schuldenbetrachtung wurde die jeweilige Verschuldungsgrenze nach VwV Kommunale Haushaltswirtschaft bei einigen Kommunen überschritten, die zuvor unter der Verschuldungsgrenze ihrer Größenklasse lagen. 16 14 Ohne die Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. 15 Vgl. Jahresbericht 2007 des SRH, Beitrag Nr. 36. 16 Dazu gehörten neben den beiden o. g. auch die Stadt Zwickau und die Gemeinde Göda. 325
3.4 Kassenverstärkungskredite Übersicht 8: Entwicklung der Kassenkredite Mio. 300 250 200 150 137 100 50 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 72 39 26 Gesamt Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden Landkreise Kredite im Kassenbereich dienen bis zum Eingang von Deckungsmitteln der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse, soweit keine Mittel der allgemeinen Rücklage dafür zur Verfügung stehen. Die Höhe der aufgenommenen Kassenkredite spiegelt die Kassensituation der Kommunen wider und ist ein Indiz für ihre finanzielle Lage. Hohe Kassenkredite deuten auf eine angespannte Haushaltslage hin. Im Jahr 2006 nahmen die sächsischen Kommunen um rd. 22 Mio. höhere Kassenkredite auf als im Vorjahr. Vor allem die Landkreise machten in größerem Maß von der Möglichkeit Gebrauch, Kassendefizite mit kurzfristigen Krediten zu überbrücken. Das ist ein weiteres Indiz für die sich verschlechternde Haushaltssituation der Sächsischen Landkreise. Hier betrug der Zuwachs rd. 30 Mio.. Das Hj. 2006 schlossen die Landkreise mit einem Finanzierungsdefizit ab. 17 Die Kreisfreien Städte senkten ihre Kassenkreditschulden deutlich um rd. 11 Mio., bei den kreisangehörigen Gemeinden erhöhten sie sich leicht. 17 Vgl. Jahresbericht 2007 des SRH, Beitrag Nr. 36. 326
3.5 Vergleich mit anderen Bundesländern Übersicht 9: Schulden im Vergleich mit anderen Bundesländern nach Gebietskörperschaften 2006 18 Gemeinden/Gemeindeverbände Kreisfreie Städte /EW Kreisangehörige Gemeinden Landkreise Sachsen 976 1.000 752 211 Brandenburg 653 406 596 102 Mecklenburg-Vorpommern 1.319 1.156 935 456 Sachsen-Anhalt 1.304 1.140 902 449 Thüringen 1.171 1.020 878 342 Neue Länder 1.053 982 792 286 Niedersachsen 980 758 665 347 Rheinland-Pfalz 1.223 1.518 791 328 Schleswig-Holstein 997 1.884 550 203 Saarland 928-772 157 Finanzschwache alte Länder 1.041 1.313 683 304 Alte Länder (Gesamt) 1.149 1.501 724 265 Alle neuen Bundesländer verringerten ihre kommunale Verschuldung gegenüber dem Vorjahr, bei einigen alten Bundesländern stieg sie dagegen an. Nach Brandenburg ist Sachsen das Land mit der geringsten kommunalen Verschuldung innerhalb der neuen Bundesländer und erstmals wieder weniger verschuldet als der Durchschnitt der finanzschwachen alten Bundesländer. Die Kassenkredite der sächsischen Kommunen lagen mit rd. 32 /EW im Vergleich aller Flächenländer nach den baden-württembergischen am niedrigsten. Durchschnittlich betrugen sie am 31.12.2006 bei den Kommunen der neuen Bundesländer rd. 182 /EW und bei denen der alten Bundesländer rd. 402 /EW. Die Kommunen der finanzschwachen alten Bundesländer verschuldeten sich mit Kassenkrediten in Höhe von durchschnittlich rd. 571 /EW. 4 Schuldenstand der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen sowie der Zweckverbände mit kameralistischem Rechnungswesen 4.1 Entwicklung Auch die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen der Kommunen reduzierten insgesamt ihre Verschuldung. Am 31.12.2006 beanspruchten sie 9,879 Mrd. an Krediten, gegenüber 11,111 Mrd. im Vorjahr (vgl. Übersicht 1). Die Veräußerung der WOBA Dresden GmbH bewirkte, dass aus dem Berichtskreis zur Statistik des Schuldenstandes Kredite in Höhe von rd. 789 Mio. 19 ausgesondert wur- 18 Zur Vergleichbarkeit mit den anderen Bundesländern beinhalten die kreisangehörigen Gemeinden die Verwaltungsverbände. 19 Vor allem Schulden der Töchterunternehmen Südost WOBA Dresden GmbH, Wohnbau Nordwest GmbH sowie Dienstleistungs- und Bauhof Dresden GmbH, Schuldenstand 31.12.2005. 327
den, was eine deutliche Kreditreduzierung bei den Beteiligungsgesellschaften zur Folge hatte. Die Kreditbelastung der Eigengesellschaften sank weniger stark. Ohne den Wegfall von Schulden in Höhe von rd. 160 Mio. durch den o. g. Verkauf wäre eine leichte Erhöhung eingetreten. Die Zweckverbände mit kameralistischem Rechnungswesen zählen nicht zu den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betrieben und Unternehmen. Da die Kommunen in der Wahl der Buchführung ihrer Zweckverbände frei sind, ist eine zusammengefasste Betrachtung von kameralistisch und doppisch buchenden Zweckverbänden in nachfolgender Übersicht sinnvoll. Seit dem Jahr 2005 werden die Krankenhäuser nicht mehr separat, sondern nach der Rechtsform im jeweiligen Bereich ausgewiesen. Die Werte für die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften weichen in den Jahren bis 2004 folgerichtig von den in Vorjahresberichten genannten Zahlen um den Anteil der Krankenhäuser ab. Übersicht 10: Schuldenentwicklung der Eigenbetriebe, Eigen- und Beteiligungsgesellschaften 20 sowie der Zweckverbände Mio. 8.000 7.000 6.000 5.966 6.263 6.423 6.577 6.598 7.124 7.205 6.190 6.093 5.000 4.000 3.000 2.000 3.177 3.226 2.983 2.766 2.805 2.046 1.847 2.021 1.863 1.864 3.135 2.632 2.064 2.033 1.685 1.646 1.614 1.571 1.000 0 433 508 531 534 569 569 558 546 542 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Eigenbetriebe Eigengesellschaften Beteiligungsgesellschaften Zweckverbände (mit kaufmännischem und kameralistischem Rechnungswesen) Zum Vergleich: Schuldenstand der kommunalen Haushalte Der Schuldenstand der Eigengesellschaften von Zweckverbänden, der systemkonform weder bei den Zweckverbänden noch bei den kommunalen Gesellschaften erfasst wird, verringerte sich von rd. 378 Mio. im Vorjahr auf rd. 364 Mio. im Jahr 2006. 20 Die Beteiligungsgesellschaften bis 2002 einschließlich staatlicher Beteiligung. 328
4.2 Verschuldung der Gebietskörperschaften und einzelner Kommunen Übersicht 11: Schuldenstand nach Gebietskörperschaften 2006 und im Vergleich zum Vorjahr 21 Eigenbetriebe 2005 2006 Veränderung gegenüber dem Vorjahr Eigengesellschaften 2006 2005 2006 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2006 Mio. Mio. % /EW Mio. Mio. % /EW Kreisfreie Städte 286 290 4 1,3 191 3.349 3.251-98 -2,9 2.144 Kreisangehörige Gemeinden 245 243-2 -0,8 88 2.771 2.776 5 0,2 1.011 Landkreise 16 10-6 -35,5 4 70 67-4 -5,4 24 Gesamt 546 542-4 -0,7 127 6.190 6.093-97 -1,6 1.430 Innerhalb der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen zeigte sich eine eher heterogene Schuldenentwicklung. Ein besonders deutlicher Rückgang fand bei den Eigengesellschaften der Kreisfreien Städte und den Eigenbetrieben der Landkreise statt. Die Eigenbetriebe der Kreisfreien Städte und die Eigengesellschaften der kreisangehörigen Gemeinden erhöhten ihre Verschuldung. Kredite, die eine Kommune ihren Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften als Träger bzw. Gesellschafter selbst gewährt, begründen im Außenverhältnis keine Ansprüche. Der Anteil dieser internen Schulden an den Gesamtschulden betrug im Jahr 2006 bei den Eigenbetrieben rd. 3,1 % und bei den Eigengesellschaften rd. 10,0 %. Auch für die Gesamtverschuldung hat das SMI nach Größenklassen gestaffelte Richtwerte bestimmt, die bei Erreichen oder Überschreiten eine besondere Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfordern. In diese Gesamtverschuldung werden die Schulden des Kernhaushalts der Kommunen sowie die Schulden der rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen einschließlich aller Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften eingerechnet. Verbindlichkeiten der rechtlich selbstständigen kommunalen Unternehmen, unmittelbarer und mittelbarer Unternehmensbeteiligungen sowie der Verwaltungs- und Zweckverbände werden anteilig nach der Höhe der möglichen Ansprüche gegen die Gemeinde berücksichtigt. 22 Sie sind statistisch ebenso wenig erfasst wie die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen. Bereits die Schulden der Kernhaushalte zusammen mit den Eigenbetrieben (ohne kreditähnliche Rechtsgeschäfte) überschritten bei einer Reihe von Kommunen die relevanten Richtwerte. 21 Einschließlich Schulden beim Träger/Gesellschafter. 22 VwV Kommunale Haushaltswirtschaft vom 07.10.2005, Nr. II. 5a und Anlage 11 KomHVO. 329
Übersicht 12: Einhaltung der Gesamtverschuldungsgrenzen beschränkt auf die Kernhaushalte zusammen mit den Eigenbetrieben der Kommunen 23 Verschuldungsgrenze Anzahl der Körperschaften, die diese Grenze erreichten oder überschritten /EW absolut % Kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden über 20.000 EW 2.000 1 3,6 Kreisangehörige Gemeinden von 5.000 bis 20.000 EW 1.650 11 8,0 Kreisangehörige Gemeinden von 3.000 bis unter 5.000 EW 1.350 14 11,1 Kreisangehörige Gemeinden von 1.000 bis unter 3.000 EW 1.300 22 10,6 Landkreise 260 5 22,7 Zwei der Kommunen mit weniger als 1.000 EW, die bei der Definition einer Verschuldungsgrenze durch das SMI keine Berücksichtigung fanden, wiesen eine Gesamtverschuldung von mehr als 2.000 je EW aus. 4.3 Schulden in ausgewählten Aufgabenbereichen Auf vier kommunale Aufgabenbereiche konzentrierten sich rd. drei Viertel der Verschuldung der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen. Übersicht 13: Entwicklung der Schulden in ausgewählten Aufgabenbereichen Aufgabenbereich 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Mio. Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge 5.047 5.562 5.810 5.970 6.023 6.045 6.404 6.064 5.873 4.831 Abwasserbeseitigung 639 775 746 775 792 791 760 742 739 710 Wasserversorgung 1.163 1.178 1.497 1.499 1.386 1.425 1.331 1.265 1.244 1.184 Kombinierte Versorgungsunternehmen 947 1.115 1.010 1.042 1.144 817 771 956 818 885 Alle betrachteten Aufgabenbereiche mit Ausnahme der Kombinierten Versorgungsunternehmen verringerten ihre Verschuldung. Dort stiegen die Schulden vor allem durch höhere Kredite bei der Stadtwerke Leipzig GmbH und der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH. Der überproportionale Schuldenabbau im Bereich der Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge von fast 18 % ist zum großen Teil Resultat des Verkaufs der WOBA Dresden GmbH. 4.4 Vergleich mit anderen Bundesländern Die Struktur der Verschuldung außerhalb der Kernhaushalte stellte sich zwischen den alten und neuen Bundsländern im Jahr 2005 sehr differenziert dar. Grundsätzlich sind die kommunalen Zweckverbände 24 der neuen Bundesländer höher verschuldet als die der finanzschwachen alten Länder, die Eigenbetriebe dagegen geringer. 23 Ohne Schulden beim Träger, ohne Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. 24 Kameralistisch und doppisch buchende Zweckverbände. 330
Verglichen mit den anderen neuen Bundesländern lagen die Schulden der kommunalen Zweckverbände Sachsens am niedrigsten, die sächsischen Eigenbetriebe bildeten annähernd den Durchschnitt ab. Für die Schulden ihrer Zweckverbände und Eigenbetriebe müssen die Kommunen im Bedarfsfall unmittelbar einstehen. Die Haftung für Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ist i. d. R. begrenzt. Die auffällig hohen Schulden der neuen Bundesländer im Bereich der Eigengesellschaften stellen dennoch ein latentes Risiko für die kommunale Ebene dar. Übersicht 14: Verschuldung der Zweckverbände, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften in ausgewählten Bundesländern 2005 25 Zweckverbände Eigenbetriebe Eigengesellschaften /EW Sachsen 377 128 1.445 Brandenburg 528 109 1.590 Mecklenburg-Vorpommern 384 191 2.138 Sachsen-Anhalt 632 117 1.356 Thüringen 382 111 1.053 Neue Länder 455 127 1.476 Niedersachsen 179 291 219 Rheinland-Pfalz 120 975 k. A. Schleswig-Holstein 109 220 179 Saarland 1.062 690 227 Finanzschwache alte Länder 210 479 k. A. 5 Folgerungen 5.1 Gegenwärtig verringern die stark gestiegenen Steuereinnahmen den auf den Kommunen lastenden Konsolidierungsdruck. Dies darf die sächsischen Kommunen jedoch nicht zum Nachlassen ihrer Bemühungen um die Sanierung ihrer Haushalte verleiten, da die Absenkung der Solidarpaktmittel und die demografische Entwicklung mit ihren finanziellen Auswirkungen die Kommunalhaushalte vor große Herausforderungen stellen. 5.2 Die gegenwärtige konjunkturelle Hochphase versetzt die sächsischen Kommunen stattdessen in die Lage, durch Abbau ihrer Verschuldung und Verstärkung der Rücklagen finanzielle Vorsorge zu treffen. Sie können so eine Grundlage für den mittelund langfristigen Erhalt eines ausreichend großen finanziellen Handlungsspielraums mit der Möglichkeit schaffen, auch künftig grundsätzlich ohne neue Kreditaufnahme in angemessenem Umfang investiv tätig zu sein. 25 Daten einschließlich Krankenhäuser; Niedersachsen ohne mittelbare Eigengesellschaften. 331
5.3 Im Rahmen der anstehenden Kreisgebietsreform besteht für die Landkreise und die einzukreisenden Städte die Möglichkeit, die Hälfte 26 der finanziellen Unterstützung in Höhe von jeweils 10 Mio., die insbesondere für investive, strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses und für eine effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen bei der Bildung der neuen Kreise vorgesehen ist, zur Schuldentilgung zu verwenden. 27 5.4 Weiterhin gilt, Investitionen gezielt für Aufgaben der Daseinsvorsorge und unter dem Kriterium der Nachhaltigkeit einzusetzen und Folgekosten gebührend zu berücksichtigen. So kann eine Balance zwischen aufbaupolitisch wichtigen Investitionen und dem Gebot der Sparsamkeit gefunden werden. 5.5 72 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO verpflichtet die Kommunen unmittelbar, den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts unter Gewährleistung der stetigen Aufgabenerfüllung grundsätzlich Rechnung zu tragen. Besonders mit ihrer Investitionstätigkeit sind sie in der Lage, konjunkturwirksam zu agieren 28 und mit antizyklischem Verhalten ihren Beitrag zur Erhaltung des Gleichgewichts nach 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zu leisten. 26 In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Betrag zum Schuldenabbau eingesetzt werden. 27 Vgl. Art. 1 26 Entwurf des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze, LT-DS 4/8811. 28 Der Anteil der Sachinvestitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Sachinvestitionen des öffentlichen Haushalts beträgt rd. zwei Drittel. 332