Unser inklusiver Unterricht

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Transkript:

Unser inklusiver Unterricht Meinersen, November 2016

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Aktuelle Bedingungen an der Ameisenschule 3 Sonderpädagogische Grundversorgung (SGV) 4 Die unterschiedlichen Förderschwerpunkte 4.1 Zielgleiche Beschulung 4.2 Zieldifferente Beschulung 4.2.1 Der Förderschwerpunkt Lernen 4.2.2 Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 5 Hilfe durch Schulbegleiterinnen und Begleiter 6 Die förderpädagogische Arbeit 6.1 Die individuelle Förderplanung 7 Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit BASU (Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) 8 Der Übergang in die weiterführende Schule 9 Ausblick

Einleitung Am 13. 12. 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit dem 26.03.2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Nach dieser Konvention wird Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an miteinander und voneinander, lernen sich in ihrer Verschiedenheit anerkennen und schätzen. Hier ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern. Das bedeutet, dass sich die Schule den Bedürfnissen der Kinder mit speziellem Förderbedarf anpassen muss. Inklusion geschieht nicht sofort. Wir Lehrer arbeiten daran, unser Konzept zur Umsetzung des inklusiven Gedankens ständig zu verbessern.

2 Aktuelle Bedingungen an der Ameisenschule Zum momentanen Zeitpunkt besuchen ca. 340 Schülerinnen du Schüler die vierzügige Ameisenschule. Das sind 16 Klassen mit je 21-27 Kindern. Von der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler werden momentan 11 Kinder mit festgestelltem BASU (Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) betreut. Weitere Kinder werden regelmäßig präventiv gefördert, weil sie umfängliche Schwächen aufzeigen. Einige Kinder werden punktuell gefördert, durchlaufen z.b. ein Mathematiktraining oder wiederholen Grammatik- und Rechtschreibregeln. Wieder andere Kinder müssen in ihrem Lern- und Arbeitsverhalten gestärkt werden, z.b. im Aufgabenverständnis, in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen oder in einer selbstbewussten Arbeitseinstellung. Einige Kinder werden zu Hause von ihren Eltern stark unterstützt, andere Kinder erhalten wenig häusliche oder gar keine Unterstützung im Lernen. An unserer Schule arbeiten die Förderschullehrinnen mit allen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern eng zusammen, um allen Kindern eine bestmögliche Förderung zu ermöglichen. Zwar sind die Ressourcen der Förderschullehrerinnen knapp, doch das Zusammenfassen von Schülerinnen und Schülern mit gleichen Lernschwierigkeiten in Kleingruppen, auch klassenübergreifenden Lerngruppen, ermöglicht den Kindern eine kontinuierliche Förderung. 3 Die sonderpädagogische Grundversorgung (SGV) Allen Grundschulen steht eine sonderpädagogische Grundversorgung (=SGV) zu. Diese umfasst 2 Stunden Unterstützung pro Klasse pro Woche. Sonderpädagogische Grundversorgung meint, dass in diesen beiden Schulstunden zusätzlich zum Klassen- oder Fachlehrer eine Förderschullehrerin mit anwesend ist. Entweder bleibt die Förderschullehrerin unterstützend mit in der Klasse und es wird im Team unterrichtet, oder die Förderschullehrerin lernt mit Schülerinnen und Schülern, die unterstützt werden, in einem Förderraum. Der Raum ist mit differenzierten Lernmaterialien ausgestattet und speziell auf die Bedürfnisse der Kinder mit ihren unterschiedlichen Förderschwerpunkten in den Klassen 1-4 abgestimmt (vgl. Punkt 5).

4 Die unterschiedlichen Förderschwerpunkte Es gibt unterschiedliche sonderpädagogische Förderschwerpunkte: Lernen (LE), Emotional-soziale Entwicklung (ESE), Sprache (SR), Körperlichmotorische Entwicklung (KME), Hören, Sehen, Geistige Entwicklung (GE). 4.1 Zielgleiche Beschulung Kinder mit den Förderschwerpunkten ESE, SR, KME, Hören und Sehen werden zielgleich nach den curricularen Vorgaben der Grundschule beschult. Sie erhalten am Ende des Schulhalbjahres und Schuljahres ein Grundschulzeugnis. Zielgleich beschulte Kinder erhalten lediglich Hilfsmittel, um angemessen am Unterricht teilnehmen zu können. Hilfsmittel können u.a. sein - ESE: Hilfen im Sinne von Beratungsgesprächen für Eltern, Schüler und Lehrer Beratungsgespräche durch die Kollegen des BUG (Beratung und Unterstützung im Landkreis), Schulbegleitung - SR: Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs ohne Abweichen von der Bewertung, z.b. mehr Zeit bei Aufsätzen, Nachschlagen im Wörterbuch - KME: abweichende, spezielle Bewertungskriterien im Sportunterricht, spezielle Tische und Stühle, Schulbegleitung - Hören: unterstützende Beratung durch die Kollegen des Hörgeschädigten Zentrums in Braunschweig, z.b. Überprüfen der FM- Geräte, Sitzplatzauswahl - Sehen: unterstützende Beratung durch die Kollegen des Zentrums für Sehbehinderte, spezielle Vergrößerungsgläser, groß kopierte Arbeitsblätter, Arbeiten am PC 4.2 Zieldifferente Beschulung Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden zieldifferent beschult. 4.2.1 Förderschwerpunkt Lernen Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach den Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht beschult. Hier wird von den curricularen Vorgaben der Grundschule abgewichen und die Schüler erhalten reduzierte Lernanforderungen in allen oder einzelnen

Unterrichtsfächern. Die zieldifferente Beschulung wird im Zeugnis unter Bemerkungen vermerkt (vgl. Punkt 6). 4.2.2 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden nach den Vorgaben der Schule für Geistige Entwicklung beschult. Hier wird grundlegend von der Zensurengebung abgewichen. Die zieldifferente Beschulung wird auf dem Zeugnis (vgl. Punkt 6) unter Bemerkungen vermerkt. Für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann von den Eltern eine Schulbegleitung beantragt werden (siehe Punkt 4.3). 5 Hilfe durch Schulbegleiterinnen und Begleiter Den Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten GE, KME und ESE stehen unter bestimmten Umständen eine Schulbegleitung zu. Diese wird von den Eltern beim Landkreis beantragt. Die Schulbegleitungen unterstützen das Kind bei der Teilnahme am Unterricht. Je nach festgestelltem Bedarf unterstützt die Schulbegleitung das Kind im organisatorischen Bereich, z.b. Herausnehmen der Arbeitsmaterialien, Installieren des Vergrößerungsglases, Herausgabe des PCs. Andere Kinder benötigen wiederum Hilfen im Umgang mit Mitschülern. Hier greift die Schulbegleitung helfend ein, wenn es zu Selbst- und Fremdgefährdung kommt. In allen Fällen bewegt sich die Schulbegleitung während des Unterrichts an der Seite des entsprechenden Kindes, erklärt leise Aufgaben oder unterstützt bei der Bearbeitung. Die Schulbegleitung unterliegt der Schweigepflicht. 6 Die förderpädagogische Arbeit Die sonderpädagogische Förderung kann zum einen in der Klasse als Team- Teaching erfolgen, oder aber die Kinder mit ihren speziellen Bedarfen kommen im Förderraum in der Kleingruppe zusammen und arbeiten gemeinsam mit der Förderschullehrerin. Jedes förderpädagogisch überprüfte Kind kommt mindestens 2x pro Woche in den Förderraum, um dort individuell gefördert zu werden. Einige Kinder werden zielgleich gefördert, also Förderung parallel zum Inhalt der Klasse. Diesen Kindern wird der Unterrichtsinhalt in einer Kleingruppe intensiv im kleinen Rahmen vermittelt. Zieldifferent beschulte Kinder erhalten im Förderraum differenzierte Lernangebote, angelehnt an den jeweiligen

Leistungsstand des Kindes und an die Bestimmungen des jeweiligen Förderschwerpunktes. Die Schule hat für die Kinder individuelles Arbeitsmaterial und Hilfsmittel angeschafft, z.b. besonderes Legematerial, inklusive Arbeitshefte in Anlehnung an die Klassenmaterialien, Spiele zur visuellen und auditiven Wahrnehmungssteigerung. Je nach individuellem Problem kann das Kind entsprechend gefördert werden. 6.1 Die individuelle Förderplanung Die Förderschullehrerin erstellt gemeinsam mit den Klassen- und Fachlehrerinnen in regelmäßigen Abständen Förderpläne (vgl. Anlage) für jedes in der Förderung befindliche Kind. Die Inhalte der Förderplanung ergeben sich aus einer Diagnostik, die die Förderschullehrerin mit den Klassen- und Fachlehrerinnen bespricht. Er enthält Aussagen zu den Ist-Zuständen in den Fächern Mathematik und Deutsch sowie zu den Bereichen Lern- und Arbeitsverhalten. Zudem enthält der Förderplan Aussagen zu den zu ergreifenden Maßnahmen, um das Kind speziell in diesen Bereichen zu fördern, sowie die ergänzende Informationen aus der Evaluation. Die Förderpläne werden mit den Eltern besprochen. Eine kooperative Förderplanung wird bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung durchgeführt. Hier werden die Eltern und wenn möglich auch außerschulische Institutionen in die Förderplanung miteinbezogen. Im Rahmen der Förderplanung gilt es immer, die vorhandenen Stärken der Kinder auszubauen und sie in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Wir Lehrer stehen jederzeit für Gespräche mit den Eltern zur Verfügung, um gemeinsame Förderziele zu besprechen. 7 Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BASU) Förderschülerinnen und-schüler der Klassen 1-4 mit dem Schwerpunkt Lernen erhalten ein Berichtzeugnis mit dem Briefkopf der Grundschule. Unter dem Punkt Bemerkungen wird die zieldifferente Beschulung ausgewiesen. Förderschülerinnen und -schüler mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten ebenfalls in allen 4 Jahrgängen ein Zeugnis in Berichtform. Hier wird auf die einzelnen Kompetenzen eingegangen und es wird beschrieben, was das

Kind gelernt hat. Die zieldifferente Beschulung wird ebenfalls unter dem Punkt Bemerkungen ausgewiesen. Zielgleich geförderte Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis der Grundschule, da sie nach den Vorgaben der Regelschule unterrichtet werden und hier nicht von den Bewertungskriterien abgewichen wird. Wird in Ausnahmefällen von den Bewertungskriterien im Rahmen des Nachteilsausgleichs abgewichen, z.b. im Kompetenzbereich Lesen, wird dies im Zeugnis unter dem Punkt Bemerkungen ausgewiesen. vgl.anlangen 8 Der Übergang in die weiterführende Schule Die Schülerinnen und Schüler mit BASU werden am Ende von Klasse 4 grundsätzlich erneut sonderpädagogisch überprüft, um zu erfragen, ob weiterhin ein Förderbedarf besteht. Besteht kein Förderbedarf mehr, so wird der momentane aufgehoben. Besteht weiterhin Förderbedarf oder ein veränderter Förderbedarf, so wird das Kind mit dem Förderbedarf an eine weiterführende Schule wechseln. Weiterführende Schulen können je nach Förderschwerpunkt sein: Hauptschule Realschule Gymnasium IGS Förderschule mit entsprechendem Schwerpunkt An der weiterführenden Schule wird das Kind seinem individuellen Förderbedarf entsprechend zielgleich oder zieldifferent beschult.

9 Ausblick Wie eingangs erwähnt, versuchen die Förder- und Grundschullehrer der Ameisenschule ihre inklusive Arbeit ständig zu verbessern, zu hinterfragen, zu evaluieren. Momentan wird an den Punkten -Gruppenförderung in den einzelnen Wahrnehmungsbereichen, - gezielte motorische Trainingsstunden (hierzu bilden sich alle Kolleginnen und Kollegen der Ameisenschule in einer gemeinsamen Lehrerfortbildung im November 2017 weiter), -gezieltes Lesetraining im Tagesablauf des Unterrichts, -Einfluss möglichst vieler kooperativer Lernformen im Schulalltag, - Bewegungspause, - Schreibforum - Möglichkeiten des Umgangs mit Schülerinnen und Schülern mit autistischen Zügen (auch hier ist eine schulinterne Lehrerfortbildung angedacht) gearbeitet und diskutiert.