ÄNDERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (TAUSCHANGEBOT)

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Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Linde Aktiengesellschaft, insbesondere Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise in Ziffer 1, Ziffer 5.5, Ziffer 13.3(13) und Ziffer 13.9 der am 15. August 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage sowie in Ziffer 1 dieser Angebotsänderung besonders beachten. ÄNDERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (TAUSCHANGEBOT) der Linde Public Limited Company The Priestley Centre, 10 Priestley Road, Surrey Research Park, Guildford, Surrey GU2 7XY, Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Linde Aktiengesellschaft Klosterhofstraße 1, 80331 München, Deutschland zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Linde Aktiengesellschaft gegen Gewährung von 1,540 auf den Namen lautender Stammaktien der Linde Public Limited Company je einer zur Annahme eingereichten Aktie der Linde Aktiengesellschaft Verlängerte Annahmefrist: 15. August 2017 bis 7. November 2017, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) Linde Aktiengesellschaft-Aktien: Eingereichte Linde Aktiengesellschaft-Aktien: Linde Public Limited Company-Aktien: ISIN DE0006483001 ISIN DE000A2E4L75 ISIN IE00BZ12WP82 Weder die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) noch eine Wertpapieraufsicht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstige Aufsichtsbehörde hat die Wertpapiere, die im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss ausgegeben werden, genehmigt oder abgelehnt oder die Angemessenheit oder Richtigkeit dieses Dokuments bestätigt. Jede anderslautende Zusicherung ist eine Straftat nach dem Recht der Vereinigten Staaten. Die Prüfung der in diesem Dokument und der in der am 15. August 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Informationen wird dringend angeraten. Insbesondere wird auf den Abschnitt 1. Risikofaktoren verwiesen, der auf Seite 1 von Anhang 3 der am 15. August 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage beginnt.

INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Allgemeine Hinweise... 1 2. Verringerung der Mindestannahmequote... 3 3. Feststellungen zur Angebotsgegenleistung, insbesondere deren Angemessenheit... 4 4. Verlängerung der Annahmefrist... 5 5. Weitere Annahmefrist... 6 6. Rücktrittsrechte... 6 7. Hinweis für den Fall des Eintritts eines nachteiligen Steuertatbestands... 7 8. Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Änderung des Tauschangebots... 7 9. Unterschriften... 8 -i-

1. Allgemeine Hinweise 1.1 Durchführung der Änderung des Tauschangebots nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Die Linde PLC, eine nach irischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft (public limited company) mit Satzungssitz in Ten Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T390, Irland und Hauptverwaltung in The Priestley Centre, 10 Priestley Road, Surrey Research Park, Guildford, Surrey GU2 7XY, Vereinigtes Königreich hat am 15. August 2017 nach Maßgabe des WpÜG die Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Tauschangebots zum Erwerb sämtlicher Linde-Aktien an die Linde-Aktionäre veröffentlicht. Dieses Dokument ändert und ergänzt die Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage muss mit dieser Angebotsänderung (die Änderung des Tauschangebots ) zusammen gelesen und ausgelegt werden. Soweit sich aus dieser Änderung des Tauschangebots nichts Abweichendes ergibt, gelten die in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen unverändert fort. Begriffe, die in der Angebotsunterlage definiert sind, haben in dieser Änderung des Tauschangebots dieselbe Bedeutung wie in der Angebotsunterlage. Diese Änderung des Tauschangebots wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach 21 WpÜG, sowie den wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten durchgeführt, einschließlich des Exchange Act sowie des Securities Act. Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und dem Recht der Vereinigten Staaten führt die Bieterin mit der Änderung des Tauschangebots nicht durch. Folglich wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten keine sonstigen Veröffentlichungen hinsichtlich der Änderung des Tauschangebots und/oder des Tauschangebots getätigt, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, sowie keine Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen hinsichtlich der Änderung des Tauschangebots und/oder des Tauschangebots beantragt oder gewährt. Infolgedessen können Linde-Aktionäre nicht auf die Anwendbarkeit ausländischer Anlegerschutzgesetze vertrauen. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung der Änderung des Tauschangebots Die Angebotsunterlage wurde am 15. August 2017 auf Deutsch durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http://www.lindepraxairmerger.com und (ii) Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Abwicklungsstelle (Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Anfragen bezüglich der Angebotsunterlage postalisch an Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main oder per Telefax an +49 69 91038794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com)) an sämtliche Linde-Aktionäre veröffentlicht. Auf gleiche Weise hat die Bieterin den Linde-Aktionären eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage bereitgestellt. Gemäß 34, 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG wird diese Änderung des Tauschangebots auf Deutsch durch (i) Bekanntgabe im Internet unter -1-

http://www.lindepraxairmerger.com und (ii) Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Abwicklungsstelle (Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Anfragen bezüglich der Änderung des Tauschangebots postalisch an Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main oder per Telefax an +49 69 91038794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com)) an sämtliche Linde- Aktionäre veröffentlicht. Auf gleiche Weise wird die Bieterin den Linde-Aktionären eine unverbindliche englische Übersetzung der Änderung des Tauschangebots bereitstellen. Die Hinweisbekanntmachung gemäß 34, 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über (i) die Bereithaltung der Änderung des Tauschangebots bei der Abwicklungsstelle zur kostenlosen Ausgabe und (ii) die Internetadresse, unter der diese Änderung des Tauschangebots veröffentlicht wird, wurde von der Bieterin am 23. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. So bald wie möglich nach der Veröffentlichung der Änderung des Tauschangebots wird eine unverbindliche englische Übersetzung der Änderung des Tauschangebots bei der SEC als Prospektnachtrag (prospectus supplement) gemäß Rule 424(b)(3) des Securities Act eingereicht. Dieser Prospektnachtrag ergänzt, ist ein Teil von und muss zusammen mit dem US Exchange Offer Prospectus in Bezug auf das Tauschangebot gelesen werden, der am 15. August 2017 bei der SEC eingereicht wurde. Er kann im EDGAR-System der SEC unter http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html abgerufen werden. Auf dieser Website muss im Feld Company Name nach Linde PLC gesucht werden. Die unverbindliche englische Übersetzung der Änderung des Tauschangebots wird außerdem unter http://www.lindepraxairmerger.com kostenlos verfügbar sein und wird von der Abwicklungsstelle auf Anfrage zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Ferner hat die Bieterin in einer englischsprachigen Pressemitteilung in den Vereinigten Staaten diejenigen Stellen, bei denen Exemplare der unverbindlichen englischen Übersetzung der Änderung des Tauschangebots zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, veröffentlicht. Die vorgenannten Veröffentlichungen dienen dem Zweck, die zwingenden Bestimmungen des WpÜG sowie des Securities Act und des Exchange Act einzuhalten. Darüber hinaus sind keine weiteren Veröffentlichungen der Änderung des Tauschangebots geplant. Diese Änderung des Tauschangebots stellt weder die Veröffentlichung eines Angebots noch eine Werbung für ein Angebot nach Maßgabe von Gesetzen und Rechtsordnungen anderer Länder als derer der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten dar. Insbesondere sollen diese Änderung des Tauschangebots oder eine Zusammenfassung oder Auszüge daraus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten oder, ohne dass dies einen Prospekt im Sinne der EU-Prospektverordnung aufgrund eines öffentlichen Angebots in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erfordern würde, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum weder unmittelbar noch mittelbar vertrieben, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare ausländische -2-

Bestimmungen verstößt oder von der Erteilung von Erlaubnissen oder der Einhaltung behördlicher Verfahren oder anderer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Tauschangebots sowie anderer mit dem Tauschangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten durch Dritte hat die Bieterin nicht gestattet. Die Bieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass Veröffentlichungen, Verteilungen und Verbreitungen dieser Änderung des Tauschangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten mit anderen Rechtsvorschriften und Rechtsordnungen als derer der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten vereinbar sind. Die Bieterin stellt diese Änderung des Tauschangebots auf Anfrage den Depotbanken ausschließlich zum Versand an Linde-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten oder, ohne dass dies einen Prospekt im Sinne der EU-Prospektverordnung aufgrund eines öffentlichen Angebots in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erfordern würde, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum zur Verfügung. Die Depotbanken dürfen diese Änderung des Tauschangebots nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Einklang mit anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften und Rechtsordnungen. 2. Verringerung der Mindestannahmequote Das Tauschangebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge stehen unter verschiedenen auflösenden Vollzugsbedingungen, unter anderem dem Erreichen der Mindestannahmequote von 139.228.554 Linde-Aktien, wie in Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage (Mindestannahmequote) näher beschrieben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprach diese Anzahl der Linde-Aktien 75 % sämtlicher Linde-Aktien abzüglich der von Linde AG unmittelbar gehaltenen 95.109 Eigenen Linde-Aktien. Die Bieterin hat sich entschlossen, die Mindestannahmequote auf 111.382.843 Linde-Aktien zu verringern und das Tauschangebot entsprechend zu ändern. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Änderung des Tauschangebots entspricht diese Anzahl der Linde-Aktien 60 % sämtlicher Linde-Aktien abzüglich der von Linde AG unmittelbar gehaltenen 95.109 Eigenen Linde-Aktien. Daher lautet die Vollzugsbedingung unter Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage nunmehr wie folgt: -3-

12.1.1 Mindestannahmequote Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist beträgt die Summe der (1) Eingereichten Linde-Aktien (einschließlich derjenigen Linde-Aktien, für die die Annahme des Tauschangebots innerhalb der Annahmefrist erklärt wurde, diese Annahme jedoch erst nach Ablauf der Annahmefrist durch Umbuchung der Linde-Aktien in ISIN DE000A2E4L75 (WKN A2E 4L7) wirksam wird) und für die ein Rücktrittsrecht nicht wirksam nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage ausgeübt wurde, (2) Linde-Aktien, die von der Bieterin, einem Unternehmen der Linde PLC-Gruppe oder einer sonstigen mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden (ausgenommen hiervon sind, zur Vermeidung von Zweifeln, Eigene Linde-Aktien), (3) Linde-Aktien, die der Bieterin oder einem Unternehmen der Linde PLC-Gruppe gemäß 30 WpÜG zuzurechnen sind, (4) Linde-Aktien, hinsichtlich derer die Bieterin, ein Unternehmen der Linde PLC-Gruppe oder eine sonstige mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG einen Vertrag außerhalb des Tauschangebots abgeschlossen haben, der ihnen das Recht einräumt, die Übertragung des Eigentums an diesen Linde- Aktien zu verlangen, und (5) Linde-Aktien, für die Unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen (wie nachstehend in Ziffer 13.4 genauer beschrieben) unterzeichnet und an Linde PLC übermittelt wurden, (Linde-Aktien, die mehreren der vorangegangenen Kategorien unterfallen, werden nur einmal gezählt) mindestens 111.382.843 Linde-Aktien (dies entspricht 60 % sämtlicher stimmberechtigen Linde-Aktien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Änderung des Tauschangebots bestehen, mit Ausnahme um etwaige Zweifel zu vermeiden Eigener Linde-Aktien) (die Mindestannahmequote ). 3. Feststellungen zur Angebotsgegenleistung, insbesondere deren Angemessenheit Aufgrund des Fehlens eines Referenzbörsenkurses der Linde PLC erstellte EY, wie in Ziffern 10.3 und 10.4 der Angebotsunterlage beschrieben, eine Bewertung der Linde PLC zum Stichtag 31. Mai 2017 gemäß dem Standard IDW S1 2008. Der Standard IDW S1 2008-4-

und die für die Bewertung eingesetzte Bewertungsmethodik stellen eine angemessene und allgemein anerkannte Methode der Unternehmensbewertung dar. EY hat die Bewertung der Linde PLC im Hinblick auf diese Änderung des Tauschangebots um das Szenario ergänzt, dass das Tauschangebot lediglich in dem Umfang angenommen wird, wie es zum Erreichen der in Ziffer 2 dieser Änderung des Tauschangebots beschriebenen verringerten Mindestannahmequote notwendig ist. Auf dieser Grundlage ist EY zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wert je Linde PLC-Angebotsaktie zum Stichtag 31. Mai 2017 EUR 121,84 beträgt, wenn das Tauschangebot lediglich für 60 % sämtlicher stimmberechtigter Linde-Aktien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Änderung des Tauschangebots bestehen (mit Ausnahme um etwaige Zweifel zu vermeiden Eigener Linde-Aktien), angenommen wird. Wert der angebotenen Gegenleistung Annahmequote 60 % Wert je Linde PLC-Aktie in EUR 121,84 Austauschverhältnis 1,54 Wert der angebotenen Gegenleistung in EUR 187,63 Drei-Monats-Durchschnittskurs Linde AG in EUR 160,30 Damit übersteigt der von EY ermittelte Wert für 1,540 Linde PLC-Angebotsaktien im Rahmen des Tauschangebots auch bei einer unterstellten Annahme des Tauschangebots für 60 % der Linde-Aktien den für die Einhaltung der Mindestpreisvorschriften erforderlichen Mindestwert. Vor diesem Hintergrund erachtet die Bieterin die Angebotsgegenleistung für angemessen im Sinne des 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, u.a. da sie eine den Linde-Aktionären implizit gewährte Prämie enthält. 4. Verlängerung der Annahmefrist Bezüglich Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage (Annahmefrist) weist die Bieterin darauf hin, dass sich durch diese Änderung des Tauschangebots die Annahmefrist gemäß 21 Abs. 5 WpÜG und in Übereinstimmung mit Rule 14e-1 Exchange Act um zwei (2) Wochen verlängert. Damit endet die Annahmefrist nunmehr am 7. November 2017, 24:00 Uhr (MEZ). Diese Verlängerung der Annahmefrist gilt auch, falls das geänderte Tauschangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Annahmefrist kann sich unter bestimmten Umständen, die in Ziffer 4.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben sind, erneut verlängern. -5-

5. Weitere Annahmefrist Linde-Aktionäre, die das Tauschangebot nicht innerhalb der verlängerten Annahmefrist angenommen haben, können das Tauschangebot auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Tauschangebots gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ( Weitere Annahmefrist ), sofern nicht eine der in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen mit Ausnahme der Vollzugsbedingung kartellrechtliche Freigaben bis zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist endgültig ausgefallen ist und auf diese auch nicht vorab wirksam verzichtet wurde. Eine solche Vollzugsbedingung ist, dass die Mindestannahmequote von 60 % der Linde-Aktien (wie in Ziffer 2 dieser Änderung des Tauschangebots näher beschrieben) zum Zeitpunkt des Ablaufs der verlängerten Annahmefrist, d.h. am 7. November 2017, 24:00 Uhr (MEZ), erreicht wurde. Falls die Mindestannahmequote am 7. November 2017, 24:00 Uhr (MEZ), nicht erreicht wurde, wird das Tauschangebot beendet und es wird nicht zu einer Weiteren Annahmefrist kommen. Linde-Aktionäre sollten sich daher nicht darauf verlassen, das Tauschangebot während der Weiteren Annahmefrist annehmen zu können. Bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses des Tauschangebots gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 10. November 2017 würde die Weitere Annahmefrist am 11. November 2017 beginnen und am 24. November 2017, 24:00 Uhr (MEZ) enden. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Tauschangebot (mit Ausnahme eines etwaigen Andienungsrechts nach 39c WpÜG) nicht mehr angenommen werden. 6. Rücktrittsrechte Die Bieterin weist gemäß 34, 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG darauf hin, dass jeder Linde-Aktionär, wenn und soweit er das Tauschangebot vor der Veröffentlichung dieser Änderung des Tauschangebots angenommen hat, nach 21 Abs. 4 WpÜG das Recht hat, bis zum Ablauf der Annahmefrist von den Verträgen zurücktreten, die in Folge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Zudem können Einreichende Linde-Aktionäre gemäß Ziffer 17.1(1) der Angebotsunterlage jederzeit bis zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist von den Verträgen zurücktreten, die in Folge der Annahme des Tauschangebots zustande gekommen sind. Das Rücktrittsrecht im Falle eines konkurrierenden Angebots (wie in Ziffer 17.1(2) der Angebotsunterlage beschrieben) bleibt unberührt. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Ausübung der Rücktrittsrechte und deren technischer Abwicklung wird auf Ziffer 17.2 der Angebotsunterlage verwiesen. Wichtiger Hinweis: Linde-Aktionäre, die das Tauschangebot bereits wirksam angenommen haben und es auch weiterhin annehmen wollen, brauchen ihr Rücktrittsrecht nicht auszuüben und auch keine anderen Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des Tauschangebots die Angebotsgegenleistung zu erhalten. -6-

7. Hinweis für den Fall des Eintritts eines nachteiligen Steuertatbestands Linde AG und Praxair haben jeweils unbeschadet des Erreichens der verringerten Mindestannahmequote unter bestimmten Umständen nach der Grundsatzvereinbarung das Recht, bestimmte in der Grundsatzvereinbarung übernommene Verhaltenspflichten (covenants), wie zum Beispiel die Verhaltenspflicht zur Herbeiführung regulatorischer Genehmigungen, vor Vollzug des Tauschangebots zu kündigen (wie in Ziffer 8.3 der Angebotsunterlage sowie Ziffern 1.6.2 und 6.10.1 von Anhang 3 der Angebotsunterlage beschrieben). Diese Rechte zur Kündigung der Verhaltenspflichten bestehen unter anderem im Falle des Eintritts eines nachteiligen Steuertatbestands (wie in Ziffer 6.10.1.1 von Anhang 3 der Angebotsunterlage beschrieben). Ein solcher nachteiliger Steuertatbestand besteht unter anderem dann, wenn die Anzahl der Eingereichten Linde-Aktien zu einem Stichtag, der nicht vor der Veröffentlichung der Ergebnisse gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist liegt, nicht mindestens 74 % der zu diesem Stichtag ausstehenden Linde-Aktien beträgt. Der Eintritt eines nachteiligen Steuertatbestands kann zu einer Kündigung bestimmter Verhaltenspflichten führen, was wahrscheinlich den Ausfall der Vollzugsbedingungen des Tauschangebots sowie des Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses zur Folge hätte. Linde AG und/oder Praxair werden das Kündigungsrecht wahrscheinlich ausüben, wenn dies aus Sicht des jeweils Kündigenden zur Abwendung wesentlicher Nachteile für die jeweilige Gesellschaft und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen oder für ihre jeweiligen Aktionäre erforderlich erscheint. 8. Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Änderung des Tauschangebots Linde PLC, eingetragen nach dem Recht Irlands und mit Sitz in Ten Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Irland, und mit Hauptverwaltung in The Priestley Centre, 10 Priestley Road, Surrey Research Park, Guildford, Surrey GU2 7XY, Vereinigtes Königreich, übernimmt gemäß 21 Abs. 3 in Verbindung mit 11 Abs. 3 WpÜG die Verantwortung für den Inhalt der Änderung des Tauschangebots und erklärt, dass ihres Wissens die in der Änderung des Tauschangebots enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. -7-