Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen



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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Delegationsreise des Finanzministers nach Schweden und Dänemark vom 09. bis 13 Juni 2015 Über die Delegationsreise nach Schweden und Dänemark vom 09. bis 13. Juni 2015 berichte ich wie folgt: Sachverhalt Ziel der Delegationsreise nach Schweden und Dänemark war, einen Eindruck von den dortigen technischen Entwicklungen zu gewinnen und Überlegungen voranzutreiben, inwieweit der dort stärker als in Deutschland praktizierte Umgang mit der Technik insbesondere beim unbaren Zahlungsverkehr Erleichterungen für die Bürger schafft und gleichzeitig die Steuerkriminalität bekämpfen hilft. 1.11. Oktober 2015 Seite 1 von 6 Aktenzeichen Bör 7200-8 - 111 B 5 bei Antwort bitte angeben IIse Ricken Telefon (0211) 4972-2288 Fax (0211) 4972-1252 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAG 16/3317 - A7 - Teilnehmer waren neben den Vertretern des Finanzministeriums der Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Herr Michael Breuer, der Präsident des Westfälisch-Lippischen Sparkassenverbandes, Herr Dr. Rolf Gerlach, die Präsidentin der Hauptverwaltung Nordrhein-Westfalen der Deutschen Bundesbank, Frau Margarete Müller, der Vorsitzende des Vorstandes des Bankenverbandes NRW, Herr Martin Renker, sowie für den Einzelhandel Herr Dr. Christian Mielsch, Mitglied des Vorstands der REWE-Group, und Herr Holger Laaks, Group Director Corporate Financial Services der METRO AG. Entsprechend der Zusammensetzung der Delegation standen als Gesprächspartner in Schweden und Dänemark Vertreter öffentlicher Stellen, der Bankenverbände und des Einzelhandels zur Verfügung. Die Vertreter der Banken- und der Handelsverbände betonten jeweils übereinstimmend die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Weniger Bargeld reduziere die Gefahr von Bank- und Raubüberfällen (keine Banküberfälle in Schweden im Jahr 2014). Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr. 6 40479 Düsseldorf Telefon (0211) 4972-0 Telefax (0211) 4972-2750 Poststelle@fm.nrw.de wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

Die Vertreter der Banken- und der Handelsverbände betonten jeweils übereinstimmend die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Weniger Bargeld reduziere die Gefahr von Bank- und Raubüberfällen (keine Banküberfälle in Schweden im Jahr 2014). Seite 2 von 5 Die Kartenzahlung sei inzwischen Standard in nahezu allen Geschäften und biete eine kostengünstige, schnelle und unkompl izierte Zahlungsart. Demgegenüber bringe die Nutzung von Bargeld höhere Kosten und Gefahren mit sich. Die Entwicklung gehe bei den Banken hin zur bargeldlosen Filiale. In Dänemark gibt es Überlegungen, Kioske, Tankstellen und Restaurants von der Verpflichtung zu befreien, Bargeld anzunehmen. Die Gesprächspartner verwiesen durchgängig darauf, dass die Bevölkerung neuer Technik neugierig und positiv begegne und praktische Vorteile schnell für sich entdecke. Die Umstellung hin zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sei vor allem aufgrund des einfachen und kostengünstigen Handlings von den Bürgern und Unternehmen selbst vorangetrieben worden. Ausdruck der jüngsten Weiterentwicklung ist in Schweden die von den Großbanken gemeinsam entwickelte Infrastruktur für Echtzeit-Überweisungen von Geldbeträgen. Bei "Swish" handelt es sich um eine Smartphone- App zum schnellen mobilen Überweisen kleinerer Beträge zwischen Privatpersonen. Zur Identifizierung wird die nationale Identifikationsnummer (Personennummer) verwendet. Vergleichbar sind in Dänemark die Systeme "Swipp" und "Mobile Pay". Die für Privatpersonen kostenlosen Systeme haben sich seit ihrer Einführung vor wenigen Jahren schnell etabliert. Von den mehr als 9 Millionen Einwohnern Schwedens sind bereits etwa 1,8 Millionen als Nutzer von Swish registriert. In Dänemark ist die Akzeptanz noch höher. Das führende System Mobile Pay der Danske Bank nutzen mehr als 2 Millionen der 4,5 Millionen Einwohner Dänemarks. Pläne zur Weiterentwicklung zielen auf die Nutzung auch durch Geschäftsleute. Über den Einsatz moderner Technologien, insbesondere über kontaktlose Bezahlsysteme hat sich die Delegation auch bei Besuchen des Media-Marktes und des Einzelhandelsunternehmens ICA in Stockholm und der modernsten Lidl-Filiale in Dänemark sowie bei "Rejsekort",. dem dänischen Unternehmen für das vereinheitlichte Bezahlungssystem für den Nah- und Fernverkehr, informiert. Überzeugend war die sehr schnelle Abwicklung der Zablungstransaktionen meist ohne Angabe einer PIN bis zu einem festgelegten Betrag (etwa 20 ), mit stark verringerten Wartezeiten anden Kassen.

Seite 3 von 5 Die Politik betrachtet die Umstellung hin zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ebenfalls als Ausdruck der Marktentwicklung. Wie der schwedische Finanzmarktminister Per Bolund und die Vizepräsidentin der Schwedischen Reichsbank Cecilia Skinsley betonten, ist es Maxime der Politik, dem Bürger die Freiheit zu belassen, sich für die ihm genehmste Art des Bezahlens zu entscheiden. Ein großes Plus sahen die staatlichen Stellen in den Erschwernissen bei der Steuerhinterziehung und dem Schwarzhandel durch die Offenlegung der meisten Transaktionen im Einzelhandel aufgrund der bargeldlosen Zahlungen. In der Konsequenz gelange so deutlich weniger Schwarzgeld in Umlauf und es werde zunehmend schwieriger als früher, das Geld zu "waschen". Als effektives Mittel zur Bekämpfung unlauterer Methoden hat sich in Schweden auch die Einführung zertifizierter Kassensystem ab dem Jahr 2010 und die Verpflichtung zur Übergabe von Kassenbons an die Kunden erwiesen. Fast alle Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Bar~eldumsätzen müssen über zertifizierte Registrierkassen verfügen. Sie bestehen aus zwei Einheiten, einmal der Registrierkasse mit Herstellerdeklaration und einer daran angeschlossenen Kontrolleinheit, die alle Kassentransaktionen manipulationssicher aufzeichnet. Zu den Daten der Kontrolleinheit haben nur die Betriebsprüfer der schwedischen Finanzverwaltung Zugang. Das beschriebene Kassenprüfsystem wurde auf Bitte Schwedens auf seine Europarechtskonformität hin überprüft, die von Brüssel positiv bestätigt wurde. Die Einführung des Systems erfolgte in enger Absprache mit den Handelsverbänden. Anfangs gab es bei Verstößen keine Strafe, sondern in den ersten Monaten ein "Phase-In", in dem die Unternehmen lernen konnten mit der neuen Technik umzugehen. Danach wird bei Verstößen eine Strafe von rd. 1000 fällig. Die Erfahrungen mit dem neuen System sind durchweg positiv. Die Maßnahmen haben zu zusätzlichen Steuereinnahmen von mindestens 300 Mio. jährlich geführt. Öffentlichkeitswirksam wurde außerdem eine PR-Kampagne gestartet mit dem Slogan "Zahl mit Karte - ist schnell und fair" oder "Nimm den Bon mit - weil's fair ist". 1 Befreit von der Verpflichtung sind u. a. Unternehmen mit nur unbedeutenden, kleinen Umsätzen. Haustür- und Versandunternehmen, Marktstände bis Ende 2013, Verkaufs- und Spielautomaten sowie auf Antrag einige Großunternehmen mit besonderen internen Kontrollen des Kassenwesens.

Schon drei Jahre vorher (2007) wurde die Verpflichtung zur Führung von sogenannten Mitarbeitertagebüchem (Staff ledgers) in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich für Friseure eingeführt. In den Tagebüchern ist tag- und zeitgenau festzuhalten, welche Mitarbeiter jeweils tätig sind. Schon die Ankündigung dieser Vorgabe führte zur Anmeldung zahlreicher zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt geht die schwedische Steuerverwaltung von einer "Legalisierung" von 4000 bis 6000 Beschäftigungsverhältnissen aus (ca. 5 bis 8 A> des Lohnaufwands der betroffenen Wirtschaftssektoren). Abgerundet wurden die Erkenntnisse der Reise durch einen Besuch bei der schwedischen Steuerbehörde "Tax Agency". Die schwedische Tax Agency hat sich zur beliebtesten Behörde des Landes entwickelt. Die Gesprächspartner erläuterten, das sei das Ergebnis eines im Jahre 2005 angestoßenen Reformprozesses und beruhe auf einer konsequenten Ausrichtung am Servicegedanken zugunsten des Bürgers. Die schwedische Steuerbehörde wird von sich aus aktiv und unterbreitet, soweit es ihr anhand der durch Arbeitgeber, Banken, Versicherungen etc. digital zur Verfügung gestellten Daten möglich ist (bei ca. 80 Prozent der Steuerpflichtigen), den Bürgern einen Besteuerungsvorschlag. Den Besteuerungsvorschlag leitet sie dem betreffenden Bürger auf elektronischem Weg zu. Auf gleichem Weg (sogar mittels SMS) kann dem Vorschlag zugestimmt werden, womit die Steuerveranlagung abgeschlossen ist. Erst wenn der Vorschlag nicht akzeptiert wird, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.. Seite 4 von 5 Fazit Grundlegende Erkenntnis aus allen während der Reise geführten Gesprächen ist, dass der hohe Nutzungsgrad unbarer Zahlungsmittel in den skandinavischen Staaten von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und auf einem hohen Maß von Vertrauen in den Staat und in die Banken beruht. Hier zeigt sich in der Tat ein kultureller Unterschied zwischen der deutschen und der skandinavischen Bevölkerung. Gleichwohl hat auch in den skandinavischen Ländern niemand die Absicht, das Bargeld abzuschaffen. Das Beispiel Schweden zeigt eindrücklich die Effektivität manipulationssicherer Registrierkassen bei der Bekämpfung von Schwarzgeldgeschäften. Die in Deutschland von den Bundesländern gestartete vergleichbare Initiative sollte daher mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Ebenso sollten im Rahmen einer länderübergreifenden Abstimmung Überlegungen vorangetrieben werden, inwieweit die in Schweden erfolgreiche PR-Kampagne als Vorbild für vergleichbare Maßnahmen dienen kann. Seite 5 von 5 Die schon bestehende Überzeugung, dass die Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auch eine Verringerung von Schwarzgeldgeschäften nach sich zieht, hat sich aufgrund der Delegationsreise verfestigt. Ein Verbot von Bargeldzahlungen oder gar die Abschaffung des Bargeldes, wie sie gegenwärtig in Wissenschaft und Praxis heftig und kontrovers diskutiert werden, steht jedoch nicht zur Debatte. Ich sehe - wie bekannt - einen möglichen Ansatzpunkt darin, eine Obergrenze für die Barzahlung von Rechnungen einzuführen, die den ganz überwiegenden Teil der alltäglichen Zahlungen überhaupt nicht betrifft, weil er entweder deutlich unterhalb der festzulegenden Grenze liegt oder ohnehin schon heute durch Überweisung erfolgt. Bereits jetzt sind Barzahlungs-Obergrenzen in vielen Ländern üblich. Beispielsweise dürfen in Italien und jetzt auch in Frankreich nur Beträge unter 1.000 bar beglichen werden. Da das Barzahlungsverhalten in Deutschland erheblich stärker ausgeprägt ist als in diesen Ländern oder etwa in Skandinavien, muss eine gleichermaßen akzeptable wie wirksame Obergrenze erheblich höher sein als anderswo. Schwarzgeldzahlungen, Geldwäsche und andere gesetzeswidrige Zahlungsvorgänge werden dagegen weitgehend in bar abgewickelt und übersteigen oftmals den von mir in die Diskussion eingebrachten Betrag von 3.000. Aus dem Grund befürwortet auch der Bund der Kriminalbeamten den öffentlich diskutierten Vorschlag. Die Teilnehmer der Delegationsreise haben eine Fortsetzung ihres Meinungsaustauschs zu den genannten Themen vereinbart.