Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen Zweite Wettbewerbsrunde Informationsveranstaltung, 11.09.2013, Urania, Berlin Projektträger VDI/VDE GmbH
Grundlage des Wettbewerbs Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen In Kraft getreten am 28. Mai 2010
Die Ziele des Wettbewerbs Fachkräfteangebot dauerhaft sichern Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessern Neues Wissen schneller in die Praxis integrieren Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium zu stärken.
Zielgruppen des Wettbewerbs Berufstätige Personen mit Familienpflichten, Berufsrückkehrer/innen Studienabbrecher/innen Arbeitslose Akademiker/innen Beruflich Qualifizierte Zusätzliche Zielgruppe: Bachelor-Absolventen/innen (berufsbegleitendes Studium nach ersten Praxiserfahrungen)
Gegenstand der Förderung Entwicklung von Angeboten wie o berufsbegleitende Studiengänge sowie entsprechende Studienmodule o duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen, insbesondere mit der Ausrichtung auf weiterbildende Angebote, sowie entsprechende Studienmodule o andere Studiengänge, Studienmodule und Zertifikatsangebote im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens unter besonderer Berücksichtigung der genannten Zielgruppen und der Integration beruflich Qualifizierter in die Hochschulbildung Zur Entwicklung können auch Aspekte der (anwendungsnahen) Forschung und der von forschungs- bzw. entwicklungsbezogenen Fragestellungen geleiteten Erprobung gehören
Nicht förderfähige Aktivitäten Durchführung von auf dem Bildungsmarkt angebotenen (Weiter-) Bildungsmaßnahmen einschließlich aller Kosten (z.b. Overheadkosten), die im Sinne einer Vollkostenrechnung in einer Kosten- bzw. Preiskalkulation für diese Bildungsangebote zu berücksichtigen sind. o Dies betrifft alle Maßnahmen, die als wirtschaftliche Tätigkeit der Hochschulen angesehen werden müssen. Als wirtschaftliche Tätigkeit sind Bildungsangebote insbesondere dann anzusehen, wenn sie in Konkurrenz zu anderen (auch ausländischen) Anbietern angeboten werden, und wenn die Kosten der Maßnahme überwiegend aus nicht-öffentlichen Mitteln gedeckt werden. o Die Gewinnerzielung bzw. die Absicht einer Gewinnerzielung ist in diesem Zusammenhang unwesentlich. o Gehen Sie im Kontext Offene Hochschulen grundsätzlich davon aus, dass Weiterbildung wirtschaftliche Tätigkeit ist. Maßnahmen, die als Pflichtaufgaben der Hochschulen aus eigenen Mitteln geleistet werden müssen, bzw. die üblicherweise von Hochschulen im Hinblick auf Studiengänge aus eigenen Mitteln bewältigt werden (z.b. Akkreditierung von Studiengängen).
Förderkriterien Konsistenz des Konzeptes sowie Einbettung in das Profil und die Entwicklungsplanung der Hochschule, innovativer Ansatz bzw. qualitativer Mehrwert im Vergleich zum Bestehenden, Sicherung der Nachhaltigkeit der Konzepte, u. a. durch den Aufbau dauerhaft tragender Strukturen, Nachfrageorientierung und Praxisbezug, Etablierung dauerhafter Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/Verwaltung, systematische Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Wird nachher noch genauer erläutert (Bewertungskriterien für Skizzen)!
Förderphasen Im Mittelpunkt der Förderung der ersten Förderphase (42 Monate) stehen Konzeptentwicklung, forschungsnahe Arbeiten und Erprobung Um diese Phase geht es heute hauptsächlich! Gegenstand der zweiten Förderphase (30 Monate) sind Aktivitäten, die sachlich an die Ergebnisse der ersten Förderphase anschließen und insbesondere auf die nachhaltige und breitenwirksame Weiterentwicklung und Implementation dieser Ergebnisse abzielen Voraussetzung für die Förderung in der zweiten Förderphase ist ein positives Ergebnis der Projektevaluation, die zum Ende der ersten Förderphase durchgeführt wird.
Antragsberechtigte Antragsberechtigt in der ersten Förderphase sind in Deutschland ansässige staatliche und private, aber staatlich anerkannte Hochschulen, Diese können im Rahmen von Einzelvorhaben und Verbundprojekten gefördert werden Ausschließlich im Rahmen von Verbundprojekten mit o. g. Hochschulen können sich auch in Deutschland ansässige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an diesem Wettbewerb als Antragsteller beteiligen, wobei eine Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen nur im Bereich nicht wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgen kann Weitere Einrichtungen können sich ggf. im Rahmen von Unteraufträgen an den geförderten Projekten beteiligen Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen zu koordinieren
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