Öffentliche Bekanntmachung. über die Absicht zur Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung

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Transkript:

im Schwarzwald - Landkreis Schwarzwald-Baar Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Die sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden, Freien Berufe und der Landwirtschaft mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung nicht in allen Bereichen der Kommune möglich ist. Aus diesem Grund beabsichtigt die für das Gebiet der eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name und Anschrift : Franz-Schubert-Straße 3 78141 Schönwald im Schwarzwald Kontaktstelle und weitere Auskünfte: Hauptamtsleiter Herr Christian Wörpel Telefon: 07722/ 8608-20 E-Mail: hauptamt@schoenwald.de Die Ergebnisse der durchgeführten Marktanalyse und die kartenmäßige Darstellung der Verteilung der unterversorgten Bereiche können angefordert werden bei folgender Stelle: Die Angebote sind einzureichen bei folgender Stelle: Hauptamtsleiter Herr Christian Wörpel Franz-Schubert-Straße 3 78141 Schönwald im Schwarzwald

II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbandnetzen und Breitbanddiensten in dem oben genannten Bereich der Gemeinde Schönwald. Der Endkundenpreis muss für mindestens 2 Jahre festgelegt werden. Die Versorgung der genannten Gebiete ist mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Für diese Leistung wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Das Gebiet umfasst 1085 Haushalte und 259 Gewerbebetriebe sowie 47 Landwirtschaftsbetriebe. Die Bebauungsstruktur besteht vorrangig aus Wohnhäusern und gewerblichen Anwesen die sich auf 72 Straßen verteilen. Der Bereich liegt im Telefonvorwahlbereich 07722. 1. Leistungsanforderung Schaffung einer Breitbandversorgung für die entsprechend des in der Marktanalyse beschriebenen Versorgungsbedarfs Die räumliche Abdeckung ergibt sich aus den Darstellungen in dem Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: dem Kartenmaterial der Marktanalyse erfolgen. entsprechend Die flächendeckende Grundversorgung muss mit mindestens 2 Mbit/s im Download gewährleistet werden. Dabei sind eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und eine Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren. 01.09.2013 sichergestellt sein. spätestens ab dem aber leitungsgebunden sein (technikneutral). sollte ie technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sogenannte Ping-Zeit ) darf 150 ms nicht überschreiten. beziehen können. -Adresse unden müssen mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es muss die Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschluss dargestellt werden. Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung des gewährten Beihilfebetrages vorzulegen. Das Angebot des Bieters muss vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt enthalten: A. Technische Angaben, Konzept der Breitbandverfügbarkeit Umsetzung: Konkrete Planungen für die Umsetzung des Projektes Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Medium für die Realisierung der Mindestzuführungsbandbreite)

falls Bandbreite eingekauft wird. Access), Benennung des Anbieters, Netzes - und Erschließungsgrads he der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes und weitergehende Aufrüstung des Netzes innerhalb der nächsten 5 Jahre itpunkt der Inbetriebnahme des Netzes B. Terminplan für Realisierung C. Wirtschaftlichkeitslücke erwarteten Einnahmen, des Kalkulationszeitraums und des geforderten Zuschussbedarfs D. Diensteangebot Monat es Bezugs einer festen IP-Adresse -Zeit ) E. Referenzen uftraggebers Die Marktanalyse und die Darstellung des Ergebnisses im Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der angefordert werden. 2. Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des gewählten Breitbandanbieters, die maximal 150.000 betragen soll. Das im Wertungsverfahren angegebene Tarifmodell ist für die Dauer von mindestens 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete muss mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter sichergestellt werden. Der ausgewählte Anbieter hat bei Bedarf anderen Unternehmen für einen Zeitraum von 7 Jahren Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung zu ermöglichen (sog. offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise oder bei fehlender Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise zugrunde zu legen. III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Leistungserbringung entsprechend 16 Abs. 5 VOL/A: Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot dass er die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen. Ergänzende Vorschriften: Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über die Ausschreibung der Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum für das Jahresprogramm 2012 v. 22.Mai 2012 (www.rp.baden-wuerttemberg.de) Vergabe in Losen: nein Nebenangebote: nicht zulässig Wertung der Angebote Wertungskriterien Gewichtung 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 55 % 2. Übertragungsleistung und Übertragungsqualität, als Parameter hierfür die Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) 15 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat/sog. Grundgebühr ) (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung mit 2 Mbit/s im Download) 25 % 4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis (bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung mit 2 Mbit/s. im Download 5 %

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigt wird. IV. Verfahren Art des Verfahrens Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten Art der Angebotsabgabe Öffentliches Auswahlverfahren 28.09.2012 Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per E-Mail in deutscher Sprache Zuschlags- und Bindefrist des 01.02.2013 Angebots V. Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unter-versorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Staatliche Beihilfe Nr. 570/2007 grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. Schönwald im Schwarzwald, den 30.07.2012 Hans-Georg Schmidt Bürgermeister