HEGA 12/ Flächeneinführung der Qualifizierungsberatung als Dienstleistung des (gemeinsamen) AG- S für KMU im Rahmen der Arbeitsmarktberatung

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Transkript:

HEGA 12/12-01 - Flächeneinführung der Qualifizierungsberatung als Dienstleistung des (gemeinsamen) AG- S für KMU im Rahmen der Arbeitsmarktberatung Geschäftszeichen: MI 1033 / 1412.2.2 / 1937 / 2661.2 / 5404.2 / II-5313 / II- 1203.6.4 Gültig ab: 20.12.2012 Gültig bis: 31.12.2018 SGB II: Information SGB III: Weisung Zusammenfassung: Mit der Professionalisierung der Arbeitsmarktberatung durch das Dienstleistungsangebot Qualifizierungsberatung positioniert sich der (gemeinsame) AG-S als kompetenter Ansprechpartner insbesondere für KMU in den Kernfragen betrieblicher Personalarbeit und stärkt damit seinen Vermittlungsauftrag. Gleichzeitig soll Qualifizierungsberatung zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen. Die modular aufgesetzte Dienstleistung soll im Kontext regionaler Netzwerke angeboten werden. Relevante Akteure werden in dezentraler Verantwortung identifiziert und eingebunden. 1. Ausgangssituation Der gegenwärtige Fachkräftebedarf wird sich mittelfristig weiter verstärken. Insbesondere KMU werden bei der Deckung ihres Fachkräftebedarfs künftig besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Es wird für sie immer dringlicher das Potenzial innerbetrieblicher Personalressourcen auszuschöpfen. Dennoch weisen KMU nach wie vor eine unterdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung gegenüber größeren Unternehmen auf. Der Grund liegt häufig in unzureichenden Ressourcen und fehlender Expertise, um systematische Personalentwicklung umzusetzen. Weil sich die Professionalisierung betrieblicher Personalarbeit zu einer zentralen Aufgabe zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit entwickelt, wird die Nachfrage nach Qualifizierungsberatung nachhaltig steigen. Bestehende Strukturen sind jedoch gekennzeichnet durch eine intransparente Berater- und Institutionenlandschaft. Übergreifende Qualitätsstandards fehlen

ebenso wie anerkannte Instrumente und Verfahren. Nahezu alle Projekte und Initiativen sind zeitlich befristet und temporär finanziert. Ansatzpunkte einer projektübergreifenden Zusammenarbeit sind bislang nicht ausreichend zu erkennen. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum September 2009 bis Dezember 2011 im Rahmen von drei Modellprojekten an insgesamt 20 Standorten Qualifizierungsberatung für KMU durch die BA angeboten. Modellübergreifend lässt sich feststellen, dass die BA in der Lage ist, die Dienstleistung selbstständig und in guter Qualität anzubieten, was sich v.a. in der positiven Kundenbewertung ausdrückt. Auch unabhängig von den Modellerprobungen akzeptieren Unternehmen die BA als geeigneten Dienstleister für Qualifizierungsberatung (vgl. Studie zum gesellschaftlichen Wertbeitrag von Qualifizierungsberatung, fbb Forschungsinstitut berufliche Bildung, Nürnberg, 2011). 2. Auftrag und Ziel Auf Basis dieser Erkenntnisse hat der Vorstand der BA in seiner Sitzung am 16.03.2012 beschlossen, die Arbeitsmarktberatung ( 34 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) des (gemeinsamen) AG-S durch die Flächeneinführung der Qualifizierungsberatung zu professionalisieren und damit auch die Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele zu unterstützen. Qualifizierungsberatung kann einen positiven Beitrag zur Steigerung der Arbeitgeber-Kundenzufriedenheit leisten, die Integrationschancen für Arbeitslose erhöhen, weil Arbeitsplätze, die durch Aufwärtsqualifizierung im Unternehmen freigeworden sind, nachbesetzt werden müssen und Arbeitslosigkeit vorbeugen durch Erhöhung des Anteils von Arbeitnehmern/innen mit erhöhtem Arbeitslosigkeitsrisiko (Ältere, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, Berufsrückkehrende u.ä.) an betrieblicher Weiterbildung. Zudem leistet Qualifizierungsberatung auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der mittel- und langfristigen strategischen Ausrichtung der BA, wie z. B. zur Initiative Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland. Qualifizierungsberatung als Dienstleistung des (gemeinsamen) AG-S soll ab dem 01.07.2013 in allen Agenturen für Arbeit angeboten werden. Sie basiert gesprächsmethodisch auf dem bereits vermittelten Wissen zur Vertriebsorientierung. In der Zeit bis 31.12.2014 wird die Umsetzung in den lokalen Dienststellen durch den Fachbereich MI12 der Zentrale intensiv begleitet, um aufgrund praktischer Erfahrungen mögliche Ansätze zur Prozessoptimierung oder inhaltlichen Modifizierung zu identifizieren. Zeitgleich werden im Rahmen einer begleitenden Evaluation Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte untersucht. Die Umsetzung der Qualifizierungsberatung erfolgt in dezentraler Verantwortung der Regionaldirektionen. Hierzu werden zentral unter folgendem Link immer aktuell das

Handbuch zur Qualifizierungsberatung und die Instrumentenmappe, sowie der Reader zur Vorbereitung auf die Qualifizierung und die entsprechenden Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Personal: Die Aufgabe der Qualifizierungsberatung übernehmen Arbeitsvermittler/innen im (gemeinsamen) AG-S. Für die Umsetzung der Qualifizierungsberatung wird kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, da es sich nicht um eine zusätzliche Aufgabe sondern um die Professionalisierung einer Teilaufgabe der Arbeitsmarktberatung ( 34 Abs. 1 Nr. 4 SGB III betriebliche Aus- und Weiterbildung) handelt. Diese Beratungsaufgabe ist unter dem Schwerpunkt Beratung von Arbeitgeberkunden im Tätigkeits- und Kompetenzprofil der Arbeitsvermittler/innen mit Beratungsaufgaben in der Agentur für Arbeit bereits verankert. Die Qualifizierungsberatung muss zwingend in die Ablauforganisation des gesamten Teams integriert werden. Die stringente Umsetzung des Prinzips One face to the customer und die Einbindung aller Vermittler/innen in das allgemeine Marketing für die Dienstleistung sowie die aktive Kundenansprache zur Akquise von Beratungsfällen sind wichtige Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Qualifizierungsberatung. Qualifizierung: In Vorbereitung der Flächenumsetzung der Qualifizierungsberatung werden alle für die Koordinierung des AG-S zuständigen Bereichsleiter/innen, alle AG-S- Teamleiter/innen sowie die erste Welle der AG-S-Vermittler/innen qualifiziert (Schulungsgrobkonzept). Gegenstand der Qualifizierung ist die Weiterentwicklung des Fachwissens der AG-S- Vermittler/innen, nicht die Beratungsmethodik. Die Qualifizierung der Führungskräfte und Mitarbeiter/innen startet im zweiten Quartal 2013 und erfolgt kaskadierend. Nach der Qualifizierung der Bereichsleiter/innen werden die Teamleiter/innen AG-S und unmittelbar vor der Einführung die Mitarbeiter/innen, die in der Startphase Qualifizierungsberatung umsetzen, geschult. Für die Startphase wird empfohlen pro Agentur mindestens zwei AG-S- Vermittler/innen zu qualifizieren, idealerweise eine/n Vermittler/in pro AG-S-Team. Die Qualifizierung weiterer AG-S-Vermittler/innen ist bedarfsabhängig und orientiert sich an der Entwicklung der Nachfrage nach Qualifizierungsberatung. In gemeinsamen AG-S sollten für die Entscheidung, welche AG-S-Vermittler/innen in der Startphase den Qualifizierungsberatungsprozess umsetzen werden, Mitarbeiter/innen aus dem Rechtskreis SGB II in Abstimmung mit den Jobcenter einbezogen werden. Zur Vorbereitung auf die Qualifizierung ist von allen Teilnehmenden im Eigenstudium der o. g. Reader durchzuarbeiten. Diese Qualifizierungen sollen bis 31.08.2013 abgeschlossen sein.

Das Qualifizierungsprogramm wird durch einen externen Dienstleister umgesetzt. Mit seiner Hilfe werden ab zweiten Quartal 2013 BA-interne Trainer/innen ausgebildet, die die externen Trainer/innen bei der Durchführung der Schulungen im Teamteaching unterstützen und nach der Flächeneinführung den Wissenstransfer, z. B. für Fluktuationsschulungen, in die BA sichern. Als Trainer/innen eignen sich insbesondere Trainer/innen für Vertriebsorientierung im AG-S, da diese sowohl über die notwendigen Kompetenzen zur Methodik und Didaktik als auch der Vertriebsorientierung verfügen. Aufgrund der zu erwartenden Teilnehmeranzahl und der Beteiligung eines externen Auftragnehmers sind maximal vier Trainer/innen pro RD auszuwählen. Dabei sollte pro RD mindestens ein/e Trainer/in für Führungskräfte (BL/TL) vorgesehen werden. Die gültigen Regelungen der HEGA 09/12 14 (Handbuch Ausbildung und Qualifizierung Punkt 9) sind zu beachten. Darüber hinaus vermitteln die Teamleiter/innen im Anschluss an die eigene Qualifizierung und zeitnah zum Umsetzungsstart allen anderen Mitarbeitern/innen ihrer Teams in Dienstbesprechungen die erforderlichen Grundkenntnisse der Qualifizierungsberatung sowie deren Rolle im Beratungsprozess. Auch hier empfiehlt sich zur Vorbereitung im Eigenstudium der o. g. Reader. Das der Qualifizierung zugrunde liegende Handbuch sowie die Instrumentenmappe werden als fachliche Unterlagen im Intranet eingestellt. Die Schulungsunterlagen und das Umsetzungskonzept für die Reflexionstage werden in Konzepte-Online, der Reader für das Eigenstudium zur Vorbereitung auf die Qualifizierung in der BA- Lernwelt eingestellt. Die Sicherung des Wissenstransfers in den Arbeitsalltag im Sinne der Qualitätssicherung obliegt den Regionaldirektionen. Es wird empfohlen, Reflexionstage sowohl mit Teamleiter/innen als auch mit den AG-S-Vermittler/innen, die die Qualifizierungsberatung umsetzen, durchzuführen, um bisherige Erfahrungen auszutauschen und die Beratungskompetenz weiter zu professionalisieren. 3. Einzelaufträge Die Regionaldirektionen sind verantwortlich für die fachliche Umsetzung und Qualitätssicherung der Qualifizierungsberatung in den Agenturen für Arbeit, wählen unter Beachtung des 10 (6) BGleiG bis Ende Januar 2013 geeignete Trainer/innen aus, buchen die ausgewählten Trainer/innen nach Veröffentlichung der Train-The- Trainer-Maßnahmen mit einer verkürzten Zeitschiene in SAP-VM ein, sind für die rechtzeitige Umsetzung der Schulungen verantwortlich und stimmen die Planungen mit der FBA ab und entscheiden über die Durchführung von Reflexionstagen im Bezirk. Die Agenturen für Arbeit

sind verantwortlich für die strategische Ausrichtung des Angebots der Qualifizierungsberatung in ihrem Agenturbezirk (im gemeinsamen Marktauftritt in Abstimmung mit dem Jobcenter), sind für den Aufbau des zur Umsetzung der Qualifizierungsberatung erforderlichen regionalen Netzwerkes verantwortlich, treffen rechtskreisunabhängig die Personalauswahl für die Aufgabe Qualifizierungsberatung in der Startphase, melden ihren Qualifizierungsbedarf an den Internen Service, stellen sicher, dass den Teilnehmenden an der Qualifizierung die nötigen Zeitressourcen zu Bearbeitung des Readers zur Verfügung stehen, stellen sicher, dass die Teamleiter/innen allen anderen Mitarbeitenden im AG- S die Grundkenntnisse der Qualifizierungsberatung sowie deren Rolle im Beratungsprozess vermitteln und identifizieren nach Abschluss der institutionellen Qualifizierungen weiteren Schulungsbedarf sowie Bedarf an Fluktuationsschulungen und melden diesen an den Internen Service. Der Interne Service stellt im Rahmen der Qualifizierungsaktivitäten die Trainer/innen und entsprechende Schulungsräumlichkeiten zur Verfügung (ggf. im Verbund mit anderen Regionaldirektionen) und organisiert (ggf. im Verbund mit anderen Regionaldirektionen) nach Abschluss der institutionellen Qualifizierungen den Bedarf an weiteren bzw. Fluktuationsschulungen. Die Führungsakademie der BA organisiert die Train-The-Trainer-Maßnahmen (darunter eine Maßnahme speziell für die Trainer/innen, die für Führungskräfteschulungen eingesetzt werden), veröffentlicht die Maßnahmenummer für die Train-The-Trainer-Maßnahmen, koordiniert die institutionellen Qualifizierungen durch den externen Auftragnehmer in Abstimmung mit den Regionaldirektionen, ist Verbindungsglied in der Kommunikation zwischen Regionaldirektionen und externem Auftragnehmer, legt die entsprechende Trainerkategorie (gemäß HEGA 09/12 14) fest, legt in SAP-VM D-Typen an und gibt diese bekannt und stellt die Schulungsunterlagen auf Konzepte Online und den Reader auf der BA-Lernwelt zur Verfügung. 4. Koordinierung entfällt 5. Haushalt Haushaltmittel für die Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes sind im Haushalt 2013 unter der Finanzposition 5-525 01-0001 in ausreichendem Umfang eingestellt.

6. Beteiligung Der Hauptpersonalrat und die Schwerbehindertenvertretung wurden beteiligt. Hinweis: Der Begriff Jobcenter bezieht sich auf die gemeinsamen Einrichtungen nach 44b SGB II.