MetallDirektversicherung Ihre betriebliche Altersversorgung Zukunftssicherung mit MetallRente.bAV Staatlich gefördert, flexibel und sicher
Profitieren auch Sie von staatlich geförderter betrieblicher Altersversorgung Die finanzielle Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall ruht in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Klar ist: Die gesetzliche Rente alleine wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um im Alter ohne materielle Sorgen leben zu können. Wenn Sie Ihre Rentenlücke schließen wollen, müssen Sie zusätzlich vorsorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist dabei ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen Ihres Entgelts zum Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente. Nutzen Sie die Chance, betrieblich für ein aktives Leben im Alter zu sparen. Es lohnt sich. Stark für die Zukunft betriebliche Altersversorgung mit MetallRente Im Jahr 2001 haben IG Metall und Gesamtmetall gemeinsam das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Seit seiner Gründung engagiert sich MetallRente dafür, den Beschäftigten Vorsorgeangebote zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Wie das möglich ist? Das Versorgungswerk MetallRente bündelt Interessen und gibt die daraus resultierenden Vorteile direkt an die Beschäftigten weiter. MetallRente ist heute das größte industrielle Versorgungswerk Deutschlands, dem sich auch die Branchen Stahl, Holz und Kunststoff sowie Textil und Bekleidung angeschlossen haben. Das Versorgungswerk arbeitet mit führenden Finanzdienstleistungsunternehmen zusammen, deren Erfahrungen und Können MetallRente zum Vorteil seiner Kunden nutzt.
Ihre betriebliche Altersversorgung über die MetallDirektversicherung Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu unterstützen. Betriebliche Altersversorgung über die MetallDirektversicherung bietet Ihnen Vorteile und ein sicheres Zusatzeinkommen im Alter. Das Prinzip ist einfach Sie treffen mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Das heißt, Ihr Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) leitet Teile Ihres Entgelts direkt an die MetallDirektversicherung weiter, die diese Beiträge anlegt und Ihnen (versicherte Person) später als Betriebsrente auszahlt. Wichtig: Ihr Anspruch auf eine Betriebsrente aus Ihren Beiträgen ist dabei vom ersten Tag an gesetzlich geschützt. Das gilt auch, wenn Sie später den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden sollten. Es lohnt sich ein Beispiel Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro wandelt monatlich 100 Euro für seine betriebliche Altersversorgung über die MetallDirektversicherung um. Diese Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei. Deshalb fehlen ihm netto nur ca. 58 Euro im Portmonee, obwohl 100 Euro in seine Altersversorgung fließen. Steuer- und Sozialversicherungsersparnis 1 Aufwand für die MetallDirektversicherung Abzüglich Steuerersparnis im Vergleich zur baren Gehaltsauszahlung Abzüglich Minderung der Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zur baren Gehaltsauszahlung 100 Euro 22 Euro 20 Euro Nettoaufwand 58 Euro Zahlen gerundet 1 Annahme: Sozialversicherungsersparnis in Höhe von ca. 20% (Deutsche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzl. Krankenversicherung, gesetzl. Pflegeversicherung). Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Leistungen aus den gesetzl. Sozialversicherungen bei (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.b. Elterngeld). Dadurch kann es später zu entspr. geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Die Entgeltumwandlung kann auch zu einer Beitragspflicht in der gesetzl. Krankenversicherung führen. Die exakte Höhe der staatlichen Förderung durch SV- und Steuerersparnis hängt vom Bundesland ab. Ihre Vorteile auf einen Blick Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze 1 (2014: 2.856 Euro) und ggf. erweiterter Förderrahmen von 1.800 Euro 2 Steuern auf Betriebsrenten erst im Rentenalter. Dann mit dem in der Regel deutlich geringeren Steuersatz als im Arbeitsleben 1 Gilt nur für die Förderung über 3 Nr. 63 EStG (Brutto-Entgeltumwandlung). 2 Für Neuzusagen seit 2005 können darüber hinaus weitere 1.800 Euro steuerfrei einbezahlt werden, sofern nicht die Pauschalbesteuerung nach 40 EStG genutzt wird.
Förderung vom Staat Bei der betrieblichen Altersversorgung per Entgeltumwandlung unterstützt Sie der Staat. Brutto-Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) Sie können Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (DRV West) einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei für eine Betriebsrente umwandeln. 2014 sind das 2.856 Euro. Für Neuzusagen seit 2005 können darüber hinaus weitere 1.800 Euro steuerfrei einbezahlt werden, sofern nicht die Pauschalbesteuerung nach 40b EStG genutzt wird. Diese 1.800 Euro sind allerdings nicht sozialversicherungsfrei. Brutto-Entgeltumwandlung Die Förderung im Überblick ( 3 Nr. 63 EStG) 1 Die spätere Betriebsrente müssen Sie individuell versteuern. Diese nachgelagerte Besteuerung ist für Sie in der Regel von Vorteil, da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als in der Zeit des aktiven Erwerbslebens. Die Leistungen sind außerdem beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Befreiung von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ist in der Beitragsphase meist attraktiver als die Riester-Förderung der Netto- Entgeltumwandlung. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die den vollen Umwandlungsbetrag ausschöpfen möchten. Bei der Riester-Förderung werden Ihre Beiträge zur Altersversorgung aus Ihrem Nettoentgelt bezahlt. Der Staat fördert diese Vorsorge mit Zulagen. Zusätzlich können Sie ggf. von Steuervorteilen durch den Sonderausgabenabzug profitieren. Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei bis 4 % der BBG zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei umwandelbar Sprechen Sie mit Ihrem MetallRente-Berater. Finden Sie gemeinsam heraus, welche Förderung für Sie die richtige ist. 1 Angaben pro Jahr
Für jeden das passende Angebot Die Vorsorgekonzepte Mit Garantie, Profil und Chance bietet MetallRente für jeden Anlagetyp das passende Vorsorgekonzept. Je nach Angebot Ihres Arbeitgebers haben Sie die Wahl zwischen klassischer und fondsgebundener Kapitalanlage. Garantie Die Sparbeiträge sind im Sicherungsvermögen der beteiligten Versicherungen Allianz, R+V, ERGO, Swiss Life und Generali konservativ angelegt. Sie wissen bereits bei Vertragsabschluss, wie hoch die garantierte Rentenleistung auf Basis der bei Vertragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen (Garantiezins und Sterbetafeln) im Alter sein wird. Dazu kommt noch die attraktive, allerdings nicht garantierte Überschussbeteiligung. Profil Das Vorsorgekonzept Profil kombiniert Garantieelemente mit einer attraktiven Überschussbeteiligung. Gegenüber dem Garantieprodukt haben Sie Aussicht auf eine höhere Überschussbeteiligung. Die Kapitalanlage erfolgt im Sicherungsvermögen der beteiligten Versicherungen Allianz, R+V, ERGO, Swiss Life und Generali. Bereits bei Vertragsschluss wird Ihnen ein Kapital in Höhe der Beitragssumme sowie eine Mindestrente garantiert. Das Garantiekapital erhöht sich jährlich um die gutgeschriebenen Überschüsse. Zum Ablauf Ihrer Versicherung wird aus dem gebildeten Gesamtkapital eine lebenslange Rente ermittelt. Dabei werden die dann gültigen Rechnungsgrundlagen angewendet. Sie können bei Ablauf zwischen der lebenslangen Rente und der Kapitalzahlung wählen. Chance Die Kapitalanlage erfolgt im MetallRente Fondsportfolio. So haben Sie die Möglichkeit, die Renditechancen der weltweiten Kapitalmärkte zu nutzen. Bereits bei Vertragsabschluss wird Ihnen ein Kapital in Höhe der Beitragssumme sowie eine Mindestrente garantiert. Die garantierte Mindestrente gibt Ihnen Planungssicherheit. Mit dem Vorsorgekonzept Chance nutzen Sie die Performance an den Kapitalmärkten, ohne einen Verlust Ihrer eingezahlten Beiträge zu riskieren. Zum Ablauf Ihrer Versicherung wird aus dem gebildeten Gesamtkapital eine lebenslange Rente ermittelt. Dabei werden die dann gültigen Rechnungsgrundlagen angewendet. Sie können bei Ablauf zwischen der lebenslangen Rente und der Kapitalzahlung wählen. MetallDirektversicherung für jeden das passende Angebot zusätzliche Rendite-Chance Garantiezins Beitragserhalt Beitragserhalt Garantie Profil Chance
Die Zusatzbausteine Die MetallDirektversicherung bietet für die Vorsorgekonzepte Garantie und Profil die Möglichkeit, finanziellen Berufsunfähigkeitsschutz und eine Hinterbliebenenabsicherung einzuschließen. Die Berufsunfähigkeitsversorgung Berufsunfähigkeitsvorsorge ist heute deshalb so wichtig, weil der Staat bei Berufsunfähigkeit für nach dem 1.1.1961 Geborene keine Leistungen mehr erbringt. Nur wer überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann, erhält noch eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dabei zählt jedoch nicht die Qualifikation: Ein berufsunfähiger Ingenieur beispielsweise hat keinen vollen Rentenanspruch mehr, wenn er noch Vollzeit als Pförtner arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsrente der MetallDirektversicherung bietet eine finanzielle Absicherung für den Ernstfall. Mit dem Baustein Beitragsbefreiung¹ ist im Falle von Berufsunfähigkeit gewährleistet, dass Ihre Alters- und Hinterbliebenenabsicherung in voller Höhe aufrechterhalten bleibt. Die Hinterbliebenenversorgung Sorgen Sie vor, damit Ihre Familie auch im Falle Ihres Todes abgesichert ist. Die Hinterbliebenenrente der MetallDirektversicherung gibt finanziellen Schutz. Neben der lebenslangen Witwen-/Witwerrente schließt die MetallDirektversicherung auch eine Waisenrente ein. 1 Die Beitragsbefreiung gilt auch für das Chance-Produkt. MetallRente Ihre Vorteile Lukrativ Attraktive Großkundenkonditionen für alle Staatliche Förderung durch Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse Entscheidung für Rente oder Kapitalzahlung möglich Klassisch oder fondsgebunden für jeden Anlagetyp das richtige Angebot Flexibel Zusatzbausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge und zur Absicherung Ihrer Angehörigen Nach Ausscheiden aus dem Betrieb Fortführung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber zu denselben Konditionen, wenn dieser auch MetallRente anbietet Jährliche Anpassung der Beiträge möglich Sicher Strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, staatliche Aufsicht, die Sicherungseinrichtung Protektor für die Lebensversicherer und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Finanzdienstleistungsunternehmen gewährleisten die Sicherheit von Beiträgen und Renten des Versorgungswerks MetallRente Rentenansprüche ab dem ersten Tag unverfallbar Garantiekapital zu Rentenbeginn Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Fragen und Antworten zur MetallDirektversicherung Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit? Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufl eben zu lassen. Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten? Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in nachfolgender Reihenfolge widerruflich begünstigt: Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner einer ein getragenen Lebenspartnerschaft falls dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder, bis zu einem bestimmten Höchstalter falls Sie auch keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebens gefährte bzw. Lebenspartner einer nicht ein getragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft) 1 falls keine der zuvor genannten Personen vorhanden sind, wird eine Leistung als Sterbegeld an eine von Ihnen benannte Person oder Ihre Erben gezahlt Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide? Als versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterzuführen. Kann ich meine Versorgung bei einem Arbeitge ber wechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen? Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Versorgung auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers. Im Einvernehmen mit Ihrem alten und neuen Arbeitgeber können Sie den vorhandenen Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen. Welche Konsequenz hat eine Insolvenz meines Unternehmens? Ihre Versorgung bleibt unberührt. Über das unwiderrufliche Bezugsrecht wird Ihre Versorgung der Insol venzmasse entzogen. Sie können den Vertrag somit fortführen. Kann man die Leistungen auch früher als vereinbart in Anspruch nehmen? Ihre Altersrente von MetallRente können Sie frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres abrufen. Dies führt jedoch zu verminderten Leistungen. Was passiert mit meiner Versorgung, wenn ich arbeitslos werde? Ihre Versorgungsansprüche aus der MetallDirekt versicherung bleiben Ihnen gemäß Versorgungs zusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet. Sind die Leistungen aus der MetallDirektversicherung beitragspflichtig in der Krankenversichung der Rentner? Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezü gen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. 1 Es müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten / Lebenspartners einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft zu begründen. Auf Wunsch stellen wir gern die entsprechende Information zur Verfügung.
MR 8113 01.2014 bav FID Informationen für Arbeitnehmer Stand 01.2014 Wir beraten Sie gerne. Ansprechpartner/Vertretung Ansprechpartner/Vertretung Herr Mustermann Musterstraße 20 10117 Musterstadt Tel +49 421 3331-111 Fax +49 421 3331-123 welcome@mustermann.de Lassen Sie sich beraten! Ihr MetallRente-Berater hilft gerne weiter. Weitere Informationen rund um das Versorgungswerk finden Sie unter www.metallrente.de. Ein Tipp: Mit den Service-Rechnern von MetallRente können Sie Ihre Vorsorge nach Maß selbst berechnen.