Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972

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Transkript:

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 16. November 1972 Zweite Sitzung im Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft am 20. und 21. Mai 2014

Terminplanung Sitzung Termin Ort 1. Sitzung 2. Sitzung DI, 25.03.2014 von 13:00 Uhr 18:00 Uhr MI, 26.03.2013 von 09:00 Uhr 15:00 Uhr DI, 20.05.2014 von 13:00 Uhr 18:00 Uhr MI, 21.05.2014 von 08:30 Uhr 14:00 Uhr BIBB, Bonn Institut für Fischerei der Bayerischen LfL, Starnberg 3. Sitzung MO, 02.06.2014 von 11:00 Uhr 18:00 Uhr DI, 03.06.2014 von 09:00 Uhr 14:00 Uhr BIBB, Bonn 4. Sitzung DI, 09.09.2014 von 11:00 Uhr 18:00 Uhr MI, 10.09.2014 von 09:00 Uhr 16:00 Uhr Cuxhaven 5. Sitzung MO, 03.11.2014 von 11:00 Uhr 18:00 Uhr DI, 04.11.2014 von 09:00 Uhr 16:00 Uhr BIBB, Bonn

Tagesordnung TOP 1: Verabschiedung des Protokolls der 1. SV-Sitzung TOP 2: weitere Erarbeitung der sachlichen Gliederung der AO TOP 3: Erarbeitung der zeitlichen Gliederung der AO TOP 4: Erarbeitung der Prüfungsbestimmungen TOP 5: weiteres Vorgehen

Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1 Abs. 3 BBiG: Ziele und Begriffe der Berufsbildung Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Entwicklung von Ausbildungsordnungen Vorverfahren Hauptverfahren Erlass Initiierung eines Neuordnungsverfahrens Eckwerteberatungen Eckwertevorschlag Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium Entwurf Ausbildungsordnung (SV des Bundes) Entwurf Rahmenlehrplan (SV der Länder) Gemeinsame Sitzung (SV des Bundes + der Länder) Hauptausschuss Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung Erlass - Veröffentlichung

Das Bemühen um einen Konsens der Beteiligten ist ein wesentliches Element unserer Staats- und Verfassungsordnung und für die berufliche Bildung besonders kennzeichnend. ( ) Zukunftsorientierte Ausbildung muss von den an der Berufsbildung Beteiligten mitgetragen und umgesetzt werden. Deshalb ist der Konsens der Beteiligten ein Grundpfeiler des dualen Systems. (BIBB Hauptausschuss, 09.12.1985)

BIBB Koordinator/-in Arbeitnehmer Koordinator/-in Arbeitgeber Sachverständige Arbeitnehmer Sachverständige Arbeitgeber BMEL BMBF KMK

Entwicklung von Ausbildungsordnungen Vorverfahren Hauptverfahren Erlass Initiierung eines Neuordnungsverfahrens Eckwerteberatungen Eckwertevorschlag Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium Entwurf Entwurf Ausbildungsordnung (SV des (SV Bundes) Entwurf Rahmenlehrplan (SV der Länder) Gemeinsame Sitzung (SV des Bundes + der Länder) Hauptausschuss Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung Erlass - Veröffentlichung

Ausbildungsberuf mit Spezialisierung in Fachrichtungen A u s 3. Aquakultur und Küstenfischerei und b i Binnenfischerei Kleine Hochseefischerei l d u 2. n g s j a 1. h r

Differenzierung in Fachrichtungen Über Fachrichtungen erfolgen auf einzelne berufliche Aufgabenbereiche ausgerichtete Differenzierungen im Qualifikationsprofil, die sowohl im Berufsbild als auch im Ausbildungsrahmenplan ausgewiesen sind. Für jede Fachrichtung sind die Prüfungsanforderungen eigenständig und inhaltlich differenziert festzulegen. (BIBB Hauptausschuss-Empfehlung 158 vom 12.12.2013)

Neuordnungsverfahren - Arbeitsschritte Ausbildungsberufsbild Ausbildungsrahmenplan sachliche Gliederung Ausbildungsrahmenplan zeitliche Gliederung Prüfungsanforderungen Ausbildungsprofil/Zeugniserläuterung

Leitfrage: Welche Arbeiten sollen am Ende der Ausbildung selbstständig geplant, durchgeführt und kontrolliert werden können? Lernziele handlungsorientierte Lernziele abprüfbares Endverhalten operationalisierbar eindeutig technikneutral einschränkende Zusätze/Heraushebungen betriebsgrößenunabhängig niveauoffen Maßstab: Mindestanforderungen