Yachtclub Sipplingen e.v. Segelanweisung Einhandregatta Juni 2017

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Transkript:

Yachtclub Sipplingen e.v. Segelanweisung Einhandregatta 2017 24. Juni 2017

Einhandregatta 24. Juni 2017 Yacht-Club Sipplingen e. V. Segelanweisungen Veranstalter: Wettfahrtkomitee: Protestkomitee: Yachtclub Sipplingen e.v.; Postfach 65; D-78354 Sipplingen Leitung: Karsten Timmerherm Stellvertretung: Edgar Raff (NRO) N.N. 1. Allgemeines 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. 1.2 Siehe WorldSailing Regulation 20. 1.3 Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen geändert werden. Änderungen werden bis spätestens Steuermannsbesprechung bekannt gegeben. 1.4 Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Bodenseeyardstickzahl haben, gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten. WR 78; 78.1; 78.2; 78.3 haben volle Gültigkeit. 1.5 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. 1.6 Schiffsführer müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins bzw. Jüngstensegelscheins bei Jugendlichen sein (Ergänzung WR 46 und 75). Bodenseeschifferpatent oder Urlauberpatent für den Bodensee 1.7 Ein Boot darf während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle Funkmitteilungen erhalten. Mobiltelefone müssen während der Wettfahrt ausgeschaltet sein, sofern nicht die Klassenvorschriften weitergehende Einschränkungen machen. 2. Sicherheitsbestimmungen 2.1 Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben. (Ergänzung WR 4) 2.2 Bei Sturmwarnung und Starkwindwarnung (Blinklicht am Ufer oder andere Form der offiziellen Wetterwarnung ) oder Zeigen der Flagge "Y" im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. Einhandsegler und Jugendliche müssen stets Schwimmwesten tragen. 2.3 Bei Sturmwarnung 90 Blitze/Minute wird die laufende Wettfahrt abgebrochen, nicht gestartete verschoben. 2.4 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekanntgeben. Tel. +49 171 3635945 Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. 3. Bekanntmachungen an Land 3.1 Mitteilungen des Wettfahrtkomitees oder des Protestkomitees erfolgen durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen. Sie befindet sich am Wettfahrtsbüro Clubhaus Hafen West. 3.2 Sind am Startschiff im Hafen Signalflaggen gesetzt, so haben sie folgende Bedeutung: - Antwortwimpel "AP": Startverschiebung Wenn die Flagge AP an Land gesetzt wird, ist 1 Minute durch nicht weniger als 30 Minuten in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen. - Flagge "AP" über "A": Heute keine Wettfahrt - Flagge "Y": Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen.

4. Start 4.1 Die Wettfahrten werden nach WR gestartet. 4.2 Die Startlinie wird gebildet durch das Startschiff und orangefarbene Startlinienbegrenzungstonnen. Das Startschiff befindet sich an der Steuer- oder Backbordseite dieser Linie. Das Startschiff ist ein Hindernis im Fahrwasser. 4.3 Startverfahren nach WR 26. (Wenn erforderlich ergänzend Regel 30 ) bei -5 Min. Klassenflagge, bzw. Gruppenflagge) >> Schallsignal bei -4 Min. Flagge P setzten Vorbereitungssignal >> Schallsignal Black Flag bei verschärfter Start bei -1 Min streichen der Vorbereitungsflagge >> Schallsignal bei 0 Min streichen der Klassenflagge Start >> Schallsignal 4.4 Es starten 2 Startgruppen Startgruppe 1 bildet die Wertungsgruppe Yardstick 1 und Yardstick 2 Ankündigungssignal 12:00 Uhr Startgruppe 2 bildet die Wertungsgruppe Yardstick 3 Ankündigungssignal 12:05 Uhr (zeitgleich Start der Startgruppe 1) 4.5 Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1 und 29.1). 4.6 Der Spinnaker darf erst nach vollständigem Passieren der Startlinie gesetzt werden 5. Bahnen 5.1 Die Bahnmarken sind gelbe Würfel mit Zahlen und keine Flaggen. Bahn+ Kurs nach Ansage bei der Steuermannsbesprechung und Flaggensignal auf dem Startschiff. Bahn 1 (rot) oder Bahn 2 (rot über gelb) 5.2 Das Wettfahrtkomitee legt vor Start die Bahnmarke 1. Das Wettfahrtkomitee kann am Startschiff den Kurs zur Bahnmarke 1 anzeigen. 5.3 Anschließend werden die anderen Bahnmarken entsprechend des bei der Steuermannsbesprechung angesagten Kurses ausgelegt. 6. Bahnänderung (WR 33) Nicht vorgesehen 7. Ziel 7.1 Die Ziellinie wird gebildet durch Zielschiff und orangefarbene Zielbegrenzungstonnen. Bei Bahnabkürzung liegt das Ziel bei einer anderen Bahnmarke. 7.2 Liegt das Zielschiff bzw. ein Boot des Wettfahrtkomitess (weiße Flagge RC) bei einer Bahnmarke und führt die Flagge S, so bedeutet dies: Bahnabkürzung: gehen Sie zwischen der Bahnmarke und dem Zielschiff mit Flagge S, oder der Bahnmarke und der orangefarbenen Begrenzungstonne unter Beibehalten des vorgesehenen Kurses ins Ziel. 8. Zeitlimit nach Ansage bei der Steuermannsbesprechung, jedoch spätestens 18:00 Uhr. 9. Bei Protesten und Wiedergutmachung ist nach WR Teil 5; Regeln 60-71 zu verfahren. Ergänzung: Proteste sollen am Zielschiff mündlich angemeldet werden. Protestfrist: Proteste müssen spätestens 1 Std. nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes der Wettfahrt im Wettfahrtbüro einzureichen. (WR 61.3) 10. Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 Teilnahme an der Wettfahrt. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang. 11. Medienrechte Teilnehmer überlassen dem Veranstalter und seinen Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta. 12. Ordnung und Abfall 12.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. 12.2 Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Wettfahrtleitung YCSi e.v.

Signalliste Optisch Akustisch Bedeutung Y WR 40 Schwimmwesten sind zu tragen Oder örtliche Wetterwarnung L Schwimmwesten sind zu tragen An Land: Bekanntmachung beachten Am Schiff: In Rufweite kommen. Im Ziel: Es folgt nächste Wettfahrt. 1 Minute nach Streichen von L erfolgt Ankündigung Nicht gestartete Wettfahrten sind verschoben. 1 Minute nach Streichen von AP erfolgt Ankündigung AP Zahlenw. mit AP An Land mit AP Wettfahrt um so viele Stunden verschoben, wie Wimpel anzeigt. Bei streichen der Flaggen auslaufen H mit N oder AP Fahren Sie in den Hafen, weitere Signale an Land A mit N oder AP Heute keine Wettfahrt mehr Orange Flagge ist gleichzeitig Startlinienmarkierung Es wird bald gestartet. Klassen- + andere Flag. flagge WR 26 Signal gilt nur für die angezeigte Klasse Ankündigungssignal (- 5 min) Startsignal (0 min) P WR 26 Vorbereitungssignal (- 4 min) U WR26 Vorbereitungssignal (-4min), WR 30.3 Schwarz WR 26 Vorbereitungssignal ( -4min), WR 30.4 gilt X WR 29.1 Einzelrückruf bzw. Verletzer von Regel 30.1 1.Hilfs- stander S mit Blau M - - - Bahnmarkenersatz Blau WR 29. 2A llgemeiner Rückruf 1 Minute nach dem Streichen erfolgt Ankündigung WR 32.2 Bahnabkürzung: Ziel zwischen Bahnmarke und Schiff mit dieser Flagge Das Zielschiff ist auf Position

Vorgesehene Bahn. Boje 1 und 3 können je nach Windrichtung und Stärke sich verschieben.