Hinweise für die Regionaldirektionen zur Vorbereitung der Umsetzung des ESF- Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose

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Transkript:

Geschäftsbereich Grundsicherung - Entwicklung Arbeitsmarktprodukte (GS 12) Hinweise für die Regionaldirektionen zur Vorbereitung der Umsetzung des ESF- Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose

Agenda Ziele des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose und Einordung in die Produkte und Prozesse der BA Vorbereitung auf das Antragsverfahrens Bewerberpotenzial- und Marktanalyse Überlegungen der Jobcenter zur praktischen Umsetzung der Unterstützungsleistungen Die Antragstellung Vorbereitung auf die Programmumsetzung Nächste Schritte der Regionaldirektionen und Jobcenter Ausblick auf die Programmumsetzung Gestaltung der Schnittstelle von BAQ, AG-S und bewerberorientiertem Bereich Kundenansprache und Vorbereitung der Bewerber Zusammenführen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zusammenarbeit von BVA und Jobcentern bei der Programmabwicklung und finanztechnische Abwicklung Abbildung des Programms in den IT-Fachverfahren der BA Hinweise von FU 11 Was ist zur Umsetzung des Bundesprogrammes zu tun? Die nächsten Schritte und die weitere Unterstützung Seite 2

Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms stehen für die Integration langzeitarbeitsloser, marktferner Menschen insgesamt 885 Mio. Euro* zur Verfügung Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (Kommunen, Länder, Freie Wohlfahrt, Vereine und Verbände etc.) Kompetenzdiagnostik JOBBÖRSE Sofortiges Matching & Vermittlung Produkteinsatz für LZA: Leistungen nach dem SGB II/III: AGH, FAV, Freie Förderung, EGZ,. Bundesprogramme: Perspektive 50plus., Bürgerarbeit ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Neukundenprozess 1 2 3 4 INA! Profiling durchführen Integrationsziel festlegen Strategie auswählen (Integrationsplan erstellen) Umsetzen & Nachhalten Integration in Arbeit / Ausbildung Beschäftigung sichern* Nachhaltigkeit erhöhen individuelle Kontaktdichte Kompetenzdiagnostik Maßnahmeauswahl Produktionsnetzwerke ( Jugend und Beruf, Kooperation Krankenkassen, Kooperation Diplomatische Vertretungen, Mehrgenerationenhäuser, Bündnisse für Alleinerziehende etc.) * Der Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beläuft sich auf rund 470 Mio. Euro Seite 3

Integration in den 1. AM Das ESF-Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist am ersten Arbeitsmarkt positioniert und erweitert das Produktportfolio für marktferne Menschen äußerst marktfern marktfern marktnah Leistungen nach dem SGB II Bundesprogramme Intensiv -fälle Modellprojekt Perspektiven in Betrieben * Bundesprogramm Bürgerarbeit Förderung von Arbeitsverhältnissen Normalfälle ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Perspektive 50 plus Arbeitsgelegenheiten Freie Förderung SGB II Eingliederungszuschuss * Kombination von 16e bzw. 16f (LKZ) und 45 Coaching, mit der Möglichkeit der Einbindung von Länderprogrammen Seite 4

Langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte sollen in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt integriert werden Förderung unter dem Dach des Unternehmens unmittelbar am Arbeitsplatz LANGZEIT- ARBEITSLOSE Arbeitsvertrag für reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt ARBEITGEBER und dessen betriebliche Infrastruktur ( z. B. Betriebsrat, Betriebsärzte) einfache, niederschwellige Tätigkeitsfelder Coaching Fachliche Anleitung durch AG Qualifizierung Mobilitätshilfen Beratung durch Betriebsakquisiteure Finanzieller Lohnkostenzuschuss aufgrund der Einschränkungen der Arbeitnehmer Seite 5

Für Förderperiode bis 2020 ist nur einmalige Antragstellung von November bis Dezember 2014 möglich danach soll schnelle Programmumsetzung erfolgen Für die Beantragung der Mittel genügt ein Antrag es ist keine Interessenbekundung vorgesehen 16.09. 2014: Tag der JC voraussichtlich Ende Oktober: Veröffentlichung Förderrichtlinie November Dezember Antragstellung 2014 2015 September Oktober November Dezember Januar Ende Januar: Entscheidung des BVA über Anträge und Bewilligungsbescheide über Höhe der Zuwendungen Februar Einbindung der Trägerversammlung und ggfs. Personalvertretung Vorbereitung der Antragstellung durch Bewerberpotenzial- und Marktanalyse und Überlegungen zur praktischen Umsetzung der Unterstützungsleistungen Vorbereitungsphase Jobcenter stellen beim BVA einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die gesamte Förderperiode Vorbereitung der Programmumsetzung Antragstellung Konzentrierter Einsatz der Mittel zu Beginn der Förderperiode, um Fördermittel frühzeitig auszugeben und zu binden, da Mitte 2016 Umverteilungen vorgesehen sind um Erfolge beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sichtbar zu machen da Betriebsakquisiteure längstens für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung stehen und auch lange Förderdauern eine zeitnahe Programmumsetzung erfordern Umsetzung Seite 6

Vorbereitung auf das Antragsverfahren Bewerberpotential- und Marktanalyse 16.09. Tag der JC bis voraussichtlich Anfang November Veröffentlichung Förderrichtlinie bis voraussichtlich Ende Januar: Antragsbearbeitung Bescheiderteilung BVA voraussichtlich erste Teilnehmereintritte ab März 2014 2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März Vorbereitung Antragsverfahren Antragstellung Vorbereitung der Programmumsetzung Umsetzung Seite 7

Für die Antragstellung benötigen die Jobcenter eine Einschätzung über das mögliche Teilnehmerpotenzial Bewerberpotenzial- und Marktanalysen geben hier Aufschluss Bewerberpotenzial -analyse bedeutet, abzuschätzen, wie viele Kunden für das Bundesprogramm insgesamt in Betracht kommen und wie viele davon die Voraussetzungen für eine Intensivförderung erfüllen im Vorfeld der Antragstellung Marktanalyse bedeutet, zu überlegen, in welchen Branchen und bei welchen Betrieben in der Region wie viele Arbeitsplätze für die möglichen Kunden akquiriert werden können! Sofern Kapazitäten vor Ort vorhanden sind, kann die Interne Beratung (IB) die Jobcenter hierzu beraten! Seite 8

Die Bewerberpotenzialanalyse erfordert eine differenzierte Betrachtung der Zielgruppenkriterien Zielgruppenkriterien Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit durch kurze Beschäftigungen von insgesamt bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen und Krankheiten bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr werden als Reguläre Fälle Zeiten der Arbeitslosigkeit gezählt. darüber hinaus sollen auch Personen gefördert werden, die noch weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind Erwerbsfähige Leistungsberechtigte i.s. 7 SGB II, die seit mind. zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, das 35. Lebensjahr vollendet haben (mit Ausnahmetatbeständen für unter 35-Jährige), über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung). 10 % Intensivfälle Personen, die in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren (auch keine aufstockende Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben), mindestens 35 Jahre alt sind, und mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen, (z.b. gesundheitliche Einschränkungen, (Schwer-) Behinderung, mangelnde Sprachkenntnisse, Ü50 etc. An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. Dies gilt nicht für Zeiten einer Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ( 16d SGB II) und einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III) elb können auch dann gefördert werden, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihnen die Aufnahme einer Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich ist. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Für die Intensivfälle gelten die Kriterien wie für die regulären Fälle und darüber hinaus noch weitere Kriterien, welche die Zielgruppe eingrenzen Hier gilt die gleiche Definition der Arbeitslosigkeit wie bei den regulären Fallen Es gibt keine Ausnahmeregelung für unter 35- Jährige Seite 9

VerBIS-Abfragen nicht mehr möglich, Zentrale stellt zwei DORA-Auswertungen für Bewerberpotenzialanalyse in den Jobcentern zur Verfügung AUSGANGSLAGE VORGEHEN Seit der P42 steht in VerBIS das Merkmal Dauer der Arbeitslosigkeit im Bewerber/Profile Suchlauf nicht mehr zur Verfügung. Mit einer DORA-Sonderauswertung und einer DORA- Fixauswertung wird jeweils die Anzahl an elb ermittelt, die die formalen Förderkriterien für Normalfälle (ohne Berücksichtigung des Kriteriums Prognoseentscheidung ) und Intensivfälle (ohne Berücksichtigung der Kriterien Prognoseentscheidung und mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis ) erfüllt. Die DORA-Sonderauswertung bietet Daten auf JC-Ebene und wird voraussichtlich in KW 45 bereitgestellt. Die DORA-Fixauswertungen bieten Daten auf Teamebene (Einzelfalllisten, Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen!). Beteiligung des örtlichen PR ist erforderlich. Die Daten stehen voraussichtlich ab der KW 50 zur Verfügung (mind. 14tägiger Rhythmus). Derzeit intern noch in Klärung ist der Kommunikationsweg an die Jobcenter Seite 10

Marktanalyse mögliche Strategien für eine Einschätzung zu den Beschäftigungsverhältnissen Es können grundsätzlich alle Arbeitgeber entsprechende Arbeitsplätze anbieten Es muss sich um voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handeln. Wie sieht der regionale Arbeitsmarkt für Helfertätigkeiten aus? Welche und wie viele offene Helferstellen sind bei der BA gemeldet? Welche Arbeitgeber können Arbeitsplätze mit einfachen bzw. niederschwelligen Tätigkeiten einrichten? Analyse des regionalen Arbeitsmarktes In welchen Branchen liegen Beschäftigungsperspektiven für langzeitarbeitslose Menschen? Wo könnten noch weitere Potenziale liegen? Wo nutzen Arbeitgeber anderweitige Stellenbesetzungsstrategien für Helfertätigkeiten und wie können diese Stellen erschlossen werden und in welchem Umfang? Seite 11

Vorbereitung auf das Antragsverfahren Überlegungen der JC zur praktischen Umsetzung der Unterstützungsleistungen 16.09. Tag der JC bis voraussichtlich Anfang November Veröffentlichung Förderrichtlinie bis voraussichtlich Ende Januar: Antragsbearbeitung Bescheiderteilung BVA voraussichtlich erste Teilnehmereintritte ab März 2014 2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März Vorbereitung Antragsverfahren Antragstellung Vorbereitung der Programmumsetzung Umsetzung Seite 12

Für den Finanzierungsplan ist seitens der Jobcenter insbesondere für den Betriebsakquisiteur und das Coaching zu überlegen, wie die Förderleistungen praktisch realisiert werden sollen (vorläufig) Was gefördert wird Normalfälle Intensivfälle höhere Förderintensität und längere Förderdauer voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit mit mindestens 20 Stunden, mit unbefristeten bzw. für mindestens 24 Monate geschlossenen Arbeitsverträgen Individuelle Teilnehmerdauer 24 Monate 24 Monate: befristeter Arbeitsvertrag 36 Monate: unbefristeter Arbeitsvertrag Betriebsakquisiteur (BAQ) Der BAQ soll Arbeitgeber dafür gewinnen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe am ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Einstellung bzw. Übernahme der Aufgaben durch bestehendes Mitarbeiterpotential soll für 24 Monate erfolgen Beschäftigungsverhältnisse Lohnkostenzuschüsse an AG degressiv gestaltet längstens bis zu 18 Monate 6 Monate: 75 % 9 Monate: 50 % 3 Monate: 25 % Nachbeschäftigungspflicht 6 Monate 24 bzw. 36 Monate: 12 Monate: 75 % 12 Monate: 65 % 12 Monate: 50 % Keine Nachbeschäftigungspflicht Coaching on the job Selbsterbringung oder Vergabe Qualifizierung Mobilitätshilfen 6 Monate: max. 3 Std. / Woche 9 Monate: i.d.r. 1 Std. / Woche bei Bedarf bis Ende der Nachbeschäftigung bis zu 1 Std./Woche über 3 Monate 12 Monate: max. 5 Std. / Woche 12 Monate: max. 3 Std./ Woche 12 Monate: max. 1 Std. / Woche Einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen im Höhe von bis zu 1.500 Euro Träger müssen zugelassen sein und Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen Pendelkosten im ersten Monat der Arbeitsaufnahme und in begründeten Fällen Kosten für einen Führerschein bzw. Zuschuss für den Erwerb eines Fahrzeugs! Sofern Kapazitäten vor Ort vorhanden sind, kann die Interne Beratung (IB) die Jobcenter zur Ausgestaltung der Prozesse (Rekrutierung BAQ / Coach) beraten! Seite 13

BAQ und Coach sorgen für die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse (vorläufig) Bewerber Arbeitgeber Coach enge Zusammenarbeit berät und unterstützt die Teilnehmer mit dem Ziel, ihr Leistungsvermögen zu steigern und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren.. führt, nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber, einzelfallbezogene Kontaktgespräche mit dem Teilnehmer, auch während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebes oder am Arbeitsplatz im Einzelfall auch in den Räumen des JC bzw. des Trägers außerhalb der Arbeitszeiten Inhalte des Coachings on the job sind auf Entlastung des Arbeitgebers ausgerichtet und orientieren sich an den Anforderungen des Arbeitsalltags BAQ arbeitet an der Schnittstelle zwischen Bewerber und Arbeitgeber... stimmt sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem AG-S ab wirbt in Unternehmen um Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe berät Arbeitgeber zur Besetzung von Arbeitsplätzen und über die Fördermöglichkeiten des Programms arbeitet gleichzeitig eng mit der bewerberorientierten Vermittlung zusammen führt Bewerber und Arbeitgeber zusammen AG-S bewerberorientierte IFK.. ist Bindeglied zwischen Arbeitgebern, Jobcenter und Coach des Arbeitnehmers Seite 14

Für die Umsetzung des Coachings kann das Jobcenter unter verschiedenen Varianten auswählen (vorläufig) Coaching kann an Dritte vergeben oder durch Mitarbeiter der Jobcenter erbracht werden Übertragung der Aufgabe auf JC- Mitarbeiter mit Kompensation durch Neueinstellung Die Trägerversammlung entscheidet, über welchen Träger der Grundsicherung die Einstellung erfolgen soll. Im Falle der Einstellung durch die BA erhalten die ge entsprechende Ermächtigungen. Die für das Programm in der ge eingesetzten befristeten Kräfte werden nicht auf die Befristungsobergrenze angerechnet. Beim Coach handelt es sich um eine Bezeichnung einer spezifischen Rolle, jedoch um keinen neuen Dienstposten oder Projektfunktion. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Rolle ist daher die Übertragung eines entsprechenden TuK bzw. Dienstpostens. Eingeleitete Stellenausschreibungen vor Mittelbewilligung des BVA sollen den Vermerk vorbehaltlich der Bewilligung der ESF-Mittel enthalten. Das Vergabeverfahren ist nach den Regelungen der VOL/A vorgesehen. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird es analog zur Förderperiode 2007 bis 2013 einen Leitfaden der EU für die Vergabe von Aufträgen durch Zuwendungsempfänger geben. Seite 15

Es wird empfohlen, dass das Coaching bereits im Vorfeld der Beschäftigung einsetzt für die Variante Vergabe wird den Jobcentern hierzu eine Muster-Vergabeunterlage bereit gestellt finanziert über EGT-Budget eine Coaching-Vergabemaßnahme finanziert aus ESF-Programmmitteln Coaching im Vorfeld der Beschäftigungsaufnahme auf Rechtsgrundlage des 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III z. B. Kompetenzfeststellung, mit Coaching unterstützte betriebliche Erprobungsphasen beim Arbeitgeber Coaching während der Beschäftigung auf Rechtsgrundlage der EU-Verordnungen und der ESF-Förderrichtlinie Coaching on the job Aufnahme der Beschäftigung derzeit sind mit dem Einkauf AMDL noch die Vergütungs- und Abrechnungsmodalitäten in Klärung Voraussichtliche Zeitschiene für den Vergabeprozess (Öffentliche Ausschreibung): Ausgestaltung der VU Anpassung auf regionale Belange bis Mitte November Veröffentlichung / Ablauf Angebotsfrist 04.12.14-08.01.15 21 AT Öffnung der Angebote, formelle Prüfung, fachliche Wertung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit (inkl. Vorlage 4 AT) 08.01.-05.02.15 21 AT Versand 101 a GWB 06.02.15 Frist 101a GWB 07.02.-16.02.15 10 KT Zuschlag 17.02.15 Maßnahmebeginn ab 16.03.15 Seite 16

Auch für den BAQ stehen den Jobcentern verschiedene Umsetzungsvarianten zur Verfügung (vorläufig) Für den BAQ kann eine Neueinstellung erfolgen oder die Übertragung der Aufgabe auf einen JC-Mitarbeiter. Über die organisatorische Zuordnung des BAQ entscheidet das Jobcenter. Es bedarf einer eindeutigen Abgrenzung zum Regelgeschäft und Klärung der Schnittstellen zum AG-S BAQ stimmen sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem AG-S ab und nutzen dessen Kontakte Neueinstellung Übertragung der Aufgabe auf JC-Mitarbeiter mit Kompensation durch Neueinstellung Trägerversammlung entscheidet, über welchen Träger der Grundsicherung die Einstellung erfolgen soll Im Falle der Einstellung durch die BA, erhalten die ge entsprechende Ermächtigungen. Die für das Programm in der ge eingesetzten befristeten Kräfte werden nicht auf die Befristungsobergrenze angerechnet. Auch beim BAQ handelt es sich um eine Bezeichnung für eine spezifische Rollen, jedoch um keinen neuen Dienstposten oder Projektfunktionen. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Rolle ist daher die Übertragung eines entsprechenden TuK bzw. Dienstpostens. Eingeleitete Stellenausschreibungen vor Mittelbewilligung des BVA sollen den Vermerk vorbehaltlich der Bewilligung der ESF-Mittel enthalten. Seite 17

Darüber hinaus gibt es noch weitere Lösungsansätze für die Umsetzung in kleinen Jobcentern Im Rahmen der Übertragung kann die Aufgabe eines BAQ oder eines Coaches auch anteilig wahrgenommen werden, z. B. 40% des VZÄ Tätigkeit als BAQ im Bundesprogramm und 60% des VZÄ Tätigkeit im Regelgeschäft. Wichtig ist eine klare Abgrenzung zum Regelgeschäft, die z. B. durch Stundenbelege zu dokumentieren und nachzuweisen ist. In kleineren Jobcentern, mit nur wenigen Teilnehmern können die Tätigkeiten von Coach und BAQ von einer Person ausgeübt werden BAQ und Coach in Personalunion anteilige Aufgabenwahrnehmung gemeinsamer Einkauf von ge und zkt im Rahmen von Bundesprogrammen Lösungsansätze Gerade für kleine Jobcenter unabhängig ob ge oder zkt, die nur einen geringen Teilnehmeranteil melden, kann es sinnvoll sein, die Coachingleistung gemeinsam einzukaufen Das BMAS prüft derzeit, ob Zusammenschlüsse/Projektverbünde von Jobcentern (ge und zkt) realisierbar sind. Seite 18

Die Antragstellung 16.09. Tag der JC bis voraussichtlich Anfang November Veröffentlichung Förderrichtlinie bis voraussichtlich Ende Januar: Antragsbearbeitung Bescheiderteilung BVA voraussichtlich erste Teilnehmereintritte ab März 2014 2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März Vorbereitung Antragsverfahren Antragstellung Vorbereitung der Programmumsetzung Umsetzung ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose 17.-18 September 2014 Seite 19

Für die Antragstellung sind neben den geplanten Teilnehmerzahlen weitere Angaben, insbesondere zur Kalkulation der Kosten, erforderlich (vorläufig) Von den JC werden im Antrag Aussagen erwartet zu. Das bedeutet für die Jobcenter I Ausgangslage am Arbeitsmarkt und Zielsetzung Strukturanalyse ihres regionalen Arbeitsmarktes, ggfs. unter Nutzung des AM-Monitors und eigene Zielformulierung Anzahl der geplanten Teilnehmer, Normal- und Intensivfälle Ergebnis der Kundenpotenzial- und Marktanalyse Kalkulation der Teilnehmeranzahl ohne potenzielle Abbrecherquote Auswahl der Teilnehmer unter Berücksichtigung der Betroffenheit von Männern und Frauen, Migranten, Personen Ü54 durch Langzeitarbeitslosigkeit vor Ort Einschätzung, inwieweit sich unter dem identifizierten Kundenpotenzial die genannten Personengruppen finden und wie diese im Programm berücksichtigt werden Finanzierungsplan Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben (Begründung der Anzahl BAQ, Coach, Begründung für Anzahl der Teilnehmer) Kalkulation der geplante Kosten und Erläuterungen zu den notwendigen Ausgaben z. B. Begründung der Anzahl von BAQ, Kosten für Coaching, Höhe der Lohnkostenzuschüsse, Angaben zu einer anderweitigen Förderung durch EU-Mittel Eine Kundin / ein Kunde Einzelfallbetrachtung darf nicht gleichzeitig im Rahmen eines Landes- und eines Bundesprogramms gefördert werden! Seite 20

Das BVA wird den Jobcentern Kalkulationshilfen für die Berechnung der Kosten im Rahmen des Finanzierungsplans bereitstellen (vorläufig) Für die Kalkulation der Kosten für die einzelnen Unterstützungsleistungen werden den Jobcentern im Finanzierungsplan Orientierungshilfen Hinweise zu Betreuungsrelationen, Kostenkorridore bereitgestellt. Die Orientierungswerte werden seitens des BMAS rechtzeitig vor der Antragstellung kommuniziert Seite 21

Vorbereitung der Programmumsetzung 16.09. Tag der JC bis voraussichtlich Anfang November Veröffentlichung Förderrichtlinie bis voraussichtlich Ende Januar: Antragsbearbeitung Bescheiderteilung BVA voraussichtlich erste Teilnehmereintritte ab März 2014 2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März Vorbereitung Antragsverfahren Antragstellung Vorbereitung der Programmumsetzung Umsetzung Seite 22

Empfehlungen GS 12 aus dem Konzepttest von Perspektiven in Betrieben zur Zusammenführung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Ein Erfolgsfaktor für das Zustandekommen der Beschäftigungsverhältnisse ist die genaue Kenntnis der Bewerber und der Anforderungen in dem jeweiligen Unternehmen sowie das persönliche Zusammenführen beider Seiten. Suchläufe und Vermittlungsvorschläge vom Schreibtisch helfen hier nicht weiter Bewerberpool Arbeitgeberpool BAQ persönliches Übergabeformat zwischen BAQ und IFK festlegen betreut den Bewerber- und Arbeitgeberpool persönliche Kenntnis der Arbeitgeber und deren Anforderungen persönliches Zusammenführen von Bewerber und Arbeitgeber (Stellenanforderungen) Der BAQ kennt die akquirierten Stellen und die Anforderungen des Arbeitgebers sowie die betrieblichen Prozesse und Arbeitsabläufe lädt geeignete Bewerber aus dem Bewerberpool ein, um ihre beruflichen Interessen, Potentiale und ihre Motivation kennenzulernen. Nur so kann die Stellenakquise und Vermittlung zielgerichtet erfolgen. gleicht persönlich Bewerber- und Anforderungsprofil der Stelle ab und passt die Profile so gut wie möglich an unterstützt den Bewerber auch bei der Vorbereitung auf die Beschäftigungsaufnahme in Abstimmung mit der IFK berät den Arbeitgeber zu Förderprogramm, Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausgestaltung der Arbeitsplätze Seite 23

Ausblick auf die Programmumsetzung Zusammenarbeit von BVA und Jobcentern bei der Programmabwicklung und finanztechnische Abwicklung 16.09. Tag der JC bis voraussichtlich Anfang November Veröffentlichung Förderrichtlinie bis voraussichtlich Ende Januar: Antragsbearbeitung Bescheiderteilung BVA voraussichtlich erste Teilnehmereintritte ab März 2014 2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März Vorbereitung Antragsverfahren Antragstellung Vorbereitung der Programmumsetzung Umsetzung Seite 24

Da die Jobcenter bei diesem Programm Zuwendungsempfänger sind, arbeiten sie bei der Programmabwicklung mit dem BVA zusammen(vorläufig) Das BVA ist verantwortlich für die administrative Umsetzung des Programms sowie die Finanz- und Ausgabenüberwachung und Kontrollaufgaben Die Jobcenter können als Zuwendungsempfänger darüber entscheiden, wie die Zuwendungen eingesetzt werden Das BVA administriert als Zuwendungsgeber die Programmmittel (Zuwendungen) stellt den Jobcentern alle zentralen Vordrucke für Dokumentation und Berichtswesen und zur Abrechnung und Nachweisprüfung zur Verfügung. Die Abrechnung soll elektronisch über das eigene IT-Verfahren ZUWES erfolgen. wird den Jobcentern Unterstützungsdokumente bereit stellen, um sie als Zuwendungsempfänger zu befähigen wie diese konkret ausgestaltet und wann sie bereitgestellt werden, wird derzeit von BMAS und BVA abgestimmt. Die Jobcenter realisieren das Unterstützungspaket für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, indem sie die Zuwendungen einsetzen für den Einkauf von Coaching und Qualifizierung Zuschüsse an Arbeitgeber die Refinanzierung des Verwaltungskostenbudgets bei der Einstellung von BAQ und Coach (hier im Falle der Selbsterbringung) übernehmen Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Abrechnung über das IT-Verfahren ZUWES Seite 25

Das Abrufverfahren und die finanztechnische Abwicklung sind derzeit noch in Abstimmung zwischen BMAS und BVA) Derzeit wird geklärt ob den Jobcentern Betriebsmittel oder Ermächtigungen bereit gestellt werden. welches finanztechnische Verfahren sog. Auszahlverfahren oder Abrufverfahren geeignet ist. wie viele und welche Finanzpositionen eingerichtet werden. Laut Planung soll es für jede Unterstützungsleistung eine FiPo geben. Die Zentrale wird die RDen rechtzeitig über die Ergebnisse informieren. Seite 26

Bei den Förderungen im Rahmen dieses ESF-Programms handelt es sich um geförderte Integrationen (vorläufig) Teilnehmende am ESF-Programm werden auf reguläre Arbeitsplätze vermittelt. Bei der Förderung handelt es sich um eine Beschäftigung begleitende Leistung. Ein Abgang aus Arbeitslosigkeit aufgrund der Förderung im Rahmen dieses ESF-Programms wird als Abgang in den ersten Arbeitsmarkt eingeordnet. Bei den Förderungen im Rahmen dieses ESF-Programms handelt sich um geförderte Integrationen. Seite 27

Planungsstatus Die Abbildung des Programms in den IT-Fachverfahren der BA soll Ergebnistransparenz ermöglichen (vorläufig) Folgende IT-Abbildungen und Auswertungen sind in Planung hierzu sind noch interne Abstimmungen innerhalb der Zentrale erforderlich 2014 2015 in Planung ab Ende 2014 in Planung ab III. Quartal 2015 in Planung ab 04/2015 in Planung ab 05/2015 in Planung ab III. Quartal Interne Sonderkennung des Programms in VerBIS Offen ist hier insbesondere die datenschutzrechtliche Klärung Erfassung und Auswertung der eingeworbenen Stellenangebote in VerBIS Derzeit in Klärung ist die Kennzeichnung der SteA i. S. d. ESF- Programms Folgende Daten werden voraussichtlich in COSACH mit der Programmversion P51 abgebildet Eintritte und Bestand der Teilnehmer im Programm Abbrüche Intensivfälle Befristete und unbefristete Arbeitsverträge Coaching, Qualifizierung, Mobilitätshilfen Dokumentationskennziffern Auswertung der teilnehmenden Arbeitgeber Wirkung auf die Ziele im SGB II Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Es ist geplant, folgende Daten in der Förderstatistik auszuwerten Eintritte und Bestand Eingliederungs- und Verbleibsquote Abbrüche Intensivfälle Befristete und unbefristete Arbeitsverträge Coaching, Qualifizierung, Mobilitätshilfen Förderung vor ESF- Programm Zeitpunkt noch offen es ist geplant, folgende Daten im SGB II-Cockpit (Controlling) auszuwerten Anzahl der (geförderten) Integrationen durch das Bundesprogramm Seite 28