Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen W&W Dachfonds StrukturFlex und Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Sondervermögens W&W Dachfonds StrukturFlex ( übertragendes Sondervermögen ), auf das bestehende Sondervermögen ( übernehmendes Sondervermögen ), das als OGAW-Sondervermögen gemäß dem KAGB ausgestaltet ist und auch nach der Verschmelzung weiterhin ein OGAW-Sondervermögen bleibt. Das übertragende Sondervermögen W&W Dachfonds StrukturFlex ist ein Gemischtes Sondervermögen und ein Alternativer Investmentfonds im Sinne des KAGB. Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen, ohne Abwicklung, aufgelöst werden ( Verschmelzung durch Aufnahme gem. 1 Abs. 19 Nr. 37 a) KAGB.). Den Anlegern des übertragenden Sondervermögens werden Anteile des übernehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben. Hintergrund und Beweggründe der geplanten Verschmelzung ( 186 Absatz 3 Nr. 1 KAGB) Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung der Sondervermögen, um eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Die Stückzahl der ausgegebenen Anteile des übertragenden Sondervermögens nimmt durch Rückgaben von Anteilen seit mehr als 3 Jahren kontinuierlich ab. Damit zusammenhängend hat sich auch das Fondsvolumen deutlich auf aktuell ca. 11,2 Mio. Euro reduziert (Stand 20.11.14). Zum Jahresende 2011 betrug das Fondsvolumen noch ca. 36,7 Mio. Euro. Damit hat sich innerhalb von weniger als 3 Jahren das Fondsvermögen mehr als gedrittelt. Durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Sondervermögen (Volumen per 20.11.14 ca. 36,1 Mio Euro) wird ein deutlich größeres Fondsvolumen erreicht, das letztlich effektiver gemanagt werden kann. Erwartete Auswirkungen auf die Anleger ( 186 Absatz 3 Nr. 2 KAGB) Hinsichtlich der Anlageziele ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens keine Änderungen, da das Ziel der Anlagepolitik beider Sondervermögen ist, durch eine Streuung über verschiedene Asset-Klassen und Anlagemärkte einen langfristig möglichst stetigen Wertzuwachs zu erwirtschaften. Bei beiden Sondervermögen soll insbesondere die breite Streuung dem Anleger ein attraktives Chance-/Risikoprofil eröffnen. Beim übertragenden Sondervermögen werden die Erträge zum Geschäftsjahresende thesauriert, während diese beim übernehmenden Sondervermögen ausgeschüttet werden. In Bezug auf die Anlagepolitik ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens folgende Änderungen: - Seite 1 von 4 -
Das übertragende Sondervermögen W&W Dachfonds StrukturFlex muss überwiegend aus Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen gemäß 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen sowie aus Anteilen an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen bestehen. Anteile an ausländischen Investmentvermögen dürfen erworben werden, wenn die ausländischen Verwaltungsgesellschaften als Aussteller solcher Anteile ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Süd-Korea, Türkei oder den USA haben. Der Umfang, in dem für das Sondervermögen Anteile an EU_-OGAW erworben werden dürfen, ist nicht beschränkt. Der Umfang, in dem für das Sondervermögen Anteile an ausländischen Investmentvermögen erworben werden, darf insgesamt 30 % des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen. Insbesondere, soweit nach Maßgabe des 8 Absatz 6 a) der Allgemeinen Anlagebedingungen noch Anteile an Immobilen- Investmentvermögen nach Maßgabe der 230 bis 260 KAGB sowie Anteile an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen gehalten werden, dürfen diese jedoch maximal 49 % des Wertes des gemischten Sondervermögens ausmachen. Das übertragende Sondervermögen hält zum Verschmelzungsstichtag keine solchen Anteile an Immobilien-Investmentvermögen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken einsetzen. Derivate, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind (OTC- Geschäfte), darf die Gesellschaft nur mit geeigneten Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der Grundlage standardisierter Rahmenverträge tätigen. Bis zu 49 % des Sondervermögens dürfen in Wertpapieren gehalten werden. Das übernehmende Sondervermögen investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedene Assetklassen. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände stehen der Aspekt Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vordergrund. Hierzu darf das Sondervermögen bis zu 100 % in Wertpapiere investieren. Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Anleihen anlegen. Die Aussteller dieser Anleihen können u.u. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann. Bis zu 100 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen nach Maßgabe des 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Für beide Sondervermögen dürfen bis zu 49 % des Wertes des jeweiligen Sondervermögens in Geldmarktinstrumenten und bis 49 % des Wertes des jeweiligen Sondervermögens in Bankguthaben gehalten werden. Die KVG beabsichtigt keine Neuordnung des Portfolios des übertragenden Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Lediglich nach dem 19.02.2015 (ab diesem Zeitpunkt besteht für die Anleger des übertragenden Sondervermögens keine Rückgabemöglichkeit mehr, siehe auch unten Seite 3, 4. und 5. Absatz) wird das Portfolio dem des übernehmenden Sondervermögens angepasst. Eine Neuordnung des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens ist nicht vorgesehen. Nach der Ver- - Seite 2 von 4 -
schmelzung wird das übernehmende Sondervermögen mit den bisherigen Anlagegrundsätzen fortgeführt. Hinsichtlich des Risiko- und Ertragsprofils ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens keine Änderungen: Der Anteilspreis des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens schwanken in ähnlichem Ausmaß. Das Verlustrisiko sowie die Gewinnchance sind dementsprechend beim übertragenden und beim übernehmenden Sondervermögen vergleichbar hoch. Sowohl das übertragende Sondervermögen als auch das übernehmende Sondervermögen sind in die Kategorie 4 des Risikoindikators der wesentlichen Anlegerinformationen eingestuft. Hierbei existieren sieben Kategorien wobei Kategorie 1 für ein typischerweise geringeres Risiko und eine typischerweise geringere Rendite steht und Kategorie 7 typischerweise für eine höhere Rendite und ein höheres Risiko steht. Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens W&W Vermögensverwaltende Strategie betragen 1,50 % (Schätzwert), während diese beim übertragenden Sondervermögen W&W Dachfonds StrukturFlex 2,13 % betragen. Diese beinhalten keine Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen für die Sondervermögen. Bei beiden Sondervermögen kann ein Ausgabeaufschlag von 5% erhoben werden. Derzeit wird dieser sowohl beim übertragenden Sondervermögen als auch beim übernehmenden Sondervermögen berechnet. Ein Rücknahmeabschlag wird bei beiden Sondervermögen nicht erhoben. Die Anleger beider Sondervermögen sind berechtigt von der KVG die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Dieses Rückgaberecht kann bis einschließlich des 19.02.2015 über die Verwahrstelle bzw. die depotführenden Stellen bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh geltend gemacht werden. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die KVG ab dem 20.02.2015 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers der Sondervermögen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung. Die steuerliche Behandlung der Anleger kann im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen. Beim übertragenden Sondervermögen werden die Erträge zum Geschäftsjahresende thesauriert, während diese beim übernehmenden Sondervermögen in der Regel im April ausgeschüttet werden. - Seite 3 von 4 -
Anlegerrechte ( 187 KAGB) Die Anleger beider Sondervermögen sind berechtigt von der KVG die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Dieses Rückgaberecht kann bis einschließlich des 19.02.2015 über die Verwahrstelle bzw. die depotführenden Stellen bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh geltend gemacht werden. Den für Sie geltenden Orderannahmeschluss erfragen Sie bitte bei Ihrer depotführenden Stelle. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die KVG ab dem 20.02.2015 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden Sondervermögens aus. Ab dem 02.03.2015 können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Sondervermögens ausüben. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers der Sondervermögen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso werden den Anlegern auf Anfrage kostenlos zusätzliche Informationen von der KVG zur Verfügung gestellt. Der Bericht sowie die zusätzlichen Informationen sind bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung. Weitere Informationen Ausgegebene Anteilsscheine des übertragenden Sondervermögens werden ab dem Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber des übertragenden Sondervermögens ausgegeben. Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens beigefügt. Die Anleger werden aufgefordert diese zu lesen. Weitere Informationen wie Verkaufsprospekt, Jahres- und ggf. Halbjahresbericht können Sie kostenlos bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh, Postfach 10 03 51, 70003 Stuttgart in schriftlicher Form anfordern sowie unter www.lbbw- AM.de in elektronischer Form abrufen. Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 28.02.2015 Stuttgart, 07.01.2015 LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh -Geschäftsführung- - Seite 4 von 4 -
Wesentliche Anlegerinformationen Fonds in Feinarbeit. Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. WKN / ISIN: A1W1PT / DE000A1W1PT3 Dieser Fonds wird von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh verwaltet. Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh gehört zum LBBW-Konzern. Ziele und Anlagepolitik Das Ziel der Anlagepolitik des ist es, eine möglichst hohe und stetige Wertentwicklung zu erwirtschaften. Der Fonds investiert überwiegend in Wertpapieren (Aktien, Renten) unterschiedlicher Währungen und in Investmentanteilen. Bei Schuldverschreibungen kann das ganze Spektrum der Renten- und Kreditmärkte genutzt werden (Staatsanleihen, Corporate Bonds, Emerging Market Debt, Infaltion Linked, High Yield etc.). Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände steht neben dem Wachstumsaspekt auch die Bonität des Emittenten im Vordergrund. Der Fonds kann auch Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unter Kosten aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Die Erträge des Fonds werden jährlich i. d. R. im April ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Risiko- und Ertragsprofil << Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite >> << Geringeres Risiko Höheres Risiko >> 1 2 3 4 5 6 7 Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der ist in Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl ein Verlustrisiko als auch eine Gewinnchance besteht. Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt "Risiken" des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Anleihen anlegen. Die Aussteller dieser Anleihen können u. U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann. Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter Anlagepolitik genannten Zwecken einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivaten gegen Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds verringern. Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann. Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.b. Naturkatastrophen, geschädigt werden. LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 22910-3000 Telefax +49 (0) 711 22910-9098 Materialnummer: 50071 [5] Seite 1/2
Fonds in Feinarbeit. Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5,00% 0,00% Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen wird. Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 1,50% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren 0,00% Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie die Vermarktung und der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie bei Ihrem Finanzberater bzw. beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Aufgrund einer Reduzierung der tatsächlichen Verwaltungsvergütung sowie der Vergütung der Verwahrstelle im laufenden Geschäftsjahr kann die Gesamtkostenquote nur geschätzt werden. Sie beinhalten keine Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen für den Fonds. Der OGAW-Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genauen berechneten Kosten. Frühere Wertentwicklung Der wurde am 16.12.2013 aufgelegt. Daher liegen noch keine auf jährlicher Basis zu berechnenden Wertentwicklungszahlen vor. Praktische Informationen Verwahrstelle des Fonds ist die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank mit Sitz in Ludwigsburg, Wüstenrotstraße 1. Den OGAW-Prospekt und die aktuellen Halbjahres- und Jahresberichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.lbbw-am.de. Den Prospekt und die aktuellen Berichte können Sie auch kostenlos in schriftlicher Form bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh anfordern. Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds und die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh sind in Deutschland zugelassen und werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Inhaltlich verantwortlich für diese wesentliche Anlegerinformationen ist ausschließlich die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 01. September 2014. LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Fritz-Elsas-Straße 31 70174 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 22910-3000 Telefax +49 (0) 711 22910-9098 Materialnummer: 50071 [5] Seite 2/2