Gemeinde Affoltern am Albis Informationsveranstaltung im Haus zum Seewadel
Inhalt Gesetzliche Grundlagen / Versorgungsauftrag Pflegefinanzierung Regelung Kanton Zürich Erklärungen zur Taxordnung Haus zum Seewadel Berechnungsbeispiele 2
Die gesetzlichen Grundlagen Versorgungsauftrag der Gemeinden Gesamtpaket aller ambulanten und stationären Leistungen der Pflegeversorgung unabhängig des Alters und der Diagnose des Klienten Versorgungskonzept der Gemeinde Affoltern am Albis für ambulante und stationäre Leistungen liegt vor seit 2012 Informations- und Beratungsstelle (Bezirk Affoltern: Ausführung durch Pro Senectute) Bestehender Versorgungsauftrag an das Haus zum Seewadel durch alle Bezirksgemeinden mittels gültiger und ungekündigter Leistungsvereinbarung 3
Die gesetzlichen Grundlagen Pflegefinanzierung Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege- Leistungsverordnung, KLV) vom 29.9.1995 Per 13.6.2008 überarbeitetes Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18.3.1994 (KVG) Pflegegesetz des Kantons Zürich vom 27.9.2010 Verordnung über die PfIegeversorgung vom 22.11.2010 Jährliche Festlegung der Pflege-Normkosten durch die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich 4
Pflegefinanzierung Grundsätze / Zielsetzungen Festlegung des Standardangebotes an stationären Leistungen im Kanton Zürich für Pflege, Hotellerie und Betreuung. Geltungsbereich: Alle Gemeinden im Kanton Zürich und alle von den Gemeinden beauftragten Leistungserbringer Transparenz und Vergleichbarkeit in der Rechnungsstellung: Kosten für Pflegeleistungen werden unterteilt nach Anteilen zur Lasten Versicherer, Leistungsbezüger/innen und Gemeinde. Keine Gewinnerwirtschaftung in Pflegeheimen: maximal kostendeckende Tarife: Nachweis der Kosten in der jährlichen Kostenrechnung Angebote sind untereinander vergleichbar. Weitgehend gleich lange Spiesse für private und öffentliche Anbieter 5
Pflegefinanzierung Wer finanziert die «Pflegeleistungen»? Krankenkassen: vom Kanton jährlich festgelegte Fixbeträge Leistungsbezüger/innen im Pflegeheim max. CHF 21.60/Tag (= max. 20% des höchsten Fixbetrages) Gemeinden: Kostenbeteiligung auf Grundlage «Normkosten» und allfällige Übernahme der überschreitenden Kosten Kanton: keine Kostenbeteiligung 6
Pflegefinanzierung Pflegefinanzierung ab 01.01.2011 seit 1.1.2011 Restdefizit Betreuung Hottellerie (Vollkostenrechnung) Normkosten Normdefizit Gemeindebeitrag Pflegefinanzierung Kanton (Bandbreite) seit 1.1.2011 2011 Anteile Kanton je nach Finanzkraftindex Bewohneranteil max. CHF 21.60/Tag Fixbeitrag der Krankenkassen / Pflegestufen abhängig (max. CHF 106/Tag) ; Max. CHF 114.90/Tag (2013) 7
Pflegefinanzierung Wer finanziert nichtpflegerische Leistungen? Die BewohnerInnen übernehmen die gesamten Kosten (keine Kostenanteiligung durch Kanton/Gemeinden) je nach finanzieller Situation werden die BewohnerInnen unterstützt mit Ergänzungsleistungen Hilflosenentschädigung für BewohnerInnen 8
Informationsquellen zum Pflegegesetz Kreisschreiben, Texte Pflegegesetz und Verordnung zum Pflegegesetz: http://www.gd.zh.ch (Gesundheitsdirektion Kanton Zürich) http://www.pflegefinanzierung-zh.ch (Curaviva Infoseite) Informationsschreiben für Einwohner Kanton Zürich: Informationen des Kantonalen Sozialamtes betreffend Zusatzleistungen zur AHV/IV Informationsbroschüre der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich für PatientInnen, Angehörige, Institutionen und Gemeinden 9
Taxordnung Pflegetaxe Hotellerietaxe Betreuungstaxe Struktur der Taxordnung und Rechnungsstellung Zusatzleistungen private Auslagen (Telefon, Parkplatz, Konsumationen etc.) sowie Pflegematerial und Medikamente 10
Taxordnung Von der Anmeldung bis zum Eintritt Pflegetaxe tiers garant : Abrechnung mit Krankenkasse durch BewohnerIn Maximal gemäss jährlich festgelegter Normtaxen der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Einstufung des Pflegebedarfs nach dem BESA-System bis Ende 2013 Einstufung des Pflegebedarfs ab 2014 nach RAI-System 12 Pflegestufen (gleiche Tarife für BESA = RAI) 11
Taxordnung Hotellerietaxe Unterkunft im Einzel-Zimmer mit Vollpension; persönliche und individuelle Zimmereinrichtung nach eigenem Wunsch 3 Mahlzeiten im Speisesaal inklusive verordneter Diät-Kost Benützung der allgemeinen Aufenthaltsräume Pflegebett, Bett- und Frottéwäsche, Tresor im Zimmer Unterstützung durch Technischen Dienst; Reinigung des Zimmers und der Nasszellen; Wäscheservice Bereitstellung und Unterhalt Gebäude, Aussenanlagen und Installationen, Elektrizität, Wasser, Heizung und Kehrichtgebühr, Telefon- und Internetanschluss 12
Taxordnung Von der Anmeldung bis zum Eintritt Betreuungstaxe Nach Einheitstarif unabhängig von Pflegestufe Einführung im Heimalltag Beratung vor und während dem Aufenthalt Alle Aktivierungsangebote inkl. Anlässe, Ausflüge und Veranstaltungen Administrative Unterstützung Bewohneralarm mit 24-Stunden-Präsenz Zusatzleistungen, private Auslagen & Pflegematerial und Medikamente Nach effektiven Kosten keine Pauschalen 13
Taxordnung Taxfestlegung Jährliche Festlegung Normkosten Pflege für das Folgejahr durch die Gesundheitsdirektion bis ca. November Jährliche Berechnung der Taxen für das Folgejahr durch den Geschäftsleiter mittels Auswertungen Kostenrechnung Vorjahre und Kalkulationen auf Kostenentwicklung, Auslastung, Ausschöpfung Sparpotenzial, Veränderung gesetzlicher Vorgaben. Grundsatz zur Transparenz im Seewadel: ausgeglichene Rechnung seit 2010 / Kostenrechnung einsehbar auf Wunsch Jährliche Verabschiedung Taxordnung Folgejahr durch den Gemeinderat anfangs Dezember 14
Taxordnung 2013 Pflegetaxe 2013 Pflegekosten nach Einstufungssystem BESA BESA- Punkte LK 05 BESA Stufe Total verrechenbare Normkosten Rechnungsstellung an Bewohner- Innen Finanzierung / Kostenverteilung Beitrag Krankenversicherung Eigenanteil BewohnerInnen Pflegebeitrag öffentliche Hand (Einwohnergemeinde) 1-6 1 Fr. 13.65 Fr. 13.65 Fr. 9.55 Fr. 4.10 Fr. 0.00 7-13 2 Fr. 39.60 Fr. 39.60 Fr. 19.15 Fr. 20.45 Fr. 0.00 14-20 3 Fr. 65.55 Fr. 51.30 Fr. 29.70 Fr. 21.60 Fr. 14.25 21-26 4 Fr. 91.50 Fr. 59.90 Fr. 38.30 Fr. 21.60 Fr. 31.60 27-33 5 Fr. 117.45 Fr. 69.45 Fr. 47.85 Fr. 21.60 Fr. 48.00 34-40 6 Fr. 143.40 Fr. 79.05 Fr. 57.45 Fr. 21.60 Fr. 64.35 41-46 7 Fr. 169.35 Fr. 88.60 Fr. 67.00 Fr. 21.60 Fr. 80.75 47-53 8 Fr. 195.30 Fr. 98.20 Fr. 76.60 Fr. 21.60 Fr. 97.10 54-60 9 Fr. 221.25 Fr. 107.75 Fr. 86.15 Fr. 21.60 Fr. 113.50 61-66 10 Fr. 247.25 Fr. 117.35 Fr. 95.75 Fr. 21.60 Fr. 129.90 67-73 11 Fr. 273.20 Fr. 126.90 Fr. 105.30 Fr. 21.60 Fr. 146.30 74+ 12 Fr. 299.15 Fr. 136.50 Fr. 114.90 Fr. 21.60 Fr. 162.65 15
Taxordnung 2013 Hotellerietaxe 2013 Preise in Fr. pro Tag und Person EinwohnerIn Affoltern a.a. EinwohnerIn Kanton Zürich EinwohnerIn ausserkantonal Einzelzimmer im Haupthaus Einzelzimmer im Nebenhaus Fr. 98.00 Fr. 125.00 Fr. 141.00 Fr. 86.00 Fr. 113.00 Fr. 129.00 Zweierzimmer für Paare Fr. 83.00 Fr. 107.00 Fr. 123.00 Ferienzimmer möbliert Fr. 103.00 Fr. 131.00 Fr. 147.00 16
Taxordnung 2013 Betreuungstaxe 2013 Abgeltung der im Haus zum Seewadel für alle Bewohnerinnen und Bewohner verfügbaren Betreuungsleistungen Pauschale von Fr. 60.00 pro Tag Mit der Betreuungstaxe werden alle Dienst-leistungen pauschal in Rechnung gestellt, die nicht direkt die Pension oder Pflegeleistungen betreffen. Einheitstaxe unabhängig vom Pflegebedarf 17
Taxordnung 2013 Berechnungsbeispiele Nettokosten 2013 Beispiel A Beispiel B Einwohnerin Affoltern am Albis Einwohnerin Affoltern am Albis BESA 1 (tiefster Eigentanteil) Ab BESA 3 (maximaler Eigentanteil) Zimmer im Haupthaus Zimmer im Haupthaus Tage Taxe Total Hotellerietaxe 30 Fr. 98.00 Fr. 2'940.00 Betreuungstaxe 30 Fr. 60.00 Fr. 1'800.00 Eigentanteil Pflegetaxe 30 Fr. 4.10 Fr. 123.00 Telefonanschluss Fr. 25.00 Nebenkosten (Telefon, Medikamente) Fr. 60.00 Tage Taxe Total Hotellerietaxe 30 Fr. 98.00 Fr. 2'940.00 Betreuungstaxe 30 Fr. 60.00 Fr. 1'800.00 Eigentanteil Pflegetaxe 30 Fr. 21.60 Fr. 648.00 Telefonanschluss Fr. 25.00 Nebenkosten (Telefon, Medikamente) Fr. 160.00 Total Kosten Pro Monat Fr. 4'948.00 Total Kosten Pro Monat Fr. 5'573.00 18
Taxordnung 2013 Taxvergleiche 2013 Hotellerie und Betreuung Beide Taxwerte zusammen ergeben den besten und üblichsten Vergleichswert, da diese Kosten pro Betrieb gemäss Vollkostenrechnung berechnet werden, und da sie voll von den BewohnerInnen selber getragen werden. Haus zum Seewadel für Einwohner Kanton Zürich je nach Herkunft und Zimmerkategorie zwischen Fr. 143.00 bis Fr. 185.00 Erhebung Curaviva: Durchschnitt aller Pflegeheime Kanton Zürich ca. Fr. 225.00 19
Taxordnung 2014 Voraussichtliche Veränderungen für die Taxordnung Haus zum Seewadel 2014: (ohne Gewähr; Entscheid Gemeinderat Affoltern am Alibs im Dezember 2013) Durch Gesundheitsdirektion veränderte Vorgaben für die Normkosten Pflege (gleichbleibender Selbstbehalt für BewohnerInnen) Voraussichtlich Unveränderte Hotellerietaxe wie 2013 Voraussichtlich Unveränderte Betreuungstaxe wie 2013 20
Unterlagen Wir haben ergänzende Unterlagen, worin Sie diese und weitere Detail-Informationen zu unserem Haus, zur Anmeldung und zum Eintritt finden. Bitte laden Sie sich diese von unserer Webseite herunter oder bestellen Sie Informationsmappen unter 043 322 74 74! 21