Startchancen für junge Familien



Ähnliche Dokumente
Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

1. Mutterschaftsgeld Elterngeld Elternzeit Kindergeld Kinderzuschlag Wohngeld... 6

1. Mutterschaftsgeld Elterngeld Elternzeit Kindergeld Kinderzuschlag Wohngeld... 6

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Checklisten: In der Schwangerschaft Nach der Geburt. Checkliste - In der Schwangerschaft

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Checkliste. WANN Der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. WAS Was Sie jetzt schon erledigen können INFOS. Während der Schwangerschaft 3./4.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Informationsbroschüre für werdende Eltern

Beratung. Antragstellung

Finanzielle Hilfen und Anlaufstellen für Studierende mit Kind(ern) (Stand: )

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises

Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen

Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld

Elternzeit Was ist das?

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

BILDUNGS UND TEILHABEPAKET FÜR DIE STADT LEVERKUSEN

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim

das bildungspaket mitmachen möglich machen! kreis bergstrasse im kreis bergstrasse Herausgeber:

Bildungs- und Teilhabepaket

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Wesentliche Änderungen 19

Spiel, Spaß, Lernen. Nutzen Sie das Bildungs- und Teilhabepaket

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011

Dankbarkeit ist der Wächter am Tor der Seele gegen die Kräfte der Zerstörung.

Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II -

Informationsveranstaltung über Leistungen für Bildung und Teilhabe

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Wichtige Tipps für werdende Mütter und Väter

Richtlinie über die finanzielle Förderung von Familien in der Gemeinde Visbek

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, OV-Frankfurt. Auftaktveranstaltung PAKKO-Passgenau in Arbeit mit Kind im Kreis Offenbach,

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Beratung. Antragstellung TIPP!!

Bildungs- und Teilhabepaket

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

WAS? WO? WANN? pro familia Gießen Liebigstr Gießen Tel Z.Zt. keine Antragstellung möglich; Stand: Juni 2015)

Checkliste. Kind. Studieren und Arbeiten mit. Gleichstellung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) erhalten Mütter und Väter, die. das Kind selbst erziehen und betreuen

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

Arbeitslosengeld II II

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Antrag zur Förderung aus dem Familienfonds

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Beratung. Antragstellung TIPP!!

Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland

Azubi mit Kind? Informationen zu Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Hamburger Bildungspaket

1. Weniger Steuern zahlen

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache.

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Was? nützliche Informationen Wann? Wo? benötigte Unterlagen Erledigt. in den ersten Monaten der Schwangerschaft. ab Beginn der Schwangerschaft

Rente und Hinzuverdienst

Was ist eine Beistandschaft?

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Kinderbetreuungskosten. ab Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Transkript:

Jugendamt Startchancen für junge Familien Ein Wegweiser über materielle Hilfen im Bodenseekreis Ausgabe 2015/2016

In dieser Broschüre ist eine Vielfalt von Hilfen zusammengefasst, die für schwangere Frauen, Mütter, Väter und junge Familien im Bodenseekreis zurzeit zur Verfügung stehen. Diese Informationen können sich immer wieder verändern. Nehmen Sie die Chance wahr und lassen Sie sich ausführlich bei den zuständigen Stellen beraten. Inhalt Finanzielle Leistungen... 4 1. Mutterschaftsgeld... 4 2. Elterngeld... 4 3. Elternzeit... 5 4. Betreuungsgeld... 5 5. Kindergeld... 6 6. Kinderzuschlag... 6 7. Wohngeld... 6 8. Wohnberechtigungsschein... 6 9. Unterhaltsvorschuss... 7 10. Unterhalt des Kindes und der Mutter/des Vaters... 7 11. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld... 8 12. Arbeitslosengeld I... 8 13. Kinderbetreuungskosten... 8 14. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder... 9 15. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren... 9-2 -

16. Bundesstiftung: Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens... 10 17. Landesstiftung: Familie in Not... 10 18. Hilfen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen durch Sonderfonds der ev./oder kath. Kirche... 10 19. Zeppelin-Stiftung... 11 20. Josef-Wagner-Stiftung... 11 21. Gebrauchtwarenmarkt im Internet für den gesamten Bodenseekreis www.abfallwirtschaftsamt.de... 11 22. Beratungshilfe... 12 23. Prozesskostenhilfe... 12 Sachleistungen... 13 Für den Bereich: Stadt Friedrichshafen... 13 Für den Bereich: Stadt Markdorf und Umgebung... 15 Für den Bereich: Stadt Überlingen und Umgebung... 16 Für den Bereich: Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung... 18 Adressen... 19 Für den Bereich: Stadt Friedrichshafen... 19 Für den Bereich: Städte Markdorf und Überlingen jeweils mit Umgebung... 21 Für den Bereich: Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung... 24-3 -

Finanzielle Leistungen Finanzielle Leistungen 1. Mutterschaftsgeld Arbeitnehmerinnen erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) über ihre gesetzliche Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Kalendertag. Den Unterschiedsbetrag bis zum Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfristen stockt der Arbeitgeber durch einen Zuschuss auf. Geringfügig Beschäftigte erhalten nur einen Einmalbetrag von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Antragsstelle: Krankenkasse 2. Elterngeld Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 12. oder 14. Lebensmonates Elterngeld beziehen. Das Elterngeld beträgt monatlich zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und 1.800 Euro (Höchstbetrag). Wer vor der Geburt erwerbstätig war, erhält zwischen 65-67 % des bisherigen Nettoeinkommens, für Geringverdienerinnen/Geringverdiener bis 1.000 Euro beträgt die Ersatzrate bis zu 100 % - je geringer das Gehalt, desto höher die Ersatzrate. Für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. Mit dem ElterngeldPlus können Elterngeld und Teilzeitarbeit kombiniert und der Bezug des Elterngeldes verlängert werden. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 %. Eltern können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Bei ALG II-Bezug wird das Elterngeld in der Regel angerechnet. - 4 -

Finanzielle Leistungen Für nähere Informationen bzw. eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte die kostenlose Hotline der Landeskreditbank, Tel.: 0800 6645471. Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung oder L-Bank (Formulare sind auch online erhältlich) 3. Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie ist begrenzt auf höchstens drei Jahre zur Betreuung des Kindes. Sie müssen mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Väter, die das Sorgerecht nicht haben, können Elternzeit nehmen, wenn die Mutter zustimmt. Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Unter bestimmten Bedingungen haben auch Großeltern einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit. Anmeldung: Arbeitgeber 4. Betreuungsgeld Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 sein Urteil zum Betreuungsgeld verkündet. Die gesetzliche Regelung zum Betreuungsgeld verstößt nach dem Urteil des Gerichts gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. - 5 -

Finanzielle Leistungen 5. Kindergeld Das Kindergeld wird unabhängig von Ihrem Einkommen gewährt und beträgt für das 1. Kind monatlich 190 Euro für das 2. Kind monatlich 190 Euro für das 3. Kind monatlich 196 Euro für das 4. Kind und weitere Kinder monatlich 221 Euro Antragsstelle: Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit Ravensburg (Formulare sind auch online erhältlich) 6. Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag; er beträgt pro Kind maximal 140 Euro monatlich; er wird zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt; Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen/Bezieher erhalten keinen Kinderzuschlag. Antragsstelle: Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit Ravensburg (Formulare sind auch online erhältlich) 7. Wohngeld Wohngeld ist ein Mietzuschuss für die Wohnung oder ein Lastenzuschuss für das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung, einkommensabhängig. Wohngeld wird in der Regel nicht für ALG II-Empfängerinnen/Empfänger gewährt. Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung 8. Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein kann beantragt werden; ist einkommensabhängig. Die Wohnungsgröße wird von der Personenzahl bestimmt. Er ist für ein Jahr gültig. Sie können sich in dieser Zeit um eine sozial geförderte Wohnung bewerben, dazu ist der Wohnberechtigungsschein notwendig. Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung - 6 -

Finanzielle Leistungen 9. Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für den allein stehenden Elternteil und dessen Kinder, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen entzieht oder zu Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise in der Lage ist. Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes für längstens sechs Jahre bezogen werden. Dies sind derzeit für Kinder unter 6 Jahren monatlich 144 Euro Kinder von 6 bis 12 Jahren monatlich 192 Euro (Änderungen vorbehalten) Antragsstelle: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Unterhaltsvorschusskasse - 10. Unterhalt des Kindes und der Mutter/des Vaters Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Lebt das Kind nicht in Ihrem Haushalt, besteht Barunterhaltspflicht. Der Mindestunterhalt beträgt derzeit unter 6 Jahren monatlich 328 Euro unter 12 Jahren monatlich 376 Euro unter 18 Jahren monatlich 440 Euro (Änderungen vorbehalten) Der Unterhalt vermindert sich noch durch das hälftige Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vater der Mutter Unterhalt aus Anlass der Geburt zu gewähren. Alleinerziehende Mütter/Väter haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil in der Regel bis 3 Jahre nach der Geburt des Kindes. Beratung: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft - 7 -

Finanzielle Leistungen 11. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Bei Hilfebedürftigkeit (kein Einkommen oder geringfügiges Einkommen) erhalten Sie auf Antrag laufende finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie angemessene Unterkunftskosten und Krankenversicherungsbeiträge. Zusätzlich gibt es: Mehrbedarf für Schwangere und allein Erziehende Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung Bei Erstbezug einer Wohnung: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Übernahme des Regelkindergartenbeitrages durch das Jugendamt Übernahme der Müllgebühren Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung (bei Neuanträgen), Landratsamt Bodenseekreis, Jobcenter (für weitere Hilfen), Jugendamt (Regelkindergartenbeitrag) 12. Arbeitslosengeld I Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben und nun arbeitslos geworden sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Gewährungsdauer hängt von Ihrer vorherigen Beschäftigungszeit ab. Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnet die Agentur für Arbeit. Eine Arbeitsvermittlung wird eingeleitet. Antragsstelle: Bundesagentur für Arbeit Überlingen für den westlichen und Friedrichshafen für den östlichen Bodenseekreis 13. Kinderbetreuungskosten Bei einem beruflichen Wiedereinstieg haben allein Erziehende einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung. Diese Unterstützung ist einkommensabhängig. Antragsstelle: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe - - 8 -

Finanzielle Leistungen 14. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder Auf Antrag können Kinder sowie Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, folgende Leistungen erhalten: Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung für den persönlichen Schulbedarf können Sie zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro erhalten Lernförderung: bei Bedarf werden die angemessenen Kosten für eine vorübergehende Nachhilfe bezahlt das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege wird bezuschusst; der Eigenanteil in Höhe von 1 Euro ist von der Familie zu bezahlen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezuschusst, wie z. B. Teilnahme an Freizeiten, Unterricht im künstlerischen Bereich, Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur. Anspruchsberechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld/Sozialhilfe auch Kinder im Wohngeldbezug sowie mit Bezug von Kinderzuschlag. Antragsstelle: Gemeinde-/Stadtverwaltung 15. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Menschen mit geringem Einkommen können einen Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einreichen. Die Anträge erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Antragsstelle: Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 50656 Köln - 9 -

Finanzielle Leistungen 16. Bundesstiftung: Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens Während der Schwangerschaft kann eine einmalige Beihilfe für die Babyausstattung und Umstandskleidung bis zu 1.000 Euro gewährt werden. Zusätzlich kann eine Beihilfe für schwangerschaftsbedingten Umzug und ausbildungsbedingte Kosten übernommen werden. Die Beihilfe ist einkommensabhängig. Für Bezieherinnen von Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II und Asylbewerberleistungsgesetz ist vorrangig das Landratsamt Bodenseekreis - Jobcenter - zuständig. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie 17. Landesstiftung: Familie in Not In besonderen Krisen/Notsituationen wird eine einmalige individuelle finanzielle Beihilfe bei Schwangerschaft gewährt. Wenn durch ein schwerwiegendes Ereignis eine wirtschaftliche Verschlechterung für die Familie eingetreten ist. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie 18. Hilfen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen durch Sonderfonds der ev./oder kath. Kirche Individuelle finanzielle Beihilfe für Babyausstattung, Umstandskleidung, Wohnung oder andere Engpässe können nachrangig zur Bundesstiftung gewährt werden. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie - 10 -

Finanzielle Leistungen 19. Zeppelin-Stiftung Für Bürgerinnen/Bürger der Stadt Friedrichshafen gewährt die Zeppelin Stiftung auf Antrag individuelle finanzielle Beihilfen in besonderen Notlagen. Des Weiteren werden Wasser- und Energiekostenzuschüsse sowie Zuschüsse für Familienferien, jeweils einkommensabhängig, und Beihilfen für Schülerferien gewährt. Antragsstelle: Stadtverwaltung Friedrichshafen 20. Josef-Wagner-Stiftung Für Bürgerinnen/Bürger aus dem Bodenseekreis gewährt die Stiftung in besonderen Notlagen auf Antrag individuelle finanzielle Beihilfen, jedoch nachrangig zu den gesetzlichen Ansprüchen. Antragsstelle: Beratungsstellen der Caritas und Diakonie; Landratsamt Bodenseekreis; Stadtverwaltung Friedrichshafen; Gemeindeverwaltungen 21. Gebrauchtwarenmarkt im Internet für den gesamten Bodenseekreis www.abfallwirtschaftsamt.de Wer gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgeben möchte oder sucht, kann dies in die Online-Sperrmüllbörse des Abfallwirtschaftsamtes selbst eintragen und verwalten. Vom Kinderwagen bis zur kompletten Wohnungseinrichtung können funktionstüchtige Gegenstände verschenkt, gesucht oder getauscht werden. Bei Interesse/Angebote: Landratsamt Bodenseekreis - Abfallwirtschaftsamt Aktion Sperrmüllbörse - 11 -

Finanzielle Leistungen 22. Beratungshilfe Durch die Beratungshilfe können sich Menschen mit geringem Einkommen beraten und vertreten lassen. Sie ist eine Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Wird die Beratungshilfe durch die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt gewährt, so ist dort eine Gebühr von 15 Euro zu bezahlen, die auch erlassen werden kann. Erforderlich ist ein mündlicher oder schriftlicher Antrag in dem Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen. Sie können den Antrag beim Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl stellen, dieser leitet ihn an das Amtsgericht weiter. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt Ihnen das Amtsgericht den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe aus. Antragsstelle: zuständiges Amtsgericht oder Rechtsanwälte Ihrer Wahl 23. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe Möchten Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen, so kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht. Sie können diese erhalten, wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der angestrebte Prozess tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Zuständig ist das Gericht, bei dem der Prozess geführt wird. Lassen Sie sich von Ihrer Rechtsanwältin/Ihrem Rechtsanwalt beraten. Antragsstelle: zuständiges Gericht - 12 -

Sachleistungen Sachleistungen Dieses Angebot bezieht sich auf den gesamten Bodenseekreis. 1. Landesfamilienpass Allein Erziehende mit einem Kind, Familien mit mindestens drei Kindern und Familien mit einem schwerbehinderten Kind können sich einen Familienpass ausstellen lassen. Sie erhalten ein Gutscheinheft mit dem sie staatliche Burgen/Schlösser, Museen oder Zoos des Landes Baden-Württemberg kostenfrei besuchen können. Der Familienpass ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Antragsstelle: Stadt- und Gemeindeverwaltungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Friedrichshafen. 1. Tafel Friedrichshafen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können Grundnahrungsmittel verbilligt einkaufen. Die Einkaufsberechtigung erhalten Sie beim Landratsamt Bodenseekreis, Stadtverwaltung Friedrichshafen, Caritas und Diakonie. Ausgabe: Tafel, Hofener Straße 47, Friedrichshafen 2. Mittagstisch Friedrichshafen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können einen Berechtigungsschein erhalten, mit dem sie eine warme Mahlzeit einnehmen können. Jeden Mittwoch wird zwischen 11:30-13:30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolaus in Friedrichshafen, Karlstraße 17/1, ein Mittagessen mit Dessert preisgünstig ausgegeben. Kinder unter 6 Jahren erhalten eine warme Mahlzeit kostenlos. - 13 -

Sachleistungen 3. Bazare: Rund ums Kind Mehrfach im Jahr werden auf den Bazaren Kinderkleidung, Zubehör und Spiele angeboten und verkauft; Termine erfahren Sie durch die Tages-/Wochenpresse oder in den Gemeindeblättern. Angebote bei Kindergärten und Familientreffs 4. Kleiderladen des DRK Sie können gut erhaltene Kleidung und Wäsche erhalten. Der Laden steht allen offen. Menschen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, erhalten eine Berechtigungskarte und damit eine Preisermäßigung bis zu 60 %. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00-18:00 Uhr, Mittwoch 10:00-13:00 Uhr. Deutsches Rotes Kreuz König-Wilhelm-Platz 1 in Friedrichshafen 5. Offener Kleiderschrank Jeweils donnerstags von 14:30-17:00 Uhr können Sie gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug evtl. gegen Spende erhalten. Weiteres Zubehör rund um s Kind kann ausgeliehen werden. Anfrage an den Deutschen Kinderschutzbund Friedrichshafen - 14 -

Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Markdorf und Umgebung. 1. Flotte Kinderausstattung Jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-12:00 Uhr können Sie in Notsituationen Kinderbekleidung und Zubehör erhalten. Ausgabe: Mehrgenerationenhaus, Spitalstraße 3 in Markdorf 2. Kleiderstelle Sie können gut erhaltene Kleidung und Wäsche abgeben und gegen kleine Gebühr auch erhalten, jeweils am 1. und 3. Donnerstag des Monats von 16:00-18:00 Uhr. Ausgabe: Caritas, Mittlere Kaplanei, Kirchgasse 7 in Markdorf 3. Tafel Markdorf Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können Lebensmittel erhalten. Pro Einkauf bezahlen Sie 2 Euro. Den Berechtigungsausweis erhalten Sie dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Diakonie, Weinsteig 1, in Markdorf. Die Nahrungsmittelausgabe ist jeweils donnerstags ab 17:00 Uhr. Ausgabe: Tafel, Stadtgrabenstraße 18, Markdorf - 15 -

Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Überlingen und Umgebung. 1. Baby-Box Für Ihr neugeborenes Kind können Sie eine Baby-Box ausleihen; sie enthält Babykleidung, Kinderwagen und Zubehör; für ca. 6 Monate wird sie Ihnen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Ausgabe: Familientreff Kunkelhaus, Schlachthaus straße 6 in Überlingen 2. Kleiderkammer Sie können gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Bettwäsche und Gardinen zu einem geringen Preis erhalten, jeden Mittwoch von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr. Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Hallendorfer straße 8 in Uhldingen-Mühlhofen 3. Kleiderladen Menschen mit geringem Einkommen können hier gut erhaltene Kleidung günstig einkaufen. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 10:00-18:00 Uhr. Samstag geschlossen. Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Am Erlenbach 1 in Überlingen (Untergeschoss der Kreuzkirche) 4. Mahlzeit Ein regelmäßiger Treffpunkt für Menschen mit geringem Einkommen, für Kinder und für alle, die sonst alleine essen müssen. An jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat, jeweils von 12:00-13:30 Uhr, erhalten Sie ein warmes Mittagsmenü für 1,50 Euro; Kinder bis 12 Jahren essen kostenlos. Ort: Kreuzkirche, Am Erlenbach 1 in Überlingen - 16 -

Sachleistungen 5. Mittagstisch Gemeinsam Essen mit Kindern Ein Angebot für Mütter, Väter und Kinder in gemütlicher Runde mit anderen zu essen. Jeden Donnerstag ab 12:00 Uhr trifft man sich (Ankunft bis 13:00 Uhr möglich); es gibt ein warmes Mittagessen zu einem geringen Preis. Anmeldung: jeweils bis Mittwoch 18:00 Uhr bei Birgit Payarolla, 07551 63633 Ort: Familientreff Kunkelhaus, Schlachthausstraße 6 in Überlingen 6. Tafel-Laden Überlingen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können jeweils mittwochs von 14:00-16:30 Uhr und donnerstags von 10:00-12:00 Uhr verbilligte Lebensmittel erhalten. Die Einkaufsberechtigungskarte beantragen Sie bei der Caritas oder beim Stadtsozialamt. Ausgabe: Überlinger Tafel, Friedhofstraße 28 a in Überlingen 7. Materielle Hilfen Z. B. Kleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Babyausstattung und vieles mehr gewährt der Kinderschutzbund auf Anfrage für Menschen in einer Notlage. Anfrage: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Überlingen e. V. - 17 -

Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung. 1. Tettnanger Tafel e. V. Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können jeweils dienstags von 15:00-17:00 Uhr und freitags von 10:00-12:00 Uhr Lebensmittel verbilligt einkaufen. Den Ausweis und nähere Infos erhalten Sie im Rathaus Tettnang und Neukirch, der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde Tettnang, der evangelischen Kirchengemeinde Meckenbeuren, der katholischen Kirchengemeinde Laimnau, bei der Sozialberatung der Caritas und Diakonischen Bezirksstelle Friedrichshafen. Ausgabe: Tafelladen, Montfortplatz 6, in Tettnang, 07542 953640 2. Kleiderkammer des DRK Sie können gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Bettwäsche und Gardinen zu einem geringen Preis erhalten; jeden Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr (außer in Schulferien). Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Loretostraße 12 in Tettnang, 07542 9332-0 3. Baby-Kiste (Erstausstattung) Für Ihr neugeborenes Kind können Sie die Erstausstattung: Babywäsche, Kinderwagen, Babysafe, Babyfon und weiteres Zubehör im Familientreff ausleihen. Ausgabe: Familientreff Tettnang im Haus Josefine Kramer, 07542 980630-20 - 18 -

Adressen Adressen Diese Adressen beziehen sich auf die Stadt Friedrichshafen. Amtsgericht Tettnang Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Montfortplatz 1 88069 Tettnang 07542 519-0 (östlicher Bodenseekreis) www.amtsgericht-tettnang.de Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg 01801 546337 Caritas-Zentrum Friedrichshafen Schwangerenberatung, Sozial und Lebensberatung Katharinenstraße 16, 88045 Friedrichshafen 07541 3000-0 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Friedrichshafen e. V. Schanzstraße 19, 88045 Friedrichshafen 07541 22124 Deutsches Rotes Kreuz Kleiderladen König-Wilhelm-Platz 1, 88045 Friedrichshafen 07541 504-0 (Zentrale) Diakonische Bezirksstelle Friedrichhafen Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung von Familien mit Kindern bis 3 J., Sozial- und Kurberatung Scheffelstraße 37, 88045 Friedrichshafen 07541 32300 Evangelische Gesamtkirchengemeinde Scheffelstraße 56, 88045 Friedrichshafen 07541 21308-19 -

Adressen Katholische Gesamtkirchengemeinde Katharinenstraße 16, 88045 Friedrichshafen 07541 7076-20 Landratsamt Bodenseekreis Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Beistandschaft/Pflegschaft/Vormundschaft, Familientreffs, Allgemeiner Sozialer Dienst Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen 07541 204-0 Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 75/77, 88045 Friedrichshafen 07541 204-0 Stadtverwaltung Friedrichshafen Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen 07541 203-0 Tafel Friedrichshafen e. V. Hofener Straße 47, 88045 Friedrichshafen - 20 -

Adressen Diese Adressen beziehen sich auf die Städte Markdorf und Überlingen jeweils mit Umgebung. Amtsgericht Überlingen Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Bahnhofstraße 8, 88662 Überlingen 07551 93639-0 (westlicher Bodenseekreis) www.amtsgericht-ueberlingen.de Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg 01801 546337 Caritasverband Linzgau e. V. Schwangerenberatung, Caritas-Sozialdienst, Familienpflege, Nachbarschaftshilfe, Tafelkarten Jahnstraße 3, 88662 Überlingen 07551 8303-0 Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Überlingen e. V. Säntisstraße 18, 88662 Überlingen, 07551 62104 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bodenseekreis e.v. Kleiderkammer Hallendorfer Straße 8, 88690 Mühlhofen 07556 323 Diakonisches Werk Überlingen-Stockach Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beziehungs- und Lebensberatung, sozialrechtliche Beratung und Kurvermittlung Christophstraße 31, 88662 Überlingen 07551 918990 Weinsteig 1, 88677 Markdorf, 07544 91172-21 -

Adressen Evangelische Kirchengemeinde Markdorf Tafelausweis Weinsteig 1, 88677 Markdorf 07544 4499 Evangelisch-methodistische Kreuzkirche Mahlzeit Am Erlenbach 1, 88661 Überlingen 07551 63653 Familientreff Kunkelhaus Mittagstisch, Babybox Schlachthausstraße 6, 88662 Überlingen, 07551 1795 Kleiderstelle der Caritas Markdorf Mittlere Kaplanei, Kirchgasse 7 88677 Markdorf Landratsamt Bodenseekreis Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Beistandschaft/ Pflegschaft/ Vormundschaft, Familientreffs, Allgemeiner Sozialdienst Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen 07541 204-0 Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 75/77, 88045 Friedrichshafen 07541 204-0 Landratsamt Bodenseekreis Abfallwirtschaftsamt Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen 07541 204-5199 Mehrgenerationenhaus Markdorf Kinderausstattung Spitalstraße 3, 88677 Markdorf 07544 912965-22 -

Adressen Stadtverwaltung Markdorf Rathausplatz 1, 88677 Markdorf 07544 500-0 Stadtverwaltung Überlingen Münsterstraße 15-17, 88662 Überlingen 07551 99-0 Tafel-Laden Markdorf Stadtgrabenstraße 18, 88677 Markdorf Tafel-Laden Überlingen Friedhofstraße 28 a, 88662 Überlingen - 23 -

Adressen Diese Adressen beziehen sich auf Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung. Amtsgericht Tettnang Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Montfortplatz 1, 88069 Tettnang 07542 519-129 Deutsches Rotes Kreuz Kleiderkammer 88069 Tettnang, Loretostraße 12 07542 9332-0 Evangelisches Pfarramt Martin-Luther Straße 7, 88069 Tettnang 07544 7455 Evangelisches Pfarramt Pauluskirche Ernst- Lehmann- Straße 17, 88074 Meckenbeuren 07542 4773 Familientreff Tettnang Haus Thanner Wilhelmstraße 6, 88069 Tettnang 07542 980630-20 Familientreff Meckenbeuren Graf-Zeppelinstraße 22, 88074 Meckenbeuren 07542 21206 Gemeindeverwaltung Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren 07542 403-0 Gemeindeverwaltung Neukirch Schulstraße 3, 88099 Neukirch 07528 92092-0 Katholisches Pfarramt St. Gallus Kirchstraße 28, 88069 Tettnang 07542 9374-0 - 24 -

Adressen Katholisches Pfarramt St. Maria Hauptstraße 21/1, 88074 Meckenbeuren 07542 4663 Katholisches Pfarramt St. Peter und Paul Fischerweg 5, 88069 Tettnang-Laimnau 07543 6244 Stadtverwaltung Tettnang Montfortplatz 7, 88069 Tettnang 07542 510-0 Tettnanger Tafel e. V. Montfortstraße 6, 88069 Tettnang 07542 953640 Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen und Familientreffs vor Ort. - 25 -

Notizen Für Ihre Notizen: - 26 -

Notizen - 27 -

Herausgeber Landratsamt Bodenseekreis Netzwerk MOBILE M O B I L E Ein Kooperationsprogramm mit der Stadt Friedrichshafen und zahlreichen Netzwerkpartnern Ansprechpartner der Netzwerkgruppe: Materielle Hilfen Dirk Meiners, Caritas-Zentrum Friedrichshafen 07541 3000-0 Stand: Januar 2016 Layout: Landratsamt Bodenseekreis Servicebüro für Text und Gestaltung Gefördert vom