Büro für Umweltplanung

Ähnliche Dokumente
Büro für Umweltplanung Artenschutzprüfung Faunistische Kartierung Umweltbildung Öffentlichkeitsarbeit

Büro für Umweltplanung

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 55 khz

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst.

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Gemeinde Oberderdingen

Zwischenbericht. Stand November Von

_Markt Werneck_Neubau eines Kindergartens am Riedleinweg in Ettleben Ornithologische Untersuchung

Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach

Fortbildung für Architekten und Planer

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Bewertung und Konfliktanalyse. Landschaftsarchitekt Maaßenstr Berlin. Auftragnehmer:

Neubau Aldi Kenzingen

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße

Haese Büro für Umweltplanung

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen

Stand November von. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen Telefon: 0214 /

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Moosgatter" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:

Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr Pforzheim. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Kontrolle des Rosenhofs hinsichtlich der Eignung als Fledermausquartier sowie überwinternde Fledermäuse, Berchtesgaden, Lkr Berchtesgadener Land

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Kurzgutachten zur Fledermausfauna. Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Neufahrn-Ost

Artenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard

Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Erfassung von Vögeln, Fledermäusen und Biotoptypen im UG Göttinger Chaussee, B-Plan 1845, in Hannover Oberricklingen im Jahr 2017

Öffnung potentieller Fledermausquartiere am Wohnhaus Krefelder Straße 83 in Viersen

Artenschutzgutachten zum Bebauungsplangebiet Marienthal 35 in Hamburg-Marienthal

An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.

Anzahl Bauteil Details Schaltplanbezeichnung 1 Gehäuse 1 Batterieclip 1 Platine geätzt 1 Ein- Ausschalter 1 Potentiometer 100K Ohm 1 Lautsprecher 45

Faunistischer Fachbeitrag. zum Bebauungsplan Nr Stand: August 2016

Büro für Umweltplanung

Wohnpark Schiffdorfer Gärten

ZUSAMMENFASSUNG DES FLEDERMAUSKUNDLICHEN FACHGUTACHTENS FÜR DIE SAISON 2014

Artenschutzrechtliche Überprüfung für das Bauvorhaben des B.A.D Arbeitsmedizinischen Dienstes e.v. in Bonn, Spielplatz Herbert- Rabius-Straße 1"

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Gemeinde Gerolsbach. Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle. Stand:

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

Stadt Sulzburg - Ortsteil Laufen Baugebiet Eichgasse Laufen Artenschutzgutachten. Abbildung 1: Lage der geplanten Bebauung im Raum

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft

Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt

Artenschutzprüfung (ASP 1) Bebauungsplan K15. Alter Ostwall. Bocholt

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim

Hölderlinring Leer

Bebauungsplan 11-14a-1 "Am Carlsgarten" östlicher Grundstücksteil

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

OFF Immobilien Beteiligungs GmbH Berlin, Herr Klaus Off Alpenstr. 17 a

1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung

Gleiberger Fledermausnacht

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Transkript:

Büro für Umweltplanung Artenschutzprüfung Faunistische Kartierung Umweltbildung Öffentlichkeitsarbeit Artenschutzprüfung Stufe 2 Protokoll zur Erfassung der Fledermäuse auf dem Gelände Further Str. 21 in Neuss Gemarkung 3359, Flur 50, Flurstücke 390/2025/2024 Ergänzung zur ASP 1 vom August 2015 Auftraggeber: Bayernland Wohnimmobilien GmbH VR-Bank-Str. 3 84347 Pfarrkirchen Stand: August 2016 Büro für Umweltplanung Dipl.Ing.agrar A.Königsmark Burbacherstr. 265 53129 Bonn Tel.: 0228 / 9107220 mail: akoenigsmark@web.de www.artenschutzpruefung-bonn.de

1. Einleitung Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1 (Potentialeinschätzung) der Bebauung Further Str. 21 (in Neuss, Gemarkung 3359, Flur 50, Flurstücke 390/2025/2024) wurde ein Quartierund Brutplatzpotential im Gartenbereich festgestellt. Um potentielle Konflikte der geplanten Abriss- und Rodungsmaßnahmen mit den Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG (Artenschutzrecht) in Verbindung mit der FFH Richtlinie (Anhänge II und IV) und der Vogelschutz-Richtlinie (Anhang I sowie Art. 4, Abs. 2) zu vermeiden, war im Verfahrensablauf daher eine Prüfung der Stufe 2 notwendig. Diese Prüfung wurde von Juni-August 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Protokoll vorgestellt. 2. Methode Der Gartenbereich, insbesondere die Höhlenbäume mit mittlerem bis hohem Quartierpotential sowie die mit Efeu berankte Backsteinmauer am südöstlichen Grundstücksrand, wurde an drei Untersuchungstermin durch 2 Personen auf ausfliegende Fledermäuse und Brutvögel kontrolliert. Dazu wurde 2 h um Sonnenuntergang geeigneten Quartierstrukturen mittels Detektorkartierung (Petterson D 240x und Elekon Batscanner) verhört und beobachtet. Termine und Witterung sind untenstehender Tabelle 1 zu entnehmen: Datum Bereich Beobachter Uhrzeit Witterung 29.06.16 Höhlenbäume 9 Rotbuche, 10 Platane, 12 Trompetenbaum 18.07.16 Backsteinmauer, südöstlicher Teil des Gartens 22.08.16 Zu Beginn Höhlenbäume, dann Rundgang durch den Garten Beobachter 1, Beobachter 2 B1 vorderer Teil, B2 hinterer Teil 20:30-22:30 Uhr bewölkt 1/2, Wind 8 km/h aus Südwest, 18 C, SU 21:52 Uhr, SA 5.21 Uhr 20:30-22:30 Uhr Leicht bewölkt, Wind 7 km/h Nordwest, 24 C, SU 21:38 Uhr, SA 5:39 Uhr 19:45-21:45 Uhr Leicht bewölkt,südwind 5 km/h, 18-21 C, SU 20:39 Uhr, SA 6:30 Uhr Detektorkartierung (allgemein): Die Detektorkartierung ermöglicht die Arterfassung sowie die Erfassung von Jagdgebieten, Flugwegen, Quartieren und Paarungsterritorien von Fledermäusen. Detektoren sind Geräte, mit denen die von den Fledermäusen ausgestoßenen Rufe, die im Ultraschallbereich liegen, für den Menschen hörbar gemacht werden. In die Artbestimmung fließen neben der Analyse der mit dem Detektor aufgenommenen Rufe (Lautlänge, Lautabstand, Rhythmus, Lautverlauf und Hauptfrequenz) auch Sichtbeobachtungen (morphologisch-ethologische Merkmale) mit ein, die eine Artbestimmung erleichtern. Diese sind Flugsilhouette, Größe, Farbkontrast und Flugverhalten (WEID 1988; BACH & LIMPENS 2003). Die Wahrscheinlichkeit der Erfassung und die Sicherheit der Artbestimmung mittels Fledermaus- Detektor hängen von der Lautstärke und Charakteristik der Ortungsrufe der einzelnen Arten ab. Bei den Arten der Gattung Myotis sind genaue Artbestimmungen oft schwierig oder sogar unmöglich, weil die Tiere sehr ähnliche Rufe haben (Skiba 2003) und wegen ihrer umherstreifenden Jagdweise in vielen Büro für Umweltplanung - Dipl.Ing.agrar Alexandra Königsmark 2

Fällen nur kurz gehört werden können. Manche Arten lassen sich nur als Artenpaar bestimmen. So sind die Rufe von Großer- und Kleiner Bartfledermaus, Braunem- und Grauem Langohr, sowie Großem- und Kleinem Mausohr nicht voneinander zu unterscheiden (BACH & LIMPENS 2003). Langohren (Gattung Plecotus) können aufgrund der geringen Lautstärke ihrer Rufe mit Fledermaus-Detektoren nur aus unmittelbarer Nähe (wenige Meter) wahrgenommen werden, so dass ihre Nachweise bei Detektoruntersuchungen in der Regel unterrepräsentiert sind. Es muss darauf hingewiesen werden, dass generell die tatsächliche Anzahl der Tiere, die ein bestimmtes Jagdgebiet oder eine Flugroute im Laufe des Untersuchungszeitraums nutzen, aus methodischen Gründen nicht genau zu bestimmen ist. Eine Individualerkennung per Detektor ist nicht möglich, und so kann nicht immer festgestellt werden, ob eine Fledermaus mehrere Male an einem Ort jagte, oder ob es sich dabei um mehrere Tiere handelte, es sei denn Sichtbeobachtungen konnten bei der Detektorarbeit hinzugezogen werden. Entscheidender Vorteil der Detektorkartierung ist, dass die Tiere in keiner Weise beeinträchtigt werden. 3. Ergebnis Beobachtungsprotokolle: Am 29.06.16 konnten zwei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) bei Jagdflügen über dem hinteren Bereich des Gartengrundstücks beobachtet werden. Der erste Kontakt im Detektor wurde um 21:59 Uhr, unmittelbar nach Sonnenuntergang, registriert. Die Zwergfledermaus konnte bei Jagdflügen oberhalb der Baumkronen beobachtet werden. Um 22:02 Uhr kam eine zweite Zwergfledermaus hinzu. Beide Tiere kreisten bis 22:18 Uhr jagend über dem Gartenbereich, dann flog eins der Tiere in westliche Richtung ab. Die verbliebene Zwergfledermaus flog um 22:22 Uhr in nordwestliche Richtung über die Mauer zu den Nachbargrundstücken. Bis 22:30 Uhr erfolgten keine weiteren Fledermauskontakte oder Beobachtungen. Ausflüge von Fledermäusen aus den beobachteten Höhlenbäumen 9,10 und 12 oder eine Nutzung durch Vogelarten konnten nicht festgestellt werden. Das die Zwergfledermäuse nur wenige Minuten nach Sonnenuntergang auf der Fläche beobachtet werden konnten, weist auf ein Quartier in der direkten Umgebung des Gartenbereichs hin. Am 18.07.16 wurde der vordere Bereich des Gartengrundstückes, insbesondere die Backsteinmauer am südöstlichen Grundstücksrand, kontrolliert. Dabei konnten keine Ausflüge von Fledermäusen aus dem Mauerwerk festgestellt werden. Der erste Fledermauskontakt wurde um 21:59 Uhr registriert. Eine Zwergfledermaus flog aus nordwestlicher Richtung kommend in den Gartenbereich und jagte hier 22 min. Um 22:03 Uhr kam kurz eine zweite Zwergfledermaus hinzu. Über einen Zeitraum von 3 Minuten konnten beide Zwergfledermäuse beobachtet werden, die Tiere verfolgten sich über kurze Abschnitte. Ob das erste oder das zweite der Tiere im Garten verblieb kann nicht gesagt werden. Brutstätten planungsrelevanter Vogelarten wurden nicht beobachtet. Eine Gruppe von 6-8 Mauerseglern (Apus apus) konnte bei Jagdflügen entlang der Rückfassade der Bebauung und der Nachbarbebauungen beobachtet werden. Einflüge oder auffällige Anflüge an Fassadenbereich, die auf einen Brutplatz hinweisen, wurden nicht beobachtet. Eine Singdrossel (Turdus philomelos) besitzt ein Nest in der Efeuberankung der Backsteinmauer am südöstlichen Grundstücksrand. Brutverhalten konnte nicht beobachtet werden, es ist davon auszugehen, dass die Brutaktivität zum Untersuchungszeitpunkt schon beendet war. Am 22.08.16 konnten ebenfalls 2 Zwergfledermäuse bei der jagt über dem Gartenbereich beobachtet werden. Der erste Kontakt erfolgte um 20:52 Uhr, die zweite Zwergfledermaus kam nur 2 Minuten später dazu. Beide Tiere kamen aus nordwestlicher Richtung. Die Jagdaktivität erstreckte sich auch auf Büro für Umweltplanung - Dipl.Ing.agrar Alexandra Königsmark 3

die Gartenparzellen der Bebauung an der Marienstrasse. Planungsrelevante Vogelarten wurden nicht nachgewiesen. Die beobachteten Flugbewegungen während der Untersuchung sind Abbildung 1 zu entnehmen. Nachgewiesen Arten: Planungsrelevant: Zwergfledermaus (Pipstrellus pipistrellus) Anzahl: 2 Nutzung: Gartenbereich wird als Jagdgebiet kurz nach Quartierausflug genutzt. Vermutlich befindet sich ein Männchensommerquartier in direkter Nähe, wahrscheinlich im Bereich der Bebauung an der Marienstrasse. In der Roten Liste Nordrhein-Westfalen (4 Fassung, Stand November 2010, Quelle: www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/arten/rote_liste/pdf/rl-nw11-saeugetiere-mammaliaendst.pdf) wird die Zwergfledermaus als ungefährdet und sehr häufig aufgeführt. Der Erhaltungszustand der Zwergfledermaus wird aktuell als Günstig (Ampelbewertung Stufe Grün) eingestuft. Die Zwergfledermaus nutzt meist engste Spalten an Gebäuden als Sommerquartiere, wie sie hinter Holzverkleidungen, hinter Fensterläden, in Rollladenkästen oder im Mauerwerk existieren. Die Quartiere werden häufig gewechselt (im Durchschnitt alle 11-12 Tage), eine einzige Wochenstubenkolonie benötigt somit eine Vielzahl geeigneter Verstecke. Männchen nutzen auch Quartiere in Wäldern, insbesondere in Baumhöhlen und hinter abgeplatzter Rinde (Meschede & Heller 2000). Wanderungen einzelner Individuen von bis zu 770 km sind beobachtet worden, in der Regel sind Zwergfledermäuse aber sehr ortstreu. Zwischen Sommer- und Winterquartier liegen meist Distanzen bis 50 km. Die Jagdgebiete dieser typischen Dorffledermaus befinden sich in der Regel in geringer Entfernung zu den Tagesschlafplätzen, können aber auch 4 km vom Quartier entfernt sein (Racey & Swift 1985). Zwergfledermäuse können sich unterschiedlichste Landschaftsstrukturen als Jagdgebiet erschließen. In Siedlungen jagen sie an Laternen oder Straßenbäumen, außerhalb des Siedlungsraumes sind sie an Gewässern, an Hecken und auch in Wäldern zu finden. Ein durch Hecken oder andere lineare Landschaftselemente vernetzter Landschaftsraum bietet Zwergfledermäusen ideale Lebensbedingungen. Gejagt werden Mücken, Kleinschmetterlinge und andere Fluginsekten bis 10 mm Größe. Dabei kann der Aktionsradius eines Tieres, abhängig vom Nahrungsangebot, mehr als 50 ha betragen (Meinig & Boye 2004). Nicht Planungsrelevant: Mauersegler (Apus apus),singdrossel (Turdus philomelos), Amsel (Turdus merula), Kohlmeise (Parus major), Ringeltaube (Columba palumbus), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), Kaninchen (Oryctolagus cuniculus) Büro für Umweltplanung - Dipl.Ing.agrar Alexandra Königsmark 4

Abbildung 1: Zusammenfassende Darstellung der Flugbewegungen der Zwergfledermaus im Beriech der Bebauung Further Str. 21 während des Untersuchungszeitraums Juni-August 2016 Roter Pfeil: beobachtete Flugbewegung der Zwergfledermaus Schraffierter Bereich: Gebiet über dem längere Zeit gejagt wurde Büro für Umweltplanung - Dipl.Ing.agrar Alexandra Königsmark 5

4. Fazit Im Zuge der ASP2 Prüfung konnten an der Bebauung Further Str. 21 Gemarkung Neuss 3359, Flur 50, Flurstücke 390/2025/2024 keine Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten planungsrelevanter Arten gefunden werden. Der geplante Abriss, sowie die Fällung von Bäumen und Rodung des Gartenbereichs stehen nicht im Konflikt mit den Vorgaben des 44 (1) Nummer 1 bis 3 BNatSchG. Keiner der Verbotstatbestände (Entnahme, Tötung, Störung) wird durch das geplante Vorhaben ausgelöst. Die Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen ist nicht notwendig. Das geplante Bauvorhaben ist aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Bonn, den 24.08.16 Dipl. Ing. agrar A. Königsmark Büro für Umweltplanung - Dipl.Ing.agrar Alexandra Königsmark 6