Weisung vom Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019

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Transkript:

Weisung 201810005 vom 22.10.2018 Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019 Laufende Nummer: 201810005 Geschäftszeichen: POE1 2016.5 / 2200 / 1937 / II-5314 Gültig ab: 22.10.2018 Gültig bis: 31.12.2020 SGB II: SGB III: Familienkasse: Information Weisung Weisung Bezug: Handbuch Personalrecht / Gremien (HPG) - Abschnitt 1.3 Leistungs- und Entwicklungsdialog Weisung 201705001 vom 02.05.2017 - Potenzialgespräche in der Bundesagentur für Arbeit Die Weiterentwicklung einer von Dialog, Partizipation und Wertschätzung geprägten Kultur ist ein wichtiges Handlungsfeld der BA Strategie 2025. Um gute Arbeitsbeziehungen sowie Arbeitsbedingungen zu gestalten und Personalentwicklung auf breiter Basis zu fördern, wird ab 2019 bis auf Weiteres auf die Durchführung der Regelbeurteilung (Leistungs- und Entwicklungsdialog) verzichtet. Mit allen Mitarbeitenden ist verpflichtend bis spätestens 31.07. eines Jahres ein Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) zu führen. 1. Ausgangssituation Zum Stichtag 01. Januar sind nach Abschnitt 1.3 Leistungs- und Entwicklungsdialog (LEDi), Ziffer 3.1 Absatz 1 des Handbuches Personalrecht / Gremien (HPG) jährliche Regelbeurteilungen (Stichtagsbeurteilungen) für alle Beschäftigten zu erstellen.

2. Auftrag und Ziel Um eine wertschätzende Kultur in der BA weiter zu fördern, soll der Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden noch stärker in den Vordergrund rücken. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Personalentwicklungssystems der BA einschließlich des Beurteilungswesens wird ab dem Jahr 2019 bis auf Weiteres auf die im Rahmen des LEDi durchzuführenden Regelbeurteilungen (Stichtagsbeurteilungen) verzichtet. Die Regelungen, Instrumente und Programme der Personalentwicklung bieten umfassende Möglichkeiten der individuellen Mitarbeiterförderung auch außerhalb von Stichtagsbeurteilungen. Der Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden sowie die Unterstützung der Führungskraft durch die Personalberaterin/den Personalberater ist und bleibt die Basis für eine lebensphasenorientierte, individuelle Personalentwicklung. Der Dialog soll individuell von Führungskraft und Mitarbeitenden gestaltet werden. Folgende Themen können daher Gegenstand des Gesprächs sein (Beispiele): Arbeitssituation, Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen (z. B. Mitarbeitende/r und Führungskraft, Team) Gestaltung von Führung und Zusammenarbeit im Dialog Aktives Einbringen von Wissen, Ideen und Sichtweisen der Mitarbeitenden Wertschätzendes Leistungsfeedback mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdeinschätzung Gegenseitige Erwartungen für die Zukunft (u. a. zu Leistungen, Zusammenarbeit und Unterstützung) Lern- und Entwicklungsbedarfe aus Sicht der Führungskraft und der/des Mitarbeitenden sowie Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der individuellen Berufs- und Lebensplanung Wünsche nach Veränderung (z. B. horizontaler Wechsel in ein anderes Fachgebiet) oder Unterstützung (z. B. durch eine Patin/einen Paten) der/des Mitarbeitenden Mögliche Über- und Unterforderung der/des Mitarbeitenden Eine gute Vorbereitung von Führungskraft und Mitarbeitenden ist sehr wichtig, um im offenen, vertrauensvollen Dialog Selbst- und Fremdeinschätzung zu erörtern. Dies fördert die Arbeitsbeziehung, motiviert und steigert das Engagement. Alle Führungskräfte führen auf durch sie persönlich ausgesprochene Einladung hin mit den ihnen unterstellten Beschäftigten, für die sie die Beurteilerzuständigkeit haben verpflichtend

bis 31.07. eines Jahres ein Allgemeines Mitarbeitergespräch. Den Beschäftigten ist mindestens 2 Wochen Zeit zur Vorbereitung zu geben. Zur Vorbereitung und Unterstützung stehen für den Internen Service Personal, Führungskräfte und Mitarbeitende im BA-Intranet auf der Seite Mitarbeitergespräch folgende mit der Praxis entwickelte Arbeitshilfen zur Verfügung: Vorbereitungshilfe für Führungskräfte Vorbereitungshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Implementierungshilfe zur Information der Führungskräfte IT-Arbeitsanleitung für Führungskräfte zur Erstellung eines Formulares MAG. Die den Vorbereitungshilfen für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beigefügten Notizseiten dienen ausschließlich der eigenen Vorbereitung und sind bei Bedarf manuell auszufüllen und aus Gründen des Datenschutzes nach dem Mitarbeitergespräch zu vernichten. Gesprächsinhalte müssen dann dokumentiert werden, wenn entweder die Führungskraft oder die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter dies wünschen (z. B. weil es besonders wichtig ist oder bei kontroverser Auffassung) oder ein dienstliches Erfordernis besteht (z. B. Entwicklungsplanung, Leistungsmangement). Für die Dokumentation des Allgemeinen MAG ist das aktuelle Formular Mitarbeitergespräch V 2.0 (MAG) im IT-System ERP (MSS) zu verwenden. Hier wird ab 2019 eine neue Auswahlfunktion Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) zur Verfügung stehen. Die Führungskräfte können sich wie bisher das Formular selbst einstellen. Durch ein dokumentiertes MAG kann der vorgezogene Entwicklungsstufenaufstieg nach 19 TV-BA und die Leistungsprämiengewährung für Beamtinnen und Beamte (2. Prämierungsschritt) sichergestellt werden. Zusätzlich zum Allgemeinen MAG ist für Führungskräfte (AT-Ebene und Führungskräfte der TE I III sowie für herausgehobene Fachkräfte der AT-Ebene s. 390 Abs. 1 S. 1 SGB III) bis 31.03. eines Jahres eine Leistungsbeurteilung zu erstellen. Die Richtwerte für Leistungsbeurteilungen der AT-Beschäftigten bleiben unverändert erhalten. Hierdurch können die leistungsorientierten Entgeltbestandteile festgestellt werden. Hierfür sind die bestehenden Formulare LEDI-AT I, LEDI-AT II-III, LEDI-Seniorenexperten sowie LEDI-FK unter Auswahl des Anlasses Leistungsbeurteilung zu nutzen. Die Leistungsbeurteilung sollte den Führungskräften zeitlich getrennt vom Allgemeinen MAG angeboten werden.

Im Übrigen gelten die bestehenden Regelungen zur Personalentwicklung, einschließlich des Handbuches Personalrecht/Gremien, Abschnitt 1.3 LEDi unter Beachtung des Wegfalls der Potenzialgespräche (siehe Weisung 201705001 vom 02.05.2017 - Potenzialgespräche in der Bundesagentur für Arbeit). Im Rahmen der Bewerberauswahl (Stellenbesetzungsverfahren) sind wie bisher die Regelungen des HPG 1.2 (Ausschreibung und Besetzung von Dienstposten) anzuwenden, d.h. in den Leistungsvergleich nach Art. 33 Abs. 2 GG sind die letzten Regel- oder Anlassbeurteilungen einzubeziehen. Die Regelungen des HPG 4.1.2 Beförderungsauslese können unter Berücksichtigung der letzten Stichtagsbeurteilung unverändert angewendet werden. Die Erkenntnisse aus dem Allgemeinen MAG werden im 3./4. Quartal 2019 im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung evaluiert. Die Teilnahme ist freiweillig. Im Rechtskreis SGB II können die gemeinsamen Einrichtungen mit Zustimmung der Trägerversammlung ihre PE-Konzepte und Regelungen an die hier beschriebenen Regelungen anpassen und damit das Allgemeine Mitarbeitergespräch nutzen. Es ist auch möglich, die in der jeweiligen Trägerversammlung abgestimmten PE-Konzepte und Regelungen weiterhin anzuwenden. 3. Einzelaufträge Die Regionaldirektionen übernehmen im Rahmen der mitarbeiterorientierten Führung und Umsetzung der personalpolitischen Ziele die notwendige Information und Kommunikation, um Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. stellen sicher, dass die Internen Service Personal ihre Beratungsaufgaben zur Unterstützung von Führungskräften und bei Bedarf von Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Inhalte dieser Weisung professionell wahrnehmen. halten den Stand der Umsetzung in den Dienststellen nach. Die Geschäftsführungen und Führungskräfte der Agenturen für Arbeit und der besonderen Dienststellen übernehmen aktiv die interne Information und Kommunikation ihrer Führungskräfte und Mitarbeitenden (z. B. in Form von Informationsveranstaltungen). informieren die Trägerversammlungen der gemeinsamen Einrichtungen.

Die Internen Service Personal beraten und unterstützen die Geschäftsführungen und Führungskräfte (z. B. hinsichtlich Prozessablauf, Einstellung des IT-Formulares Allg. MAG ) steuern die Umsetzung der Leistungsbeurteilung für Führungskräfte ihres Zuständigkeitsbereiches. 4. Info Information 201810006 vom 22.10.2018 Dialog fördern Allgemeines Mitarbeitergespräch (MAG) ab 2019 5. Koordinierung entfällt 6. Haushalt entfällt 7. Beteiligung Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt. gez. Unterschrift