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AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 10 NUMMER : 06 DATUM : 17.03.2014 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 32 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Donnerstag, 27. März 2014-33 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - 13. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen - 34 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan L 205, 1. Änderung, 1. vereinfachte Änderung (1. Verfahrensabschnitt), Waldsiedlung Am See - 35 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 361 "Bechemer Straße / Karl-Theodor-Straße / Poststraße / Hans-Böckler-Straße" - 36 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan L 13a, 3. Änderung Lintorfer Markt - 37-39 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Ratingen - Öffentliche Zustellungen - 40 Öffentliche Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert - Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 24. März 2014 - Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 10 17 40, 40837 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Georg. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von 15 Absatz 2 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 74 32 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Der Rat der Stadt Ratingen wird zu seiner 39. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung auf Donnerstag, den 27. März 2014, um 10.00 Uhr im Saal des Freizeithauses, Erfurter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen. Öffentlich T a g e s o r d n u n g TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage Bemerkungen 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Tagesordnung 3 Einbringung Entwurf Jahresabschluss 2012 89/2014 Vorlage wird nachgereicht 4 Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) an Beamte im Jahr 2014 5 Veranstaltungsreihe "Music" "Voices" Das Festival der Stimmen 6 Schaffung von Betreuungsräumen an der Minoritenschule 7 Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Wilhelm- Busch-Schule in Ratingen-Hösel; hier: Ausbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung 8 Antrag des Rheinischen Schützenbundes auf Etatisierung von Haushaltsmitteln für den Umbau der 50-m- Schießanlage in der Schießsportanlage Gothaer Straße 9 Ausweisung einer weiteren Fläche als Hundeauslaufzone im Erholungspark Volkardey 10 Digitales Schwarzes Brett an weiterführenden Schulen hier: Beschluss des Schulausschusses 339/2013 32/2014 und 69/2014 29/2013 und auf Beschluss des Schulausschusses 40/2014 334/2013 26/2014 Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 75 11 Sanierung der sanitären Anlagen und Umkleiden in der Eissporthalle hier: Beschluss des Bezirksausschusses Ratingen West Auf Antrag aller Fraktionen 12 Ausverkauf städtischer Wohnungen rückgängig machen Auf Antrag der Fraktion der SPD 13 Energetische Fassadensanierung der Paul-Maar-Schule in Tiefenbroich; Position im Haushaltsplan 2014 14 Kommunaler Ordnungsdienst hier: Personelle Aufstockung des Außendienstes 15 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014 und des Investitionsprogrammentwurfes 2014-2017 sowie des Stellenplanentwurfes 2014 15.1 Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) hier: Teilweise Verlängerung bis 31.12.2014 16 Einsatz von Social Media-Plattformen bei der Stadtverwaltung Ratingen 17 Mitgliedschaft im Verein "Lied und Lyrik Rhein-Ruhr e. V." 18 88. Flächennutzungsplanänderung Ratingen-West Wohngebiet Felderhof Beschluss zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB 19 Bebauungsplan SW 263, 3. Änderung - Felderhof / Zur Spiegelglasfabrik / Bahnlinie Düsseldorf-Duisburg - Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB 20 Ehemalige Maschinenfabrik Homberger Straße hier: Vorlage 53/2014 Auf Antrag der Fraktion der CDU Auf Antrag der Fraktion der CDU 16/2014 Vorlage wird nachgereicht 81/2014 46/2014 31/2014 24/2014 1. Erg. zur Vorlage 355/2012 und auf Antrag der Fraktionen der Bürger- Union, CDU und SPD n 23/2014 1. Erg. zur Vorlage 357/2012 Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union 21 Verkaufsoffene Sonntage 2014 in der Innenstadt 77/2014

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 76 22 Angelegenheiten des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Hilden Ratingen Velbert hier: 1. Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkassen Hilden, Ratingen und Velbert vom 18.09.2002 23 Angelegenheiten des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Hilden Ratingen Velbert hier: Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Hilden Ratingen Velbert 24 Verlagerung der Polizeistation hier: Anregung des Seniorenrates und Beschluss des Sozialausschusses 25 Starkregenereignis in Ratingen West am 20.05.2012 hier: Beschluss des Bezirksausschusses Ratingen West 26 Kommunalverfassungsbeschwerde wegen des Fehlens einer Kostenausgleichsregelung im Zusammenhang mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz 27 Umweltschädigung durch unprofessionellen Abfalltransport hier: Antrag zur Darstellung eines Kontrollkonzeptes im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft mit der Polizei des Kreises Mettmann 28 Wohnformen, Wohnangebote und wohnortnahe Arztversorgung für Senioren in Lintorf und Breitscheid 29 Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Stadt Ratingen Vorlage wird nachgereicht Vorlage wird nachgereicht Auf Anregung/ Vorschlag der Vorsitzenden n Auf Antrag aller Fraktionen Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union n Auf Antrag der Fraktion der CDU Auf Antrag der Fraktion der CDU Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 30 Pakt für den Sport Auf Antrag der Fraktion der CDU 31 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien 32 Fragestunde für Einwohner gemäß 48 Absatz 1 Satz 3 GO NRW unabhängig vom Verlauf der Sitzung um ca. 15.00 Uhr (begrenzt auf höchstens 30 Minuten)

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 77 33 Mitteilungen der Verwaltung 34 Anfragen Nichtöffentlich TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage Bemerkungen NÖ 1 Genehmigung der nichtöffentlichen Tagesordnung NÖ 2 Bereitschaftszeiten im Mischdienst der Feuerwehr 42/2014 NÖ 3 Personalangelegenheit 90/2014 Vorlage wird nachgereicht NÖ 4 NÖ 5 Mitteilungen der Verwaltung Anfragen Ratingen, den 14.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nachrichtlich ab dem 3. Tag vor der Ratssitzung an der Bekanntmachungstafel im Schaukasten, Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen, (Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minoritenstraße 3 und 3 a) ausgehangen und können dort eingesehen werden.

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 78 33 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen 13. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen (HSR) vom 10.03.2014 Aufgrund des 7 Abs. 3 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 25.02.2014 den folgenden 13. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen beschlossen: I. 7 HSR wird die folgt geändert: Alt Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen. Alt Abs. 3 wird zu neu Abs. 2. 17 Abs. 3 HSR erhält folgende Neufassung: Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Schaukasten Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen, Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minoritenstraße 3 und 3 a, sowie nachrichtlich im Internetauftritt der Stadt Ratingen. II. Dieser 13. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Der vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossene 13. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen (HSR) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen ( 7 Abs. 6 GO NRW), dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung (Öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 79 b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ratingen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. ORS-Nr. 105 Ratingen, den 10.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 80 34 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Bebauungsplan L 205, 1. Änderung, 1. vereinfachte Änderung (1. Verfahrensabschnitt), Waldsiedlung Am See Bebauungsplan tritt in Kraft Der nachfolgend abgedruckte Bebauungsplan ist vom Rat der Stadt Ratingen gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. S. 1548) sowie den 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) am 25.02.2014 als Satzung beschlossen worden. Der oben genannte Bebauungsplan mit seiner Begründung liegen ab sofort während den Dienststunden im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen, 2. Obergeschoss, Raum 2.02, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die im Verfahren verwendeten DIN-Normen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau und 18005 Schallschutz im Städtebau können ab sofort während den Dienststunden im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen, 2. Obergeschoss, Raum 2.02, eingesehen werden. Dienststunden: Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Die Unterlagen zum Bebauungsplan L 205 (Planentwurf, Entwurfsbegründung, Gutachten etc.) können auch im Internet unter eingesehen werden. http://www.o-sp.de/ratingen/start.php#satzung Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft. BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Der vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossene Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 81 Hinweise: I. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Ratingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. II. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung (Öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ratingen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. III. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind ( 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o. g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Ratingen, den 17.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 82

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 83 35 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Bebauungsplan M 361 "Bechemer Straße / Karl-Theodor-Straße / Poststraße / Hans-Böckler-Straße" Anordnung zur zweiten Verlängerung der Veränderungssperre gemäß 17 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Zur Sicherung der Bauleitplanung wird gemäß 17 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548) mit Wirkung vom 20.09.2013, die 11, 124, 242 und 245a BauGB mit Wirkung vom 21.06.2013, die 192 und 198 BauGB mit Wirkung vom 20.12.2013 sowie den 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. Seite 666 / SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), die nachfolgende vom Rat der Stadt Ratingen am 22.02.2011 beschlossene Satzung um ein weiteres Jahr verlängert. Inkrafttreten der zweiten Verlängerung zur Veränderungssperre Die zweite Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 02.03.2014, dem Tag nach Fristablauf der 1. Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes M 361 Bechemer Straße / Karl Theodor Straße / Poststraße / Hans Böckler Straße, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten. Satzung der Stadt Ratingen über die Anordnung einer Veränderungssperre Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2003), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S.950), in Verbindung mit 14 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), hat der Rat der Stadt Ratingen zur Sicherung der Bauleitplanung in seiner Sitzung am 22.02.2011 folgende Veränderungssperre beschlossen: 1 Zu sichernde Bauleitplanung Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 05.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes M 361 Bechemer Straße / Karl Theodor Straße / Poststraße / Hans Böckler Straße beschlossen. Zur Sicherung der Bauleitplanung für das in 2 dieser Satzung bezeichnete Gebiet, wird hiermit eine Veränderungssperre gemäß 14 BauGB in Verbindung mit den 16 und 17 BauGB erlassen.

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 84 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre liegt im Bebauungsplan M 361 Bechemer Straße / Karl Theodor Straße / Poststraße / Hans Böckler Straße in der Gemarkung Ratingen, Flur 42 und beinhaltet die Flurstücke: 73 und 74. Die ungefähren Grenzen sind im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, im Maßstab 1 : 2500 dargestellt. 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahme Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungsoder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausnahme erlassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden, Unterhaltungsarbeiten und Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes M 361 Bechemer Straße / Karl Theodor Straße / Poststraße / Hans Böckler Straße, spätestens jedoch nach Ablauf zweier Jahre seit Inkrafttreten. Auf die Zweijahresfrist ist der, seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 BauGB abgelaufene Zeitraum, anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um 1 Jahr verlängern. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossene Satzung über die Anordnung zur zweiten Verlängerung einer Veränderungssperre wird hiermit gemäß 16 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: I. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 85 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Stadionring 17, 40878 Ratingen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. II. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung (Öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Stadionring 17, 40878 Ratingen, vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. III. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die vorstehend bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ratingen, den 14.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 86

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 87 36 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Bebauungsplan L 13a, 3. Änderung Lintorfer Markt Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossen, den seit dem 30.06.1970 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes L 13a, 1. Änderung Lintorf, Ortsmitte gemäß 13a BauGB Bebauungsplane der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren in einem Teilbereich zu ändern. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung L 13a, 3. Änderung Lintorfer Markt. Der Planbereich liegt in der Gemarkung Lintorf, Flur 16, und wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die südliche Begrenzung der Flurstücke 1104 und 553 ( Konrad-Adenauer-Platz ) sowie der nördlichen Grenze der Parzelle 882 ( Krummenweger Straße ) und der Parzelle 690 ( Am Ritterskamp ); im Osten: durch die westliche Grenze der Parzellen 1106 ( Am Ritterskamp ) und 509 sowie der westlichen Begrenzung des Flurstücks 1036 und der östlichen Grenze der Flurstücke 1023 und 704; im Süden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 902 und 708, die süd-westliche Grenze der Parzellen 704, 1023 und 1022, die südliche Begrenzung der Flurstücke 991 und 938; im Westen: durch die westliche Grenze der Parzellen 781, 951 und 989 (Konrad-Adenauer-Platz 7). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte grau hinterlegt und mit einer schwarzen, unterbrochenen Balkenlinie umrandet. Hinweis Umweltprüfung Da das Planverfahren gemäß 13a Abs. 2 BauGB beschleunigtes Verfahren erfolgt und es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Abs. 1 Nummer 1 BauGB handelt, wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-bezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der 4c BauGB Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Monitoring ist nicht anzuwenden.

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 88 BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossene Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur Innenentwicklung gemäß 13a BauGB wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des 7 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß 17 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen. Ratingen, den 17.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

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17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 90 37 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung -(öffentliche Zustellung)- an Herrn Karsten Meyer-Franck Letzte bekannte Anschrift: Via Sin Tea, 6914 Carona, Schweiz Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist: Abgaben-Jahresbescheid 2014 vom 17.01.2014, Objekt-Nr.: GA003461, Kassenkonto: 1002825 Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz) vom 12.05.2009 (GV. NRW S. 296), zugestellt. Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude, Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.21 eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfristen nach 355 Abgabenordung und 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Ratingen, den 07.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 91 38 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung -(öffentliche Zustellung)- an Frau Bianca Schams Letzte bekannte Anschrift: 40880 Ratingen, Am Gratenpoet 22 Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist: Abgabenjahresbescheid 2014 vom 17.01.2014 über Hundesteuer Objekt: 13/2538 Objektnr.: HU005949 Kassenkonto: 707954 Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz) vom 12.05.2009 (GV. NRW S. 296), zugestellt. Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude, Sohlstättenstr. 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.21 eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist nach 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Ratingen, den 07.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 92 39 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung -(öffentliche Zustellung)- an Frau Therese Sehgal Letzte bekannte Anschrift: 52066 Aachen, Moltkestr. 10 Folgende Dokumente können nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist: Abgabenjahresbescheid 2014 vom 17.01.2014 über Grundbesitzabgaben für die Objekte: Am Ringofen 14 WE 2 und Am Ringofen 14 WE 3 Objektnr.: GA032287 + GA032288 Kassenkonto: 1030834 Die Bescheide werden nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz) vom 12.05.2009 (GV. NRW S. 296), zugestellt. Die Dokumente können bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude, Sohlstättenstr. 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.21 eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist nach 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Ratingen, den 07.03.2014 Birkenkamp Bürgermeister

17.03.2014 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2014 Seite 93 40 Öffentliche Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert Einladung zur Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Sparkasse Hilden Ratingen Velbert am Montag, dem 24. März 2014 um 15.30 Uhr in Velbert Tagungsort: Casino der Sparkasse in Velbert Kurze Straße 8, 42551 Velbert 1. Information über personelle Veränderungen in der Zweckverbandsversammlung 2. 1. Änderungsvertrag zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkassen Hilden, Ratingen und Velbert vom 18.09.2002 3. Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Hilden Ratingen Velbert 4. Verschiedenes Gez. Norbert Schreier Vorsitzender der Verbandsversammlung

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