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Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 18.09.17 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 585 S Bericht des städtischen Petitionsausschusses Nr. 22 vom 15. September 2017 Der Petitionsausschuss hat am 15. September 2017 die nachstehend aufgeführten 8 Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen und die Vorlage dringlich behandeln. Mustafa Öztürk Stellvertretender Vorsitzender 1

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sowie gegen die Stimme des Mitglieds der Fraktion Die Linke, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil er keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen: Eingabe Nr.: S 19/100 Sitzbänke an Haltestellen der Regionalbusse Der Petent Fordert die Aufstellung von Sitzgelegenheiten an den Haltestellen der Regionalbusse. Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Der Petitionsausschuss kann die Forderung des Petenten nach Sitzbänken nachvollziehen. Allerdings hat es in der Vergangenheit eine Häufung von Beschwerden über Personen gegeben, die die Sitzgelegenheiten an den Regionalbushaltestellen belagerten, dort Alkohol tranken und die Fahrgäste belästigten. Aus diesem Grund wurden die Sitzbänke abgebaut. Seitdem sind keine Kundenbeschwerden mehr verzeichnet worden. Insofern kann der Petition nicht abgeholfen werden. Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen: Eingabe Nr.: S 18/290 Beseitigung von Parkbuchten Die Petenten fordern die Entfernung, bzw. Versetzung einer Parkbucht in einer neu angelegten Straße in Habenhausen. Zwischen den Parkplätzen und den Hauseingängen liegt ein 50 Zentimeter schmaler begehbarer Streifen, der durch einen Laternen- und einen Verkehrsschildmast zusätzlich verengt wird. Dadurch können einige Hauszugänge nur schlecht erreicht werden. Insbesondere für Personen mit Gepäck, Gehhilfen oder Kinderwagen ist die Situation problematisch. Hinzu kommt, dass sich die Situation im Winter aufgrund von Glatteisbildung in einer sich hinter dem Gehstreifen befindlichen Entwässerungsrinne verschärft. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Der Petitionsausschuss stimmt mit den Petenten darüber ein, dass die Zuwegung zu einigen Hauseingängen durch die bauliche Situation erschwert ist. Das Amt für Straßen und Verkehr hat deshalb mit dem Entschließungsträger ein Gespräch mit dem Ziel geführt, die fußläufige Erreichbarkeit der betroffenen Wohnhäuser zu verbessern. Dieser hat unter Hinweis darauf, dass die Ausführungen der Planung entsprächen, sämtliche Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation abgelehnt. Zudem sei bereits ein den Hauseigentümern gegenüber gemachter freiwilliger Verbesserungsvorschlag abgelehnt worden. Das Amt für Straßen und Verkehr hat dem Erschließungsträger die mangelfreie Übernahme der öffentlichen Flächen erklärt, so dass keine weitere Einwirkungsmöglichkeit besteht. Der Petitionsausschuss bedauert, der Eingabe nicht abhelfen zu können und verweist die Petenten auf eine Durchsetzung etwaiger Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg. Eingabe Nr.: S 19/113 2

Nutzung von Haltestellen-Wartehäuschen und Bänken Der Petent beschwert sich darüber, dass die Wartehäuschen an den Haltestellen BSAG, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs, in zunehmenden Maße von alkoholisierten Personen belegt und verschmutzt hinterlassen werden würden. Die Petition wird von drei Mitzeichnenden unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Die Beseitigung von Unordnungserscheinungen am Hauptbahnhof ist bereits Teil eines Sicherheitskonzeptes, das unter Federführung des Senators für Inneres erstellt wird. Parallel dazu wurde die Polizeipräsenz vor Ort verstärkt, um die relevanten Personengruppen regelmäßig zu kontrollieren. Dabei werden die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten ausgeschöpft und beispielsweise Aufenthaltsverbote verfügt. Unabhängig davon wird die Haltestellenanlage am Hauptbahnhof zweimal täglich gereinigt. Zusätzlich erfolgt alle zwei Monate eine Nassreinigung der Bahnsteige. Daneben werden regelmäßig die Mülleimer und Aschenbecher geleert sowie die übrigen Einrichtungen an den Haltestellen gereinigt. Auch die übrigen Haltestellen werden regelmäßig und bei Kundenbeschwerden nach Bedarf gereinigt. Der Petitionsausschuss hält die getroffenen Maßnahmen für ausreichend. Er sieht keine Möglichkeit, die vom Petenten monierten Störungen und Verschmutzungen komplett zu beseitigen. Eingabe Nr.: S 19/116 Schließung eines Stichwegs Der Petent begehrt die Schließung eines Stichweges, der von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Abkürzung genutzt werde, um einen Park, beziehungsweise die dahinterliegenden Gebiete zu erreichen. In der Vergangenheit sei es zu Sachbeschädigungen an parkenden Fahrzeugen, abgeknickten Bäumen und Beschädigungen von Straßenschildern gekommen. Der Petent verspricht sich von der Schließung des Durchgangs eine Reduzierung der Fälle von Vandalismus. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Der vom Petenten genannte Park ist in den Jahren 2009/2010 neu gestaltet und saniert worden. Er soll für die Anwohnerinnen und Anwohner eines neu entstandenen Wohngebietes gut erreichbar sein. Dieses Ziel steht einer Schließung des Stichweges entgegen. Hinzu kommt, dass es fraglich ist, ob eine Schließung des Weges die beschriebenen Fälle von Vandalismus verhindern würde. Eingabe Nr.: S 19/123 Beschwerde über kennzeichenlose Fahrzeuge 3

Der Petent beschwert sich über kennzeichenlose Fahrzeuge, die im Gewerbegebiet Airport-Stadt abgestellt worden sind. Er vermutet, dass die dort ansässigen Autohändler versuchten, den Kosten für die Entsorgung der Fahrzeuge zu entgehen. Der Petent befürchtet, dass von den Fahrzeugen Gefahren für die Umwelt ausgehen und fordert deshalb deren Entfernung. Die Petition wird von fünf Mitzeichnenden unterstützt. für Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Bei den abgestellten Fahrzeugen handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Schrottfahrzeuge, sondern um Fahrzeuge, die vorübergehend von Autohändlern abgestellt werden. Das Problem ist bereits seit längerem bekannt. Zunächst wird der Halter angeschrieben und aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von sieben Tagen zu entfernen. Sofern dem nicht nachgekommen wird, schreibt das Stadtamt ebenfalls noch einmal den Halter mit einer 14-tägigen Frist zur Entfernung an. Falls keine Reaktion erfolgt, wird das Fahrzeug daraufhin abgeschleppt. Sollte kein Halter zu ermitteln sein, wird eine rote Plakette an das Fahrzeug angebracht, die eine Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges enthält. Anschließend wird das Fahrzeug dem Stadtamt übergeben. Um Abschleppvorgänge schneller einleiten und ein Bußgeld erheben zu können, wird derzeit geprüft, ob eine illegale Sondernutzung vorliegt. In der Regel werden die betroffenen Fahrzeuge schnell entfernt, aber dann auch neue Fahrzeuge abgestellt. Nur wenn beispielsweise durch austretende Flüssigkeiten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, darf sofort abgeschleppt werden. Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Entfernung der Fahrzeuge getroffenen werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten sieht er nicht. Insofern kann er dem Anliegen des Petenten nicht entsprechen. Eingabe Nr.: S 19/228 Installation von Geschwindigkeitsmesstafeln in der Hindenburgstraße Der Petent fordert den Einsatz von Geschwindigkeitsmesstafeln in der Hindenburgstraße. Er bemängelt, dass seine Forderung vom Ortsamt Burglesum abgelehnt worden sei, ohne dass eine Behandlung des Themas in öffentlicher Sitzung des Verkehrsausschusses stattgefunden habe. für Umwelt, Bau und Verkehr sowie des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter legt für das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesstafeln nicht die Zuständigkeit eines bestimmten Ausschusses fest. Der Beirat kann Themen bestimmten Ausschüssen zur endgültigen Beschlussfassung übertragen oder Entscheidungen jederzeit an sich ziehen. Insofern oblag es dem Ermessen des Beirates, den Sprecherausschuss und nicht den Verkehrsausschuss mit der Entscheidung bezüglich der Geschwindigkeitsmesstafeln zu befassen. Im Sprecherausschuss wurden die Einsatzstandorte der Geschwindigkeitsmesstafeln anhand von Bürgereingaben festgelegt. Der Petitionsausschuss hält das durchgeführte Verfahren für rechtmäßig. Insofern sieht er keine Möglichkeit, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären: 4

Eingabe Nr.: S 19/93 Beseitigung Gelber Säcke Der Petent beschwert sich über Gelbe Säcke in der Neustadt, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen worden sind. Der Müll verteile sich in der Straße und ziehe Ratten an. Er schlägt vor, die Vermieter der Verursacher anzuschreiben, damit diese ihren Mietern mit den Entsorgungskosten drohen könnten. Die Petition wird von drei Mitzeichnenden unterstützt. für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Untersuchung wie folgt dar: Mit dem Entsorgungsunternehmen wurde eine Absprache getroffen, grundsätzlich auch die falsch befüllten Gelben Säcke mitzunehmen und nach Verursacherhinweisen zu untersuchen. Sofern Zuordnungen getroffen werden können, werden die Verursacher, bzw. Grundstückseigentümer angeschrieben und über den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen informiert. Die Eingabe hat sich daher erledigt. Eingabe Nr.: S 19/103 Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung durch Polizeifahrzeuge Der Petent beschwert sich über eine von ihm beobachtete Situation, in der bei einem stehenden Polizeifahrzeug über 15 Minuten der Motor lief. Er argumentiert, dass das unnötige Laufenlassen von Motoren die Umwelt beeinträchtige. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Das Fahrzeug wurde im Rahmen eines Fußballspieles eingesetzt. Aufgrund diverser für den Einsatz benötigter elektronischer Verbraucher im Fahrzeug war ein Laufenlassen des Motors erforderlich, weil andernfalls die Fahrzeugbatterie überlastet gewesen wäre. Das Laufenlassen des Motors war folglich nicht unnötig, sondern im Rahmen des Einsatzes notwendig. 5